Mit Vollbremsung gemaßregelt - volle Haftung im Schadenfall
Selbstjustiz und erzieherische Maßnahmen
Für pseudoerzieherische Maßnahmen und Selbstjustiz ist auf der Straße kein Platz. Einer dieser selbsternannten Autobahn-Sheriffs haftet nun voll, entschied das Amtsgericht Solingen.
Solingen - Wer andere etwa durch Bremsaktionen maßregelt, muss damit rechnen, für den Schaden voll zu haften, wenn der Hintermann dabei auffährt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen (Az.: 13 C 427/15) hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Ein eiliger Autofahrer drängelte hinter dem Auto einer Frau, die mit vorschriftsmäßigem Tempo unterwegs war. Dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein. An einer roten Ampel hielten beide hintereinander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf in die Bremsen zu steigen. Nach dem Auffahrunfall wollte dessen Versicherung nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau übernehmen. Diese bestand auf der gesamten Summe und zog vor Gericht.
Dort bekam die Frau Recht. Denn das Gericht wertete die Aktion als "Akt der Selbstjustiz". Der könne nicht akzeptiert werden. Wer also extra scharf bremst, um andere zu disziplinieren, haftet voll.
Quelle: dpa
Nungut, dass ist ja auch arg extrem. Wenn man aber beim Überholen von hinten heftig bedrängt wird, aus lauter Angst vom Gas geht, dem Hintermann durch leichtes Berühren der Bremse andeutet das man schlimmeres bei dem hohen Tempo verhindern möchte... Muss doch erlaubt sein oder? 😆 Wirklich in die Eisen steigen ist ansich schon ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wenn mich einer bedrängt, gebe ich mal Kurz Vollgas und lasse mich danach wieder auf die zulässige Geschwindigkeit + 10 % fallen. Dann sind wir zwar beide zu schnell, aber ich habe ihm gezeigt, dass meiner länger ist. 😆
Hähä, geht mit meinem so nicht 😉
Ok. Eine Vollbremsung trägt meistens ein hohes Risiko.
Allerdings stellt sich die Frage, wann die Drängler in diesem Land endlich mal ausreichend bestraft werden.
Dieses Urteil trägt wieder mal zum Freifahrtschein für Drängler zur Nötigung bei, sonst nix.
Bestraft werden sie, wenn sie erwischt werden. Ob die Bestrafung ausreichend ist, darüber kann man sicherlich diskutieren.
Nö, dieses Urteil sanktioniert Selbstjustiz, sonst nix.
nötigung ist das allemal.
wenn mich einer 'bedrängt' (was so gut wie nie vorkommt), läßt mich das kalt.
wenn der vordermann (auf der ab) wieder rechts ist, gehts im normalen fahrstil (meinem😆) zügig vorbei und gut.
den vormaligen drängler ärger ich höchstens ein bißchen, indem ich brav auf die rechte spur ziehe wenn möglich und demonstrativ den blinker rechts setze: überhol doch endlich....
der verschwindet in der regel schnell im rückspiegel😆
allerdings gebe ich auch selten anlass für 'drängler'. im lahmen lastesel oder wenn ich mal gemütlich unterwegs bin, bleib ich brav rechts und ziehe keinem knapp vor die nase.
deshalb ist das eine problematik, die sich mir so gut wie nie stellt😎
Selbst das, auch wenn ich es verstehen kann, ist Nötigung. Feuer mit Feuer bekämpfen war noch nie gut. Ich stell meine Klima einfach auf ganz cool und bleib dann cool... naja meistens 😆
Aber welche Handhabe hat man denn als Autofahrer bei Dränglern und notirischen Langsamfahrern? Ich habe ja nur Gas und Bremse, Hupe, Lichthupe, sowie meinen Mittelfinger. Mehr Mittel habe ich nicht, um mir "Gehör" zu verschaffen. Wäre ich krass drauf, würde ich diese von der Straße schubsen, aber so viel Selbstbeherrschung habe zumindest ich noch.
Das ist natürlich begrüßenswert, dass es bei dir so gut läuft. Bei uns ist dies hier auf den Land- und Bundesstraßen aber leider durchaus normal, dass gerast, gedrängelt, illegal überholt und ausgebremst wird.
Das Aufleuten lassen der Bremsleuchten (ohne die Geschwindigkeit zu verringern), um den Hintermann auf sein dichtes Auffahren aufmerksam zu machen, ist erlaubt! Da gibt es bereits einige Gerichtsurteile dazu.
Dann verlinke die mal bitte. Aber bitte nicht vergessen, dass hierzulande Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Man sollte also immer auf die Rahmenumstände (und das Gericht) schauen.
Wenn man als Autofahrer den Verkehr aufmerksam und ordnungsgemäß beobachten würde, dann gäbe es die Problematik, dass man die linke Spur blockiert, überhaupt nicht oder in einem vertretbaren Ausmaß.
Falsche Reaktionen als vorausfahrender:
-Vollgas geben und zeigen "meiner is länger". Wenn du schnell fahren kannst, dann mach es. Wenn du nicht schnell fahren willst, verschwinde von der linken Spur.
-Bremsen oder Bremsen andeuten.
Richtige Reaktionen:
-Ich kontrolliere in meinen Spiegel ob ich überhaupt auf die linke Spur kann, es könnte ja ein Auto kommen.
-Ich bin auf der linken Spur und es kommt jemand angefahren, er ist viel schneller -> ich verschwinde von der linken Spur so schnell wie möglich.
So einfach, aber es geht nicht. Die Leute fühlen sich in ihrer LinkeSpur-Ehre beleidigt und kommen auf die verschiedensten Trotzreaktionen weil sie sich für die Könige der linken Spur halten, absolut idiotisch. In Deutschland aber leider sehr sehr stark verbreitet.
Warum sollte ich das tun, wenn man vor mir 120 fährt, ich gerne 140 fahren würde und hinter mir einer drängelt? Warum in gottes Namen soll ich die Spur wechseln?
Und wenn auf einer Straße 100 sind und ich 110 fahre, sollte das ja ausreichend sein. Wenn da einer glaubt drängeln zu müssen, soll er ganz simpel überholen, was ich ja auch mache, wenn mir andere zu langsam sind.
@Almandino:
Du setzt voraus, dass nur dann gedrängelt wird, wenn jemand die linke Spur blockiert. Leider gibt es auch Menschen, die einfach grundsätzlich viel zu dicht auffahren oder die auch dann drängeln, wenn man in einer Kolonne fährt.