Ratgeber: Wie man Bagatellschäden richtig abwickelt
Kleiner Schaden ohne großen Ärger
Wenn es nur knirscht und nicht kracht, kann das dennoch Ärger bedeuten. Wie man den vermeidet, indem man Unfälle mit Bagatellschäden korrekt abwickelt, lest Ihr hier.
Köln/Andernach - Unübersichtliche Parkplätze, ein Hindernis im toten Winkel oder schlicht Unachtsamkeit: Schnell hat man eine kleine Delle oder einen Kratzer ins Auto gefahren. Auch wenn der Schaden minimal erscheint, kann er großen Ärger bedeuten. Muss er aber nicht, wenn man sich an gewisse Regeln hält.
Erste Pflicht des Verursachers: Bloß nicht aus dem Staub machen. Das gilt als Fahrerflucht und ist strafbar. Außerdem sollte man Fotos von den Beschädigungen machen und, so Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Andernach: "Das Wichtigste ist, immer die Daten auszutauschen, egal wie groß oder klein der Schaden auch sein mag." Was man sonst noch bei Bagatellschäden zu beachten hat, lest Ihr hier.
Wie muss der Geschädigte benachrichtigt werden?
Egal, wie groß der Schaden ist, bei einem Unfall gelten immer die gleichen Regeln: "Wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort anzutreffen ist, sind Sie laut Paragraph 142 Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer zu warten", sagt Holger Küster, Geschäftsführer des ACV Automobil-Club Verkehr. Taucht der Geschädigte nicht auf, sollte der Verursacher die Polizei informieren. Wenn so etwas auf dem Parkplatz eines Kaufhauses passiert, könne man auch versuchen, den Halter ausrufen zu lassen.
Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus?
Auch wenn hier guter Wille gezeigt wird: Hängt der Verursacher einfach einen Zettel an die Windschutzscheibe und entfernt sich, macht er sich strafbar. "So ein Zettel kann wegfliegen und ist daher nicht sicher genug, um den Geschädigten zu informieren", so Dötsch. Auch könne ein Zettel oder eine Visitenkarte von einer anderen Person entfernt werden. Wer sich auf einen Zettel verlässt, riskiere daher eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht.Die Schadenshöhe spielt dabei kaum eine Rolle. Fahrerflucht kann laut Dötsch bereits ab einem Wert von rund 50 Euro angenommen werden. "Es ist daher dringend zu empfehlen, auf den Geschädigten zu warten oder eben die Polizei zu rufen, um sich abzusichern."
Wie lange muss man auf den Besitzer warten?
Eine gesetzlich festgelegte Wartezeit gibt es nicht. Das hängt auch von der Zumutbarkeit und Faktoren wie Witterungsbedingungen, der Schwere des Schadens und der Chance ab, den Geschädigten anzutreffen. "Bei einem leichten Parkunfall auf dem Kaufhausparkplatz sollte der Verursacher etwa 30 Minuten warten", sagt Küster. Bei einem schweren Parkschaden könnten auch bis zu zwei Stunden als zumutbar gelten.
Ist bei Fahrerflucht automatisch der Führerschein weg?
Nein, nicht zwingend. "Der Führerscheinentzug droht, wenn sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, obwohl er einen bedeutenden Schaden verursacht hat", sagt Dötsch. Als Richtwert gelte hier ein Wert von 1.500 Euro.
Darf man bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?
Die Polizei darf immer gerufen werden, auch wenn der Schaden sehr gering oder nicht zu erkennen ist. "Gerade bei Uneinigkeit über die Schuldfrage oder den Unfallhergang selbst sollte die Polizei gerufen werden, selbst wenn kein Schaden zu sehen ist", rät Küster. Die Polizei könne Schäden, Unfallhergang und Zeugenaussagen aufnehmen und protokollieren. Das sei auch hilfreich, um später die Schadensregulierung mit der Versicherung zu vereinfachen.Muss man ohne erkennbaren Schaden den anderen informieren?
Auf jeden Fall. "Der Schaden kann ja für einen Laien auch gar nicht sichtbar sein, daher darf man sich in so einem Fall nicht nur auf das eigene Urteil verlassen", sagt Dötsch. Der andere muss die Möglichkeit haben, sich selbst ein Urteil zu bilden. Ist er auch der Ansicht, dass nichts passiert ist, könne die Sache abgehakt werden.
Wie verhält es sich mit zunächst nicht erkennbaren Schäden?
Auch im Nachhinein hat der Geschädigte die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen. "Wenn ein Schaden vom Geschädigten nicht sofort bei der gegnerischen Versicherung gemeldet wird, geht der Anspruch auf Schadenersatz nicht verloren", erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wichtig: Die Beschädigung sollte immer möglichst eindeutig auf Fotos festgehalten werden. "Auch wenn die Schadenhöhe auf den ersten Blick gering erscheint. So erspart man sich späteren Streit um die erforderlichen Reparaturkosten."
