Gegen die Fahrtrichtung unterwegs: Radfahrer haftet für Unfall
Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer
Auch wenn es oft nicht geahndet wird, gilt das Rechtsfahrgebot auch für Radfahrer. Wer dennoch in Gegenrichtung unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein.
Frankfurt/Main - Wer als Radler auf einem Schutzstreifen für Fahrräder in die Gegenrichtung fährt, haftet für Unfallfolgen. Er verstoße gegen das Rechtsfahrgebot und habe daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, müsse also besonders vorsichtig sein, heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main (Az.: 4 U 233/16). Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und werden - anders als Radfahrstreifen - durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet.
In dem verhandelten Fall war ein Radfahrer in der Frankfurter Innenstadt auf einem solchen Schutzstreifen in der Gegenrichtung unterwegs und hatte dabei einen Fußgänger umgefahren. Dieser brach sich bei dem Unfall ein Gelenk. "Beide Parteien hatten sich vor dem Unfall nicht wahrgenommen", stellt das OLG fest. Der falsch fahrende Radfahrer hätte aber besonders aufpassen und darauf achten müssen, ob Fußgänger die Straße überqueren wollen. Die Fußgänger müssten dagegen nicht mit einem von rechts verbotswidrig herannahenden Radfahrer rechnen.Der Radfahrer sei zudem zu schnell gefahren. Er hätte die Gefährdung insbesondere älterer Menschen ausschließen müssen, stellte das OLG fest. Dies sei bei einer Geschwindigkeit von 10 bis 12 Kilometern pro Stunde aber nicht möglich. Den Fußgänger treffe allerdings auch ein Mitverschulden von zehn Prozent, da er die Straße nicht auf dem Fußgängerüberweg überquert habe, sondern sechs bis acht Meter davon entfernt.
Dem Fußgänger stehen nach einer Entscheidung des Landgerichts 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz zu. Der Radfahrer war nicht haftpflichtversichert und muss daher persönlich haften. Er hatte gegen das Landgerichtsurteil Berufung eingelegt. Das OLG hielt diese für unbegründet.
Quelle: dpa
Auch wenn es oft nicht geahndet wird, gilt das Rechtsfahrgebot auch für Radfahrer. Wer dennoch in Gegenrichtung unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein.
Aha nur vorsichtig sein? Ich dachte das wäre auch für Radfahrer klar verboten oder musst nur mal wieder schnell was daher gepinselt werden? 🙄
Da hat der Fahrradfahrer ja Glück nicht wegen versuchtem Mord vor Gericht zu stehen. Als absichtlicher Falschfahrer, hat er ja billigend in Kauf genommen einen Passanten , oder Radfahrer umzufahren ,der ganz blöd hätte fallen können. Dann war da ja noch irgendwas mit der Betriebsgefahr
Flame on 😆
Wenn ein Radfahrer die zHG um 100% übersteigt und
während eines illegalen Rennens Unbeteiligte tötet,
wird wohl eine Mordanklage die Folge sein.
Eine unglaubliche Unsitte unter Radfahrern, die ich auch hier seit zwei, drei Jahren beobachte. Und ja, kürzlich schon Kinder gesehen, die diese Hirnrissidee nachmachen.
Wer sich und andere so grob fahrlässig gefährdet, sollte im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden.
Offensichtlich kommt eine Generation Richter ans Pult das nicht wie die letzten Jahre üblich den Radfahrern eine gewisse Narrenfreiheit zubilligt und auch bei gröbsten Verkehrsverstößen die Schuld auf den Unfallgegner abwälzt sondern darauf achtet ob die Radler beim Unfall gegen die STVO verstoßen haben und wenn ja entsprechend dem Radler auch die Schuld am Unfall anheften.
Haftet persönlich😜😜😜😜
Keine Haftpflicht. Der Fußgänger tut mir a bissl leid🙁
Naja, 5000 Euro ist ja keine unmögliche Summe. Sollten für jeden Arbeitnehmer in irgendeiner Form möglich sein.
Das ist aber doch hier üblich. Die Pressemeldungen kosten nicht viel und bringen Klickzahlen.......
