Nach Unfall auf der A3: Polizei ermittelt mit Videos gegen Gaffer
Polizei fahndet nach Gaffern
Den Gaffern soll es an Kragen gehen. Nach einem schweren Unfall auf der A3 werten die Ordnungshüter nun Videoaufnahmen vom Gegenverkehr aus.
Düsseldorf - Die Polizei ermittelt nach dem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn 3 bei Ratingen mit zwei Toten gegen den Unfallverursacher und gegen Schaulustige. Der Lastwagen-Fahrer aus Ungarn, der am Donnerstagmorgen vor dem Kreuz Breitscheid in ein Stauende gerast war, müsse sich in einem Anhörungsbogen zum Hergang äußern, teilte die Polizei Düsseldorf mit. In Untersuchungshaft sitzt er nicht.
Die Polizei wertet zudem Videoaufnahmen vom Gegenverkehr aus, um Gaffer zu ermitteln. Die Beamten sprachen davon, dass zahllose Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn völlig ungeniert Fotos und Videos von der Unfallstelle gemacht hätten. Solche Aufnahmen können als Ordnungswidrigkeit oder auch als Straftat verfolgt werden. Die Bußgelder liegen zwischen 20 und 1000 Euro - aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist laut Gesetz möglich.
In den Unfall waren zwei Lastwagen und fünf Autos involviert, zwei Menschen wurden tödlich verletzt, darunter der 26 Jahre alte Badminton-Bundesligaspieler Erik Meijs. Eine 65-jährige Frau liegt mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus.
Bei einem anderen, viel diskutierten Unfall auf der A3 vergangene Woche ergriff ein Feuerwehrmann die Initiative und setzte die Spritzanlage des Einsatzfahrzeugs gegen die Schaulustigen ein.
Quelle: dpa
geil, der crash-fahrer kriegt nen anhörungsbogen und wer auf der gegenfahrbahn fotografiert, dem drohen 1000eu und 2 jahre knast...🙄
Wenn der Crashfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird, drohen ihm bis zu 5 Jahre Gefängnis.
Nur weil er nicht in U-Haft sitzt, heißt das nicht dass er mit einem Verwarnungsgeld davonkommt.
Gut so. 😉
darf der fahrer eigentlich deutschland verlassen?
Dashcams sind eine umstrittene Geschichte in DE, aber ne Kamera mit Stativ aufstellen geht voll in Ordnung?
wenns gegen hirnkranke Gaffer und Unfall-Fotos-Schiesser geht, find ich das völlig in Ordnung!
Diesen Arschlöchern gehört so richtig kräftig in den Hintern getreten!
Ein Dashcam filmt jeden und ist damit 100% verboten.
Wenn du Anlass bezogen filmst, dann darfst du das. Die Polizei filmt hier, weil der Anlass das Gaffen ist. Selbstverständlich darf sie das, egal ob mit Dashcam oder mit einer Kamera.
Wenn man sich vor Augen führt, was man so macht, kann einem das auch auffallen.
Zum Thema Gaffer. Ich war vor kurzem in einem Stau hinter einem offensichtlich schweren Unfall. Die Autos mussten auf dem Standstreifen an der Unfallstelle vorbei fahren. Ich war auch einer dieser betroffenen anderen Fahrer. Während ich also an der Unfallstelle vorbei fahre rennt plötzlich ein Feuerwehrmann in Richtung des Standstreifens. Ich dachte, der wollte den Standstreifen kreuzen und mache betont langsam, um ihm das überqueren zu ermöglichen. Wie er dann abrupt am Standstreifen stehen bleibt fuchtelt er plötzlich rum, ich solle doch weiter fahren. Wenn man sowas dann als Gaffen auslegt, dann weiß ich aber schon, wo das Problem liegt. Soll er nicht zum Standstreifen rennen wie ein Bekloppter, brauche ich auch nicht langsam zu machen.
Mein Vorschlag: bei Unfälle mit Sperrung gleich die Gegenfahrbahn mit sperren!! So erstickt man die Versuchung des Gaffens gleich von vornerein.
In dem Fall werden auch Die gefilmt, welche nicht gaffen und/oder Aufnahmen machen.
Eine Dashcam läuft ja auch unter dem Anlass mit, im Falle eines Unfalls einen Beweis zu haben.
Langsam blicke ich nicht mehr durch.
Dashcamaufnahmen sind vor Gericht als Beweismaterial nicht zugelassen.
Die Polizei aber darf filmen was das Zeug hält und diese Aufnahmen sind gültig.
Hier bist du falsch informiert! Das ist das gleiche Spiel wie mit den Abstandskontrollen, wo der Taktik einfach alle zu aufzunehmen ebenfalls ein Riegel vorgeschoben wurde...
Die Polizei darf "die" Gaffer filmen - aber auch nur die!
Einfach alle Verkehrsteilnehmer, also auch die die nicht gaffen aufnehmen und dann im Nachhinein die Videos auswerten und die Gaffer rauszupicken, ist nicht zulässig!
sollte es aber. Irgendwo hört es auch auf.....
Warum?
Die zu filmen die nicht gaffen, stellt einen Eingriff in deren Grundrechte dar...da brauchst du schon einen äußerst triftigen Grund - und ob dieser vorliegt entscheidet nicht der Polizist vor Ort!
Der Polizei steht es doch frei die Aufnahme dann zu starten wenn sie einen Gaffer erkennen...