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Die Pure Unvernunft

Aus dem Alltag eines PS-Junkies

Mon Jul 17 08:53:22 CEST 2023    |    knolfi    |    Kommentare (17)    |   Stichworte: 6 (AW), Polo, VW

Liebe Bloggemeinde,

 

wie ihr wisst, berichte ich hier regelmäßig über die Neuzugänge der fahrbaren Untersätze, die entweder in meinen geschäftlichen oder privaten Umfeld eingesetzt werden. Nun muss ich leider beichten, dass ich Vorabinfos über einen Neuzugange völlig vergessen habe. Mea Culpa!

 

Dabei handelt es sich um einen VW-Polo Life. Das ist aktuell das Basis-Modell, aber schon ordentlich ausgestattet: PDC vorne und hinten, LED-SW, Klimaanlage (manuell), elektrisch einstellbare und anklappbare ASP, ZV, vier el. Fensterheber, Virtuelles Cockpit und ein Infotainment mit CarPlay und AndroidAuto sind serienmäßig an Bord.

 

Der Motor ist der 1,0l-Dreizylinder-Bezniner mit 80 PS, also die kleinste Variante.

 

Warum und wieso solch ein Fahrzeug?

 

Dazu muss man die Vorgeschichte kennen:

 

Ein Mitarbeiter von mir, der mehrere Zusatzqualifikationen hat und für das Unternehmen sehr wertvoll ist, ist eigentlich leidenschaftlicher Motorradfahrer. Er pendelt eigentlich immer zwischen seinem Wohnort und der Firma ausschließlich mit einer seiner zwei BMW-Maschinen.

 

Nun hat er eine Tochter, die eine Ausbildung in einem Nachbarort "übern Berg" angefangen hat, wohin die Verbindungen des ÖPNV sehr schlecht sind und sie hin und wieder das einzige Familienauto, ein Opel Zafira der ersten Modellgeneration, braucht. Das ist insofern kein Problem, wenn das Wetter und die Temperaturen mitspielen und er das Motorrad nutzen kann. Aber im Winter bei -5°C bis -10°C morgens um 5:00 Uhr zur Arbeit mit dem Motorrad zur Arbeit zu fahren, ist auch für einen über 60-Jährigen sicherlich kein Vergnügen. Da er Wechselschicht arbeitet (mal Frühschicht, mal Spätschicht) sind die ÖPNV-Verbindungen für ihn leider keine Option, weil dann nichts mehr fährt (oder noch nicht).

 

Nun kam er letztes Jahr im Herbst auf mich zu und fragte mich, ob es für ihn die Möglichkeit gebe, einen kleinen Firmenwagen zu bekommen, den er nutzen könne, wenn die Witterung das Motorradfahren nicht zulässt und ein Familienmitglied das Familienauto braucht. Er braucht das Fahrzeug nur zum Pendeln zwischen Arbeitsstätte und Wohnung. Ich hab ihn gesagt, dass ich ihm ein kleines Fahrzeug zur Verfügung stelle und er sich ein Modell aussuchen soll. Ich bin da noch davon ausgegangen, dass er den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung versteuern muss und daher schon auf den LP achtet.

 

Da er aber wirklich nur zwischen Arbeitsstätte und seine Wohnung direkt pendelt, muss er aber nach Rücksprache mit dem Stb keine Privatanteil versteuern, da das Gelangen des AN zur Arbeitsstätte im Interesse des AG ist. Er musste sich also verpflichten, das Fahrzeug nur auf den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu nutzen, sonst muss er den Privatanteil versteuern.

 

Diese Verpflichtungserklärung hat er unterschrieben und danach gings auf die Suche nach einem geeigneten Fahrzeug für ihn. Eigentlich wollte er ja gleich ein Neufahrzeug und kein Fahrzeug bestellen, aber die Auflage war eben, dass das Fahrzeug weiß lackiert ist, damit es in die Dienstwagenflotte passt. Weiße Kleinwagen gab es in der Umgebung wohl nicht, daher wollte dann doch einen Neuwagen bestellen. Entschieden hat er sich für einen Polo, da der Up wohl mal wieder nicht lieferbar war. Das war letztes Jahr im November.