Ist eben die Frage, ob ich wegen einer dämlichen Verkehrsführung die nächsten 50, 200 oder 500 m absteige oder das Risiko "kurz" eingehe
einen Unfall zu verursachenerwischt zu werden.Ich sehe das Problem allerdings ganz klar bei zu hohem Tempo, denn wenn ich mit etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit und doppelter Sorgfalt ein Geisterradler bin, sehe ich noch immer eine deutlich geringere Gefährdung für mich und andere als wenn ich mit dem Auto die üblichen 10 km/h zu schnell fahre. Man muss dann eben ggf. absteigen, wenn´s eng wird, denn "Geisterradeln" und dann noch auf "sein Recht" bestehen, das geht nicht (analog im Auto wohl der Drängler, der über Limit fährt (oder fahren will) und dann zusätzlich dem Vordermann auffährt).
Wer a) sagt, muss auch b) sagen? Na gut...
Da ich auch mit dem Auto eher Strich (oder darunter) als 5 über Strich Tempolimit fahre, kann ich natürlich auch vom Rad absteigen und schieben, denn dann bin ich schließlich ein Fußgänger und darf mich mit dem Rad in sämtliche Richtungen frei bewegen - natürlich dann auf dem Geh- und nicht dem Radweg.
Solange mich ein Geisterradler nicht umfährt, soll´s mir aber Recht sein. Wenn doch geht´s eben vor Gericht...
Ich finde das Urteil sehr gut, vorallem das der Fußgänger auch eine Teilschuld bekommen hat.
Wenn es für jede Fahrtrichtung ein Radweg gibt ist es verboten auf der falschen Seite den Radweg zu fahren. Das machen aber viel und das tolle daran ist das kaum einer nach links schaut wenn er eine Einmündung quert.
Als Autofahrer schaut man ansich immer erst nach links und dann nach rechts. Da kann man schon schön erschrecken wenn so ein Vollhorst mit 25-30 kmh von der falschen Seite kommt und meint er hätte Recht.
Das schlimme ist das du als Autofahrer immer der Dumme bist wenn was passiert.
Ich fahr selber aktiv MTB und weiß wie Radfahrer so ticken. Wenn man beide Fortbewegungsmittel nutzt kann einem schon Himmelangst werden wie viele Radfahrer so planlos durch die Gegend stechen. Die schlimmste sind solche die kaum langsam gerade aus fahren können ohne rumzueiern.
Und wenn sie sich umdrehen um den rückwertigen Verkehr zu beachten fahren sie auch dort hin.
In diesem vorliegenden Fall war es zwar nicht so, aber es ist (leider) keine Seltenheit, dass Radfahrer durch die Verkehrsführung/-regelung gezwungen werden, auf benutzungspflichtigen linksseitigen Radwegen gegen die Fahrtrichtung unterwegs zu sein.
Es genauso ein Problem die vorhandenen Radwege nicht zu benutzen. Wir sind sehr ländlich und es bestehen viele Radwege direkt neben der Straße. Es wird ständig die Straße benutzt was nicht schlimm ist ausser es besteht ein Radweg genau daneben. Wir haben viele kurven und Steigungen was mit langsam fahrenden Fahrzeugen sowieso gefährlich ist ,es fahren auch einige Trecker aber die sind sicher in dem ding.
Das schlimmste sind dann Familien wenn dann Kinder dabei sind und die Eltern auch munter auf der Straße rumfahren.
Es ist auch viel Industrie angesiedelt also auch reichlich schwerlastverkehr es hat oft schon brenzlige Situation geben die man beobachten konnte. Wenn man was sagt wird man direkt angemacht . Denke das wird in der Stadt auch so sein.
Strafen sind da richtig als Autofahren wird man auch belangt.
Nett, dass das mal klargestellt wurde. Bringt in der Praxis nur nicht viel. Meist sind Fahrradfahrer die sich so verhalten auch die, die wenn sie erwischt und angehalten werden fix die Biege machen, gerne auch noch mit begleitender Bepöbelung der Sheriffs.
Sieht man gerade hier in Berlin öfters. Ohne Kennzeichenpflicht stehen die Chancen mit sowas davonzukommen ja auch nicht allzu schlecht.