Tesla scheitert mit Eilantrag gegen Rückzahlung von Elektroprämie
Klagen können nur die Kunden
Tesla wollte mit einem Einantrag verhindern, dass rund 800 Käufer des elektrischen Model S in Deutschland die Umweltprämie zurückzahlen müssen. Der Antrag scheiterte nun.
Frankfurt - Der US-Autobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, Hunderte Kunden per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung von 2.000 Euro deutschem Umweltbonus zu bewahren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens als unzulässig zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Das Elektroauto Tesla S war vorübergehend - vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 - von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden. Grund: Die in den Rahmen von maximal 60.000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war im Handel nicht erhältlich.
Wer vor dem 6. März 2018 einen Tesla S erworben hatte und dafür die staatliche Kaufprämie erhalten hatte, muss diese zurückzahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte Mitte Juli mitgeteilt, es gehe um rund 800 Fälle. Etwa 250 weitere Anträge von Tesla-Kunden seien aufgrund der Sachlage abgelehnt worden.
Tesla fühlte sich benachteiligt und zog vor Gericht. Das entschied, die Überprüfung, ob das Modell ein förderfähiges Elektroauto sei, berühre die Rechte des Herstellers nicht. Tesla könne das Modell weiterhin verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht.
Klagen könnte nach Einschätzung der Kammer - wenn überhaupt - nur der jeweilige Autokäufer als Empfänger des staatlichen Zuschusses. Gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Nach neuen Gutachten und Zusagen des US-Herstellers steht der Tesla S mittlerweile wieder auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für Hybridautos sind es 3.000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller.
Tesla hatte im Juli angekündigt, die Prämien selbst zu erstatten, sollte der Antrag scheitern.
Quelle: dpa
Och, die sind aber nett!
Die könnten den Kunden ja auch einfach den Mittelfinger zeigen, das sind die Kunden von deutschen Herstellern gewohnt 😆
naja ... wenn TESLA mit falschen Angaben vorgetäuscht hat, dass die Voraussetzungen für diese Prämie gegeben wären ...
... dann könnten die Kunden evtl. gegen TESLA klagen???
(statt gegen das Bafa)
Motor-Talk scheitert am Wort "Eilantrag". 😆 War es mit dem Artikel so eilig, dass keine Zeit fürs Korrekturlesen blieb?
Und brauchte das Gericht jetzt seit Juli für eine Entscheidung zum Eilantrag? Wie lange hätte das gedauert, wenn es kein Eil- sondern ein normaler Antrag gewesen wäre? Und zahlt Tesla jetzt die vollen 4.000,- Euro der Förderung aus eigener Tasche? Fragen über Fragen.
Geht wahrscheinlich ums Prinzip aber wer sich die Karre neu kaufen kann, dem werden die 2000.- auch nicht mehr weh tun.
Nur mal so aus Interesse.
Wenn Tesla den Kunden jetzt die Prämie zahlt, was sie ja angeblich vorhaben, dann würden sie damit doch den Käufern auch die Ansprüche gegenüber der BaFa abkaufen, und könnten dann als geschädigte Klagen.
Im Prinzip müssten sie erst mal auch nur einem die Ansprüche abkaufen, um ein Musterprozeß zu führen.
Oder sehe ich das falsch?
Ich weiß nicht, ob man da die Rechte des Kunden gegen die BAFA so einfach an Tesla "verkaufen" kann, aber im Prinzip klingt das nach einer guten Idee.
Egal wie hier der Sachverhalt ist, das Erstaunliche ist doch, wie schnell so ein Amt handeln kann. Die Bafa sollte dem KBA mal zeigen, wie das geht.
Das habe ich mich auch gefragt.
Ist der "Eilantrag" was neues?
Oder das gleiche wie hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ie-rechnung-uebernehmen-t6398704.html
Beitrag editiert, OT entfernt: Zimpalazumpala, MT-Moderator
Only bad news are good news, und
Wessen Brot ich fress dessen Lied ich sing.