Bußgeld im Urlaub: Knöllchen nicht einfach aussitzen
Ratgeber: Strafzettel aus dem Ausland
Knöllchen im Urlaub sind Souvenirs, auf die Urlauber verzichten können. Ignorieren sollten sie die Bußgelder nicht. Wer schnell zahlt, bekommt oft stattliche Rabatte.
Quelle: dpa/Picture Alliance
München - Im Urlaub zu schnell gefahren oder falsch geparkt? Wer aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht ignorieren. Darauf weist der ADAC hin. Genau prüfen und zügig zahlen, empfiehlt der Autoclub.
Ab einer Grenze von 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Aussitzen sei deshalb keine Option, so der ADAC. Weist der Bescheid Fehler auf oder ist das Bußgeld zu hoch, wird man besser sofort tätig und legt unverzüglich Einspruch ein.
Nicht alle EU-Staaten sind beim Eintreiben ihrer Bußgelder gleichermaßen konsequent: Die Niederlande lassen Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz eintreiben, gibt der ADAC ein Beispiel. Irland, Griechenland und Italien vollstrecken ihre Bußgelder dagegen nicht.
Bleibt ein Bescheid unbezahlt, sorgt eine Verkehrskontrolle beim nächsten Urlaub vielleicht für eine unangenehme Überraschung. Das Geld kann in dem Fall nachträglich fällig werden. In Italien verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren. Auch bei Passkontrollen an Flughäfen des Landes fällt man laut ADAC oft als säumig auf.
Mitunter belohnen Länder zügige Bußgeldzahlungen: So sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, wenn Autofahrer innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Großzügige Rabatte gibt es laut ADAC in Frankreich, Großbritannien, Slowenien, Italien, Spanien und Griechenland.
Gut zu wissen: Fällig werden nur Geldbeträge. Fahrverbote aus dem Ausland gelten nicht in Deutschland. Sie sind nur im jeweiligen Land durchsetzbar, erklärt der ADAC.
Schlechtes Wetter aus dem Ausland per Post nach dem Urlaub ist inzwischen grundsätzlich unlustig. Über das Schengen-Abkommen sind deutsche Verfolgungsbehörden, hier die Staatsanwaltschaften, verpflichtet dem Ersuchen zu entsprechen. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens beauftragt ihre Ermittlungsbeamten, also die Polizei, zur Ermittlung des Verkehrssünders.
Zum Schengen-Gebiet gehört auch die Schweiz; dort bedeutet eine Geschwindigkeitsüberschreitung das Erfüllen einer Straftat... bei Nichterfüllung kann auch schonmal ein Haftbefehl bei einer erneuten Einreise warten, aber für den Halter 😉
Unsere holländischen Nachbarn machen sich dies auch recht simpel; für alle Verkehrsverstöße ist der Halter verantwortlich, insofern der Fahrer vor Ort nicht angehalten wird.
In den Niederlanden einmal geblitzt, nie wieder! 12km/h zu schnell mit der Bitte um Überweisung von 175 Deutsche Mark (schon lange her 😊 )
Also ich fahre im Ausland so, als wäre ich dort zu Gast 😉
LG
Ich bin neulich in NL Heerlen geblitzt worden, und das trotz bester Streckenkenntnis ( ich weiß wo dort die festen Blitzer stehen ). Ich habe bei der Hinfahrt ein +11 Km/h Ticket gezogen und bei der Rückfahrt ein +7 Km/h gezogen ( beide auf der AB ). Ich lasse den Wagen immer in die begrenzten Zonen hinein rollen und habe dort noch nie ein Ticket gezogen weil ich bis auf dieses "Ausrollen" immer die Geschwindigkeit einhalte. Die mobilen Blitzer ( ich habe keine gesehen, auch keine Fotoblitze ) müssen daher gleich hinter den Schildern gestanden haben.
In der Summe kommen für die zwei Überschreitungen 150,- zusammen. Zahlen sollte man die Knollen aus NL dann auch - mit der ersten Mahnung verdoppelt sich der Zahlbetrag beinahe, und mit der zweiten Mahnung zahlt man schon fast das dreifache.
Allerdings hat man für die Zahlung fast zwei Monate Zeit.
Ich fahre sehr oft in die nahen Niederlande und das waren meine ersten ( und wohl auch letzten ) Knollen da. Auch wenn es gegen die Gewohnheit ist, werde ich zukünftig in den NL ab den Schildern die angegebene Geschwindigkeit einhalten.
Wegen 7 kmh drüber geblitzt zu werden, ist aber schon echt pingelig. Sowas ist vielleicht in einer 30er Zone sinnvoll, aber ganz bestimmt nicht auf der Autobahn.
