Spanischer Führerschein ersetzt keinen "Idiotentest"
MPU nach Alkoholfahrt
Wem nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen wird, der muss durch die MPU. Es genügt nicht, im Ausland den Führerschein nach der Sperre zu verlängern.
Mannheim - Nach einer Alkoholfahrt muss die Fahrtauglichkeit mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest") nachgewiesen werden. Ein erneuerter spanischer Führerschein ist in Deutschland ohne diese Prüfung nicht gültig. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag mit (Az. 10 S 1716/15).
Im vorliegendem Fall war einem deutschen Autofahrer 2009 vom Amtsgericht Karlsruhe-Durlach der spanische Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille entzogen worden. Der Mann lebt seit 1992 überwiegend in Spanien. Nach Ablauf der vom Amtsgericht verhängten Sperre wurde die Fahrerlaubnis in Spanien erneuert.
Der Mann sei davon ausgegangen, dass ein bestandener Gesundheitstest in Spanien wieder zur Fahrt in Deutschland berechtige. Dem widersprach das Gericht. Der Betreffende dürfe seine spanische Fahrerlaubnis erst nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten in Deutschland wieder nutzen, entschied die Justiz. Es solle belegen, dass der Mann inzwischen in der Lage sei, "Alkoholkonsum und Autofahren hinreichend voneinander zu trennen".
Quelle: dpa
was ist jetzt daran neu ...?
Aber wir sind doch in der EU und so... Wieso muss ich nicht in Spanien auch die MPU machen? Oder in Tschechien.
Dafür ist es doch der EU Führerschein.
Wenn der im Ausland erworbene Führerschein vor dem Entzug der Fahrerlaubnis/der Anordnung zur Absolvierung einer MPU als Voraussetzung zur Aufhebung des Fahrverbots ausgestellt wurde, kommt man um die MPU nicht rum. Wer allerdings danach einen EU Führerschein mit Wohnsitznachweis im Ausland macht, kann die MPU umgehen.
1. EU-Führerschein gilt in der gesamten EU, Verlust ebenso
2. Der Führerschein wurde in genanntem Fall in Deutschland entzogen, um also in Deutschland wieder fahren zu dürfen, muss die MPU in Deutschland gemacht werden.
In Spanien und vermutlich auch in der Rest-EU darf er ja wieder fahren. Nur halt in Deutschland nicht.
Es gibt ja noch den EuGH. Fazit es gibt viel zu holen in der Justizindustrie.
Ausserdem widerspreche ich mir nciht selbst - ich gebe nur die Regeln wider.
Lies mal bitte genau... sowohl den MT-Artikel, als auch meinen Post...
Die Fahrerlaubnis eines Deutschen wurde in Deutschland entzogen, aber es wurde in Spanien quasi die spanische MPU gemacht, weil er überwiegend dort wohnt ... aber die spanische MPU interessiert hier in Deutschland nicht - nur, wenn er in Spanien die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hätte ... jetzt das Problem gecheckt?
die Verlängerung des spanischen Führerscheins hat mit dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland doch nichts zu tun!
Wenn die Spanier das so akzeptieren, ist das deren Sache.
Aber wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, muss sie - um in Deutschland wieder legal fahren zu dürfen - wieder in Deutschland beantragt werden, in diesem Fall inkl. deutscher MPU wegen der Sauferei. Das ist deutsches Beamtentum.
Alles andere ist vielleicht gut und schön für Spanien, aber nicht für Deutschland.
Hier im Übrigen das gleiche Spiel - nur auf "polnisch"
https://www.rechtsanwalt.com/.../
Sein Problem ist doch, dass er Deutscher geblieben ist. Das führt zu einem Eintrag beim KBA. Wäre er inzwischen Spanier, hätte es kein Problem gegeben. Richtig?
Die MPU ist doch eh reine Willkür! Ohne Vorbereitungskurs fällt man sowieso durch, weil da irgendjemand nicht genügend Geld abkriegt...