 

Also habe ich ihm beim VW-AH im Nachbarort einen VW-Polo Life 1,0l-MPI bestellt, der nach 7 Monaten nun beim Händler eingetroffen ist. Die lange Lieferzeit hängt damit zusammen, dass der Polo nur noch in Südafrika produziert wird und daher verschifft werden muss.

 

Heute habe ich den Polo abgeholt und dem Mitarbeiter übergeben. Der Wagen wird auf 3 Jahre geleast und geht danach zurück an den Händler, da der Mitarbeiter in drei Jahren eh in Rente geht.

 

Bis dahin hoffe ich, dass der Wagen dazu beträgt, dass mein Mitarbeiter wohlbehalten zur Arbeit hin und auch auch wieder zurück kommt. :)

 

Bis bald

 

euer knolfi

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Mon Jul 17 19:21:28 CEST 2023    |    Teddy-der-Prophet

Die Geste von dir ist wirklich toll.

 

Ich bin ja absolut kein VW-Fan, aber sogar ich muss zugeben, dass er von vorn auf den Bildern recht schnittig aussieht. In Anbetracht der geplanten Nutzung kann man wahrscheinlich sogar mit dem kleinen und sparsamen Motor gut leben.

Tue Jul 18 09:18:06 CEST 2023    |    knolfi

Ja, der Polo (wie auch andere VW-Modelle) haben optisch sehr gewonnen. Gerade von vorne. Von hinten gefällt er mir mit den Rückleuchten im Golf/Passat-Design weniger, da fand ich die kleinen Rückleuchten von Polo 6 (Vor-FL), an den Polo 86C 2F angelehnten Rückleuchten schöner.

 

Aber es gibt auch Modelle, die optisch gar nicht mehr gefallen, wie z. B. der aktuelle Golf.

 

Was mich gewundert hat, ist die sehr gute Basisausstattung ab Werk. Der Polo hat außer der Außenfarbe (Weiß kostete extra) keinerlei Sonderausstattungen.

 

Allerdings habe ich gelesen, dass der Polo eingestellt werden soll. Das aktuelle Facelift ist das letzte Modell des Polo. Vermutlich wird er durch den ID2 o. ä. ersetzt.

Tue Jul 18 13:50:03 CEST 2023    |    MZX60

"Da er aber wirklich nur zwischen Arbeitsstätte und seine Wohnung direkt pendelt, muss er aber nach Rücksprache mit dem Stb keine Privatanteil versteuern, da das Gelangen des AN zur Arbeitsstätte im Interesse des AG ist. Er musste sich also verpflichten, das Fahrzeug nur auf den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu nutzen, sonst muss er den Privatanteil versteuern."

 

Da würde ich mal bei jemandem nachfragen, der sich besser damit auskennt.

Pauschalbesteuerung (1 % + 0,03 % * x): Wenn er nur zur Arbeit fährt, dann muss er diese Fahrt versteuern, da es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt. Dafür sind 0,03 % je km fällig, bei 30 km einfache Wegstrecke also 0,9 % vom BLP. Es entfallen lediglich die 1 % für sonstige private Fahrten.

Die Fahrt zur Arbeitsstelle ist auch eine private Fahrt. Die zählt ja auch nicht zur Arbeitszeit. Da greift das Argument mit dem Interesse des AG ja auch nicht.

Nebenbei: die 30 ct/km darf er natürlich in der Steuererklärung angeben, egal ob er mit privatem, Dienstwagen oder dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Tue Jul 18 14:02:27 CEST 2023    |    knolfi

Haben wir beim Stb. gemacht. Ist abgesegnet. ;)

 

Es ist quasi ein Poolfahrzeug. Wie bei Firmen, die ihre Mitarbeiter morgens zur Schicht mit dem Bus abholen.

