OLG Hamburg: Fahrrad ohne Licht - Mithaftung auch ohne Kollision
Unbeleuchtetes Fahrrad bedeutet Teilschuld
Die kalte Jahreszeit ist auch besonders dunkel. Ohne Licht am Fahrrad kann bei einem Unfall eine Mitschuld ausgesprochen werden - auch ohne Kollision.
Hamburg - Ist ein Radler bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs, kann ihm bei einem Unfall eine Mithaftung zugesprochen werden. Dafür muss er nicht mal in eine Kollision verwickelt gewesen sein, hat das Oberlandesgericht Hamburg geurteilt.
In dem Fall war ein anderer Fahrradfahrer schwer gestürzt, weil er den unbeleuchteten Radler zu spät gesehen und sich erschreckt hatte. Zu einem Zusammenstoß war es nicht gekommen. Der Verletzte klagte auf Schadenersatz, das OLG gab ihm ebenso wie das Landgericht in der Vorinstanz teilweise Recht.
Die Richter sahen einen Mithaftungsanteil von 30 Prozent bei dem unbeleuchteten Fahrradfahrer. Sein Pflichtverstoß war mitursächlich für den Schreck und Sturz des Verunglückten. Zu 70 Prozent trug jedoch der Gestürzte die Verantwortung, er hätte beim Einfahren in den fließenden Verkehr sorgfältiger Ausschau halten müssen. (AZ. 14 U 208/16)
Quelle: SP-X
Fahrradfahrer sind so eine Sache.
Wenn die nicht selbst beteiligt sind und platt auf der Straße liegen, sind sie in der Regel weg und nicht mehr gesehen. 😜
Mir fehlt seit Jahren eine generelle Lichtpflicht für alle Zweiradfahrer im öffentlichen Verkehrsraum, egal ob mit oder Motor.
Völlig richtig, vor allem Lichtpflicht bei TAG und bei NACHT!
Einfache Batterie/Akku Beleuchtung ist mittlerweile sehr günstig sodass sie bei allen Zweirädern problemlos nachgerüstet werden kann.
Da kann sich dann keiner mehr herausreden das sein Rad kein Licht hat.
Das geht mir nicht weit genug. Es sind sehr viele Dunkel gekleidet - da bietet es sich an die Warnweste auch zur Pflicht zu machen.
Dieser Satz bringts eigentlich auf den Punkt. Sehen und gesehen werden. Die meisten Fahrradfahrer lernen daraus wenn sie einmal zur Abwechslung Autofahren und merken wie schlecht man bei Dämmerung und oder Regen unbeleuchtete Zweiräder sieht.
Es gibt ja immer auch zwei Seiten aber grundsätzlich ist es bescheuert für Autos ein Tagfahrlicht vorzuschreiben und Zweiräder aber unbeleuchtet nachts fahren lassen.
Natürlich, am besten noch eine Warnleuchte am Kopf. So ein Schwachsinn...
Jeder der ein Zweirad mit Licht nicht sieht oder die Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, sollte lieber mal zum Arzt gehen und seinen Führerschein abgeben.
Und das man Licht am Zweirad haben sollte, versteht sich schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb.
Mich würde mal interessieren, wie es ausgegangen wäre, wenn der Verurteilte ein nicht zugelassenes Licht gehabt hätte, zb die gern genutzten Silikon LEDs
Hallo,
wenn es dem Gesetzgeber wichtig wäre, stände an jeder Ecke einmal pro Dunkelheit ein Aufhalter mit Verwarnblock, 50 € fertig.
Da dem nicht so ist passt es schon, und der Geschädigte kann sich dann selbst zu seinem ''Recht'' verhelfen.
Gute Fahrt
Wenn man nur von zwölf bis Mittag denkt könntest du recht haben.
Was spricht denn gegen eine Warnweste bei Dunkelheit? Die "Serienbeleuchtung" der meisten Fahrräder taugt nichts. Vor allem wenn davor ein gut ausgeleuchtetes Fahrzeug fährt, geht der Fahrradfahrer schon unter - allein schon, wenn hinter einem Fahrradfahrer mit Warnkleidung einer fährt, der keine hat, ist der kaum noch erkennbar. In diesem Beispiel ist der 3 Fahrradfahrer fast unsichtbar:
Warnweste
Ich dachte , das selbst bei Tageslicht für ein Fahrrad zumindest eine Mitführpflicht besteht für Akkubeleuchtung ?
Im Normalfall hat doch für alles was auf der Strasse fährt die Beleuchtung immer zu funktionieren auch bei einem Fahrrad .
Manche Radfahrer merken es einfach nicht, selbst wenn man sie direkt damit konfrontiert.
Neulich war ich Abends mit dem Auto in der Stadt.
Zum abbiegen müsste ich 2 Radler beachten wovon der 1. kein Licht drann hatte. Hab ihn nur durch die Straßenbeleuchtung sehen können. Bevor er kam bin ich paar Zentimeter vor gerollt um so zu tun das ich ihn nicht beachte.
Meine Fresse hat der sich aufgeregt.
Ja warum ?
Die 50% Teilschuld sind viel zu gering.
Jaaa klar damit noch mehr aufs Auto umsteigen
"Generell" ist für mich Tageszeitunabhängig. So wie man es von motorisierten Zweirädern kennt...
Wenn ich so an die letzte woche denke ...
Auf meinem arbeitsweg sind zum Großteil unbeleuchtete Landstraßen. Dort passiert es ab und zu, dass ich zwei fahrradfahrer überhole.
Einmal war dann die situation eng.
Kurve, kurvenaisgang , gegenverkehr und im letzten moment seh ich da irgendwas auf der strasse zappeln. Ein vollkommen unbeleuchtes fahrrad.
Wäre ich nicht voll auf die eisen gegangen und der entgegenkommende hätte nicht platz gemacht, hätte ich mich für einen von beiden entscheiden dürfen.
In dem fall wäre die schuldfrage auch interessant.