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BMW 3er E36
Themenstarteram 10. Mai 2006 um 6:16

Hallöchen,

passt zwar nicht ganz hier rein, aber ist meiner Meinung nach, bei dem schönen Wetter, nicht gerade uninteressant....

EINS VORAB, BEVOR HIER EINIGE WAS FALSCH VERSTEHEN!!!

ICH VERABSCHEUE BETRUNKENE KFZ/KRAD FAHRER!!!

 

Am Weekend fahre ich gerne mit Freunden und "Perle" ein bissl Fahrrad, wenn so schönes Wetter draussen ist wie Momentan :)

Da kommt es auch mal vor das wir am Biergarten oder ähnliches landen ;)

Natürlich habe ich mir dann auch mal zb ein 0,3l Radler (Piles/Sprite) gegönnt *jamjam* :)

Mehr würde ich aber niemals trinken, selbst dann nicht wenn man "nur" mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Welche Vortschriften bzw Möglichkeiten kann eigentlich mein Freund und Helfer (DieGrünen) wahr nehmen?

zb. verschiedene Promillegrenzen usw....?

Ab wann meckern sie? ab wann verteilen Sie Strafen? usw usw....

 

Lieben Gruß Michel

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27 Antworten
am 10. Mai 2006 um 6:30

Nen bissl OT, der Thread...

www.promillerechner.de

Da solltest du alle Infos finden ;)

Gruß

Score12

am 10. Mai 2006 um 6:33

Da du mit dem Fahrrad genauso am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die selben Regeln als ob du mit dem Auto unterwegs wärst.

Soll heissen wenn du "blau" mit dem Fahrrad angetroffen wirst --> Führerscheinentzug mit allen weiteren Konsequenzen, MPU etc.

am 10. Mai 2006 um 6:36

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Da du mit dem Fahrrad genauso am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die selben Regeln als ob du mit dem Auto unterwegs wärst.

Soll heissen wenn du "blau" mit dem Fahrrad angetroffen wirst --> Führerscheinentzug mit allen weiteren Konsequenzen, MPU etc.

Stimmt leider - meiner Meinung nach aber totalet Schwachsinn, dass 1 zu 1 umzurechnenen.

Ein besoffenener Fahrradfahrer ist doch lange nicht so gefährlich wie ein betrunkener Autofahrer - und wenn sie dann noch das gleiche Strafmaß erwarten, können sich die "Idioten" ja sofort ins Auto setzten und brauchen erst garnicht mit dem Gedanken "Fahrrad" zu spielen... :(

am 10. Mai 2006 um 6:41

moin ludi,

also ich finde die Handhabung garnet mal so verkehrt, denn auch auf dem Fahrrad stellt so jemand eine Gefährdung für sich und andere dar.

Stell dir vor ein Auto muss wegen so einem ausweichen und gerät in den Gegenverkehr, nur ein Beispiel von vielen.

Also ich finds ok, null Toleranz.

am 10. Mai 2006 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

moin ludi,

also ich finde die Handhabung garnet mal so verkehrt, denn auch auf dem Fahrrad stellt so jemand eine Gefährdung für sich und andere dar.

Stell dir vor ein Auto muss wegen so einem ausweichen und gerät in den Gegenverkehr, nur ein Beispiel von vielen.

Also ich finds ok, null Toleranz.

Stimme ich dir ja 100% zu !

Aber wirklich exakt die gleiche Strafe zu bekommen, wie, wenn man Auto fährt, finde ich echt komisch.

Wenn du vor der Entscheidung stehen würdest (du musst eins auswählen ^^) und hättest schon was getrunken - ich würde das Fahrrad vorziehen, weil ich damit m.M. nicht soviel anrichten kann.

Klar kann man damit auch einen tödlichen Unfall anrichten (so wie du beschrieben hast), aber mit dem Auto wäre das Risiko viel viel höher.

