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"07er"-Kennzeichen für VW Jetta I, Bj:´80

Themenstarteram 26. April 2004 um 7:32

Hallo,

ich bekomme diese Woche einen Jetta I Diesel Automatic, Bj. 1980, 100.000 km, geschenkt.

Der Wagen ist wie neu, kein Rost und ALLE Durchsichten.

Natürlich kann ich da nicht nein sagen, auch wenn ich dafür 1000 km fahren muß.

Nun meine Frage:

Bekomme ich denn Wagen mit einem "07er"-Kennzeichen zugelassen?

Was sind die genauen Vorraussetzungen dafür?

Was kostet mich das im Jahr?

Ich habe gehört das nur noch "besondere" Autos dieses Kennzeichen bekommen. Aber den letzten 1er Jetta denn ich gesehen habe, das ist schon lang her.

Wiederrum hab ich schon mal nen 1er Jetta mit so einer Nummer gesehen.

Schreibt mir einfach alles was ihr über das Kennzeichen oder das Auto wisst.

Vielen Dank.

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7 Antworten

Hi!

theoretisch könntest Du das 07-Kennzeichen bekommen, wenn Du die Leute bei der Zulassungsstelle/TÜV davon überzeugen kannst, daß es sich um ein erhaltenswertes Fahrzeug handelt.

Die große Einschränkung beim 07er Kennzeichen ist aber, daß man damit nicht im Alltagsbetrieb fahren darf. Nur zu Oldtimerveranstaltungen und zu "Erhaltungszwecken". Es ist für Leute gedacht, die mehrere Oldtimer haben. Die brauchen dann nur ein 07-Schild und können ihre Autos so problemlos bewegen.

Mit einer regulären Zulassung wirst Du wohl ungefähr 600 (1,6 Liter) oder 720 (1,9 Liter) Steuern bezahlen. Dafür dürfte die Versicherung spottbillig sein.

In 6 Jahren gäbe es dann das H-Kennzeichen, was steuerlich sehr interessant ist.

Joe.

Hallo Cham,

formal gesehen kannst Du das 07er-Kennzeichen beantragen, da das Fahrzeug über 20 Jahre alt ist. Trotzdem kommt es bei Fahrzeugen, die nicht völlig aus dem Strassenverkehr verschwunden sind, bzw.an die sich die Leute auf der Zulassungsstelle selbst noch sehr gut erinnern können, ab und an zu Problemen wenn es um die Akzeptanz als "automobilhistorisches Kulturgut" geht. Ich erinnere da an den Fall in NRW, als einem Golf I-Eigner das Kennzeichen verwehrt wurde mit der Begründung, daß es sich kaum um einen Oldtimer handeln würde, bzw.das Auto als Massenware weit entfernt davon wäre, automobilhistorisches Kulturgut zu sein. Das Gericht folgte der Auffassung der Zulassungsstelle und setzte die Grenze für 07er-Kennzeichen prompt auf 30 Jahre, da es keinen Sinn darin sah, zwei verschiedene Alterskriterien für Oldtimer gelten zu lassen. Zum einen die 20- und zum anderen die 30-Jahresgrenze. Daß es sich allerdings bei 07er- und H-Kennzeichen um zweierlei Paar Stiefel handelt, wurde geflissentlich übersehen.

Aber trotzdem, versuche einfach Dein Glück.

Du brauchst:

1. Polizeiliches Führungszeugnis,

2. formloser Antrag indem Du begründest, warum Du ein 07er-Kennzeichen haben möchtest,

3. KFZ-Brief oder einen Eigentumsnachweis, falls Du keinen Brief hast,

4. evtl.eine TÜV-Abnahme (von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich),

5. Doppelkarte und

6. einige Euros zu viel ;)

Am Besten rufst Du mal bei der Zulassungsstelle in Deinem Landkreis an und erkundigst Dich höflich nach den Zuteilungskriterien beim 07er. Steuerlich wirst Du mit 191 EUR zur Kasse gebeten.

Anderes Thema ist die Versicherung. Erkundige Dich auf jeden Fall VORHER, ob Du den Wagen versichert bekommst. Manche Versicherungen stellen sich bei Youngtimern ziemlich an. Sie entscheiden gerne selbst, was erhaltungswürdig ist und was nicht ! Wenn Du Pech hast, läufst Du von Pontius zu Pilatus.

Ansonsten ist das Kennzeichen, wie bereits mein Vorschreiber anmerkte, mit einer Menge Einschränkungen verbunden.