Deutschland ist aber wirklich extrem günstig verglichen mit all seinen Nachbarn. Bei uns kann man mit 100 durch den Ort bügeln und zahlt läppische 200€ (mal abgesehen von Punkten und Fahrverbot)...
Unsere holländischen Nachbarn, ich mag sie, ihr Land und ihre Mentalität (!!) abgesehen vom Fußball 😉 , kennen bei der Geschwindigkeitsmessung weder Toleranzen noch Verfolgungsschwellen. Faktisch wird ab +1 km/h geahndet.
Btw: es ist ihnen auch sch...egal welches Kennzeichen an dem Wagen hängt! 😉
Innerhalb des Zulassungsrechtes der EU hat sich wohl rumgesprochen, das Tachometer vor- aber niemals rückläufig anzeigen dürfen 😉... außer bei uns. Hier wird erst ab 6km/h drüber geahndet +3km/h igO Toleranz und dann hab ich bei dem einen oder anderen Pkw bereits 66km/h igO auf der Nadel.
AgO also BAB wird's bei uns ja sogar noch günstiger, ganz nach dem Motto "nimm 2 zahl 1" mit höherer Toleranz und Gehgebot ab 41 Netto drüber.
Naja, Tote beklagen sich ja nicht.
Aber manchmal frage ich mich schon, warum sich Holländer in ihrem eigenen Land so gesittet auf der BAB bewegen...liegt es womöglich doch an der restriktiven und kostenintensiven Verfolgung?
...und meistens sind die nach Tacho/GPS 5-10Km/h langsamer als erlaubt. Es gibt auch Strecken mit Sectioncontrol ohne jegliche Hinweise!
Ich fahre jetzt über 35 Jahre durch die NL und habe dort wirklich noch nie eine Knolle bekommen weil ich um die sehr restriktive Auslegung der Begrenzungen weiß, aber die zwei Übertretungen von neulich sind mir schon fast unheimlich, weil ich absolut keine der üblichen mobilen "Radarfallen" gesehen habe. Auf der Strecke AC - Heerlen ist alles weit einsehbar. Die abgezogenen Toleranzen waren 4 Km/h und 3 Km/h.
Wurde Ende Juli in Österreich am Ende einer Ortschaft mit 17kmh drüber gelasert und sofort angehalten,dacht jetzt schmälert es die Urlaubskasse beträchtlich,es waren jedoch nur genehme 25€ fällig.
Hab das in Österreich anders erwartet da es immer hieß die nehmen ordentlich fürs zu schnell fahren,wenn ich allerdings sehe das einige mit über 150 sogar über die Bahn bügeln kanns nicht so schlimm sein.
In Kroatien war ich a mal zun schnell und wurde angehalten,nach einer kurzen Ausweiskontrolle gings aber ohne einen Ton darüber weiter mit einen "Schönen Urlaub",hab mir sagen lassen sie wollen Urlauber wenns ne übertrieben wird mit rasen diese ne verärgern,sie leben ja in vielen Gebieten von denen.
Bin aber insgesamt der Meinung man sollte sich an die Gesetze in anderen Ländern halten,jeder selbst Schuld wenn er zur Kasse gebeten wird.
Luxemburger
wurde in D geblitzt. Auto der Frau benutzt.
3 Wochen später kam der Anhörungsbogen, der flog gleich in den Müll.
Man ist als Ausländer nicht verpflichtet, den Bogen auszufüllen oder zu beantworten.
Auch muss der Halter nicht automatisch zahlen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt.
Auch muss man nicht Aussagen, wenn man sich oder einen Verwandten 1-2 Grades belastet.
Nach 3 Monaten setzt die Verfolgungsverjährung ein, sofern keine Verjährungshemmenden Maßnahmen
durchgeführt wurden. diese Hemmung geht jedoch auch nicht unendlich.
übrigens sind statistisch 30% Prozent aller Radarmessungen falsch und können angefochten warden.
Mein Diskurs gilt für Luxemburger und Franzosen , die in Deutschland unterwegs sind. nicht andersherum.
