Dekra: Die Hauptuntersuchung bekommt eine neue Kategorie
Neue Kategorie bei der HU: "Gefährlicher Mangel"
Ab dem 20. Mai gibt es eine neue Kategorie bei der Bewertung des Fahrzeugzustands. "Gefährlicher Mangel" ist dann die letzte Kategorie, bevor die Prüfplakette weg ist.
Stuttgart - Bei der Hauptuntersuchung (HU) gibt es ab dem 20. Mai die zusätzliche Kategorie "Gefährlicher Mangel". Das ist eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie "Verkehrsunsicher", informiert die Prüforganisation Dekra. Damit bescheinige der Prüfingenieur zwar verkehrsgefährdende Mängel am Auto. Direkt nach Hause oder in eine Werkstatt zur Reparatur dürfen Halter so aber noch fahren.
Stufen die Prüfer das Auto als "Verkehrsunsicher" ein, müssen sie wie bisher die Prüfplakette entfernen und die Zulassungsbehörde informieren. Die bisherigen Kategorien sind: "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher". Diese und weitere, meist die Arbeit der Prüfingenieure betreffende Änderungen erfolgen laut Dekra aufgrund der Harmonisierung einer EU-Richtlinie zum Stichtag.
Quelle: dpa
ogott wie aufregend. Wie hat das nur die letzten Jahrzehnte geklappt...?
Deren Probleme möchte ich haben ...
Na, wahrscheinlich würde von den meisten die zweite und nun dritte Kategorie nicht als gefährdend wahrgenommen.
Ergo muss halt mit der neuen Kategorie es deutlicher und klarer für Michel Deutsch gemacht werden.
Wer nicht hören will.....
eigentlich würden auch nur 3 Kategorien reichen:
1. alles gut, Plakette, darfst weiterfahren (geringe Mängel interessieren eh keinen wirklich)
2. alles scheisse, keine Plakette, aber einmal nach Hause bzw. zur nächsten Werke darfst du noch
3. alles komplett scheisse, keine Plakette, Auto stillgelegt, Abtransport via Hänger nach Hause, zur Werke oder zum Schrottplatz.
Selten so einen dünnpfiff gelesen.
Ist dann der Verkehr gefährdet oder die Sicherheit? Dann wären es für mein Empfinden "sicherheitsgefährdende Mängel".
Verwaltungstechnisch ist das Auto NICHT stillgelegt, wenn die Plakette entfernt wurde 😉
manche brauchen halt 6 - 10 Kategorien, um damit klarzukommen, dass ihr Auto kaputt ist... am besten auf 5 Seiten Prüfbericht.
Und mein Dünnpfiff ist immerhin gratis 😆
Für kritische Kühlwassertemperaturen >100°C, die zu Motorversagen im fließenden Verkehr führen können, möchte ich noch den Zwischenschritt "Heißmangel" anregen....😆
Danke, +1
....wenn Du mal zur Nachuntersuchung musst, wird Dich ein geringer Mangel doch ganz plötzlich interessieren! 😉
mit einem Toyota hast du keine Mängel, auch keine geringen 😆 😆 😆
ja Himmel nochmal, man kann auch alles immer weiter verkomplizieren.
Fehlt nur noch, dass die HU-Gebühren schon wieder erhöht werden, weil die Einführung der neuen Kategorie ein komplette Umstellung der Software erfordert und somit erhöhten bürokratischen und logistischen Aufwand bedeutet ... ich sehs noch kommen... 😆
Und was gehört nun zu den gefährlichen Mängeln?
Die geplante zusätzliche Stufe ist doch in Konsequenz genau das Gleiche wie "verkehrsunsicher", denn damit darf man auch noch mit der abgekratzten HU-Plakette bis zur Werkstatt, nach Hause oder zum Verwerter fahren und sonst nirgends hin.
Dem Herrn sei Dank - ich lebe im gelobten Land😜
Bei uns gibt es drei Stufen:
Leichter Mangel (LM):
Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenswerten Einfluß auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben, nicht übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Diese Fahrzeuge weisen dann die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette gemäß § 57a Abs. 5 KFG 1967 bzw. der Bestätigung gemäß § 57 Abs. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit leichten Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, daß diese Mängel behoben werden müssen.
Schwerer Mangel (SM):
Fahrzeuge mit Mängeln, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen oder Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette gemäß § 57a Abs. 5 KFG 1967 bzw. der Bestätigung gemäß § 57 Abs. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit schweren Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und betriebssicher ist und diese Mängel bei der nächsten in Betracht kommenden Werkstätte behoben werden müssen.
Mangel mit Gefahr im Verzug (GV):
Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Der Lenker des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und betriebssicher ist und eine weitere Verwendung des Fahrzeuges eine direkte und unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt. Solche Mängel sind umgehend zu beheben. Wird ein solcher Mangel im Zuge einer Prüfung an Ort und Stelle gemäß § 58 KFG 1967 festgestellt, so sind im Sinne des § 58 Abs. 2 letzter Satz KFG 1967 Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzunehmen.