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"Anhänger für Tiere zu Sportzwecken" richtig versichern
Hallo.
Wir haben hier einen Pferde-Anhänger (passend für 2 Pferde, mit Planenaufbau, zul. Ggf 2000kg, auflaufgebremst, Tandemachse)
Dieser würde früher auch zum Kuh-Transport auf die Weide genutzt, hatte ein eigenes gestempeltes grünes Landwirtschafts-Kennzeichen.
Nun hatten wir zum Halterwechsel eine EVB Nummer besorgt, aber das Landratsamt hat die Nummer nicht benötigt, weil sie der Meinung waren, das ein Anhänger für sportpferde zulassungsfrei ist und nicht separat versichert werden muss.
Wie muss ich den Anhänger richtig versichern, wenn ich auch mal was anderes "Landwirtschaftliches" transportieren will?
Pferde und Kühe habe ich keine mehr, aber das Landratsamt kann ja sicher den Anhänger nicht einfach "umdeklarieren" und einen normalen Anhänger daraus machen, es ist aber eigentlich ein normaler Anhänger (im Gegensatz szu einem Bootsanhänger, wo man sich ja schwer tut was anderes als ein Boot zu transportieren...)
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein Anhänger für Tiere zu Sportzwecken ist gem. Paragraph 3 Abs 2 Satz 1 Nr 2e FZV vom Zulassungsverfahren ausgenommen(zulassungsfrei).
Das heißt er bekommt ein grünes Kennzeichen (da er von der Kfz Steuer befreit ist , Kraftfahrzeugsteuergesetz Paragraph 3 Satz 1 Nr.1) und es wird keine eVB erfasst, da er nicht Versicherungspflichtig ist.
Geladen werden darf ausschließlich ein SportPferd bzw für Hunde geht sowas auch, keine Rundballen Stroh/Heu auch wenn er sich hervorragend dafür eignet.
Wenn man was anderes damit fahren möchte kann man alternativ Paragraph 3 Absatz 3 FZV anwenden lassen((3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.)
Dann legt man eine EvB, ein Sepa LastschriftMandat vor und lässt sich ein schwarzes Kennzeichen zuteilen und bekommt auch eine ZB 2 ausgegeben.
Dann kann damit alles transportiert werden.
Gruß Martin
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11 Antworten
Moin Moin !
Du darfst mit dem Anhänger nur Tiere zu Sportzwecken transportieren! Jegliche andere Verwendung wäre Steuerhinterziehung und fahren ohne Ves.schutz. Die Vers. kannst du freiwillig abschliessen, ebenso besteht die Möglichkeit , ein Fzg für bestimmte Zeit und Anlässe zu versteuern.
Am einfachsten wäre es natürlich , zu TÜV, Dekra o.a. Prüforganisationen zu fahren , den Anhänger umschlüsseln zu lassen und dann entsprechend zuzulassen.
MfG Volker
Hallo,
Du verwechselst da Versicherung mit Kfz-Steuer. Haftpflichtversichern musst Du immer, Jedoch die Steuer richtet sich nach Verwendungszweck. Für Landwirtschaft und Sport ist Steuerfrei, für andere transporte ist Steuerpflicht. Wenn Du also mit grüner Nr. (steuerfrei) andere Transporte tätigst, bist Du schnell bei Steuerhinterziehung.
Grüße
Zitat:
@Schrauber-Jack schrieb am 22. Februar 2018 um 13:22:07 Uhr:
Wir haben hier einen Pferde-Anhänger (passend für 2 Pferde, mit Planenaufbau, zul. Ggf 2000kg, auflaufgebremst, Tandemachse)
Wie muss ich den Anhänger richtig versichern, wenn ich auch mal was anderes "Landwirtschaftliches" transportieren will?
es ist aber eigentlich ein normaler Anhänger
Mal kurz nachgesehen und
Die HUK24 versichert Anhänger zur Güterbeförderung und Wohnwagen.