Tue Jul 18 14:53:01 CEST 2023    |    MZX60

Und das Finanzamt sieht das auch so? Dann frage ich mich, warum meine Kollegen und ich die 0,03 % versteuern müssen. Unser AG hat ja auch ein Interesse, dass wir zur Arbeitsstätte kommen. Ich hoffe, dass es nicht irgendwann mal zu einer Nachprüfung und Nachzahlung kommt. Wenn nicht, schön für den Mitarbeiter. Gegenüber seinen anderen Kollegen ist es jedoch wie eine Gehaltserhöhung, da er sich Sprit- und Verschleißkosten spart.

 

"Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (erster Tätigkeitsstätte) werden neben der 1-%-Zurechnung für die sonstige Privatnutzung, 0,03 % des Fahrzeugbruttopreises je Monat und je Entfernungskilometer hinzugerechnet. Wird dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen, so ist der Zuschlag nach der 0,03-%-Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorzunehmen." Bin kein Experte, wollte nur darauf hinweisen...

Tue Jul 18 23:30:58 CEST 2023    |    _RGTech

Irgendwie verständlich, dass der vergessen wurde... unscheinbarer geht's kaum :)

 

Es ist eben - ein VW, im Design wie in der Technik.

Wobei ich die aktuellen Fronten mit der noch zusätzlich an die eh schon stark nach unten gebogene Motorhaube angesetzten Leiste überm Grill nicht unbedingt ansprechend finde - auch das aufgesetzte Logo sieht seltsam aus (erinnert ein wenig an ältere Modelle, wenn die mal einen Ditsch abbekommen haben und alles etwas schief saß).

 

Dass für den - hohen! - Einstandspreis aber inzwischen eine tatsächlich ansprechende Basisausstattung zu bekommen ist, ist wahrlich ein kleines Wunder. Schon dass man kein Gummilenkrad mehr hat und auch die Halogenfunzeln ausgestorben sind. Noch vor wenigen Jahren gab's hier ja lediglich Buchhalterausstattungen... wenn man nicht mindestens eine Designlinie mitnahm, oder besser das "Sondermodell des Jahres" mit den austauschbaren nichtssagenden Namen :)

Das hat sich dann schleichend gewandelt, und in der Werbung gibt's fast keine "ab"-Preise mehr (kauft ja auch kaum noch einer bar).

Unser Firmengolf-Variant, den ich... 2019? konfigurieren durfte, kam zwar auch fast komplett ohne Extras in grau; wir hatten entschieden, dass ein Navi und eine Anhängerkupplung wohl die meistgewünschten Dinge waren und uns der Rest einfach keinen Cent wert war.

Naja, einen Tempomaten hätten wir uns noch gönnen können... sonst war (außer gelegentlich Automatik) aber nicht viel vermisst worden, denn alles Wesentliche (was beim Vorgänger noch ausgesucht werden musste) war vorhanden.

 

Allerdings - es war dann auch ein komplett leidenschaftsloses, austauschbares Fahrzeug :D Als Poolcar allerdings top.

Wed Jul 19 11:59:32 CEST 2023    |    Desastermasterchen

Hab gerade gesehen, dass Du tatsächlich auch keine Sitzheizung hast. Dir kann das egal sein - da geleast. Ich brauche keine Sitzheizung, habe deshalb ebenfalls keine bestellt. Allerdings habe ich ein wenig Bedenken zwecks Wiederverkauf. Der Anteil der Fahrzeuge, die eine Sitzheizung haben, liegt bei mobile bei mehr als 90 %.

Wed Jul 19 18:12:07 CEST 2023    |    _RGTech

"Haben" heißt ja nicht gleich, dass das ein essentielles Käuferkriterium ist.

 

Bei einem so preiswerten Fahrzeug wie dem hier kann man auch die Sitzheizmatte Diana und Schonbezüge auf den Sitz spannen. Sind ja nun keine Sportsitze.

 

 

 

Übrigens - von wegen "umfangreiche Basisausstattung" - VW weiß nach wie vor, wo man einsparen kann ohne dass es einer merkt ;) Im Firmenpolo meines Kollegen gibt es keine, ich wiederhole: 0, Angstgriffe am Dach :D

Dass die dussligen Mini-"Kleiderhaken" noch da sind, macht es umso absurder.