Somit werden die Menschen, die Fahrrad und Auto zur Auswahl haben, aufs Auto zurückgreifen, da sie ja eh das selbe Strafmaß zu erwarten haben - was aber m.M. eine höhere Gefährdung für uns alle darstellt.

am 10. Mai 2006 um 7:03

Soll auch Menschen geben die aufs Taxi zurückgreifen.

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Da du mit dem Fahrrad genauso am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die selben Regeln als ob du mit dem Auto unterwegs wärst.

Soll heissen wenn du "blau" mit dem Fahrrad angetroffen wirst --> Führerscheinentzug mit allen weiteren Konsequenzen, MPU etc.

naja naja das kommt imemr drauf an!!!

so krass isses mitm rad nicht.

freund von mir wurd damals mit 16 oder 17 auch mit 2 promille aufm rad erwischt. hieß auch erst evtl lappen weg, oder autpführerscheinsperre etc, im endeffekt war NIX.

lol 1 oder 2 jahre danach wurd er nochmal erwischt mit 1,2, kam auch NIX.

wenn ich mal fahrrad fahre, dann ja grad abends/nachts, wenn ich halt was trinke. das machen viele bullen glaub ich selbst so udn die meisten sehen es nicht soo eng..

am 10. Mai 2006 um 7:05

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Soll auch Menschen geben die aufs Taxi zurückgreifen.

Muss dir wieder recht geben - aber ich hatte geschrieben, dass man sich mal das Szenario vorstellen soll, in dem man sich für eines der beiden im angetrunkenen Zustand entscheiden muss.

Ist natürlich völliger Schwachsinn - alternative Taxi steht jedem zur Verfügung - aber mal so rein hypotetisch ;)

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 7:10

also soweit ich weiss, gelten nicht genau die gleichen Richtlinien bzw Grenzwerte.

Beim Fahrrad ist im allgmeinen die Grenze entwas höher.

Natürlich trifft das nicht für extreme zb:

-Fahruntüchtigkeit

-Unfall

-Beschädigung

-auffallen durch Verkehrsgefärdendes Fahrverhalten usw....

 

Das ist ja logisch!!!!

 

Nur wie sieht es vom Gesetztgeber her mit den Promillegrnzen aus,

wenn man, sagen wir mal, einfach komtrolliert wird (Alktest/Fahrrad)

OHNE das man zb einen der o.g. Punkte zurückgreifen kann.

(Fahruntüchtigkeit usw.....)

hm?

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 7:13

NOCHMALS ZUR INFO!!!

ES GEHT MIR HIER NICHT UM EXTREME!!!

ES GEHT MIR HIER NICHT UM "MEGA BETRUNKEN" FAHRRADFAHREN USW!!!!

MEINE MEINUNG NACH HAT JEDER DEN SCHUSS NICHT GEHÖRT, WENN ER DURCH WAS AUCH IMMER ZU EINER GEFAHR IM STRAßENVERKEHR WIRD!!!

DARUM GEHT ES MIT HIER ABER NICHT....

SONDERN NUR UM DIE ZB PROMILLEGRENZEN,

AB WANN DIE GRÜNEN WAS SAGEN "DÜRFEN"; "MÜSSEN" UND "AUF JEDENFALL WERDEN" usw......

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Soll heissen wenn du "blau" mit dem Fahrrad angetroffen wirst --> Führerscheinentzug mit allen weiteren Konsequenzen, MPU etc.

Eine MPU wird nicht so schnell angeordnet, davor kommt der Führerschein weg aber Idiotentest wird erst bei mind. zweimaliger Auffälligkeit angeordnet....oder wenn man echt derb Promille hat :eek:

am 10. Mai 2006 um 9:27

also fahrradfahrer und autofahrer werden im bezug auf alk im strassenverkehr NICHT gleichbehandelt. die obergrenze für radfahrer ist 1,6 promille..

ABER:

Baust Du mit dem Rad einen Unfall oder erscheinst den Bullen nicht fahrtüchtig ist schon ab 0,3 promille scvhluss

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