Nicht versichert sind:
Anhänger in Sonderausführung, wie z. B. Viehtransportanhänger, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Sportgeräteanhänger oder Faltanhänger.
@
es ist aber eigentlich ein normaler Anhänger ???
Was denn nun, was steht im Fahrzeugschein deklariert ?
Auf einem NORMALEN Anhäger Pferde zu transportieren ist mehr als ............ huste ...
Für 27,44 € Jahresbeitrag wäre für mich die Sache klar, gibt es doch immer genug zum Transportieren .
Es sei denn du hast noch weitere Anhänger ..........
Zitat:
@Schrauber-Jack schrieb am 22. Februar 2018 um 13:22:07 Uhr:
...
Dieser würde früher auch zum Kuh-Transport auf die Weide genutzt, hatte ein eigenes gestempeltes grünes Landwirtschafts-Kennzeichen.
Nun hatten wir zum Halterwechsel eine EVB Nummer besorgt, aber das Landratsamt hat die Nummer nicht benötigt, weil sie der Meinung waren, das ein Anhänger für sportpferde zulassungsfrei ist und nicht separat versichert werden muss.
...
Danke
Zulassung bedeutet doch (laienhaft gesagt) - bekommt ein Kennzeichen (welche Farbe auch immer), mit Siegel des Landkreises.
Dann kann ein Sportpferde-Anhänger doch nicht zulassungsfrei sein? Jeder Anhänger hat doch ein (eigenes) Kennzeichen - wenn man mal von Traktorgespannen (Klasse L oder T) absieht, wo unter gewissen Umständen an den Hängern das gleiche Kennzeichen wie am Zugfahrzeug sein darf.
Insofern hat der Landkreis doch eh nicht so ganz das richtige geantwortet?
Warum sollten Anhänger versicherungsfrei sein für bestimmte Zwecke? Ist doch egal, ob die nun Tiere oder nicht transportieren - eine Versicherung "kann nie schaden", oder?
Der Threadtitel stimmt ja schon mal nicht!
Und wenn du damit was anderes als landwirtsch. Tiere transportieren willst dann muss umgeschlüsselt werden und als normalen TransportAnhänger versichert und versteuert werden.
Hallo.
Mir geht es auch nicht um eine Kosten ersparnis, sonst hätte ich ja auch keine EVB Nummer besorgt.
Momentan wurde die EVB Nummer vom landratsamt nicht genutzt, ich habe ein eigenes grünes Kennzeichen und eine Zulassungsstelle und tüv Plakette bekommen
Habe in den Fahrzeug Papieren auch nich einen zusatz gefunden, ich denke der letzte Absatz ist maßgebend.
Kann ich mit der wahlweisen umschreibung als "Anhänger Viehtransporter und einer schwarzen normalen Nummer auch was anderes als Viecher transportieren?
Oder müssen es immer zwingend Viecher sein?
Wusste gar nicht, dass da zwingend nur die Tiere transportiert werden dürfen.
Dachte immer da dürfen sämtliche Transporte die mit dem Sport bzw. Tier zu tun haben, z.b. Stroh oder Futter transportieren.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 22. Februar 2018 um 17:25:31 Uhr:
.....
Dachte immer da dürfen sämtliche Transporte die mit dem Sport bzw. Tier zu tun haben, z.b. Stroh oder Futter transportieren.
...für eine Gummikuh ein wichtiges Feature
Ich würde das Thema unbedingt klären wegen der grünen Nummer ...
Zitat:
@Schrauber-Jack schrieb am 22. Februar 2018 um 17:18:03 Uhr:
Kann ich mit der wahlweisen umschreibung als "Anhänger Viehtransporter und einer schwarzen normalen Nummer auch was anderes als Viecher transportieren?
Oder müssen es immer zwingend Viecher sein?
