Ratgeber Sturmschaden: Definition, Meldung, Kostenübernahme
Nicht jeden Sturmschaden zahlt die Versicherung
Sturm Herwart ist abgeflaut. Was bleibt, sind beschädigte Autos. Wir sagen, was bei der Versicherungsmeldung wichtig ist. Und wie die Chancen auf Kostenübernahme stehen.
Berlin – Am Wochenende zog „Herwart“ über weite Teile Nord- und Ostdeutschlands. Das Sturmtief forderte mindestens vier Tote und zahlreiche Verletzte. Abseits der tragischen Einzelschicksale: bis eine genaue Schadensbilanz vorliegt, werden Monate vergehen.
Fest steht: Neben Gebäuden und der Infrastruktur wurde eine große Zahl Autos in Mitleidenschaft gezogen. Durch herabfallende Äste, umgestürzte Bäume oder in Zusammenhang mit Unfällen bei widrigen Fahrverhältnissen. Nicht in jedem Fall wird die Versicherung für die Reparatur aufkommen. Wir sagen, unter welchen Umständen der Schaden voraussichtlich übernommen wird. Und was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.
Sturmschäden: Erst ab 62 km/h Windgeschwindigkeit
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für durch Sturm und Unwetter entstandene Fahrzeugschäden auf. Damit Kratzer, Dellen und Co als Sturmschaden gelten, muss zum jeweiligen Zeitpunkt mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h oder mehr.Wer einen Schaden meldet, der im Zuge des Sturmtiefs Herwart entstand, wird hier in den meisten Fällen auf der sicheren Seite liegen. Der höchste gemessene Wert lag bei 176 Km/h am Fichtelberg, in Teilen Berlins und anderen Städten wurden 120 km/h gemessen. Nicht immer ist der Fall so klar. Im Zweifel lässt sich die Information bei der kostenpflichtigen Service-Line des Deutschen Wetterdienstes unter 0180-2913913 erfragen, ehe man mit der Versicherung in Kontakt tritt.
Verständigung der Versicherung
Die Versicherung muss innerhalb einer Woche über den Schaden verständigt werden. Am besten nutzt man hierfür die Online-Formulare des Anbieters, ein Einschreiben per Rückschein oder den E-Mail-Service. Der Vorteil gegenüber einem Anruf: Die Schadensmeldung lässt sich nötigenfalls mit Datum und Uhrzeit belegen. Den Schaden sollten Betroffene so gut wie möglich dokumentieren. Am besten mit Fotos, die sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Außerdem sollten Detailaufnehmen der beschädigten Stelle übermittelt werden. Gibt es Zeugen, sollten das in der Meldung angegeben werden.Eines lassen Betroffene lieber bleiben: Ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung sollten sie keine Schäden am Wagen beseitigen lassen. Die Versicherung muss den Schaden durch eigene Gutachter einschätzen können. Wird dies befolgt und lag die Windstärke über dem definierten Mindestbereich, stehen die Chancen auf eine Schadensübernahme für Teilkaskoversicherte sehr gut. In der Regel unterbleibt auch eine Rückstufung in eine teurere Versicherungsklasse.
Schlechte Chancen für Haftpflichtversicherte
Autobesitzer ohne Teilkasko bleiben dagegen in den meisten Fällen auf den Kosten der Sturmschaden-Reparatur sitzen. Einzig denkbare Ausnahme: Wenn sie belegen können, dass der Schaden durch die mangelnde Sorgfalt eines Anderen entstand, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung. Etwa, wenn der seit langem morsche Baum im Garten des Nachbarn oder ein schlecht montierter Dachziegel dem Druck des Windes nicht standhielt und für die Beschädigung am Auto sorgte. Gegenüber MOTOR-TALK erklärt der Bund der Versicherten allerdings: Der Nachweis sei schwierig, die Chancen auf Schadensübernahme für Haftpflichtversicherte in der Praxis äußerst gering.
Was, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzte
Ein Ast fiel während des Sturmtiefs auf das geparkte Auto? Ein recht klarer Fall für die Versicherung. Im Zuge des Sturmtiefs entstandenen einige Beschädigungen jedoch, als fahrende Autos in auf die Straße gestürzte Bäume und Äste krachten. Hier übernimmt die Teilkasko nicht in jedem Fall. Für die Versicherung ist entscheidend, wie lange das Hindernis bereits auf der Fahrbahn lag. War dies schon länger der Fall, hätte ein auf Sicht fahrender Verkehrsteilnehmer rechtzeitig anhalten können – so jedenfalls die grundsätzliche Annahme. Dann besteht die Chance auf Schadensübernahme nur bei einer Vollkaskoversicherung.Stürzte der Baum unmittelbar vor das Auto, dürfen sich Teilkasko-Versicherte Hoffnungen machen. Das Problem dabei: Der Nachweis. Hier sind Zeugen Gold wert. Wer allein im Auto saß und kein anderes Fahrzeug hinter sich hatte, kann sich auf Aussagen von Fahrern berufen, die kurz zuvor an der entsprechenden (und noch Hindernis-freien) Stelle vorbeikamen.
