Zwei Jahre und acht Monate Haft für Saarbrückener Raser
Saarbrücker Raser bleibt im Gefängnis
Ein 23-jähriger Raser aus Saarbrücken muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Er war an einem Unfall mit Todesfolge beteiligt. Eine Berufung wurde abgewiesen.
Saarbrücken - Wegen einer Autoraserei mit tödlichem Ausgang muss ein 23-Jähriger aus dem Saarland zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Mann in einem Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe.
Die Richter befanden ihn für schuldig, im August 2016 bei Überherrn im Kreis Saarlouis in eine Gruppe Jugendlicher gerast zu sein. Dabei wurde eine 14-Jährige getötet, zwei andere Jugendliche wurden schwer verletzt. Das Strafmaß blieb damit geringfügig unter dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis, das den Angeklagten im Juli 2017 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Die Verteidigung hatte damals eine Bewährungsstrafe gefordert, ging in Berufung.
Quelle: dpa
noch zu kurz!
Ziemlich dreist, bei diesem geringen Strafmaß auch noch in die Berufung zu gehen. 🙁
Du glaubst doch wohl kaum, dass irgendein denkendes Lebewesen gerne betraft wird. Solch ein Verhalten ist nur normal und sorgt zudem gewissermaßen für Rechtssicherheit.
Was das Strafmaß anbelangt, wären die 3 Jahre vermutlich angemessen, die 2,75 Jahre kann man da vielleicht als Kulanz auslegen, dafür fehlt die Option der Bewährung explizit.
Andere Täter können entsprechend auch durchaus mit 3 Jahren ohne Bewährung rechnen.
Definitiv zu gering!
Welche Option auf Bewährung? Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, darüberhinaus nicht! Die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung kann grundsätzlich nach 2/3 der Haftzeit erfolgen,u.a. bei positiver Sozialprognose etc.
Und wo widerspricht das nun dem gefällten Urteil?
https://www.saarbruecker-zeitung.de/.../...haft-verurteilt_aid-2422842
Ein paar mehr Details zu Fahrzeug, Fahrer und Fabulierungen...(ABS hätte versagt..)...
Sorry, aber so einer gehört für mich nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie!
Natürlich, hätte die Technik nicht versagt, hätte er das Mädchen, nicht erwischt.
Ich finde auch, dass 3 Jahre zu kurz sind.
Zeigt aber auch: Von Reue keine Spur...
"Der Angeklagte weiter: Das Auto – mit dessen Einziehung durch den Staat er sich letztlich nach zähem Ringen einverstanden erklärte – sei für ihn etwas ganz besonderes"
Jo. Klingt wirklich nach einem Fall für die Psychiatrie.
nee - stand auch in der Zeitung. Was passiert ist, tut ihm leid, aber bei seinem Fahrstil sieht er kein Problem.
So jemand sollte seine Fahrerlaubnis lebenslang nicht wiederkriegen. Gerüchteweise hatte sein Zafira 250 PS.
Man sieht ganz klar, dass das so einer von der Sorte mit (unpassend) bunten Felgen war. Da erübrigen sich sämtliche denkbaren Fragen nach allem möglichen ziemlich schnell...
Das kann man beim besten Willen nicht daraus ableiten. Es zeigt lediglich, dass der Anwalt seine Arbeit macht, mehr nicht.
und der Mann heißt Raser mit Vornamen?!?!?