Autoindustrie darf Kosten des Abgas-Skandals absetzen
Steuer-Ersparnis in dreistelliger Millionenhöhe
Autohersteller dürfen Kosten in Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal von der Steuer absetzen - etwa für Updates oder Umweltprämien. Autobesitzern bleibt das verwehrt.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Berlin - Hersteller können die im Zusammenhang mit der Abgas-Affäre entstandenen Kosten teilweise von der Steuer absetzen. Konkret geht es um die finanziellen Einbußen durch Software-Updates bei Millionen von Dieselautos. Das besagt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. "Die den Herstellern entstehenden Kosten sind bilanzrechtlich Betriebsausgaben der Unternehmen", antwortete Wirtschafts-Staatssekretär Rainer Baake in einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Informationen zur Höhe der entstehenden Kosten habe die Bundesregierung nicht.
Gewinnminderung: Rund eine Milliarde Euro
Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Die Hersteller können somit ihren Gewinn um die Kosten für die über fünf Millionen Software-Nachrüstungen mindern. Allein bei Updatekosten von
100 bis 200 Euro je Fahrzeug ließe sich der Gewinn branchenweit um bis zu eine Milliarde Euro mindern und ein dreistelliger Millionenbetrag an Steuern sparen, schrieb die Zeitung. Auch die "Umweltprämien" der Branche beim Kauf neuer Diesel-Fahrzeuge - sprich Rabatte - gelten nach Angaben aus Regierungskreisen als absetzbar.
Opposition kritisiert das Vorgehen
Damit dürften die Verursacher die Folgen der Abgas-Affäre steuerlich geltend machen, nicht aber die Betroffenen. Unternehmen oder Privatpersonen können eine mögliche Wertminderung ihrer Fahrzeuge nicht absetzen. Das hatte die Regierung nach Beginn der Affäre im Fall VW klargestellt. Die Opposition kritisiert das Vorgehen heftig. Die Autokäufer blieben auf ihrem Schaden sitzen und mit ihren Steuern werde die Autoindustrie alimentiert, sagte Linken-Verkehrspolitiker Herbert Behrens.
Beim Dieselgipfel von Bund, Ländern und Autobranche Anfang August hatten die deutschen Hersteller neue Abgas-Software für zusätzliche 2,8 Millionen Wagen zugesagt. Bei 2,5 Millionen VW-Dieseln ist dies amtlich angeordnet. Viele Experten halten dies nicht für ausreichend, um drohende Fahrverbote in vielen Städten wegen der hohen Stickoxid-Belastung zu verhindern. So waren Forderungen auch nach Umbauten an den Fahrzeugen aufgekommen. Der Karlsruher Motorenbau-Professor Thomas Koch hält eine Hardware-Nachrüstung alter Diesel allerdings für unsinnig.
Quelle: dpa
Wow, eine Nachricht, die keine ist. Natürlich sind das Betriebsausgaben.
Typisch dummes sozialistische-kommunistisches dpa Geschwätz. An dieser Denke ist einst die DDR bankrott gegangen.
Natürlich sind Betriebsausgaben Betriebausgaben und keine zu versteuernde Einkünfte. Wie kann man nur so dämlich sein oder eben dpa. Ebenso kann der Privatmann eine Sonderbelastung - woraus auch immer die bestehen mag - durchaus von seinen Einnahmen beim Lohnsteuerjahresausgleich abziehen. Nur wird ihm das bei einer nicht vorhandnen Wertminderung für ein Auto nicht gelingen. Sie existiert ja gar nicht! Steht sogar im Artikel. Er spricht von "mögliche Wertminderung". Hier wird der Bürger schon wieder von den Medien verar...
Finde schon bedenklich das man eine Strafe von der Steuer absetzen kann/darf ! 🙄
Tach,
Mal sehen, wenn ich das nächste Mal auf dem Weg zur Arbeit geblitzt werde, werde ich versuchen die Strafe von der Steuer ab zu setzen.
Entspricht im ungefähren der gleichen Logik.
Nach der Lesart des Wirtschafts-Staatssekretärs.
Du hast recht, das sind Betriebsausgaben.
