Unfall: Geschädigter darf Auto gemäß Gutachten reparieren lassen
Nötig oder unnötig? Das Gutachten zählt
Was im Gutachten steht, darf auf Kosten der Versicherung gemacht werden. Die Versicherung des Verursachers muss zahlen. Das ergab ein Urteil des Amtsgerichts Überlingen.
Überlingen - Lässt ein Unfallgeschädigter sein Auto nach einem Sachverständigen-Gutachten reparieren, darf die Werkstatt in der Regel sämtliche dort aufgeführten Posten abarbeiten. Das gilt unabhängig davon, ob jeder einzelne technisch nötig war oder nicht. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Überlingen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 C 57/17).
Ein Autofahrer ließ sein Fahrzeug nach einem unstrittig unverschuldeten Unfall auf Basis eines Sachverständigengutachtens reparieren. Von den Kosten in Höhe von 7.800 Euro wollte die gegnerische Versicherung aber nur 7.100 bezahlen. Ihre Begründung: Eine Beilackierung, diverser Arbeitslohn sowie die Probefahrt und die Kosten für die Reinigung seien unnötig.
Dem widersprach das Gericht. Zwar müsse auch ein Geschädigter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, doch die beanstandeten Arbeiten standen bereits im Gutachten. Und auf dieses dürfe sich ein Laie verlassen.
Quelle: dpa
Diese Aktionen da ..sind ein Schlaraffenland für Werkstätten und Gutachter , das wir mit unseren Beiträgen bezahlen -- kein Wunder das Fahrerflucht immer mehr um sich greift. Ist gar nicht so das die Leute "böse" sind
und für einen Fehler nicht einstehen wollen --- sie wollen ganz einfach dieser Mafia nicht auf den Leim gehen..
Beilackierung und Arbeitslohn kann ich ja noch verstehen, aber dass man für die Probefahrt zahlt und für die Reinigung, ist mir neu.
Ich war erst vor drei Wochen in der Vertragswerkstatt, um meine Bremsen machen zu lassen, da der Wagen nur bedingt Fahrbereit war. Mir wurden die Teile und der Aufwand angerechnet. Der Wagen wurde kostenlos gewaschen, gesaugt und der Lichtcheck wurde auch gemacht.
Aber gut zu wissen, dann weiß ich schonmal, wenn ich einen Unfall haben sollte und der Gegner schuld ist, dass der die Fahrzeugwäsche mit zahlt. 😆
Na warum denn nicht waschen, wenn's nötig sein sollte ?
z.B. rotes Kühlwasser aus defektem Kühler (wahlweise Servo- oder Automatiköl) über's weiße Auto verspritzt . . . sieht bestimmt nicht soo toll aus . . .
Kommt vielleicht drauf an, wer zahlt:
Der Kunde, der wiederkommen soll?
(zwecks Kundenbindung kann man auch mal Kleinigkeiten für umme machen 😉
Oder die Versicherung, die sich (bei Haftpflichtschäden) die Werkstatt nicht aussuchen kann ...
"Gutachter und Werkstätten " sind also Mafia und Leute die Fahrerflucht begehen Gutmenschen, selten so etwas abstruses gelesen.
Leute die Fahrerflucht begehen sollten man hoch bestrafen, ein Auto kaputtfahren und abhauen ist doch das Allerletzte , von Personenschäden will ich gar nicht reden .
Keine Bewertungen. Einfach nur die Realität im Blick Behalten. Leute die so reden wie du sind meist diejenigen als erstes die abhauen.
Jeder weiß was abläuft, wie Rücktsichtslos ein Fehler ausgenutzt wird und wie durch gute Anwälte manchmal die Schuldigen zu Opfern gemacht werden.
hab das mal selbst erlebt: ich war Geschädigter, was der Gutachter an meinem Auto abgezogen hat und der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellte trieb mir die Schamesröte ins Gesicht, was für Menschen
Das wage ich doch zu bezweifeln. Vielmehr waren die Kosten für Waschen und Saugen nicht separat ausgewiesen, aber in der Gesamtkalkulation enthalten (z.B. durch den Stundensatz).
Beilackierungen sind oftmals nötig damit man keine Farbunterschiede sieht, möchten die Versicherungen zwar nicht zahlen aber bei den eigenen Autos lassen Sie das sicher auch machen. Bei diesem Punkt sind die Gutachter normalerweise eh sparsam und geben es nur an wenn es sein muss.
Die diversen Arbeitslöhne dürften Kosten für Verbringung in die Lackiererei usw sein, arbeitet bei der Versicherung Jemand kostenlos für seine Firma?
Probefahrt kann bei bestimmten Reparaturen sicher erforderlich sein, zb wegen Windgeräuschen oder wenn Fahrwerksteile getauscht wurden usw.
Reinigungskosten, wenn die Kiste im Acker stand dürfte eine Reinigung vor Arbeitsbeginn mehr als nötig sein. Aber ohne konkretes Wissen um was es geht kann man wohl nicht sagen ob gerechtfertigt oder nicht.
