Gericht: Im Schadenfall - kein Ersatz für Sonderlackierungen
Kein Schadensersatz für Airbrush-Lackierung
Wer mit einer Sonderlackierung einen Unfall baut - auch unverschuldet, bekommt die Speziallackierung nicht automatisch ersetzt. Das gilt vor allem bei älteren Autos.
Jena - Eine Sonderlackierung kann den Fahrzeugwert erhöhen. Das gilt jedoch nicht bei alten Autos, wie eine unverschuldet in einen Unfall verwickelter Klägerin vor dem Oberlandesgericht Jena erfahren musste. Die Richter verweigerten ihr finanziellen Ersatz für die aufwendige Airbrush-Bemalung auf ihrem bei einer Kollision zerstörten Fahrzeug.
Die Frau hatte auf einem zwölf Jahre alten Wagen ein Airbrush-Kunstwerk im Wert von rund 2.900 Euro aufbringen lassen. Als das Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall total zerstört wurde, kaufte sich die Halterin von der Zahlung der Versicherung einen vergleichbaren Gebrauchtwagen und verlangte darüber hinaus das Geld für die Neulackierung des Airbrush-Motivs.
Das Gericht lehnte dies wegen Unverhältnismäßigkeit ab. Die Entschädigung richte sich nach der Wertminderung des Vermögens der Geschädigten. Bei einem älteren Fahrzeug mit höherer Laufleistung trete jedoch keine Werterhöhung durch Neulackierung ein, weshalb sie auch bei der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen sei. Die Frau erhielt daher nur den Zeitwert der Lackierung in Höhe von 10 Prozent der ursprünglichen Kosten erstattet. (Az.: 1 U 493/16)
Quelle: SP-X
Tja Wert...was ist Wert. Sobald die Dame wen gefunden hätte der ihr für die Kiste 20000 Euro zahlt, wäre sie 20000 Euro wert. Wenn für einen van Gogh Menschen nur noch bereit sind 5 Euro zu zahlen...ist er auch nur noch 5 Euro wert.
Eigentlich sollte sie soviel Geld bekommen, dass sie sich einen gleichwertigen Ersatz beschaffen kann. Und da gehört das Airbrush nunmal zu. Aber sollte und das was tatsächlich passiert, sind vor Gericht und bei Versicherungen 2 verschiedene Paar Schuhe
Typisch das im diesem Gericht nur kalt rationell gerechnet würde. Es ist immer peinlich zu lesen das in einer höheren Instanz dann mal doch wieder anders entschieden wurde. Wenn mann sich die nächste Stufe leisten kann. Gerichte funktionieren daher meiner Meinung nur subjektiv und abhängig vom Richter der mal so oder mal so austeilt und das nicht unbedingt gerecht. Mann würde sich im diesen Fall nicht wündern das ein Gericht dann für einen Ersatz oder Teilersatz aussagen würde.
Vorbild mit der gleichen blöden Logik: Das Airbrush ist ja angeblich Wertlos wenn es auf dem Fahrzeug angebracht ist. Ich könnte also das Airbrush mit Autolack in gleicher Farbe "beschädigen". Da es dem Richter nach nichts Wert ist, ist eindeutig keine Schaden entstanden. Wahrscheinlich wird im jenen Fall dann doch wieder anders entschieden obwohl im Grunde genommen die gleiche Logik verwendet würde. Go Figure 🙄
Solch eine Lackierung kann aber auch als Wertminderung gesehen werden. Wer wollte z.B. schon so einen Bus wie auf dem Beispielbild kaufen ?!?
Ist doch nichts anderes als bei Reparaturen. Wenn man in sein 3.000 Euro - Auto im Rahmen der gewöhnlichen Instandhaltung mal flott 1.500 Euro für neue Reifen, Bremsen, Zahnriemen etc. investiert, steigt der Wiederbeschaffungswert des Autos auch nicht (wesentlich). Blöd also, mit einem frisch reparierten Altwagen einen Unfall zu haben. 😉
Wenn das auto so wie auf dem Foto aus sieht kann man froh sein wenn es kaputt ist.
VWs sind doch eh ständig kaputt 😉
Spaß beiseite: es ist Tatsache, daß das spezielle Äußere auch wiederbeschafft werden muß, von daher ist dieses Urteil eigentlich ein Fall für die nächste Instanz.
Es schien ein Totalschaden gewesen zu sein, also hat die Dame den Wiederbeschaffungsaufwand erstattet bekommen. Problem ist, dass sich die teure Lackierung nicht 1:1 (vermutlich gar nicht oder eher negativ) auf den Wiederbeschaffungswert ausgewirkt hat, der also vermutlich recht gering war.
Wenn man bei o.g. Transporter eine Tür verkratzt hätte, müsste man das Airbrush sicherlich ersetzen, wenn sich das nicht als wirtschaftlicher Totalschaden herausstellt.