Aber eben nicht abziehbare Betriebsausgaben
Paragraph 4 (5) Nr. 8 S.2 EStG.
Normalerweise
"Wir " sind eben nicht in der Lage in diesem Fall Recht zu sprechen und umzusetzen...
Ach nee, bei den kleinen geht das ja doch...
"Welcher Schaden ist euch denn entstanden?" 😉 😜
Hallo, Betriebswirtschaftlich gesehen sicher eine Aufwendungen aber für mich denn noch nicht akzeptabel diese noch steuerlich geltend zu machen. Ich weiss nicht warum unsere angebliche Vorzeigeindustrie so fein aus dem Schneider ist.Werde mal versuchen bei der nächsten Steuererklärung den Wertverlust meines E4 Diesels geltend zu machen, vermutlich habe ich schlechte Karten. Gruß, Wolfgang
Genau deswegen regt mich dieser Artikel der unsäglich depperten dpa auf. VW ist nirgendwo in Deutschland zu einer Strafe verurteilt worden. Strafen dürfen nach herrschendem Recht und Gesetz auch nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werde. Es ist die zunehmende moralische enthemmte Rechtlosigkeit, welche in Deutschland infolge dieser Rechstbrecherin Merkel um sich greift. Erst einmal informieren, bevor man solche Kommentare schreibt.
Es geht hier nicht um die Betriebswirtschaft sondern um das positiv gesetzte Recht zur Besteuerung der Einkommen. Nicht um die Beliebigkeit von persönlichen moralischen Ansichten. Wenn es danach ginge hätten wir die Anarchie in Deustchland. Es ist inzwischen gefährlich wie in diesem Land immer mehr gegen das herrschende Recht denken.
Nein-da es sich um freiwillige Leistungen der Autoindustrie handelt (im Falle der Software-Updates von Euro 5/Euro 6 - Dieseln, der hier in Rede steht) und nicht um Auflagen aus irgendeinem berufsgerichtlichem Verfahren, kann der zitierte Satz nicht zutreffen.
Natürlich sind das steuerlich Betriebsausgaben, und abziehbar sind diese auch (Paragraph 4 Abs. 5 greift insgesamt nicht).
Eben - ist doch ganz normal dass Ausgaben abgesetzt werden?
Das ist doch auch nicht mal ansatzweise ein Strafe nicht mal eine verbindliche Auflage, das ist doch im Großen und Ganzen eine freiwillige Aktion um vielleicht die schärferen Umweltzone zu verhindern bei der Euro 4,5 recht sicher und alles < Euro 6d Temp eventuell (wenn die Messwerte an den vielbefahrenen Strassen mit Euro 6 immer noch nicht reichen, was relativ wahrscheinlich ist) einschränkende Auflagen bekommen könnten.
Verluste beim Käufer sehe ich weniger.... bis auf ganz wenige erfüllen doch alle Euro 4+5 Diesel die gesetzlichen Vorgaben da waren ja viele Tricks erlaubt?
Wer sich einen Direkteinspritzer gekauft hat oder kauft ohne Filter muss natürlich auch im Hinterkopf haben dass der auch vermutlich irgendwann nicht mehr überall fahren darf.
Hatte ich aber auch geschrieben....
Das "wir" nicht in der Lage sind Recht zu sprechen. Das es Betrug war, wird von Dir so gehe ich mal davon aus , nicht angezweifelt.
Und nur weil VW dem Verfahren zuvor gekommen ist, da der Staat zu so einem großen Verfahren eh nicht in der Lage ist, sind die Fakten wie sie sind. Und dafür ist genau dieser Satz 2 im genannten EStG gedacht. Geradezu ein Musterbeispiel...
Frag mal die ganzen die Betriebe in Deutschland denen durch den Staat jetzt bestätigt die Teilwertabschreibung für den wohl selbst durch Oma Erna erkannten Wertverlust flöten geht.
Ist auch egal... hätte man sich eh denken können.
Versteh ich das richtig?
Da verk***t ein Welt-Unternehmen, und Steuergelder werden "geopfert" damit DAS Unternehmen wieder Gesünder dasteht???
Wow... und alle nehmens hin...