Fri Jul 21 11:40:27 CEST 2023    |    PIPD black

Zitat:

@knolfi schrieb am 18. Juli 2023 um 09:18:06 Uhr:

Was mich gewundert hat, ist die sehr gute Basisausstattung ab Werk. Der Polo hat außer der Außenfarbe (Weiß kostete extra) keinerlei Sonderausstattungen.

Das muss dich nicht wundern. Angeblich sind die Margen bei den "Nullausstattern" viel zu niedrig, weshalb man sich auch im Hause VW entschlossen hat, sämtliche Basismotorisierungen und -ausstattungen zu streichen und den Kunden somit keine Wahl mehr zu lassen. Es gibt jetzt (beim Golf) den kleinsten Motor gar nicht mehr und man steigt automatisch in der nächsthöheren Ausstattungslinie ein. Beides treibt den Preis für den Kunden deutlich hoch. So fällt dann auch der Unterschied zwischen Verbrenner und E-Karren nicht mehr so doll auf.;):cool:

Fri Jul 21 19:46:53 CEST 2023    |    _RGTech

Und die Lagerhaltungskosten für Millarden verschiedene Kombinationen fallen auch weg.

 

Klare Win-Situation für dem Controller.

(Nicht für den Kunden natürlich. Aber wen interessiert der, solange er kein Aktionär ist?)

Tue Aug 01 12:47:39 CEST 2023    |    GaryK

Zitat:

@Teddy-der-Prophet schrieb am 17. Juli 2023 um 19:21:28 Uhr:

In Anbetracht der geplanten Nutzung kann man wahrscheinlich sogar mit dem kleinen und sparsamen Motor gut leben.

Wie heisst es so schön: Besser schlecht gefahren als gut gelaufen.

 

Ein Hauskollege hier hat einen Benz-Batteriestromer. Weil er arbeitet in einem MB Autohaus, wegen der 0.5% Regel für BEVs sind die 1% eben 0.5% und obendrein kann er am Autohaus "kostenlos" laden.

 

Auch ein 1.0er Motor ist im typischen Berufsverkehr genauso schnell wie ein 3.0 Liter Triturbo mit drölfzighundert Newtonmeter. Weil der Vordermann das Tempo diktiert. Und dessen Vordermann... Zum solide Mitschwimmen reichts definitiv. Aber 500 km am Stück möchte ich mit sowas nicht machen, hatte mal das "Vergnügen" einen C1 für ne längere Tour als einzig verfügbaren Mietwagen zu bekommen. Fand ich nicht so lustig, aber geht im Notfall auch.

Thu Aug 24 11:56:20 CEST 2023    |    knolfi

Morgen kommt noch einer hinzu. :D Genau das gleiche Modell, gleiche Farbe und Motorisierung.

 

Den Wagen bekommt eine Mitarbeiterin von mir als Dienstwagen, die täglich eine Strecke pendeln muss, wo es keine ÖPNV-Verbindung zur Firma gibt. Sie hatte den Wagen im Rahmen einer Gehaltsverhandlung ausgehandelt, da sie sonst ein lukratives Angebot nahe ihrer Wohngegend angenommen hätte und ich die einzige Vollkraft in diese Abteilung in Fachkompetenz verloren hätte. Da ich schon zwei Jahre vergeblich nach einer weiteren Vollzeitkraft in dieser Position suche, konnte ich es mir nicht leisten, diese auch noch zu verlieren.

 

Des einen Leid, des anderen Freud.

 

Den Wagen nutzt sie allerdings auch privat, daher muss sie ihn mit 1% versteuern.

Tue Aug 29 13:02:18 CEST 2023    |    FranziskaW

Zitat:

@MZX60 schrieb am 18. Juli 2023 um 13:50:03 Uhr:

"Da er aber wirklich nur zwischen Arbeitsstätte und seine Wohnung direkt pendelt, muss er aber nach Rücksprache mit dem Stb keine Privatanteil versteuern, da das Gelangen des AN zur Arbeitsstätte im Interesse des AG ist. Er musste sich also verpflichten, das Fahrzeug nur auf den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu nutzen, sonst muss er den Privatanteil versteuern."

