Bundesrat führt neuen Straftatbestand ein
Härtere Strafen für Illegale Autorennen
Der Bundesrat hat für illegale Autorennen einen neuen Straftatbestand eingeführt. Mit einer Geldstrafe kommt man in Zukunft nicht mehr davon.
Berlin - Deutlich härtere Strafen sollen Raser künftig stärker von illegalen Autorennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten auf deutschen Straßen abhalten. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das rücksichtlosen Fahrern Gefängnis androht. Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird.
Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten amtlich eingezogen werden. Den Anstoß für die Neuregelung hatte die Länderkammer selbst gegeben.
Quelle: dpa
gut so !
Es fehlt mir eine Mindeststrafe. Dieses "bis zu..." wird meist nicht mal ansatzweise geurteilt.
Sehe ich ähnlich. Das mag aber daran liegen, dass jede Tat einzeln strafrechtlich 'gewichtet' werden muß.
Prinzipiell stimme ich aber zu. Die bisher verkündeten Sanktionen empfand ich viel zu schwach. Oftmals wurde der bisher bestehende Strafrahmen nicht ansatzweise ausgeschöpft!
Bei schweren vergehen oder auch Mehrfachtätern würde ich dann eine Lebenslange Führerscheinsperre einführen.
Aber das alles bringt eh nichts, wenn zu wenig kontrolliert wird und allgemein unsere Polizei stark unterbesetzt ist.
zum Bild:
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Mindeststrafen sind eben oft unsinnig. Wie lang soll den ein Ersttäter der nachts 2 Uhr ein 20m-Ampelrennen macht weggesperrt werden?
Dünnes Eis künftig für "Fast & Furios" Jünger 😆😆😱
Andererseits müsste man sich auch mal überlegen, wo solche Leute Ihren Trieb ausleben dürfen. Legale Rennstrecken könnten evtl. Zusätzlich unbeteiligte Schützen.
Finde ich prinzipiell gut, nur wie sind hier die Definitionen? Wenn ich mit Vollgas an der Ampel anfahre und mein Nebenmann das zufällig auch tut, kann dann auch ein Rennen angedichtet werden (das überhaupt nicht stattgefunden hat) oder wie soll hier im konkreten Fall differenziert werden? Und was genau ist „grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Rasen“? Mir sind diese Formulierungen zu schwammig.
Moin,
ein Beitrag und der Kontext wurde entfernt, es geht hier um härtere Strafen für illegale Autorennen.
Gruß
Zimpalazumpala, MT- Moderator