Meine Erfahrung mit einem Strafzettel aus Belgien war sehr entspannt: http://www.motor-talk.de/.../...nd-zu-schnell-in-belgien-t4426491.html
Eher lustig fand ich einen bösen Brief von Ihrer Majestät, der Königin. Ich hätte bei Überquerung Ihrer Themse zu Weihnachten 2014 das übliche 2-Pfund-Stück nicht bezahlt. Konnte ich ja auch nicht! Die hatten doch tatsächlich die ganzen Kassenhäuschen und auch die Trichter, in denen man schon von weitem immer so schön seinen Obolus einwerfen konnte, einfach abgebaut! Dass man in einem Land, das noch nicht einmal das Dezimalsystem beherrscht, der Obolus nunmehr online bezahlt werden sollte, konnte ich als Reisender aus einem fremden Land ja nun wirklich nicht ahnen. Und mit dieser Unkenntnis war ich nicht allein: https://de.wikipedia.org/wiki/Dartford_Crossing . Aber ob ich das nun wissen konnte oder auch nicht - Her Majesty war nun der Ansicht, dass ich zur Strafe eine hohe Summe richtigen Geldes entrichten sollte. Ich kann mich nicht mehr recht erinnern, aber ich glaube es wurden knapp 140 Euronen genannt. Trotz der einschüchternden Zeilen habe ich das Geld nicht sofort überwiesen, sondern den zweiten, zeitgleich zugestellten Brief Ihrer Majestät auch aufgemacht und gelesen. Darin stand, dass - sollte ich 3,62 Euronen sofort überweisen - Ihrer Majestät Schafrichter wohl Gnade vor Recht walten und mir meine mit dem anderen Brief auferlegte Strafe erlassen würde. Überwiesen habe ich sodann an "Euro Parking Collection Plc", von deren Berufung auf ihrer Webseite http://www.epcplc.com/ ich schwer beeindruckt war: "Angesichts des zunehmenden internationalen Reiseverkehrs und der hohen Anzahl grenzüberschreitender Verkehrsverstöße, die von ausländischen Fahrzeugen begangen werden, welche außerhalb des Landes zugelassen sind in dem der Verstoß stattgefunden hat, haben mehrere zuständige Behörden in ganz Europa Euro Parking Collection plc („EPC“) bevollmächtigt, in ihrem Auftrag Bußgeldverfahren zu bearbeiten." Donnerwetter. God bless the Queen.
Schön ist jetzt aber wenigstens, dass man Her Majesty den Obolus bereits vorab und auch gleich für mehrere Flussüberquerungen geben kann. Einfach 10 Pfund hier https://www.gov.uk/pay-dartford-crossing-charge überweisen oder von seiner komischen Plastikkarte abbuchen lassen, dabei das Kennzeichen angeben, und schon kann man unter'm Fluss durch, umdrehen, über den Fluss zurück, wieder umdrehen, nochmal unten durch, wieder umdrehen und dann nochmal wieder oben rüber zurückfahren, weil Her Majesty dabei von weitem immer schön aufs Kennzeichen guckt und mitzählt. Gut gell. Dabei trägt sie sogar Brille.
Zu diesen wetvollen Tipps nur so viel. Man ist auch als Deutscher nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen und eine Halterhaftung für Verkehrsverstöße gibt es in Deutschland nicht, bzw. nur bei Halt- und Parkverstößen. Wenn ich so eine Situation in einem Bußgeldverfahren als Deutscher auf die Spitze treibe, zahle ich auch nicht, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Allerdings kann sich der Halter des Fahrzeugs die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches einhandeln. Dort ist dann jede Fahrt detailliert, einschließlich der Bennung des Fahrers festzuhalten.
Was soll dein Diskurs jetzt bewirken? Leute gebt Gas, die können euch nichts? Ich benehme mich als Gast in anderen Ländern nicht so. Die große Mehrheit der ausländischen Autofahrer bei uns aber auch nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Sehr interessante und inhaltlich mitunter wertvolle Beiträge.
Ein wichtiger Hinweis, dass es für im Ausland zugelassenen und hier in Deutschland "geblitzten" Fahrzeugen überwiegend leicht ist, sich deutschen Verfolgungsbehörden endgültig zu entziehen, jedoch nicht andersherum.
Darüber hinaus wäre es eine Überlegung wert, dass man sich im Ausland nicht deutscher Gerichtsbarkeit unterwift, sondern der des entsprechenden Landes.
In den Niederlanden ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr zumeist der Halter des Fahrzeugs verantwortlich und nicht, so wie wir es kennen, der Fahrer. Da man sich nicht auf dem Hoheitsgebiet der BRD zum Zeitpunkt eines "Verstoßes" befindet, gelten auch keine deutschen Regelungen; insbesondere zu Paragr. 52 StPO ff.
Auch findet die StVO, FEV oder StVG keine Anwendung.
Richtig ist, dass man "Knöllchen" nicht immer zahlen muss; wehe nur vor der nächsten Verkehrskontrolle, respektive Einreise in diesem Land.