Möglicher Verkaufswert und Wiederbeschaffungswert sind zwei Paar Schuhe. Ich glaube kaum, daß man so ein Airbrushkunstwerk für einen negativen Preis bekommt - oder würdest Du als Taxifahrer Deine Kunden dafür bezahlen, daß sie Dich fahren lassen?
Wie gesagt: Das Urteil ist ein Fall für die nächste Instanz.
So oder so soll die spezielle Optik wieder hergestellt werden.
Da es sich um einen Totalschaden handelt, wird nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt.
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Beispiel: Dir fährt jemand auf den Prius auf, es gibt keine Verletzten. Der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von sagen wir 10.000 Euro. Restwert: 500 Euro. Dann bekommst du 9.500 Euro vom gegnerischen Versicherer und 500 von dem Aufkäufer.
Hättest du deinen Prius vorher in Camouflage folieren oder mit grüner Plüsch-Innenausstattung versehen, hätte das zwar einiges an Geld gekostet, den Wiederbeschaffungswert jedoch nicht wesentlich erhöht. Dieser wird anhand von Vergleichspreisen aus speziellen oder unspeziellen Börsen, teilweise anhand von Listen ermittelt. Entsprechend wird der Auszahlungsbetrag nicht höher.
Ja, solche "Listen" kenne ich. Ein Bekannter hat für seinen 100% funktionierenten 3.2 V6 Omega B (will jetzt nicht gepflegt oder rostfrei sagen) einen Auszug aus Mobile bekommen, wo es eben ab 500 EUR los ging. Hat man die Inserate angeklickt kam dann ... Klima geht nicht, Dämpfer müssten neu, Bremsen runter, Motorschaden, höher Ölverbrauch ...
Man muss die Augen bei der Wahl des Gutachters aufhalten. Zwar sind die alle unabhängig, aber bei der Bestimmung des WBW dürften die vom Versicherer beauftragten möglicherweise andere Referenzinserate als die privat beauftragten heraussuchen.
Ichh hätte nicht gedacht, daß ich das erklären muß, aber Wiedereschaffungswert bedeutet Wiederbeschaffungswert und nicht mögicher Verkaufserlös.
Tatsache ist, daß mein Prius so wie er ist eine Wiederbeschaffungswert von ca. 18 k€ hat. Also um wmir wieder einen solchen auf den Hof stellen zu können, müßte ich ca. 18 k€ ausgeben. Aus der Liste der Ergebnisse einen Prius aussuchen (die Liste besteht nur aus einem, der auch noch älter und magerer ausgestattet ist...), da wären wir schon bei 11 k€, dann Gasanlage rein für 3,5 k€, dann noch Hifianlage; Dämmung und Samterkleidungen rein, das wären nochmals 3,5 k€, also insgesamt 18 k€.
Was Anderes ist es, wenn ich versuchen würde, den Prius jetzt zu verkaufen (wozu ich nicht bereit wäre), würde ich dafür irgendwas zwischen 10 und 13 k€ bekommen, da den Samt und die Hifianlage kaum wer honoriert und bei der Gasanlage bestimmt Fragen kommen würden, warum ich den verkaufe, nicht ganz zweieinhalb Jahre nach dem Gasumbau und auch sonst so viel reingesteckt. Da stimmt doch dann garantiert was mit der Gasanlage nicht.
Der Wiederbeschaffungswert geht eben nur bei Autos ohne Besonderheiten aus irgendwelchen Listen hervor, aber die besonderen Extras müssen ja auch wiiederbeschafft werden.
Nur wird man eben keine Vergleichspreise für einen Camouflage Prius mit Plüsch finden.
Von daher gibt es viele Urteile die eben von einem Vergleichspreis für einen normale Prius ausgehen, und zusätzlich die "Verschönerungen" bezahlt werden müssen.
Das Urteil ist schon eher ungewöhnlich.
Eventuell reden wir hier aneinander vorbei. Der WBW ist das, was du für die Wiederbeschaffung deines PKW (die 10.000 waren fiktiv, bin aber erstaunt, dass Priusse so wertstabil sind) anlegen müsstest.
Der wesentliche Anhaltspunkt ist dabei der Marktpreis des konkreten Fahrzeuges. Wenn es ein Fahrzeug wie deins am Markt nicht gibt, muss er irgendwie anders ermittelt werden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dabei der Einbau sämtlicher personalisierter Sonderausstattung berücksichtigt wird. Irgendwann muss die Schadenshöhe geschätzt werden.
Die Frage ist, wo die Grenze zu ziehen ist. Mein Auto ist z.B. von 2001 und hat die Farbe Violan. Von dem Auto gibt es zwar noch einige, aber weniger als z.B. in grau. Das konkret ausgestatte Fahrzeug wird es in dem konkreten Zustand (positiv wie negativ) wird es nicht geben, doch selbst wenn es ein vergleichbares in grau geben würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Umlackierung auf Violan erstattet werden müsste.
Bei Autos mit z.B. Rollstuhlrampe, Handgas oder Schwingsitz mag das sein, aber bei persönlicher Individualisierung?
Ich bin aber gerne bereit, mich eines besseren belehren zu lassen.