Musterverfahren gegen VW: Anmeldefrist für Aktionäre abgelaufen
Gericht prüft Verlustansprüche
Bis Anfang September hatten VW-Aktionäre Zeit ihre Verlustansprüche im Zuge des Abgas-Skandals geltend zu machen, um einer Verjährungsfrist entgegen zu wirken.
Braunchweig - Im Musterverfahren zum Abgas-Skandal ist die Frist für VW-Aktionäre abgelaufen, Ansprüche anzumelden. Bis zum Ende des Zeitraums am 8. September seien 1955 Anmeldungen mit Forderungen von insgesamt rund 350 Millionen Euro eingegangen, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Freitag mit.
Diese Anmeldungen hätten nichts mit den erhobenen Klagen zu tun, sondern dienten dazu, die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens zu verhindern. Am 9. April 2018 soll die mündliche Verhandlung beginnen, Musterklägerin ist die Sparkassen-Fondstochter Deka. Die weiteren Kläger sind Beigeladene des Musterverfahrens.
Bislang wurden den Angaben zufolge beim Landgericht Braunschweig 1640 Klagen mit Forderungen von fast neun Milliarden Euro erhoben. Davon seien noch nicht alle Klagen ausgesetzt und Bestandteil des Verfahrens. Grund seien etwa komplizierte Zulässigkeitsfragen. Bislang seien 1550 Verfahren ausgesetzt, die entsprechenden Forderungen beliefen sich auf rund drei Milliarden Euro.
50 Prozent Wertverlust
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist dies zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxid-Werte bei Millionen von VW-Dieselmotoren war der Aktienkurs steil nach unten gegangen, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugspapiere des Konzerns seit Beginn der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen.
Echte Sammelklagen wie im US-Recht gibt es in Deutschland bisher nicht. Ausnahme ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug). Es erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche, die als Leitlinien herangezogen werden können.
Quelle: dpa
Hoffentlich hat der Wolfsburger Konzern dafür schon entsprechende Rückstellungen gebildet...
>Krise zwischenzeitlich verloren
Verlust hatten Aktionäre ja nur, wenn sie zu dem Zeitpunkt auch verkauft haben..
hätte von VW jemand Früher informiert, wäre der Kurs Früher gefallen..
die Verluste wären die selben..
das ganze ist einfach nur "mimimi" weil aufs falsche Pferd gesetzt..
Tatsache ist, daß die Veröffentlichungs-Frist nicht eingehalten wurde.
Exakt. Nicht unterschätzen, Freunde! Auch wenn die genannten Streitwerte noch nach wenig aussehen: diese Anlegerklagen weltweit können ganz leicht mal eben alles, was bisher an Kosten für den Diesel-Betrug anfiel, in den Schatten stellen.
Wenn ein Fonds z.B. für 10 Millionen Euro VW Aktien hält und deren Kurs deutlich fällt, muss dies beim Ansatz in der Bilanz berücksichtigt werden. Das Aktienpaket ist dann anstatt 10 z.B. nur noch 5 Millionen Euro wert, s.o. Und die Differenz ist in dem Fall dann ein echter, verbuchter Verlust - obwohl die Aktien nicht verkauft wurden. 😱
Einer der Investoren bzw. Kläger ist der norwegische Staatsfonds.
Handelsblatt, 12.09.2017, Norwegen - Staatsfonds erstmals eine Billion Dollar schwer
FAZ, 14.08.2014, NORWEGISCHER STAATSFONDS: Der mächtigste Fonds der Welt
Mal sehen, was im Rahmen dieses Prozesses so alles an das Tageslicht kommen wird. 😉
VG myinfo
Am meisten jammern doch immer die, die am meisten haben. Norwegischer Staatsfond... ähm... ja... jammert man jetzt noch immer über den niedrigen Ölpreis?
Andererseits haben wir doch alle irgendwo indirekt "Aktienpakete" liegen. So ziemlich jeder, der eine private Altersvorsorge hat, ist bei einer Versicherung und die legt das Geld in Fonds an. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine VW-Aktie drin ist, ist nicht gering.
Es betrifft uns also alle, mehr oder weniger...
Klagen? Warum nicht... wenn berechtigt. 😊
Mann kann es subjektiv und objektiv sehen. Die VW-Gruppe hat sich auf jeden Fall kriminell Verhalten und, abhängig von den geltenden Regeln, muss sie sich als Firma verantworten. Alle Sekundär-effekte auf dem „Diesel-Markt“ muss jeder andere so hinnehmen; Die Hersteller, Die Regierung und die Privatpersonen. Fair ist das auch nicht, aber den VW-Konzern 100% sicher auch Sch....egal. Aus Mittleid werden die nicht reagieren sondern nur wenn es einen unumgänglichen Zwang oder einen Konzern-nützen gibt.
den 27.10 gibt es Klarheit darüber wie „schrecklich“ es die VW-Gruppe getroffen hat. Ich glaube eher an ein „Luxus-Problem“, denn Verluste werden die nicht verbuchen.
Seit wann ist ein norwegischer Staatsfond Mehrheitsaktionär beim Wolfsburger Konzern? 😕
Seit wann kann man Aktionär eines Konzerns sein 🙄
MfG
roughneck
...Aktionär der Wolfsburger Aktiengesellschaft, wenn du es schon so genau nimmst... 😆
... wenn man unbedingt klugscheißen will, sollte man genau ein. Sonst wirkt es einfach nur dumm 😉
MfG
roughneck
Habe ich wo behauptet? 😕
Ich hab's doch im Zitat sogar noch fett markiert.
BR, 02.08.2016, Diesel-Skandal
Warum Bayern VW verklagt
Als erstes Bundesland zieht Bayern wegen der Folgen des Diesel-Skandals gegen VW vor Gericht. Der Freistaat will Schadenersatz wegen der Kursverluste der VW-Aktie, die den bayerischen Pensionsfonds viel Geld gekostet haben, sagte Finanzminister Markus Söder.
Von: Margit Siller und Birgit Gamböck
""Bayern muss Volkswagen verklagen", erklärte Söder (CSU) der Nachrichtenagentur dpa. "Wir sind da auch rechtlich in der Verpflichtung für unsere Beschäftigten. Es geht um Rechtsansprüche, die nun von uns geltend zu machen sind." Der Pensionsfonds werde deshalb noch im September beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schadenersatz einreichen.
Es geht um 700.000 Euro
Nachdem der Diesel-Skandal im vergangenen September öffentlich wurde, musste die Volkswagen-Aktie massive Wertverluste hinnehmen - zwischenzeitlich brach das Papier um mehr als 40 Prozent ein. Bayern hielt in Form eines milliardenschweren Pensionsfonds, mit dem die Altersversorgung der bayerischen Landesbeamten steht und fällt, im September 2015 rund 58.000 Vorzugsaktien.
(...)"
VG myinfo