Das Gericht hat schlicht wieder mal eine kürzungswütige Versicherung in ihre Schranken verwiesen. Nur juckt das die Versicherungen nicht so lange Sie dabei immer noch sparen. Erst wenn ungerechtfertigte Kürzungen der Rechnungen zu Strafzahlungen führen die über der Einsparung liegen würde sich was ändern,
Anwälte fehlen in der Aufzählung.
Und daran sind einzig und allein die Versicherungen Schuld. Wenn ich mich als Geschädigter darauf verlassen könnte, dass der Schäden in meinem Sinne reguliert wird, könnte man sich Anwalt und bei vielen Kleinschäden auch den Gutachter sparen. Aber solange das nicht der Fall ist, lasse ich Anwalt und Gutachter dafür sorgen, dass der Schaden sauber aufgenommen, repariert, für einen späteren Verkauf dokumentiert und Nutzungsausfall und Wertverlust ordentlich erstattet werden.
Es dürfte bezeichnend sein wenn einige Werkstätten mit bestimmten Versicherungen von Anfang an nur über einen Anwalt kommunizieren. Eine Werkstatt meine mal das man gar nicht so billig arbeiten können das nicht trotzdem noch versucht wird die Rechnung zu kürzen. Nicht alle Versicherungen sind so aber Einige sind bei Kürzungen sehr extrem, ist dort wohl die Standardvorgehensweise.
Setz mal allein den Aufwand, den du als Geschädigter hattest mit 100 € je angefangene Stunde an.
Oder kam der Gutachter zu dir nachhause und dein Auto wurde zur Werkstatt gefahren, ein Leihwagen dagelassen und dann das Auto wieder gebracht, der Leihwagen abgeholt? Du musstest dich doch sicherlich um gar nichts kümmern, nicht ein einziges Telefonat...
Dass die Preise oft überzogen sind (einfach mal im Versicherungsforum lesen und den Unterschied bei Lackierarbeiten zwischen "ich zahle selbst" und "das zahlt die/eine Versicherung" erklären lassen), ist klar, aber unnötige Arbeiten, da weiß ich auch nicht...
Sobald ein Stoßfänger getauscht wird, würde ich mir schon wünschen, dass nicht ich den Wagen probefahre. Sonst habe ich doch wieder die Rennerei, muss wieder zur Werkstatt, wenn etwas klappert und um Farbunterschiede zu erkennen bzw. ausschließen zu können, mag eine Wäsche nicht verkehrt sein.
In meinem Auto lag nach einem Scheibenwechsel auch mal noch der Dreck... muss man dann als Geschädigter eben hinnehmen?
Bei den Beiträgen, die wir bezahlen, können die ruhig mal eine Leistung erbringen. 🙄
Moin,
Fakt: Vor jeder Lackierung muss ein Auto gewaschen werden. Schon mal versucht auf Baumharz oder Wachs versucht zu lackieren bzw. anzuschleifen für das Beilackieren.
Beilackieren: Definitiv nötig! Hatte vor Jahren einen unverschuldeten Parkrämpler. Schaden ca.2800€ laut Gutachter inkl. Beilackieren. Die Versicherung kürzte das Beilackieren. Habe die Reparatur ohne Beilackieren machen lassen. (Fach Lackiererei).Farbunterschiede! Bin danach erneut zum Gutachter gefahren,meinen Rechtschutz bemüht und die Moral für die Versicherung! Die Kosten haben sich mehr als
verdoppelt.
Probefahrt durch aus nötig. Nach einen Parkunfall (unverschuldet),war das Auto von Bekannten ein Totalschaden und meines nur 500€ davon entfernt. Was hat die Fachwerkstatt vergessen? Den inneren Radkasten. Beim einsteigen durch den Kotflügel bis auf s Profile schauen, ist nicht im Sinne des Erfinders. Sowas sollte spätestens bei einen Probefahrt auf fallen.
Egal wie groß oder klein (ab 1000€) der Schaden ist,heißt das für mich! Rechtanwalt bitte. Die Versicherungen wollen es so! Leider.
Ja, ich finde auch, das Fahrerflucht legalisiert werden sollte.....Diesen armen Leuten bleibt ja Garnichts Anderes übrig. Die armen Versicherungen müssen auch noch die Schäden zahlen.....Schlimm ist das😆
Problem ist schlicht die Mentalität sobald es ums Auto geht.
Wer anders zahlt = Kann gar nicht teuer genug sein
Ich selbs zahle = Ach komm, die Beläge haben noch 2 Millimeter, des Reicht bis zum nächsten mal!
Gerade Lackschäden summieren sich schnell auf, und im Extremfall, hat man nach ein paar Jahren mit regelmäßigen Lackschäden, den Wert des Fahrzeuges in Farbe investiert.
Uhh Parkrempler, Karre wird lackiert, Ursprungswert wieder hergestellt, und Zack, alles von vorne.
Gerade Beulen und Kratzer (Optische Dinge, nix Sicherheitsrelevantes) sollten pro Teil 1x bezahlt werden.
Wenn der Besitzer des nimmt und ausbessert, siehts eben wieder schick aus, wenn es nochmal Kaputt geht = Pech gehabt.
Wenn er des Geld nimmt und in Urlaub fährt = Wunderbar
Dann hätten die Autos alle viel mehr Beulen, die Leute wären alle etwas entspannter, und die Versicherungsbeiträge würden wohl ebenfalls sinken.