Kommunikation per Lichthupe: Oft untersagt, häufig missverstanden
Verwendung der Lichthupe häufig verboten
Wer an der Kreuzung hupt, will oft nur schimpfen. Die Lichthupe nutzen dagegen viele, wenn sie anderen die Vorfahrt überlassen. Erlaubt ist das nicht, sagt das IFZ.
Essen - "Ach komm, fahr nur", will man dem anderen sagen. Und tut es mit Hilfe der Lichthupe. Haben viele schon hundertfach gemacht, hat jeder schon tausendmal gesehen. Nur: Erlaubt ist das nicht, wie das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) mitteilt. Denn laut Straßenverkehrs-Ordnung dürften Fahrer Schall- und Leuchtzeichen nur außerhalb geschlossener Ortschaften nutzen. Und auch nur dann, wenn sie Überholvorgänge ankündigen wollen oder sich und andere in Gefahr sehen.
Kann zu Missverständnissen führen
Die Zweckentfremdung der Lichthupe ist nicht nur verboten, sie könne auch zu Missverständnissen führen. Als Beispiel nennt das ifz die Situation beim Auffahren auf die Autobahn: Wenn beim Einfädelversuch etwa ein herannahender Lkw aufblendet, kann das durchaus bedeuten, dass er den Biker auffahren lassen will. Doch gebe es auch Situationen, in denen der Lkw-Fahrer genau das Gegenteil mitteilen wolle.
Besonders Biker sollten sich nicht auf das Signal der Lichthupe allein verlassen - auch dann nicht wenn diese korrekt verwendet wird. Das ifz rät: Geschwindigkeit runter und bremsbereit fahren, wenn die Intention des anderen Fahrers nicht klar ist.
Quelle: dpa
Da haben wir wieder einmal den Konflikt zwischen dem Recht einerseits und der Moral andererseits. Bei solchen Konflikten halte ich es dann lieber mit der Moral und lichthupe dann und dort, wo es im Sinne der gegenseitigen Verständigung und des Verkehrsflusses sinnvoll ist. Statt des Lichtsignals eine Postkarte zu schreiben, wäre zwar rechtens, aber so blöd, wie manche Gesetze bisweilen sind - weltfremd.
Im Vergleich zur Hupe ist die Lichthupe immerhin lautlos und stört nicht einmal im Kurort.
Kann ich mich nur anschließen - bin selber einer von diesen Verbrechern die beinahe täglich die Lichthupe benutzen.
Selbes Problem, wenn jmd. auf einer Landstr. rechts blinkt. Hatte da auch schon einen LKW vor mir, der immer wieder rechts geblinkt hat, obwohl da km-weit die einzigen Möglichkeiten rechts abzubiegen Feldwege durch den Wald sind. Dachte erst vllt. doch Anlieferung für die Fortleute dort und habe dann halt das Überholen sein lassen. Musste mir dann auf MT anhören, dass das ja angebl. ein bekanntes Zeichen für "Kannst überholen" sei 🙄
Wo die Lichthupe aber auch nicht hilft, ist wenn derjenige hinter mir (obwohl man prima durch mein Auto kucken kann) nicht kapiert, dass ich wg. dem entgegenkommenden Bus bzw. der Autos hinter ihm bzw. der auch aus den vielen parkenden Autos am Straßenrand resultierenden Deadlock-Gefahr den Bus rausfahren lassen wollte (da wo ich stand waren ein längeres Stück keine parkenden Autos mehr). Der PKW wollte also von hinten an mir vorbeifahren. Bin dann ein kleines Stück angefahren und habe gehupt (obwohl, da war ja die Gefahr, dass es einen Deadlock gibt oder der Bus losfährt). Er hat dann gleich gebremst, so dass der Bus noch durch kam.
notting
Fenster auf,Arm raus,Handzeichen geben.
Schwer?
Nein.
Verboten?
Garantiert nicht!
Es könnte etwas frisch oder feucht werden....aber wer dermaßen aus Zucker ist,sollte auch nicht hinterm Steuer sitzen.....
Greetz
Cap
Naja, wobei ich mich bei manchen Dingen schon frage warum das Gesetz sich nicht nach den Bürgern richtet. International wird die Lichthupe an der Ampel als Vorfahrtszeichen für die entgegenkommenden Linksabbieger verstanden. Ich setze sie gerne auf diese Weise ein.
Ich wüsste auch nicht warum man sowas verbieten sollte. Sicherheitsrelevanz hat es ja scheinbar eher nicht. Und am hellen Tage blendet man damit ja auch keinen, also wen stört es? Da haben es die Regelgeber vielleicht etwas übertrieben.
