Unfall bei Privatfahrt mit Dienstwagen: Beamter muss zahlen
Unerlaubte Dienstwagen-Nutzung
Ohne Erlaubnis mit dem Dienstwagen unterwegs und dann auch noch in einen Unfall verwickelt. Der Beamte hoffte auf die Fürsorgepflicht des Landes Rheinland-Pfalz. Bekam er aber nicht.
München/Berlin - Den Dienstwagen unerlaubt privat zu nutzen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Das gilt etwa dann, wenn man als Beamter wegen der fehlenden Versicherungspflicht des Dienstherren den Schaden selbst zahlen muss. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 5 K 684/16. KO).
In dem verhandelten Fall nutzte ein Beamter ohne Erlaubnis ein Dienstauto privat. Durch einen Wildunfall entstand dabei ein Schaden von rund 7.800 Euro. Den wollte das Land Rheinland-Pfalz von seinem Beamten ersetzt bekommen. Er habe vorsätzlich gegen Dienstpflichten verstoßen. Der Mann wehrte sich. Wildunfälle übernehme sonst die Teilkasko-Versicherung. Und wäre keine vorhanden, müsse er aus Fürsorgegesichtspunkten so gestellt werden, als läge die Versicherung vor.
Das sah das Gericht anders: Aufgrund der Pflichtverletzung müsse der Mann den Schaden ersetzen. Für Privatfahrten seien die Dienstautos grundsätzlich nicht zulässig. Auch habe das Land keine Teilkasko-Versicherung abschließen müssen. Behördenfahrzeuge seien von dieser Versicherungspflicht befreit. Ein pflichtwidrig agierender Beamter könne sich außerdem nicht auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für die Schäden berufen, die von ihm verursacht wurden.
Quelle: dpa
Ein paar mehr Infos wären interessant. Was für ein Dienstwagen? Der Golf vom Bild? Was für ein Beamter?
Richtig so. Wozu eine Schadenübernahme durch die "Allgemeinheit", wenn die Dienstwagennutzung unerlaubt war und somit die Fahrt nicht dem Zweck der Anschaffung entsprach.
Wie unverschämt muss man sein, um so zu argumentieren? Fährt auf Kosten des Steuerzahlers den Dienstwagen privat und will dann nicht einmal den angerichteten Schaden selbst begleichen.
Dumm gelaufen - im richtigen Leben hätte er mind. eine Abmahnung kassiert und würde im Wiederholungsfall nicht mehr fahren, sondern fliegen.
Cool. Ich fahre das Auto des Nachbarn kaputt und raunze ihn danach an, dass er mit einer VK keine Schaden hätte.
Geile Denke!
simmu
Bei einem Beamten des höheren Dienstes hätte man bestimmt nachträglich eine dienstlich genehmigte Fahrt daraus gemacht. Bei Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes sieht es wohl anders aus.
Und kein Geld für eine Berufshaftpflicht gehabt, war sicher Neu eingestellt.
Ein Disziplinarverfahren wird sicherlich - ungeachtet dieses Urteils - gegen ihn eingeleitet worden sein. Dies kann auch schon sehr empfindlich ausfallen, bspw. Degradierung, Streichung des Dienstwagens, oder Streichung der Pensionsleistungen.
Stimmt, die Marke des Autos und der Name des Mannes sind wichtig für diese Geschichte!!!
NOT
Und dann noch ein Foto seiner Frau/Freundin. Gibt vielleicht mildernde Umstände.
Es interessiert weder der Name, noch welches genaue Fahrzeug Modell. Aber es würde mich schon interessieren ob es ein Polizeibeamter war mit einem Polizeifahrzeug oder... welche Art Beamter mit welcher Art von Dienstfahrzeug? Dementsprechend ist das meiner Meinung nach durchaus unterschiedlich zu werten.
So wie sich alle hier den Mund zerreißen, will ich euch mal sehen, wenn ihr plötzlich fast 8000 Euro aus eigener Tasche zahlen müsst, obwohl vielleicht noch nicht mal klar war, dass der entsprechende Wagen für die entsprechende Fahrt gar nicht genutzt werden durfte (was durchaus wahrscheinlicher erscheint, falls es sich tatsächlich um ein ziviles Modell handelt, wie der abgebildete Golf). Aber um genau sowas beurteilen zu können, bräuchte man mehr Infos.
https://justiz.rlp.de/.../
und hier das Urteil
https://justiz.rlp.de/.../...O_Urteil_vom_02-12-2016_20161206_1604.pdf
Jegliche Privatnutzung vom Dienstwagen abstrafen so einfach ist das. Ist ein Witz.
1. Quatsch, steht doch im Artikel, dass i.d.R. die TK Wildschäden zahlt.
2. Zumindest bei Mietwagen/Werkstattersatzfahrzeugen darf man IIRC von VK mit 1kEUR SB ausgehen wenn im Vertrag nix anderes steht.
-> Deswegen bei Auto-Miete/-Leihe von privat sowas immer schriftl. fixieren!
notting
Bin zwar kein Beamter und habe auch keine verbeamteten Kollegen, aber unsere Pool-Dienstfahrzeuge dürfen wir aufgrund einer besonderen Regelung (die's ganz offentl. an anderen Standorten nicht gibt!) im Notfall auch für Fahrten bzgl.. Gefahrenabwehr verwenden (wenn also z. B. das Privatauto auf der Arbeit steht, weil man das Dienstauto mit Heim genommen hat, weil's morgen früh auf Dienstreise geht). Du willst also im Zweifelsfall, dass z. B. auch ein (natürl. anderweitig) verbeamtetes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr wg. sowas dann lieber nicht zur Wache/Einsatz soll?!
notting