 

Da würde ich mal bei jemandem nachfragen, der sich besser damit auskennt.

Pauschalbesteuerung (1 % + 0,03 % * x): Wenn er nur zur Arbeit fährt, dann muss er diese Fahrt versteuern, da es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt. Dafür sind 0,03 % je km fällig, bei 30 km einfache Wegstrecke also 0,9 % vom BLP. Es entfallen lediglich die 1 % für sonstige private Fahrten.

Die Fahrt zur Arbeitsstelle ist auch eine private Fahrt. Die zählt ja auch nicht zur Arbeitszeit. Da greift das Argument mit dem Interesse des AG ja auch nicht.

Nebenbei: die 30 ct/km darf er natürlich in der Steuererklärung angeben, egal ob er mit privatem, Dienstwagen oder dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Stimme Dir bei Deinen Ausführungen zu und möchte noch ergänzen, dass allein eine unterschriebene Verpflichtungserklärung nicht ausreicht, um die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für eine private Nutzung auszuschliessen, bzw. zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die rein betriebliche Verwendung des Fahrzeuges zu überwachen. Das funktioniert nur, wenn das Fahrzeug am Ort des Arbeitgebers vor jeder Fahrt abgeholt wird und dorthin wieder zurückgebracht wird. Dazu ist es ratsam, Aufzeichnungen darüber zu führen, wer, wann und auf welchen Strecken das Fahrzeug genutzt hat.

Tue Aug 29 13:39:24 CEST 2023    |    knolfi

Immer schön, steuerliche Ratschläge zu bekommen. Aber keine Angst ich werde professionell steuerlich beraten und wir haben das mit dem Steuerberater abgestimmt. Wer bitte, kennt sich besser aus als ein Steuerberater? Ein anderer Steuerberater. :D

 

Es ist wie bei den Ärzten. Ein Arzt, eine Meinung...viele Ärzte, viele Meinungen.

Tue Aug 29 14:06:22 CEST 2023    |    FranziskaW

Hoffentlich hast Du die "Ratschläge" Deines sicherlich "professionellen" Beraters auch schriftlich. Dann kann Dein "professioneller" Berater im Falle des Falles seine Berufshaftpflicht in Anspruch nehmen und Du und Dein Arbeitnehmer seid kostenmäßig aus dem Schneider. :-)

 

Ich empfehle Dir mal das Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 11. April 2013; Az. 11 K 2935/11 E

Tue Aug 29 14:55:25 CEST 2023    |    knolfi

Dieses Urteil bezieht sich auf einen ganz anderen Fall. Denn dieser AN in diesem Fall konnte aufgrund seiner Position frei über die Verwendung des Firmenwagens bestimmen. Mein AN kann dies nicht, der Wagen steht im ausschließlich für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung zur Verfügung. Er kann nicht frei über die Nutzung bestimmen, das darf nur ich.

 

Im Übrigen kann man die gefahrenen km auf dem Tacho mit der Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung problemlos abgleichen und auch bei den notwendigen Tankquittungen muss er über die Routex-Karte den aktuellen km-Stand angeben, der problemlos mit den tatsächlichen gefahrenen km abgeglichen werden kann. Ein Betriebs-/Lohnprüfer berechnet nämlich gerne solche Plausibilitätsabgleiche...macht er ja schon bei unserm Pool-Fahrzeug, dem ID3.

 

Im Übrigen hat sich der AN vertraglich verpflichten müssen, das Fahrzeug wie ein Poolfahrzeug nur auf der besagten Strecke zu nutzen...allein schon um die BG-Absicherung nicht zu gefährden. Weicht er davon ab, ist er das Fahrzeug sofort los und bekommt eine Abmahnung. Das weiß er und das wird er nicht riskieren.

Tue Aug 29 16:12:47 CEST 2023    |    FranziskaW

Viel Glück!

Deine Antwort auf "Upps, was vergessen oder da war ja noch was"

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