Der Verursacher hat keine Daten Versicherungsdaten. Was tun?
Die notwendigen Informationen lassen sich über den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Nummer 0800/250 260 0 besorgen. "Der Zentralruf benötigt lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners, um die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ermitteln zu können", sagt Jarosch. Hier erfahre man auch die Versicherung von Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland und die Kontaktdaten des jeweiligen deutschen Ansprechpartners.Bei geringem Schaden einen Sachverständigen einschalten?
Das kann für den Besitzer, dessen Auto beschädigt wurde, teuer werden. "Es gilt die Schadenminderungspflicht, wonach auch der Geschädigte dafür sorgen muss, dass die Kosten gering bleiben", sagt Küster. Liegen die Kosten des Fahrzeugschadens unter der Bagatellgrenze von circa 750 Euro, würden Versicherungen die Kosten für einen Sachverständigen oft nur zögerlich oder auch gar nicht erstatten.
Sind mündliche Vereinbarungen über die Schadensabwicklung gültig?
Wenn sich Verursacher und Geschädigter vor Ort auf eine Regelung verständigen - etwa 100 Euro in bar - ist das dann für beide Parteien auch ohne schriftliche Fixierung bindend? Eigentlich ja, sagt Dötsch:
"So eine Verabredung über die Zahlung eines Pauschalbetrages beinhaltet dann auch, dass der Geschädigte auf etwaige weitere Ersatzansprüche verzichtet."
Schwierig sei es jedoch, wenn beispielsweise der Geschädigte im Nachhinein hiervon nichts mehr wissen will und es keine Zeugen gibt. "Es empfiehlt sich daher, eine solche Vereinbarung schriftlich zu fixieren, damit sie nötigenfalls auch bewiesen werden kann", rät Dötsch.
Quelle: dpa
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Ein Beispiel aus der Realität:
Meine Frau kratzt ein parkendes Auto leicht an. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen und zu finden. Also die Polizei angerufen. Nein die kommen nicht, bitte die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Dann in der Polizeiwache, Anzeige wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort.
Der Witz daran, der Geschädigte hat sich nie gemeldet, hat nie einen Schaden an seinem Auto bemerkt. Von der Anzeige haben wir nie wieder was gehört. Ist schon mehr als zwei Jahre her.
Also die Tipps wie man sich verhalten soll, sind eigentlich nichts Wert.
Ganz tolle Tipps hier! Auch bei Bagatellschäden einen Sachverständigen beauftragen! Vielleicht auch einen Anwalt? Vielleicht steigen wegen solcher dämlichen Tipps und Handlungsweisen die Prämien!
Muss man jeden Mini-Scheiß-Kratzer reparieren lassen? Sind Stoßstangen nicht Stoßstangen?
Vielleicht sollte sich der gemeine "Deutsche" mal die Anbetung der heiligen Kuh etwas überdenken. Die Karren haben einen Wertverlust von 200 - 1000€ im MONAT! Die Wertminderung die durch einen kleinen Parkkratzer entsteht ist zu vernachlässigen. Stichwort: Gebrauchsgegenstand!
Aber egal: Fahrerfluch? Bei Bagatellschäden meiner Ansicht nach ein Blödsinn. Man sieht ja wohl, ob etwas verbogen ist oder nicht. Wenn nix verbogen ist und der Lack noch drauf ist gibt es keinen Schaden. Kratzer die mit Politur rausgehen werden wohl (wenn es hart auf hart kommt) als Bagatelle gewertet ... in dem Fall, dass irgenden ein Depp meint er muss mich deshalb anzeigen, muss halt die Rechtsschutz einspringen.
Darf ich daraus folgern, daß Du auch so einer bist, der dann einfach Leine zieht? 😕
@ a_v_s
Erfahrungsgemäß sind aber ausgerechnet Leute wie du, die ersten die die Polizei dann rufen und nen Rechtsanwalt einschalten....!
😉
Stoßstangen sind schon lange ausgestorben. Nein nicht ganz: mein Ränger hat zumindest hinten noch eine. Alles andere sind nur noch StoßfängerVERKLEIDUNGEN!
Auch bei Schäden unterhalb der sogenannten Bagatel Grenze lohnt es sich einen Sachverständigen einzuschalten damit von Anfang an keine Differenzen über den eingetretenen Schaden entstehen.
1. Der Schädiger bestreitet den vorhandenen Schaden oder den Schaden Umfang.
2. Es handelt sich um ein jüngeres Fahrzeug bei dem durch den Schaden ein merkantiler Minderwert
vorliegen kann.