Genauso wie der Warnblinker, wenn man am Rand der Straße kurz anhält (ohne auszusteigen). Setzt man den Blinker dagegen vorschriftsmäßig nach rechts, dann verstehen das viele eben nicht, und bleiben hinter einem sogar stehen. Ich selbst hatte so einen Fall letztens vor mir. Dazu muss ich aber auch schreiben, dass derjenige kurz vor einer Seitenstraße stand. Ich nahm an er wolle rechts abbiegen, tat er aber nicht. Hätte er den Warnblinker verwendet, dann hätte ich das verstanden. 😉
Setzt man den Blinker dagegen vorschriftsmäßig nach rechts, dann verstehen das viele eben nicht
Dass du das nicht wusstest, ist jetzt Schmäh, oder?
Man kann auch anhalten, aussteigen, rübergehen, aber dann denkt der andere vielleicht, man will ihm was tun. Also doch besser anhalten, aussteigen, absperren, weggehen.
Bei Warnblinker hätte ich eher gedacht, ich wäre ihm zu nah im Kofferraum.
Lieber einfach zu viel Zeichen gegeben als die ganzen Luschen, die erst in die Eisen steigen und mit etwas Glück dann während oder nach dem Abbiegen kurz blinken. Oder die an einer abbiegenden Kreuzung ohne Blinker heranfahren und man raten muss - fahren sie gerade aus oder folgen sie der Hauptstraße. Die meisten biegen ab, obwohl man da blinken muss.
Dann sei gleich so konsequent und steig aus, lauf eben rüber und sag ihm persönlich, dass Du ihn reinlässt 😆 Könnte ein wenig Zeit kosten - aber wer keine Zeit hat, sollte sich nicht hinter's Steuer setzen.
Ich hatte meinen PKW-FS schon sicher >15 Jahre, als ich das erste Mal in so eine Situation kam und ich bin da bis vor wenigen Jahren viel Landstr. gefahren (inzwischen weniger). Vorher hat das nie ein LKW-Fahrer gemacht. Lag evtl. auch mit daran, dass es einerseits da sehr häufig Gegenverkehr, Kreuzungen und Kreisverkehre auf der Strecke gab (=Überholen nicht mögl.) und dass wenn recht wenig PKW unterwegs sind eben auch recht wenig LKW. Oder die LKW-Fahrer hier sind tendenziell pessimistisch was die Einschätzung des benötigten Überholwegs angeht (was definitiv nicht verkehrt ist). Vllt. waren auch öfters einfach mal die entspr. Blinker hinten kaputt ;-)
notting
Nein, das stimmt so nicht. Nach § 16 I StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur genutzt werden, wenn außerorts überholt wird (erste Möglichkeit) ODER wenn man sich oder andere gefährdet sieht (Möglichkeit 2; dies gilt allgemein, nicht nur außerorts).
Ebenfalls sollte man noch erwähnen, dass man im Schadensfall (zB jemand gewährt einem Vorfahrt durch Nutzen der Lichthupe, man fährt los und plötzlich fährt der andere dann trotzdem) durchaus Probleme bekommen wird, da nur durch die Lichthupe kein wirksamer Vorfahrtsverzicht zustande kommt.
Übrigens kostet ein nicht erlaubtes Nutzen der Lichthupe (s.o.) 5€.
Durch rechts blinken anzeigen, dass überholt werden kann, wird eh immer seltener - wie so vieles andere Höfliche auch. Und wie das Blinken überhaupt.
da sieht man mal wieder: es ist nicht immer richtig, das Richtige zu tun
Ohne den Einsatz der Lichthupe wäre der Großstadtverkehr gar nicht möglich.
Ich gebe auch manchmal der Polizei Lichthupe, damit sie sich aus einer Nebenstraße in den Verkehr einordnen können.
Die Lichthupe als Zeichen, dass man jemanden die Vorfahr gewährt, ist gängige Praxis.
Es setzt sich aber offenbar niemand dafür ein, daß die gängige Praxis mal in geltendes Recht umgesetzt wird...
na wahrscheinlich, weil es extrem schwierig ist, hier einen rechtsgültigen Text zu verfassen.
Wir wissen auch aus der Praxis, dass eine Fehlinterpretation der Lichthupe auch zu Unfällen führen kann.
Deshalb oblig es auch jedem Einzelnen, ob er sie nutzt oder nicht.
Kindern gebe ich zum Beispiel fast nie Lichthupe, weil mir das einfach zu gefährlich ist.
Aber im Gegenzug wird die Lichthupe, ihn ihrer Funktion, anzuzeigen, dass man auf seine Vorfahrt verzichtet, auch nicht geahndet.