Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2019?
Gutachten empfiehlt Fahrverbote in Stuttgart
In Stuttgart empfehlen Juristen in einem Gutachten dem Land, ab 2019 Fahrverbote umzusetzen. Allerdings mit weitreichenden Ausnahmen. Schon ab Januar könnte es losgehen.
Stuttgart - In Stuttgart drohen wegen der Luftbelastung im nächsten Jahr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Neben Experten des Landes kommen auch Juristen der Landeshauptstadt zu dem Schluss, dass im kommenden Jahr Fahrverbote verhängt werden könnten. Die Experten hatten sich am Donnerstag in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zu möglichen Fahrverboten geäußert.
Die "Südwest Presse" berichtete am Samstag, dass ein noch unveröffentlichtes Gutachten der Landesregierung Fahrverbote ab 2019 für eine bessere Luft empfehle. Die beauftragte Kanzlei rate dem Land darin, ab Januar 2019 ein "zonenweites Verbot von Euro 3- und 4-Diesel" in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Damit sollen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden.
Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5 sollen demnach einige Monate später ab September 2019 mit einem Fahrverbot für Innenstadtbereiche belegt werden. Allerdings könne diese Frist verlängert werden, sollte die Luft deutlich sauberer werden, schreibt das Blatt unter Berufung auf das ihr vorliegende Gutachten. Als erste Stadt bundesweit hat Hamburg Dieselfahrverbote in der Innenstadt angekündigt, die von kommendem Donnerstag an gelten.
Ausnahmen für Anwohner und Wirtschaftsverkehr
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte am Samstag, dass es eine juristische Bewertung von Juristen des Landes zu einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebe. Ob tatsächlich Fahrverbote angeordnet werden, ist letztlich Sache der Politik. In der grün-schwarzen Koalition sind
die Fahrverbote umstritten. Die Stadt Stuttgart versucht seit langem, die Schadstoffbelastung der Luft zu senken - mit dem Ziel, Fahrverbote zu verhindern. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart verwies darauf, dass die Entscheidung über einen Luftreinhalteplan beim Land liege.
Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 7 C 30.17) in Leipzig auch mit Blick auf Stuttgart geurteilt, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Seit einigen Tagen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Demnach müssen Verkehrsverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. "Mithin ist ein Verkehrsverbot zeitlich gestaffelt nach dem Alter und Abgasverhalten der betroffenen Fahrzeuge und unter Einschluss von Ausnahmeregelungen einzuführen", heißt in dem Urteil.
Wie die "Südwest Presse" berichtete, schlägt das Gutachten des Landes weitreichende Ausnahmen vor. "Alle Anwohner der Zone, Handwerker, Liefer- und Wirtschaftsverkehr" sollten von den Fahrverboten ausgenommen werden, heißt es darin. Zudem könnte ein Fahrverbot abgewendet werden, wenn es im Sommer 2019 Prognosen gebe, nach denen die Grenzwerte auch ohne Einschränkungen für Euro-5-Fahrzeuge eingehalten werden können.
Das sagen die Parteien
"Für uns gilt weiterhin das Ziel: Saubere Luft für unsere Städte und auch die Vermeidung von Fahrverboten", sagte der CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart der Deutschen Presse-Agentur. Das Vorgehen werde mit dem Koalitionspartner besprochen. "Die starken Verbesserungen der Messwerte müssen laut Urteil in die weiteren Abwägungen einfließen", sagte er. Auch die Frage der Standorte der Messstellen müsse geklärt werden.
Für die Opposition im Landtag warnten SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Verkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) vor Fahrverboten. Sie sollten die Finger lassen davon, sagte Rülke. Stoch forderte unter anderem weitere "Bemühungen auf Bundesebene, um eine wirksame Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge zu ermöglichen".
Ein Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag sagte: "Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden wir respektieren und umsetzen." Die wichtigsten Ziele für die Grünen sei eine "Verbesserung der Luftqualität, das Vermeiden von Verkehrsbeschränkungen und ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr".
Quelle: dpa
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Das Schlimmer daran ist, daß einige Parteien das Thema mal wieder für ihre Parteipolitik mißbrauchen. Die Gesundheit der Bürger scheint denen eher zweitrangig zu sein. 😤
Da werden eh nur die normalen Autofahrer betroffen sein. Die Brummis, Busse, etc. werden weiter fahren dürfen. Und dann ist das Geschrei groß, weil das Fahrverbot nichts bringt und die Diesel können noch schlechter geredet werden. Hauptsache Propaganda machen ...