Nein, dann müssen es keine "Viecher" sein. Geh nochmal zu deiner Zulassungsstelle und bitte darum, den Anhänger entsprechend der Betriebserlaubnis umzuschlüsseln. Dafür benötigst du kein extra Gutachten, es ist bereits durch den Hersteller so vorgesehen. Dann wird nämlich auch die eVB-Nummer benötigt, die du schon hast. Steuerpflichtig ist der Anhänger dann auch und du musst das Kennzeichen wieder auf schwarz ändern
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Februar 2018 um 14:11:49 Uhr:
Zulassung bedeutet doch (laienhaft gesagt) - bekommt ein Kennzeichen (welche Farbe auch immer), mit Siegel des Landkreises.
Dann kann ein Sportpferde-Anhänger doch nicht zulassungsfrei sein? Jeder Anhänger hat doch ein (eigenes) Kennzeichen - wenn man mal von Traktorgespannen (Klasse L oder T) absieht, wo unter gewissen Umständen an den Hängern das gleiche Kennzeichen wie am Zugfahrzeug sein darf.
Insofern hat der Landkreis doch eh nicht so ganz das richtige geantwortet?
Der Landkreis hat absolut das richtige geantwortet, denn deine "laienhafte" Aussage gibt leider nicht die Realität wieder Zulassungspflichtig ist nicht das Gleiche wie kennzeichenpflichtig. Zulassungsfrei bedeutet nur, dass die Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht anzuwenden sind, es wird keine ZB II erstellt. Zulassungsfreie Fahrzeuge können aber auch kennzeichenpflichtig sein
Zitat:
@ceinsler schrieb am 22. Februar 2018 um 13:44:20 Uhr:
Hallo,
Du verwechselst da Versicherung mit Kfz-Steuer. Haftpflichtversichern musst Du immer, Jedoch die Steuer richtet sich nach Verwendungszweck.
Er verwechselt da gar nix, nur du kennst dich halt nicht so wirklich aus. Es gibt durchaus Fahrzeuge, die versicherungsfrei sind, unter anderem Anhänger für Sportzwecke. Eine mögliche Steuerpflicht ist davon gesondert zu betrachten, steht auch alles in zwei komplett verschiedenen Gesetzen...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 22. Februar 2018 um 17:25:31 Uhr:
Wusste gar nicht, dass da zwingend nur die Tiere transportiert werden dürfen.
Dachte immer da dürfen sämtliche Transporte die mit dem Sport bzw. Tier zu tun haben, z.b. Stroh oder Futter transportieren.
Doch, steht extra so im Gesetz, der Anhänger darf nur und ausschließlich zur Beförderung von z. B. Sportgeräten oder Tieren zu Sportzwecken genutzt werden, um als zulassungsfrei zu gelten und damit die entsprechenden Privilegien in Anspruch nehmen zu können.
Ein Anhänger für Tiere zu Sportzwecken ist gem. Paragraph 3 Abs 2 Satz 1 Nr 2e FZV vom Zulassungsverfahren ausgenommen(zulassungsfrei).
Das heißt er bekommt ein grünes Kennzeichen (da er von der Kfz Steuer befreit ist , Kraftfahrzeugsteuergesetz Paragraph 3 Satz 1 Nr.1) und es wird keine eVB erfasst, da er nicht Versicherungspflichtig ist.
Geladen werden darf ausschließlich ein SportPferd bzw für Hunde geht sowas auch, keine Rundballen Stroh/Heu auch wenn er sich hervorragend dafür eignet.
Wenn man was anderes damit fahren möchte kann man alternativ Paragraph 3 Absatz 3 FZV anwenden lassen((3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.)
Dann legt man eine EvB, ein Sepa LastschriftMandat vor und lässt sich ein schwarzes Kennzeichen zuteilen und bekommt auch eine ZB 2 ausgegeben.
Dann kann damit alles transportiert werden.
Gruß Martin