Ein qualifizierter Rotlichtverstoß muss nachgewiesen werden
Wenn die Sekunde etwas länger dauert
War die Ampel länger als eine Sekunde rot, muss sich der Fahrer wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes verantworten. Sofern dieser denn nachgewiesen werden kann.
Schleswig - Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss nicht nur eine Geldbuße fürchten. Denn war die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, droht ein Fahrverbot. Dann wird aus dem einfachen ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß. Der muss dem Autofahrer aber nachgewiesen werden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 SsOWi 160/16 (90/16)).
Ein Autofahrer fuhr bei Rot über eine Ampel. Vor Gericht gab es dafür ein Fahrverbot. Der Richter begründete es damit, dass die Fußgängerampel bereits Grün gezeigt habe und der Autofahrer so bereits länger als eine Sekunde Rot gehabt haben musste. Dieser behauptete das Gegenteil: Es handele sich um einen einfachen Verstoß, meinte er und legte Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht gab ihm Recht. Der Richter der ersten Instanz habe nicht dargelegt, warum er der Meinung war, dass eine Fußgängerampel erst dann auf Grün umspringt, wenn die Ampel für den Straßenverkehr schon eine Sekunde lang Rot zeigt. Das Gericht konnte nicht überprüfen, ob diese Annahme richtig war, und hob das Fahrverbot auf. Der Autofahrer musste 90 Euro Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß bezahlen.
Quelle: dpa
Kann man einen solchen Scharfrichter dann auch bitte gleich aus dem Amt entfernen. Urteile aufgrund von Mutmaßungen und falscher Vorwürfe klingen für mich immer nach Volksgerichtshof denn nach Rechtsstaat. Sonst bestellen Gerichte doch wegen Furz und Feuerstein eine Armada von Gutachtern.
"Das Oberlandesgericht gab ihm Recht. Der Richter der ersten Instanz habe nicht dargelegt, warum er der Meinung war, dass eine Fußgängerampel erst dann auf Grün umspringt, wenn die Ampel für den Straßenverkehr schon eine Sekunde lang Rot zeigt"
Gibt es nicht dafür die Ampelsteuerung? Das müsste doch bekannt sein wann die eine Ampel auf rot schaltet und die andere auf grün.
Es ist recht wahrscheinlich, dass das Urteil gerechtfertigt war (Details gibt es ja nicht, bloss nicht auf Inhalte ausserhalb MT verlinken 😤 ), der Richter war nur zu blöde/nachlässig, die zeitliche Abfolge der Ampelschaltung in die Urteilsbegründung mit aufzunehmen.
Der Skandal ist eher, dass zu häufig Verkehrsurteile aus banalen Formfehlern kassiert werden, ein bischen mehr Sorgfalt kann man doch erwarten...
Wir sind hier vor Gericht. (Allgemein) Bekannt oder Nachweisbar belegt für genau diese eine Ampel, können in den Gerichtsakten, rein formell, den Unterschied im Urteil ausmachen.
Um logisch oder gerecht geht es da meistens weniger...
Und diesen Nachweis hätte sich die Staatsanwaltschaft doch ohne Probleme besorgen können. Deswegen finde ich das unverständlich
Egal wie es war, ein Richter darf nicht auf Grund von Annahmen und Vermutungen urteilen, schon gar nicht, wenn sich der tatsächliche Ablauf so einfach klären ließe.
Was heißt Annahme. Es gibt die so genannte Zwischenzeit/Schutzzeit in der Verkehrstechnik. Die Zeit in der alle Ampeln Rot sind. Bei kleinen Knotenpunkten liegt sie bei 6-7 Sekunden. Wenn die eine Ampel schon grün geworden ist, war die andere Ampel schon mindestens 6 Sekunden rot.
Das ist in der SPS doch hinterlegt, wie was wann schaltet.
Kurzer Blick rein und schon wäre der Fall theoretisch klar gewesen xD
Die Zeitliche Abfolge lässt sich dort sehr schön Herauslesen.
Das stimmt nicht, der Kläger musste 90 EUR bezahlen. Für den einzigen nachweisbaren Verstoß, aber nicht für Fantasien eines Richters, der wohl B90-Mitglied zu sein scheint.
Du hast die Aussage wohl nicht verstanden.
Das Fahrverbot wurde "kassiert", weil bei der Urteilsfindung schlampig gehandelt wurde. Diese "Fantasien eines Richters" ließen sich be- oder widerlegen, damit wäre das ganze Thema vom Tisch gewesen und der Verstoß wäre entsprechend faktisch nachweisbar oder das entsprechende Urteil gar nicht erst so zustande gekommen. In beiden Fällen hätte es Steuergelder gespart.
Mal anders gefragt:
Wieso sollte es nicht nachweisbar sein, dass die Ampel beim Befahren der Kreuzung schon länger als 1 Sekunde rot war, wenn man weiß, dass die Fußgängerampel schon grün war?
Und da du den Artikel offensichtlich auch nicht gelesen hast, ist hier nochmal ein Auszug daraus:
Ein Richter sollte wissen, dass alleiniges technisches Wissen noch keinen gerichtsfesten Beweis macht. Wie schon geschrieben wurde hätte das Protokoll der SPS zum Tatzeitpunkt vorliegen müssen. Gerade daran mangelt es in der Verkehrüberwachung aber so häufig, dass spezialisierte Kanzleien schon regelrecht Bußgeldverfahren einwerben um damit zu verdienen.
www.geblitzt.de
Ist ja wohl logisch das die Fußgänger Ampel nicht innerhalb von einer Sekunde auf grün schaltet wenn die für den Autoverkehr auf rot schaltet. Sonst hätten die ja jede Woche einen platten Fußgänger. Was soll man da denn noch großartig belegen. Sollte die Ampel eine Fehlfunktion haben wird die ja wohl wiederholt auftreten und nicht nur einmal in diesem besonderen Fall.
Wie gesagt, man hat schlicht versäumt es überhaupt zu prüfen und sich auf eine Annahme berufen. Nur darin liegt der eigentliche Fehler, der den Steuerzahler nun unnötig Geld gekostet hat und einen vermutlichen "Rotlichtsünder" mit einem blauen Auge davonkommen lässt.
Dein Ernst?
Also ich persönlich kenne bei mir in der Umgebung nicht eine einzige Kreuzung, an der alle Lichtzeichenanlagen 6-7 Sekunden auf rot stehen. Ausnahme: im Bereich der Feuerwache, da sind die im Alarmfall so geschaltet.
Vielmehr häufen sich die "kleinen Knotenpunkte", wo für zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig gelb gezeigt wird: der von rechts kommende Geradeausfahrer (bei TL 70), der in Richtung Bundesstraßenauffahrt möchte, bevor seine Ampel rot wird, sowie der für ihn von links kommende Linksabbieger, bevor seine Ampel auf grün schaltet. Hier warte ich täglich, dass einer geradeaus noch schnell drüberhuschen will und einen zügig startenden Linksabbieger aufs Korn nimmt, dann scheppert's - aber gewaltig.