Ein Versuch macht klug, wir werden sehen.... ich bin gespannt, was die unternehmen, wenn wegen des Fahrverbots keine Diesel im Stadtverkehr unterwegs sind und die Grenzwerte trotzdem zu hoch bleiben.... evakuieren...?
Gruß
Gravitar
Betroffen sind also überwiegend die die alle paar Wochen oder Monate mal durch Stuttgart müssen während die Fahrzeuge die täglich dort fahren eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Dabei hat selbst Kretschmann festgestellt das man erst bei den Fahrzeugen ansetzen muss die tagtäglich in Stuttgart unterwegs sind und das sind oftmals die Fahrzeuge der öffentlichen Hand die eh Ausnahmegenehmigungen bekommen.
Wie wäre es die Straße komplett und ohne Ausnahme zu sperren wenn es schon Fahrverbote gibt?
Wäre mal interessant wenn bei den Experten mal Namen fallen würden, nicht nur wegen der Grundrichtung des Gutachtens und der Stellungnahmen sondern auch ob wieder mal Gutachten frei Schnauze an Gutachter vergeben wurden die den Grünen nahestehen. Der Verkehrsminister war ja schon mehrfach wegen seiner freihändigen Vergaben an Freunde der Partei in den Fokus geraten, aber ohne Folgen.
Gucken wir mal in der Begründung nach dieser Verhältnismäßigkeit, in die sich hier anscheinend viele retten wollen.
Aus der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes...
Boah ey! Erstmal sacken lassen...
Gibt keine geeignete Maßnahme, wenn keine Hardware Nachrüstung kommt.
ich hab eine ganz einfache Lösung. Ich stelle meinen Diesel in das Büro meiner Arbeitsstätte und dann lasse ich ihn laufen und puste raus was das Zeug hält. An Arbeitsstätten ist ja der 24 fache (=2400%) höhere Grenzwert erlaubt, wie auf der Straße.
Und dann mache ich das Fenster auf....in Stuttgart...
Die grünen Ideologen sind halt alle nicht ganz dicht.
Düsseldorf ist, gerade als Landeshauptstadt, "spät dran". Kommt wahrscheinlich in den nächsten paar Tagen...
Dann sind alle schockiert und schimpfen auf Politik, Wirtschaft und neuerdings auch auf die Juristen.
Dir ist hoffentlich bewußt, das in Deutschland Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Das ist mir bekannt, aber anscheinend ist es nicht deutlich geworden, um was es geht und wie verrückt das alles ist.
Wie können Grenzwerte an Arbeitsstätten 2400% höher zulässig sein als auf der Straße? Und für sowas macht man eine ganze Industrie kaputt.
PS. Habe leider keine Arbeitsstätte mit Fenster in Stuttgart.
Diese Grenzwerte gelten für gesunde Arbeitnehmer mit einer maximalen Zeitdisposition von 8 Stunden pro Tag.
Außerdem kann man am Arbeitsplatz das Fenster zum Durchlüften aufmachen im Gegensatz zum Außenbereich.
Der Grenzwert im Außenbereich berücksichtigt alle Bürger, also auch die Kranken.
Wie kommst du zu dieser Zahl? Ich würde mich erstmal informieren bevor ich hier hanebüchene Vergleiche und Beleidigungen zum Besten gebe.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes spricht eine sehr deutliche Sprache!
Auf deutsch steht da: Es wird Gießkanne geben müssen! Entweder, oder...
Entweder eine andere geeignete Maßnahme muss mit der Gießkanne her, oder es gibt flächendeckende Zonen-Fahrverbote für alle Diesel unter Euro 6 ab 01.09.2019.
Ganz einfach.
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Jetzt muss man entscheiden.
Danke für dieses zutreffende "Gedankenexperiment". Wenn jetzt noch jemand nicht versteht, dass hier eine Hexenjagd veranstaltet wird...
Was denkst Du, wie werden sich die Preise für Diesel-Fahrzeuge im Raum Stuttgart und Hamburg und Köln nach dieser "Hexenjagd" entwickeln? Und die Laune der Halter?...
Das ist erstmal schlecht! Da kannst Du verstehen, was Du willst.
Hilft auch keinem...