Nach Befangenheitsantrag: Prozess gegen Ku'damm-Raser geplatzt
Hauptverhandlung im Ku'damm-Raser-Fall ausgesetzt
Der zweite Mordprozess gegen die beiden Ku'damm-Raser ist am Dienstag geplatzt. Einem Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter wurde stattgegeben.
Berlin - Der neu aufgelegte Mordprozesses um ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku'damm ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht Berlin am Dienstag mit.
Das erste Mord-Urteil gegen die zwei Männer hob der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. März dieses Jahres auf. Das Berliner Landgericht hatte im Februar 2017 bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der BGH sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Angeordnet wurden eine neue Beweisaufnahme und eine rechtliche Bewertung.
Noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte der Verteidiger eines der Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Schuster. Auf mehr als 30 Seiten führte Anwalt Rainer Elfferding aus, dass für den Richter eine erneute Verurteilung wegen Mordes schon feststehe. Dieser versuche die BGH-Entscheidung auszuhebeln. Das sei unverschämt, eine unverhohlene Missbilligung des BGH-Urteils. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die "Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen werden könne.
Auf gesetzlicher Ebene wurden aus der der Raserei auf dem Ku'damm bereits Konsequenzen gezogen. Seit Oktober 2017 kann nun schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
Quelle: dpa
11 rote Ampeln überfahren und mit über 150km/h rücksichtslos durch eine Stadt rasen....das ist mord nur ist die Waffe keine Pistole sondern halt ein Auto....was soll dieses Theater die gehören lebenslänglich ins Gefängnis sonst hört dieser Irrsinn niemals auf....den BGH kann ich nicht verstehen warum dieser das ursprüngliche Urteil aufgehoben hat....11 rote Ampeln und 2 irre die wohl total farbenblind sind und ihr Auto als Waffe benutzt haben.
Ich stelle mir wenn eine Mutter mit einem Kleinkind zu dem Zeitpunkt über die Straße gelaufen wäre......
Im Kern ist die Aussage richtig, aber warum hat für Dich das Leben eines Kleinkindes mehr Wert, als das eines anderen Menschen?
Naja ich das Geschrei der Medien wäre größer....klar das auch der getötete älter Mann den gleichen Stellenwert für mich hat keine Frage....aber ich finde es ätzend das man ein solches hirnloses Verhalten auch noch abzumildern versucht,wenn ich seinen Anwalt höre könnte ich kotzen...wenn das sein Vater gewesen wäre würde der anderst reden...jmd. welcher Richter in Deutschland wäre da nicht begangen....????
Mitbekommen hat die irrsinnstat wohl jeder in Deutschland
Yo, Skandalös, dass eine der Grundbedingungen des Rechtssystems, neutrale Richter zu haben, eingehalten werden soll.
Skandalös, dass illegale Autorennen auf Kudamm stattfinden. Zeige mir den Richter, der nicht befangen ist.
Die Prollos gehören hinter Schloß und Riegel al'a Mord, und aus die Maus.
Alle Verzögerungen machen den noch frei umher Rasenden nur Mut und ziehen den angeblichen Rechtsstaat noch mehr ins lächerliche.
Danke für diesen Kommentar.
Dann gibt es doch noch Grund zur Annahme, dass es auf MT noch Menschen gibt, die das Rechtssystem verstehen und es nicht auf jedem Stammtisch verteufeln.
Man könnte überlegen, welche Strafbarkeitslücke (durch Fehlen des bedingten Mordvorsatzes) der Gesetzgeber schließen wollte, als er den neuen Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren verankert hat...
Der stellt übrigens auch das "allein Rasen" unter Strafe.
MfG
Seh ich auch so.
Als würde man mit einer Kalaschnikow wahllos ein Magazin in eine Fensterscheibe einer Shoppingmeile verballern und danach sagen: Ne, ich wollte niemanden umbringen. Kann man davon sterben? Hab ich nicht gewusst.
Hoffentlich wird das Raserpack, wenn nicht jetzt, zumindest zukünftig richtig hart rangenommen 😤
Du weißt aber schon, dass der Richter eben nicht aus dieser emotionalen Grundlage heraus urteilen soll?
Mehr noch, Mord setzt die Absicht der Tötung unter bestimmten Bedingungen voraus und da diese eben nicht eindeutig gegeben waren, versuchte man sich eines Hilfkonstrukts zu bedienen, welches eben so nicht rechtens war.
Und nochmal mehr verbietet es sich insbesondere, dass man vor Beginn der Verhandlung schon ein Urteil parat hat, einfach um ein Exempel zu statuieren. Es hat schlicht nichts mehr mit Rechtsprechung, sondern eben mit Vergeltung zu tun und die hat hier nichts verloren.
Ich hab das alles nur am Rande mit bekommen, sitzen die beiden den jetzt im Knast oder laufen die frei rum.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Ich finde schon, dass man da von Mord sprechen kann, wenn man mal kurz subsumiert:
Niedrige Beweggründe Definition: Unter niedrige Beweggründen versteht man alle, die nach allgemeiner rechtlich- sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.
Gemeingefährlichen Mitteln Definition: Eine Tötung ist gemeingefährlich, wenn ein Mittel eingesetzt wird, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann und bei dem die Ausdehnung der Gefahr vom Täter nicht beherrscht wird.
Kann ich persönlich alles bejaen. Von daher ist die Anklage auf Mord schon sinnvoll und rechtens. Einige Kommentare hierzu im Thread sind wieder von Stammtischwissen verwässert.
Es gibt auch schon etliche Urteile von Autofahrern die ein Auto als gemeingefährliches Mittel durchgeklagt und verloren haben. z.B.:
Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH 16.3.06, 4 StR 594/05, Abruf-Nr. 061623).
Da ging es um einen Autofahrer und sein KFZ, das Urteil von 2006. Also ist die Anklage diesbezüglich nicht neu oder außergewöhnlich. Autofahrer die rücksichtslos fahren wandeln halt auf einem schmalen Grad.
Da liegt das "Problem". Ohne Vorsatz zum Töten ist man dann bei Fahrlässigkeit, also §222 StGB, so die Gegend.
Das ist nicht korrekt. Es muss nur EIN Mordmerkmal erfüllt werden. Und da reicht das gemeingefährliche Mittel, in diesem Fall das Auto.
Eine Bombe ist z. B. ein gemeingefährliches Mittel, ein Auto ist zunächst ein Gebrauchsgegenstand. Bisher wurden nur Taten mit Kfz im Zusammenhang mit Vorsatz als gemeingefährlich gewertet. Ein Vorsatz ist hier aber nicht zu erkennen. Die Täter waren einfach nur narzistisch, dumm und asozial.
OpenAirFan