3. Es handelt sich um ein älteres Fahrzeug wo schnell der Verdacht eines Totalschadens vorliegen kann weil
die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wagen Wert vor Schaden Eintritt erreichen oder übersteigen
können.
Bei geklärten Verhältnissen reicht normalerweise der Kosten Voranschlag einer Werkstatt aus. Sollte die Werkstatt hierfür eine Kosten Pauschale verlangen ist diese von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
Sollte der gegnerische Versicherer den Kostenanschlag anzweifeln , solche Fälle kommen auch vor, kann auch ein Sachverständiger zu Lasten der Versicherung eingeschaltet werden.
In allen nicht klaren Fällen oder dort wo der gegnerische Versicherer Einwände zur Schaden Ursache/Höhe hat sollte auch ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Also wenn ich an die ganzen Schäden allein durch aufgewirbelten Splitt der letzten Zeit denke, welche nur deshalb entstanden sind, weil eben andere VT offensichtlich ein Problem damit haben, sich an die Regeln zu halten (TL 40km/h und Überholverbot), dann wiegen allein diese schon schwerer als die Hand voll Kratzer, die irgendwer wohl mit einem Einkaufskorb in unserer Seite verteilt hat, als das Fahrzeug mal einmal über Nacht nicht bei uns stand (natürlich hat man sich auch nicht die Mühe gemacht, den Schaden zu melden).
Fraglich ist nur, wie man nun während der Fahrt feststellt, welches der zig Fahrzeuge für welchen Schaden durch den Splitt verantwortlich ist und ob die Polizei dafür sich überhaupt bewegt, wenn man denen erzählt, dass die sich auch alle unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Dass das Schleudern von Splitt mitunter sogar durchaus zur Körperverletzung führen kann, ist vielen Leuten wohl auch nicht bewusst.
Eher nicht ... dafür wäre mir meine Zeit zu schade 😆
Ja mein Auto hat einige Kratzerchen und Türdellen! Ist bei einem 6 Jahre alten Auto aber nicht zu vermeiden und eigentlich auch egal.
Hab auch keine Schonbezüge auf den Ledersitzen. Die dürfen sich ruhig abnutzen.
Nicht Verkleidung.......es ist ist heute ehr so etwas wie eine Requisite.
Am besten noch lackiert.
Einmal irgendwo gegen schwup im Arsch.
Ach ja, meinem roten Reiskocher wurden 2 leichte Dellen aufn REWE Parkplatz gedrückt. Eigentlich nicht der Rede wert, sieht man nur entgegen dem Licht. Hat aber niemand mich ausrufen lassen oder den sheriff informiert.
Soviel zu den "Handlungsanweisung"
Also mir würde schon n Zettel reichen.
Wenn nix hin ist? Klar! Was soll ich auf jemanden warten, der vielleicht irgendwann oder auch gar nicht kommt, um ihm zu erzählen, dass an seinem Auto nix kaputt ist?!
Ein bissl auf Kontakt einparken halten auch neue Autos noch aus!
Zum Zettel, es hat sich oft genug herausgestellt das dort eine falsche Anschrift oder Rufnummer angegeben war.
Glücklich derjenige der einen Zeugen hat der sich das Kennzeichen des Verursachers gemerkt hat .
750,00 € als Schaden Grenze halten heute viele Gerichte für nicht mehr ausreichend. Wenn man bedenkt das heute bereits die Lackierung eines Schadens an einem Karosserie Teil mit dem nötigen Arbeitsaufwand für die De/Montage von Anbauteilen schnell die 1.000,00 € Grenze erreicht oder übersteigt liegen m.E. die Gerichte richtig die die Schaden Grenze bei 1.000-1200,00 E ziehen.
Maaann. Die Polizei hat wichtigeres zu tun!
Für mich ist es normal das ab und an mal ein ärgerlicher Kratzer am Auto auftaucht. Muss man mit leben.
Oder man passt besser auf indem man weiter weg parkt etc.
Ich habe in den letzten 2 Jahren zwei Mal ein anderes Auto beim Einparken angetickt. Einmal gar nichts zu sehen, einmal ein weiterer Kratzer auf dem Stoßfängers des koreanischen Kleinwagens.
Dennoch in beiden Fällen die Polizei gerufen bzw. angeboten, dort die Daten zu hinterlegen. Alles andere ist einfach nur asozial. Jeder ist versichert. Klar ist zwei Mail die Prämie gestiegen und das wegen Schäden zwischen 500 und 1000 Euro. Aber so ist das nunmal. Nicht der Schädiger entscheidet, ob der Schaden relevant ist, sondern der Geschädigte. Ich habe auch schon für ne Delle im Kotflügel nur ein Handgeld genommen, obwohl da per SV sicherlich mehr rausgesprungen wäre. Aber wenn schon jemand mit "da ist doch gar nix passiert kommt", bekomme ich schlechte Laune.