Die Teilkasko zahlt bei Wildunfällen nicht immer
Teilkasko: Beweispflicht bei Wildunfall
Teilkasko-Versicherte müssen einen Schaden durch Wildwechsel mit Fotos oder Wildspuren belegen. Wer ausweicht und im Graben landet, geht unter Umständen leer aus.
Berlin - Besonders auf Landstraßen zwischen Wäldern sollten Autofahrer nachts und in der Dämmerung sehr vorausschauend fahren. Wer zu schnell oder unaufmerksam fährt, riskiert einen Wildunfall.
Mit vielleicht gravierenden Folgen: "Wenn Sie mit Tempo 60 auf einen Hirsch stoßen, dann ist das so, als würde sich so ein fünf Tonnen schwerer Elefant auf die Motorhaube setzen", sagt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Berlin. Wer ein Tier am Straßenrand sieht, sollte abbremsen, das Lenkrad festhalten, abblenden und hupen, rät der Experte. "Ein kontrollierter Zusammenstoß ist immer besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver."
Die Versicherungspolice genau prüfen
Den Schaden am Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn es nachweislich einen Wildwechsel gegeben hat. In vielen Verträgen ist nur Haarwild aufgeführt - dazu gehören Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschweine, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist, als es die Straßenseite wechseln wollte. Lag es bereits vorher tot oder verletzt auf der Straße, greift die Teilkasko bei einigen Versicherern nicht. Auch wer dem Tier ausweicht und dabei im Graben landet, muss den Schaden häufig selbst zahlen.
Wer eine Vollkasko hat, kann den Schaden von der Versicherung zahlen lassen, ohne Beweise beifügen zu müssen. Das kann sich allerdings auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, die monatlichen Beiträge könnten steigen. Verbraucher sollten sich in dem Fall vorher beim Versicherer ausrechnen lassen, ob es nicht günstiger wäre, den Schaden selbst zu zahlen.
Quelle: dpa
Und wie beweist man die Gesinnung des Tieres - also das es tatsächlich die Strassenseite wechseln wollte?
Bei Wildschweinen habe ich mehrfach beobachtet, dass sie die Strasse einfach als bequemen Weg durch den Wald benutzen. Dann natürlich in Längsrichtung.
Hm, ob das Tier bereits auf der Straße gelegen hat oder der Crash tatsächlich beim WildWECHSEL passiert ist... Wer will bzw. kann das im Nachhinein noch feststellen ?
Also sucht man sich, mit seinen Parkrempler vorne am PKW, eines der vielen toten Tiere am Strassenrand, ziehts sich über den Lack und legt es passend hin für ein zwei Photos.
Fertig ist die neue Stoßstange inkl. Teillackierung
Das funktioniert vielleicht bei einem 20 Jahre alten Gebrauchten noch, den man mit Teilen vom Schrottplatz aufbessert. Aber wenn ich da mal einen durchschnittlichen 5 jährigen nehme: Stoßstange, Motorhaube, Scheinwerfer, PDC, evtl. Radarsensoren ... da sind schnell ein paar Tausender weg (denn da werden wohl vorwiegend Neuteile benutzt). Und die zahle ich bestimmt nicht auf einen Schlag, selbst wenn mich die Regulierung durch Höherstufung auf 30 Jahre gerechnet teurer kommt. Dafür ist die Versicherung doch da.
Höherstufung in der Teilkasko? Wäre mir neu.
Der Gutachter anhand des Schadenbildes am Fahrzeug.
Wenn der Elch (auf der für Hufe unangenehm glatter Strasse) gerade ausgerutscht ist, liegt er doch auch.
Klar - aber dann ist beim anschließenden Einschlag mit 80 km/h auch keine Weiterfahrt mehr möglich...
Es geht hier um die Möglichkeit der Regulierung durch die VK, wenn die TK aus o. g. Gründen nicht greift.
Es zeigt sich allgemein mal wieder, dass gerade in solchen Fällen das Kleingedruckte des Vertrages enorm wichtig ist. Viele Vergleichsportale bieten glücklicherweise auch die Übersicht, gerade bei Wildunfall bzw. Unfällen mit Tieren.