Du darfst nur zweckgebundene Fahrten vornehmen. Also alles, was rund um die Oldtimerei bzw.dem Erhalt Deines Autos relevant ist. Du darfst also keine Alltags- und "Spaß"-fahrten unternehmen. Auch Hochzeiten fahren ist nicht drin. Genausowenig parken auf öffentlich Flächen, sofern nicht im Rahmen einer sog.zweckgebundenen Fahrt. Wenn Du also gerade Samstag nachmittag bei OBI auf dem Parkplatz stehend aufgeschrieben wirst, gerätst Du in Erklärungsnot. Im schlimmsten Falle mußt Du das Kennzeichen wieder abgeben, im mildesten Falle wollen Sie nur Dein Fahrtenbuch sehen, welches Du verpflichtet bist zu führen und in dem jede Deiner Fahrten eingetragen werden muß. Das Fahrtenbuch mußt Du allerdings nicht der Polizei, sondern der Zulassungsstelle vorlegen.

So, mehr fällt mir momentan nicht dazu ein.

Falls Du noch konkrete Fragen hast, nur zu.

Viele Grüße,

Mario

Themenstarteram 27. April 2004 um 7:36

Vielen Dank für eure Aufklärungsarbeit.

Es hat mir sehr geholfen.

Hallo,

Zitat:

Du darfst nur zweckgebundene Fahrten vornehmen. Also alles, was rund um die Oldtimerei bzw.dem Erhalt Deines Autos relevant ist.

Gilt das auch für für H-Kennzeichen oder nur für die 07-Kennzeichen?

Wie ist das, wenn das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden soll? Dann müssen alle Wagen auf das Kennzeichen eingetragen werden, oder wie funktioniert das?

Zitat:

als einem Golf I-Eigner das Kennzeichen verwehrt wurde mit der Begründung, daß es sich kaum um einen Oldtimer handeln würde

Was ähnliches hatten sie mal im Fernsehen. Da wollte einer für seinen topgepflegten Nissan Prairie ein 07-Kennzeichen, und die Zulassungsstelle hat sich sinngemäß rausgeredet, so ein Auto könnte kein "Oldtimer" sein.

Der Begriff "Massenware" ist ohnehin sehr relativ. In der Auto-Bild gabs vor einiger Zeit eine Rubrik über ältere Massenfahrzeuge und deren heutige Anzahl. Was mittlerweile alles Seltensheitswert hat... :)

Till

Moin,

Der Unterschied zwischen der roten 07 und einem H-Kennzeichen ist hauptsächlich folgender :

Das 07ner Kennzeichen basiert auf einer Ausnahmeverordnung des Verkehrsministeriums und fällt unter die gleichen rechtlichen Regularien wie andere rote Wechselkennzeichen (z.B. Händlerkennzeichen "06"). Dort wird, um Steuerhinterziehung zu vermeiden, genau geregelt, was erlaubt ist und was untersagt ist.

Du bekommst ein Büchlein bei dem Kennzeichen dabei, in welches du jedes Fahrzeug beim Amt eintragen lassen musst. Mit dem 07ner Kennzeichen dürfen demzufolge nur in dem Büchlein vermerkte Fahrzeuge mit dem Kennzeichen bewegt werden.

Das H-Kennzeichen, ist dagegen eine ordentliche Zulassung und entspricht somit der rechtlichen Grundlage einer normalen Zulassung. Es treten somit von seiten des Gesetzgebers KEINE Limitierungen auf. In der Regel ist es aber so, das seitens des Versicherers dort Limitationen gesetzt werden.

Das Problem ist bei solchen "Massenfahrzeugen" das sie sich im Kopf der Menschen festgesetzt haben. Beispiel Golf I, es ist bekannt, davon wurden X Millionen gebaut. Für viele Menschen fahren davon noch immer Millionen von rum. Das es aber mittlerweile total andere Autos sind, die nur genauso heißen, ist egal bzw. wird nicht wirklich registriert. Es hilft daher IMMER beim KBA die aktuellen Zulassungszahlen eines Autos abzufragen und die aktuellen Zulassungszahlen mitzunehmen.

MFG Kester

Themenstarteram 28. April 2004 um 9:51

Wie fragt man eigentlich beim KBA die Zulassungszahlen für ein bestimmtes Fahrzeug ab?

Was kostet das?

Gibt es dazu Internet-Seiten?

Moin,

Das KBA hat eine eigene Homepage mit Kontaktadresse. Was der Spaß derzeit kostet (oder überhaupt) entzieht sich meines Wissens.

Aber eine Email wird dir das sicherlich beantworten.

MFG Kester

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