Mordanklage gegen Raser in Mönchengladbach
Mönchengladbach: Mordanklage nach illegalem Autorennen
Ein weiteres Mal wurde nach einem illegalen Autorennen mit Todesfolge Mordanklage gegen einen der Rennteilnehmer erhoben. Ob die Klage zugelassen wird, ist noch nicht klar.
Mönchengladbach - Nach einem tödlichen illegalen Autorennen in Mönchengladbach hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen 28-jährigen Autofahrer erhoben. Dem Mann werde vorgeworfen, im Juni einen Fußgänger überfahren zu haben, sagte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der 38-jährige Fußgänger starb noch am Unfallort.
Laut Anklage soll der 28-Jährige deutlich schneller gefahren sein, als es an der Unfallstelle erlaubt ist. Auf der Straße gelte eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Gegen einen zweiten Teilnehmer des Rennens erhob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Anklage - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht. Über die Zulassung beider Anklagen muss nun das Gericht entscheiden.
Im Februar waren nach einem tödlichen Autorennen in Berlin bundesweit zum ersten Mal zwei Raser wegen Mordes verurteilt worden. Die Männer bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Die Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Quelle: dpa
Meiner Meinung nach fehlen bei solchen Geschichten ganz klar die Mordmerkmale. Rein juristisch betrachtet.
Sehe ich auch so. Es fehlt der Vorsatz, also die geplante Mordabsicht. Hier wird das Recht gedreht, auf Beeinflussung "von oben". Daher kann uns die Türkei vorwerfen, (auch) kein Rechtsstaat zu sein.
So ist es auch mMn.
Wer sich an solchen "illegalen" Straßenrennen beteiligt, der nimmt es schon billigend, wenn nicht schon "vorsätzlich" in Kauf, daß es unschuldige, bzw. unbeteiligte Personen erwischen kann.
Bei sowas fehlt mir das Verständnis, und wenn ein solcher Raser eine unbeteiligte Person tötet, dann ist das für mich ein Mörder.
Meiner Meinung nach gehören die Strafverteidiger, welche dagegen noch in Revision gehen wollen, gleich mit in den Bau !!!
@sestiphatis
Ließ dir nochmal den Paragraphen 211 StGB durch.
Da steht nichts von Vorsatz.
Aber von niedrigen Beweggründen (Autorennen, Geltungssucht) und gemeingefährlichen Mitteln (Auto).
In den meisten Ländern der Welt würde die Anklage auf Culpable Homicide, d.h. auf Totschlag, lauten.
Mord ist es nicht, aber diese juristische Willkür ist Gang und Gäbe in dieser Republik.
Vorsatz ist nicht das relevante Mordmerkmal. Die Argumentation mit bedingtem Vorsatz ist im erwähnten Fall schlüssig gewesen. Das kann ein Richter und die Verteidigung auch anders sehen. Dafür gibt es Gerichte.
Zum einen wurden die Klagen ja bisher noch nicht zugelassen. Allerdings frage ich mich schon, wie man solche gewissenlose Raser in Schutz nehmen und von juristischer Willkür sprechen kann.
Wenn einer sein Fahrzeug in dieser Weise gefährlich missbraucht, wissend dass andere Personen zu schaden (oder wie hier zu Tode) kommen können, und wenn dem das völlig egal ist weil er seinen Spaß und sein Geltungsbedürfnis über das Wohl der anderen Personen stellt - sorry, das ist auch für mich kein Totschlag mehr.
Wer das Verletzen - auch mit Todesfolge - billigend in Kauf nimmt, um egoistisch seine Gelüste nach Grusel u. Nervenkitzel zu befriedigen und zufällige Dritte Gefahren auszusetzen, handelt zwar nicht in Mordabsicht, aber in der Bereitschaft, aus niedrigen Gründen ggfls. zu töten.
Bei solchen Rasereien ist nicht zu morden reiner Zufall, aber nicht eigenes Wollen. In meinen Augen ermorden nach einer anderen Art russischen Rouletts.
Die ganze Diskussion hatten wir schon mal bei den beiden lebenslänglich Verurteilten.
Ich bin kein Jurist, aber mir erscheinen die niedrigen (niederen?) Beweggründe und gemeingefährlichen Mittel in solchen Fällen erwiesen.
Mein Gerechtigkeitsempfinden würde trotzdem eher auf Totschlag nach Fahrlässigkeit plädieren.
Und auf die bewiesene extreme geistige Schwäche, die vielleicht einen unbefristeten Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie rechtfertigen würde.
Fahrlässigkeit - das würde ich anders definieren als "ich setze mich mit meinem 1,5t Gefährt bewusst über Tempobegrenzungen massiv hinweg und steure es ebenso bewusst in eine Fahrbahn auf der ich nichts zu suchen habe"
Es passt auch alles einfach nicht. Bis einschließlich 2016 99% mit einer Bewährungs“strafe“ belegen, wenn keine Drogen dazukamen und jetzt was von Mord erzählen wollen...
Wir hatten das schon einmal als sich ein Herr Freisler die Gesetze so hingebogen hat, wie das gesunde Volksempfinden das seiner Meinung nach aburteilen würde. Natürlich, wie weiter oben schon stand, mussten dann die Strafverteidiger auch gleich mit in den Bau (nannte man aber anders), wenn sie es mit der Verteidigung überzogen hatten. Wir haben offensichtlich noch nichts verlernt.
OpenAirFan
@Paradroid
Nur weil bisher die Strafen lächerlich waren und in keiner Weise der Schuld und den Folgen entsprachen, muß man ja nicht ewig so weiter machen.
Insgesamt sollten Straftaten gegen Leib und Leben meiner Meinung nach härter geahndet werden.
Für mich unverständlich, dass man wegen Steuerbetrug oder Einbruch zum Teil längere Haftstrafen kassiert als für gefährliche Körperverletzung oder Totschlag.