Gericht: Dashcam-Aufnahmen nur im Einzelfall verwertbar
Videos zählen nicht immer als Beweis
Dashcams werden bei Autofahrern immer beliebter. Allerdings ist die Verwertung der Aufnahmen vor Gericht im Falle eines Unfalls nicht immer zugelassen.
Stuttgart - Dürfen Aufnahmen von Autokameras (Dashcams) vor Gericht als Beweismittel bei Schadensersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall bejaht, wie die Behörde am Dienstag bestätigte.
In dem Fall ging es um einen Verkehrsunfall. Die Unfallgegner einigten sich auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstieß.
Das Oberlandesgericht hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar" hält. Nach dem Vergleich zahlt die Unfallverursacherin zwei Drittel der Schadenssumme, der Kläger ein Drittel.
Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es.
Quelle: dpa
Boah, immer diese Wischi-Waschi-Urteile.....
Dashcams sollten erlaubt sein wenn die Aufnahmen nur zur Klärung eines Unfallhergangs gesichtet werden, fertig !!!!
Und: ist eine Aufnahme nach einem Unfall verfügbar hat das Gericht diese auszuwerten.
Was ist da so schwer zu verstehen und vom Gesetzgeber zu regeln ?? 😤
Irgendwie kommt es mir vor als leben viele Richter in der Steinzeit und die technischen Möglichkeiten die ihnen das Leben erleichtern könnten sind Hexerei und werden verteufelt...... 🙄
Aufnahmen einer privaten Überwachungskamera sollten wie in Österreich im öffentlichen Raum verboten werden, dann gibt es nicht das Problem dieser streitbaren Urteile. Das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Bürgers ist weit aus höher zu bewerten, als die wenigen Fälle in denen es sonst zu Unschärfen bei der Schuldfrage kommt.
Ich glaube so denkt man, solange einem bisher nichts passiert ist. Wäre man selbst betroffen, glaube ich, würden auch sie anders darüber denken.
Ich sehe das auch so wie das Gericht, solange es zur Aufklärung trägt, sollte man es auch so nutzen.
Denn was gibt es besseres als festgehaltene Bilder in Form eines Videos? Zeugen? Menschen sind keine Maschinen und irren sich sehr häufig.
Eine generalle Erlaubnis würden dem deutschen Durchschnittsdenunzianten Tür und Tor öffnen. Und Unfallvideos mit unverpixelten Kennzeichen würden auch aus Deutschland kommen und die Rechte der Beteiligten verletzen. Deswegen ist es schon richtig das nur im Ernstfall vor Gericht eine Auswertung gestattet ist.
Ich fänd's okay, wenn man gleichzeitig das Löschen der Daten auf der vorhandenen Cam strafbewehren würde. Ansonsten drückt nämlich jeder, der Mist gebaut hat, ganz schnell auf "da war nix, ehrlich". Dann kann sich jeder überlegen, ob er so ein Ding im Auto haben will.
Solch egoistischen Motive stehen für mich nicht im Vordergrund, ergeht hier um eine Rechtsgüterabwägung und nicht um die egoistischen Motive des einzelnen Mitbürgers. Man kann nicht zigfach das Recht auf Selbstbestimmung und Privatsphäre missachten, nur um im Zweifelsfall in einer strittigen Situation einen Beweis zu haben. Es sind Einzelfälle in denen bisher die Überwachungskameras einen Unterschied gemacht haben, diese Einzelfälle wird es auch weiterhin geben.
Sollte ich in einen Unfall verwickelt werden und der Unfallgegner hat eine Überwachungskamera im Auto und macht ohne meine Genehmigung die Aufnahmen Dritten zugänglich, so werde ich nicht zögern meine Rechte durchzusetzen.
...dann wäre die Videoüberwachung in Kaufhäusern oder Bahnhöfen genauso verboten. Mein / Unser Selbstbestimmungsrecht wird da auch "mit Füßen getreten".
...oder, wie wird das jetzt (wieder) begründet... 😆 😉
Was ist den eigentlich mit den halbautonomen Fahrzeugen wie Tesla? Die scannen doch permanent die Umgebung und es wird auch alles abgespeichert. Bei Bedarf wird das ausgelesen, wie z.B. zur Unfallanalyse.
Erlaubt oder verboten?
Peter
Bahnhöfe und Kaufhäuser sind im Privatbesitz der jeweiligen Unternehmen oder Unternehmer, hier ist eine Videoüberwachung erlaubt solange darauf hingewiesen wird, dass eine Überwachung stattfindet. Der Straßenverkehr ist kein privater Raum und aus diesem Grund gehört es verboten, dass Privatpersonen dort eine Überwachung mittels Kamera durchführen. Die gefilmten Personen wissen nicht was mit ihrem Aufnahmen geschieht, sie wissen nichteinhaltung das sie gefilmt wurden und haben keinerlei Möglichkeit ihre Recht einzufordern. Datenschutz steht scheinbar nur so lange auf der Prioritätenliste wie er einem nutzt, wenn man sich dadurch eingeschränkt fühlt möchte man ihn schnell aufweichen.
und was ist mit videomanipulation.
technisch mögliche wäre sogar ein beweisvideo eines zusammenstoßes mit einem UFO.
😆
Bahnhof als privater Raum. Auf die Idee muss man erst einmal kommen.
Ist schon irgendwie merkwürdig, wie unterschiedlich die Interessen des Staates an einer möglichst kompletten Überwachung der Bürger auf der einen und das Interesse des Bürgers an der Durchsetzung seiner Ansprüche gewertet werden.
Öffentlicher Raum ist ein der Allgemeinheit zugänglicher Raum der von der Gemeinde, dem Land oder dem Staat bewirtschaftet wird. Somit ist ein Bahnhof eben kein öffentlicher Raum und die Videoüberwachung ist erlaubt, im Gegensatz dazu ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum eingeschränkt und darf nicht von Privatpersonen durchgeführt werden.
Das hier in Ermangelung von elementaren Kenntnissen es zu kuriosen und abstrusen Beiträgen und Meinungen kommt war zu erwarten.
Persönlich bin ich gegen übermäßige Videoüberwachung, die Freiheit des einzelnen Bürgers ist weitaus schwerwiegender als der Wunsch nach absoluter Sicherheit und der Wunsch das alle Vergehen aufgeklärt werden.
Erkläre das dann bitte dem Bundesverfassungsgericht, damit dieses seine Entscheidung (1 BvR 699/06) ändert.
Wenn ich richtig informiert bin, werden die Bahnhöfe von einem Unternehmen kontrolliert, welches überwiegend im Eigentum des Staates steht. Das reicht nach Auffassung des BVerfG aus.
Und - das sollte unstreitig sein - ist ein Bahnhof ein der Allgemeinheit zugänglicher Raum.
Finde ich richtig so, bzw. sollten Dashcams meiner Meinung nach ganz verboten werden.