Weihnachts-Deko im Auto: Darauf solltet Ihr achten
Keine Lichterketten im Fahrzeug-Innenraum
Keine Frage: Leuchtende Weihnachts-Deko macht die Straßen im Dezember schöner. Doch zulässig ist sie nur an den Fassaden der Häuser, nicht im Innenraum des Autos.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Köln - Was die Weihnachtszeit besonders macht? Die Vorfreude. Die Kekse. Und natürlich die Beleuchtung. Allerdings: Im Auto sind blinkende Tannenbäume oder Lichterketten tabu. Die Beleuchtung im und am Kraftfahrzeug ist gesetzlich geregelt. "Da ist nur das erlaubt, was in der Zulassungsordnung explizit aufgeführt ist. Alles andere ist unzulässig", sagt Hans-Ulrich Sander vom Tüv Rheinland.
Das beziehe sich auf alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sowie auf alle Beleuchtungen im Fahrzeug mit Außenwirkung. Eben etwa Dekoleuchten, egal ob weihnachtlich oder nicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder ab 20 Euro. Hintergrund dieser starken Reglementierung: Der Gesetzgeber will ein eindeutiges Signalbild im Straßenverkehr. "Blaues Licht wird mit Fahrzeugen mit Sonderrechten verbunden, drei weiße Leuchten in Dreiecksform signalisieren ein Schienenfahrzeug, ein weißes Licht ein entgegenkommendes Kraftrad", gibt Sander Beispiele.
Es gibt auch Einschränkungen für Weihnachtsscmuck, der nicht leuchtet: Generell sind Accessoires im Auto nur da erlaubt, wo sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und die Fahrzeuginsassen nicht gefährden. Üppige Weihnachts-Deko könne andere Verkehrsteilnehmer ablenken und somit das Unfallrisiko erhöhen, gibt Sander zu Bedenken.
Bußgeld: Ab 20 Euro
Das beziehe sich auf alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sowie auf alle Beleuchtungen im Fahrzeug mit Außenwirkung. Eben etwa Dekoleuchten, egal ob weihnachtlich oder nicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder ab 20 Euro. Hintergrund dieser starken Reglementierung: Der Gesetzgeber will ein eindeutiges Signalbild im Straßenverkehr. "Blaues Licht wird mit Fahrzeugen mit Sonderrechten verbunden, drei weiße Leuchten in Dreiecksform signalisieren ein Schienenfahrzeug, ein weißes Licht ein entgegenkommendes Kraftrad", gibt Sander Beispiele.
Es gibt auch Einschränkungen für Weihnachtsscmuck, der nicht leuchtet: Generell sind Accessoires im Auto nur da erlaubt, wo sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und die Fahrzeuginsassen nicht gefährden. Üppige Weihnachts-Deko könne andere Verkehrsteilnehmer ablenken und somit das Unfallrisiko erhöhen, gibt Sander zu Bedenken.
Quelle: dpa
Ich finde, das versteht sich von selbst, warum man keine Lichterkette an die Windschutzscheibe pappt.
Neulich ein Audi gesehen wo die Ringe hinten Blau beleuchtet waren, also auch nicht erlaubt. Die Leute machens trotzdem. 🙄
Ein paar Kerzen auf dem Armaturenbrett macht ne gemütliche Stimmung, wärmt das Auto schneller auf und die Windschutzscheibe wird auch gleich enteist 😆😆
Na da braucht man nicht bis Weihnachten warten um ordentlich abzukassieren. Wer macht den schon Weihnachtsbeleuchtung ins Auto?
Von der schwereren Kategorie ist das ganzjährig angesagt, da wundert man sich manchmal schon was da alles alles toleriert wird.
Gruß Metalhead
Vignetten für A und CH, Abgasplakette für D und F?
Was ist mit den herumbaumenden Plüschtieren, Rosenkränze, Würfeln die man oft am Spiegel hängen sieht?
Auch gern gemacht: Navis mittig auf die Windschutzscheibe gepappt... 🙄
Normalerweise müssen doch abgelaufene Vignetten, wieder entfernt werden, oder?
Gilt das auch für einen auf der Rückbank angebrachten Tannenbaum inklusive Weihnachtskugeln und Lichterkette? Oder darf man das noch als gesonderte Maßnahme interpretieren?