Waschanlage: Betreiber haftet bei mangelnder Kennzeichnung
Zerkratzt, aber immerhin sauber
Um die Waschanlage unbeschadet zu durchlaufen, ist die richtige Position wichtig. Fehlt oder funktioniert die optische Kennzeichnung nicht richtig, haftet der Betreiber.
Nürnberg - Die korrekte Positionierung eines Autos in einer Waschanlage muss vom Fahrer sichergestellt werden. Zeigt die Anlage eine falsche Position jedoch nicht an, macht sich der Betreiber einer Pflichtverletzung schuldig und haftet mit.
Eine Frau hatte die Betreiberin einer Waschanlage verklagt, weil die Bürsten der Anlage ihr Auto beschädigt hatten. Dazu kam es, weil die Fahrerin ihr SUV zwar in Längsrichtung korrekt positionierte, das jedoch bei der Querausrichtung nicht tat. Allerdings waren in der Waschanlage lediglich optische Signale für die Längsseite, nicht aber für die Querseite vorhanden. Nach mehrmaligem Rangieren startete die Waschanlage schließlich den Vorgang, ohne auf die falsche Positionierung aufmerksam zu machen.
Die Klägerin forderte nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth rund 5.200 Euro Schadensersatz von der Betreiberin der Waschanlage für die Beschädigungen an ihrem Auto. Das Gericht gab der Klage nur teilweise statt und verringerte den Anspruch um rund zwei Drittel. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass das Fahrzeug nicht mittig in der Anlage stehe, so das Gericht.
Trotzdem bejahte die Zivilkammer die Pflichtverletzung der Beklagten. Sie hätte sicherstellen müssen, dass sich die Anlage nicht in Betrieb setzt, solange das sich darin befindliche Fahrzeug nicht mittig positioniert sei. Diese Pflicht wurde in den Augen des Gerichts verletzt. Die Tatsache, dass eine korrekte Längsausrichtung angezeigt werde, zeige, dass dies auch für die Querrichtung technisch möglich sei.
Quelle: SP-X
"Doofe Kuh" fällt mir dazu wieder mal nur ein. So viel gesunden Menschenverstand darf man ja auch von einer SUV Fahrerin erwarten. Man sieht ja ungefähr, wo die Bürsten entlang gehen.
Dass die Anlage aber keinen Notstop oder sowas hatte, geht auch gar nicht. Insofern schon ok, dass die Betreiberin auch etwas zahlen musste.
Es ist scheinbar unheimlich schwer, ein Fahrzeug halbwegs gerade hinzustellen. Komischerweise fallen damit fast ausnahmslos Frauen auf.
Was ist eigentlich, wenn man das "Laufband" schrotet, weil der Mitarbeiter zuerst die Geste für "Komm" macht und dann aber nur leise "Stop" sagt und man dies nicht mitbekommt?
Das ist mir letztens passiert. Erst zeigt mir der Mitarbeiter mit der Hand, das ich vorrücken soll, während der zweite Mitarbeiter anfing mir die Scheibe mit Hochdruck zu reinigen. In dem Moment habe ich nur das Wasser gehört. Irgend wann schrie der Mitarbeiter wie Sau, "STOP!!! Kannst du nicht sehen, oder was???".
Was kann ich dafür, wenn der Typ keine Gesten mehr macht, sondern nur noch leise vor sich her murmelt?
Es ist zwar nichts passiert, aber der Typ hätte mal selber überlegen können, wo wir uns aufgehalten haben und wie die Soundkulisse in so einer Waschstraße ist.
Geht es um eine Portalwaschanalage? Muss es wohl, nur dort wird doch die Längsausrichtung "überprüft".
SUV Verbot für Waschanlagen.
Jepp. War auch erst am überlegen und wo/wie solche Signalgebung stattfindet...
Die Systeme benutze ich eigentlich nie. Sind mir doch zu lausig im Ergebnis, insbesondere am Heck, bei der Trockung, geschweige zuvor bei der Vorwäsche/einweichen und der Zustand bei Anfahrt bereits, etc....
In den anderen/Waschstraßen, naja, ist freilich auch nicht immer so dolle. Aber wenigstens mit Vortrupp und HD, bzw. eine Einweichung vorab durch ein Portal etc.
Die Statistik will ich mal sehen. Du bist als Kind auch einfach zu oft fallen gelassen worden oder? Vermutlich auch von einer Frau.....
Wir haben eine Waschanlage, und ich muss dieses Vorurteil an unserer Kundenmenge bejahen. Nahezu ausschließlich weibliche Fahrer. An zweiter Stelle folgen Senioren (>75), die einfach nicht mehr den Überblick haben.