Halteverbot: Bei mehreren Verwarnungen zählt nur die erste
Tagelang im Halteverbot: Nur eine Verwarnung ist zulässig
Lässt ein Fahrer sein Auto mehrere Tage im Halteverbot stehen, landen manchmal mehrere Knöllchen im Briefkasten. Gezahlt werden muss jedoch nur die erste Verwarnung.
Quelle: Picture Alliance
Berlin - Für längeres Parken im absoluten Halteverbot können Autofahrer nur ein einziges Mal belangt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn das Auto versehentlich für mehrere Tage auf einem Parkplatz mit zeitlich beschränktem Halteverbot abgestellt wurde. Landen dann mehrere Verwarnungen zur selben Ordnungswidrigkeit im Briefkasten, müssen Betroffene nur die erste bezahlen, erklärt der Verkehrsrechtler Gregor Samimi aus Berlin.
Für alle weiteren Schreiben rät der Rechtsanwalt dazu, der Behörde den Fall in einer Stellungnahme zu erklären und auf das Aktenzeichen und den bereits bezahlten ersten Verwarnbescheid hinzuweisen - zusammen mit der Bitte, alle weiteren Verfahren in der Sache einzustellen. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid ergehen, sollten Autofahrer dagegen Einspruch erheben.
Quelle: dpa
Welch Neuigkeit, man kann für ein einzelnes Vergehen auch nur einmal bestraft werden.
Das heißt Haltverbot, nicht Halteverbot
Wird man eh nicht abgeschleppt in der grossstadt?
Also, wewn ich immer an der selben Stelle im Haltevervot stehe, klemme ich jedersmal den ersten Strafzettel hinterm Scheibenwischer und es sieht so aus, als stünde mein Auto permanent an dieser Stelle, ohne zwischendurch bewegt worden zu sein. 😆
löschen!
Wer so einen "Anwalt" hat, der braucht keine Feinde mehr. Nach TAB 141314 ist nach über einer Stunde eine Erhöhung auf 25,00 (ohne Behinderung, mit Behinderung 35,00) vorgesehen.Das System wirft die anderen Sachen dann schon von selber in die Wiedervorlage und es wird nur der höhere verfolgt.Das gilt aber nur für ein zeitlich nicht begrenztes Haltverbot. Ist es zeitlich begrenzt, geht das gleiche Spiel am nächsten Tag wieder los. Es liegt im Ermessen der Bußgeldstelle oder Richters, ob auch diese Fälle zusammengezogen werden und nur die erste Erhöhung gilt. Theoretisch ist nämlich jeder Tag ein neuer Verstoß da ja zwischenzeitlich das Verbot nicht gilt.
Mein Wagen stand neulich 2 Tage hintereinander auf einem Motorradparkplatz. Sofort sind zwei Knöllchen gekommen. Sind in diesem Fall 2 Knöllchen zu zahlen?
"Für alle weiteren Schreiben rät der Rechtsanwalt dazu, der Behörde den Fall in einer Stellungnahme zu erklären und auf das Aktenzeichen und den bereits bezahlten ersten Verwarnbescheid hinzuweisen"
Wisst ihr, was troll gewesen wär? Das Aktenzeichen auch zu nennen ... Man kann natürlich den Behörden auch Motor-Talk als Quelle angeben xD