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§18 Abs.12 des Kfz.Steuergesetzes(LKWs)

Chevrolet
Themenstarteram 24. April 2014 um 13:57

hi

heute kam post vom Zollamt Münster, mein Kfzsteuerbescheid für den LKW offener Kasten F100 von 1960, Begründung für die Berechnung ist der §18 Absatz12 des Kfz Steuergesetzes, und zwar 1470€ für den 5,7ltr.

ich habe mal Einspruch erhoben und die Unterlagen meinem Anwalt zum prüfen gegeben, der Witz ist im Januar14 habe ich noch die Steuer für den Camino bezahlt und der wurde nach §9 Absatz 3 eingestuft, also nach Gesamtmasse.

Nu haben die Herrschaften ein neues Schlupfloch gefunden um uns weiter zu schröpfen, ich lass das jetzt mal laufen, sollte es zur Klage kommen wird RV bezahlen.Ich werde weiter berichten, oder gibt es schon einen der dagegen klagt?

gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

So wie ich es verstanden habe, geht es hier NICHT um die Frage der H-Zulassung, sondern darum, ob dieser PickUp ein PKW oder ein LKW ist. :rolleyes:

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hab zwar nix was als LKW deklariert ist, aber könntest die beiden Paragraphen hier mal zitieren?

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html

hmm...

(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

haben die nicht mehr § angegeben? wie die das berechnet haben?

Da gibts doch (einigermassen, halbwegs, ein bischen) klare Richtlinien - Länge des Innenraums vs. Länge der Ladefläche. Dein PU ist doch sicher ein Single Cab?

Widerspruch einlegen, Fahrzeug vorführen führt i.d.R. zum Erfolg wenn die Kriterien erfüllt sind. Zumindest bei neueren Pickups. Crew Cab + Shortbed ist schlecht.

Ich weiss jetzt natürlich nicht, wie seriennah oder serienfern, das Teil ist. H-Kennzeichen ist ausser Frage?

Themenstarteram 24. April 2014 um 19:00

hi

in dem Bescheid steht sonst nichts.Unter Erläuterung wird der §18 zitiert, das ist alles.mein Pickup ist von der Form her Seriennah,ist halt als Nascarpickup im Oval gefahren worden, er besitzt ja einen Gittterohrrahmen,Vollkäfig usw,es ist auch soweit alle eingetragen,LKW offener Kasten, ZG bei 2270kg,auch die 18 zoll Räder usw. mit einem H wird es schwierig,kann keinen kleinen Räder fahren,technisch bedingt, ich will aber auch kein Getürktes.Und ja, der Einspruch läuft,habe jetzt durch meinen Hausanwalt einen Anwalt gefunden der nur Steuerrecht macht, er freut sich drauf.

ich glaube das das damit zu tun hat das im Zollamt Münster nicht alle die große Ahnung haben, ich werde euch auf dem laufenden halten

gruß Klaus

anbei ein teil des Steuerbescheides

am 24. April 2014 um 19:36

also das ist was unter § 1 der neuen oldtimer zulassug zum H-kennzeichen steht

Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).

Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie

müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten,

wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)

Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige

Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss

bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)

 

das ist was der TÜV selber schreibt.also dahin gehend festnagel mehr geht halt nicht.

So wie ich es verstanden habe, geht es hier NICHT um die Frage der H-Zulassung, sondern darum, ob dieser PickUp ein PKW oder ein LKW ist. :rolleyes:

Der Paragraph sagt doch nur das die Steuer neu Berechnet wurde, bzw. neu berechnet werden kann.

 

Die frage ist doch, warum wurde die Steuer neu berechnet? Und warum wird das Fahrzeug jetzt als PKW und nicht mehr als LKW versteuert. Man sollte mal nach der Bemessungsgrundlage fragen, der wo den Bescheid verschickt hat sollte das doch eigentlich aufklären können.

Also, ich denke mal, dass ein freundlicher Brief eines Rechtsanwalts hier schnell Klärung und Abhilfe bringen wird.

Alles Andere wäre mir unverständlich.

am 24. April 2014 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von deville73

So wie ich es verstanden habe, geht es hier NICHT um die Frage der H-Zulassung, sondern darum, ob dieser PickUp ein PKW oder ein LKW ist. :rolleyes:

ich dacht nur ihn vielleicht doch ehr in ein H-Kennzeichen zu bringen ist damit einfacher

als sich durch den § dschungel zu suchen.

cheers

Themenstarteram 24. April 2014 um 20:40

hi

ich denke das das hier eine rege Diskussion geben wird, dies sollte aber nicht der Fall werden,man kann dort anrufen und man mir lapidar mitgeteilt das die Erläuterung im Bescheid steht fertig.ansonsten kann ich ja Einspruch erheben.