PS: Wer sich schon nicht mit der Guardia Civil anlegen möchte, wird definitiv der netteste Mensch bei der Politie in den Niederlanden sein. Spreche aus Erfahrung, da ich bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall gerade die vor Ort haben wollte. Die "Einheimischen" rieten mir davon ab, was mich argwöhnisch in meinem Entschluss bestärkte, leider... die Politie nimmt keine einfachen Unfälle auf.
Letztlich benehme ich mich auch in einem fremden Land wie ein Gast und gut ist, dann wird man auch als "Freund" behandelt. Hat zumindest in meinen Augen was mit Respekt und Toleranz zu tun...
Dabido
"Parkkrallen sind in Prag das am häufigsten angewandte Instrument, um Falschparken zu bestrafen. Das Entfernen der Parkkralle durch die dafür zuständige Stadtpolizei (Mestská policie) kann bis zu 1000,- CZK kosten, beim Parken auf Behindertenparklätzen sogar bis zu 5000,- CZK.
Das Entfernen geht in der Regel recht schnell vor sich. Hierzu ist es nötig, die Nummer anzurufen, die auf dem am Fahrzeug angebrachten Hinweiszettel angegeben ist, und seinen Standort zu nennen. Normalerweise trifft die Stadtpolizei nach 15 bis 30 Minuten beim Parksünder ein, um zu kassieren und die Kralle für den nächsten Einsatz frei zu machen ..."
Gefunden auf http://www.tschechien-online.org/modules.php?...
Wie wahr. Jüngst war ein Familienmitglied mit dem Auto in Prag und hat genau diese Erfahrung gemacht. Vor dem Anruf bei der Polizei wurde aber in einem nahe gelegenen Hotel gefragt wie teuer das denn wohl werden könnte. Mehr als 500 Kronen sollte es nach deren Einschätzung nicht kosten. Also Polizei gerufen, die innerhalb weniger Minuten zur Stelle war. Und 2000 Kronen (knapp 80 Euro) in cash haben wollte. Verweigert. Dann sollten es 1000 Kronen in cash sein. Auch verweigert. Na gut, mit 500 Kronen in cash wäre man auch zufrieden. Betrag okay, aber bitte Beleg mitgeben, wird überwiesen. So kam es dann auch.
Für die Lernkurve:
(1) Bei Fahrten ins Ausland vorab mit den dortigen Parkgepflogenheiten (die im Falle von Prag wohl recht anspruchsvoll sind) vertraut machen.
(2) Wenn notwendig, einheimischen Rat einholen, um einer Übervorteilung als unwissender Ausländer vorzubeugen.
(3) Hartnäckig sein, auf Überweisung bestehen. Wer weiß, wo Bargeld verbleiben würde.
Man kann sie jedoch richterlich vorladen lassen um ihre Identität feststellen zu lassen, dieses ist bei Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht vorgesehen.
Ja, tolle Sache. Hat aber auch nicht wirklich funktioniert. Lest hier weiter http://www.motor-talk.de/.../...hlter-maut-in-london-t4048911.html?...
Ich habe in Kroatien wegen falsch Parkens folgendes hässliches Erlebnis:
Ich habe die Strafe für Falschparken noch in der gleichen Woche überwiesen, der dritte Tag fiel auf einen Sonntag. Verwendungszweck, Kontonummer, BLZ und Betrag 150 HRK, ca. 90€ stimmen mit den Daten auf dem Ticket überein. Selbst die Überprüfung, ob das Geld vielleicht zurücküberwiesen wurde: negativ. Die Behörde hat nicht geschrieben, dass sie das Geld nicht bekommen hätte. Stattdessen tritt sie Ihre (unberechtigte) Forderung an ein zweifelhaftes privates Inkassounternehmen namens epcplc ab. Unter dem Stichwort 'epcplc Betrug' finden sich etliche Geschädigte. Das lässt mich vermuten, dass es womöglich nicht einmal die Behörde war, sondern das bereits 'beauftragte' Unternehmen, welches sich dann womöglich illegal beim Kraftfahrtbundesamt Adressen der Halter ergaunert.
Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, habe ich sie noch immer bezahlt. Ich bin jedoch nicht bereit, gierige Inkassohaie zu füttern und sie so zu ermutigen weiter zu jagen. Und sich bei denen zu bereichern, die es leid sind sich zu streiten und die Quittung von damals herauszusuchen. Die, welche des lieben Friedens wegen oder des damit verbundenen Psychostress zu müde zum kämpfen sind, so leider zum Erfolg der Trickbetrüger beitragen. Das schlimmste ist, dass sich so viele Bürger überhaupt mit diesen Themen auseinandersetzen müssen, anstatt Ihre Zeit für wertvollere Tätigkeiten zu nutzen.