Schäden durch Überschwemmung
Das Sturmtief Herwart war von starken Regenfällen begleitet, an vielen Orten kam es zu Überschwemmungen. Wurde ein abgestelltes Fahrzeug durch die Wassermassen beschädigt, zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Schließlich lautet die stark vereinfachte Faustregel in solchen Fällen: Kam das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung. Kam das Auto zum Wasser, trägt der Fahrzeugbesitzer die Reparaturkosten. Nahm das Auto also während der Fahrt „Wasserschaden“, wird die Kostenübernahme wohl nur im Falle einer recht plötzlichen Überschwemmung erfolgen. Wollte der Fahrer eine bereits bestehende Wasseransammlung durchqueren, stehen die Chancen mit Teilkasko-Versicherung schlecht.
Durch die Sturmfolgen ins Schleudern gekommen
Sturmtief Herwert – das war nicht nur Wind und Wasser, sondern auch Hagel. Den klassischen Hagelschaden am Fahrzeug übernimmt die Teilkasko-Versicherung. Anders, wenn der Fahrer auf einer Schicht aus Hagelkörnern die Kontrolle verliert. So geschehen gleich mehrfach auf der A20 in Mecklenburg-Vorpommern, als sich eine Rund fünf Zentimeter dicke Schicht bildete. Für die Reparatur-Kosten nach einem solchen Crash haftet nur die Vollkasko-Versicherung.Generell stehen die Chancen auf Schadensübernahme für Teilkasko-Versicherte schlecht, wenn die Beschädigung nicht direkt auf das Unwetter zurückzuführen ist. Die Versicherungen vertreten hierbei eine recht enge Auffassung: Selbst wenn der Fahrer umgestürzten Bäumen oder herabgefallenen Gegenständen auswich, dabei ins Schleudern geriet und in der Leitschiene landete, wird voraussichtlich kein Geld fließen. Als direkt durch den Sturm verursachte Beschädigung hätte bestenfalls der Crash mit dem Hindernis selbst gegolten.
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Quelle: Mit Material von ADAC, dpa und der Huffington Post Deutschland
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Surmschäden
Liest denn niemand mehr das was er schreibt?
P.S.
Jetzt hats doch einer gelesen 😊😆
Mannomann, ist der Sturm bis in den Kreis Timis im Banat gezogen (siehe Titelbild?) 😉
Frechheit wie die Versicherungen versuchen sich vor entstanden Schäden zu drücken. Wofür zahlt denn jeder Autobesitzer seine Versicherung?
Auf https://www.anwaltonline.com/.../wohnungseigentum_055.html steht:
Liest sich für mich eher so, dass da eher der Gebäudeeigentümer ein Problem hat, wer holt denn schon regelm. eine Dachdeckerfirma für sowas bzw. wenn man's selber macht ist da auch noch das mit der gerichtsfeste Doku bzw. wie immer am besten Zeugen...
Achja: Der Nachweis ist rel. einfach, wenn der Baum der auf die Straße fällt fast keine Wurzeln mehr hat (wobei natürl. das mit der Fahrt auf Sicht wieder reinspielt). Hatten sowas vor ein paar Jahren hier in Sichtweite dem Auto ist aber nix passiert, konnte gerade noch so bremsen. Der Baum hat's aber nicht überlebt, er wurde gnadenlos kleingemacht ;-)
notting
Hab ich jetzt einen anderen Bericht gelesen wie Du ?
Die Versicherung zahlt ja, aber man muss zwischen Teilkasko und Vollkasko unterscheiden. Es entscheidet letztlich wer den Schaden verschuldet.
Autos haben die merkwürdige Eigenart, sich fortzubewegen 😉
"Wer allein im Auto saß und kein anderes Fahrzeug hinter sich hatte, kann sich auf Aussagen von Fahrern berufen, die kurz zuvor an der entsprechenden (und noch Hindernis-freien) Stelle vorbeikamen."
der tip kann gold wert sein. (frei nach dem motto wir basteln uns einen zeugen. "ich bin da vor ihm langgefahren und mußte keinen ast umfahren" sagt sich ja leichter und glaubhafter als: "ich fuhr hinter ihm und habe auch gesehen, dass der ast gerade vor ihm auf die straße fiel)".
So wurde die Teilkasko zur Abwrackprämie, und das auch noch in biologisch abbaubar.
Alles perfekt 😆
Was beanstandest du jetzt konkret? 😕
Welche Windgeschwindigkeit gilt denn nun? 82km/h oder 62 km/h?
Windstärke 8 gilt von 62 bis 74 km/h.
Ist doch gut wenn der Mensch auf dem Schaden sitzenbleibt.
Das ist gut für die Wirtschaft wenn Autos verkauft werden und die Versicherungen entlastet werden...
Ich wüsste aber auch nicht, wer hier seitens der Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben sollte ?
1. Man hat nur Haftpflicht, ist also nicht versichert gegen solche Schäden, Pech gehabt.
2. Man hat Teilkasko und der Baum ist auf das Auto gefallen, Versicherung zahlt. Fährt man gegen den umgefallenen Baum reicht die Teilkasko nicht.
3. Fährt man gegen einen um gefallenen Baum zahlt die Vollkasko.
Die Versicherungen zahlen die Schäden, wenn man denn auch eine Versicherung abgeschlossen hat. Aber viele meckern eben gern über die Versicherung, haben aber gar keinen ausreichenden Schutz.
Moin!
Melde mich hir eher selten zu Wort, aber bei dem insgesamt 2x gezeigt Twingo dürfte es sich um das Fahrzeug handeln, in dem bei dem Sturm "Xavier" eine Frau ums Leben kam - die Verwendung in Verbindung mit den Bildunterschriften empfinde ich dann doch als pietätslos