Das MACHE ich ja auch, ich bitte auch richtig zu lesen, es geht hier nicht um ein H Kennzeichen,mein Pickup bekommt das nicht, es wird hierbei darum gehen ob er ein LKW ist oder nicht, und das werden wir abwarten müssen, ich werde weiter berichten, wie gesagt der Anwalt zeigt mir gegenüber Begeisterung,immerhin!!!!

gruß Klaus

Ein LKW ist Dein Pickup auf jeden Fall. Steht ja in den Papieren. Der zitierte Gesetzestext besagt aber letztenendes, dass das dem FA schnuppe sein darf, wenn man anderweitig mehr Steuern erheben kann. Es dreht sich also darum, ob er auch als LKW besteuert wird... Das Problem haben viele, nicht nur mit US-Pickups. Ein normaler Nissan Navara oder Ford Ranger mit Doppelkabine kann da auch betroffen sein. Nur ist es da nicht so gravierend, und mache wollen sogar, dass der PU offiziell als PKW fährt - wegen Sonntagsfahrverbot. Das hilft Dir aber auch nicht weiter.

Leider hat der Gesetzgeber es versäumt, wirklich eindeutige Kriterien zu formulieren, wann ein LKW auch steuerrechtlich einer ist. In der Vergangenheit hat sich da das Verhältnis Innenraum zu Laderaum als Kriterium herausgebildet. Aber es werden auch die Anzahl der Sitzplätze, die Zuladung, eine zu luxuriöse Ausstattung und weitere Kriterien bemüht, wenn es darum geht, die Steuer zu maximieren...

Ich drücke Dir die Daumen, dass das mit dem Einspruch erledigt ist. Sonst kann das eine längere Auseinandersetzung werden.

Themenstarteram 25. April 2014 um 8:17

hallo Sport taxi

ja du hast recht es sind nicht nur wir US Car fans dran sondern auch die anderen, ich bin mal gespannt was da für kriterien noch angewand werden sollen, prima finde wenn du schreibst zu luxuriöse Ausstattung hat, man bei mir ist nichts drin,kein Teppich kein Himmel,blanke Kurkeysitze usw,was ich nur nicht verstehe,bis dato wurde nach §9 Abs.3 (Gesamtmasse) versteuert,da will ich eigentlich auch wiederhin,trotzdem danke

gruß Klaus

Ich denke das die Einstufung als LKW hier ziemlich schwierig werden könnte. Auch eine Vorführung beim FA wäre wohl eher kontraproduktiv.

Das FA wird argumentieren das ein LKW vornehmlich zur Beförderung von Gütern und Lasten dient. Die gesamte Aufmachung des PU, einschließlich des Bügels mitten auf der Ladefläche, des geringen Federweges usw., steht dem aber direkt entgegen. Das FA muß ja nicht nachweisen wofür dein PU geeignet ist, nur das er nicht in erster Linie Lasten befördert. Das ist hier wohl nicht schwer.

Ich bin der letzte der dem Staat KFZ Steuer in den Rachen werfen will, aber hier solltest du an einer schlüssigen Argumentation arbeiten warum es eben doch ein LKW ist. Die zulassungsrechtliche Einstufung ist für das FA leider nicht bindend.

Der F100 hat mit einem LKW (der vornehmlich zur Beförderung von Gütern oder anderen Lasten bestimmt ist) im aktuellen Zustand nichts mehr gemein und wird daher wie ein PKW besteuert. 

Das sollte dein RA eigentlich auch wissen, von daher kann ich das "Hände reiben" nicht verstehen.

 

Ich sehe es auch nicht ein, Parasit Staat mehr Geld als nötig zu schenken. In diesem Fall gibts da aber meiner Meinung nach keine Alternative. Ich sag es mal so: Es hat seine Gründe, warum bei PUs mittlerweile mehr als einmal geschaut wird. Die "Geldgeilheit" der Behörden ist daran mit Sicherheit nicht alleine Schuld. Es wird und wurde einfach zu viel Schindluder mit Pickups, SUVs und Konsorten getrieben. 

 

Wer mit einem solchen F100 unterwegs sein möchte, muss eben auch mit den Konsequenzen leben. Ich bin mir sicher, auch du wirst deinen F100 nicht als LKW sehen.

 

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