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"Anlieger Frei"-Straßen
Ist mir heute mal so durch den Kopf gegangen, als ich mal wieder an so einem Schild vorbei kam.
Was passiert eigentlich in diesem unwahrscheinlichen Fall, dass die Polizei es mal darauf anlegt und einen fragt, wo man denn hin möchte?
Als was würde sowas geahndet werden?
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24 Antworten
kostet 15€ laut Ziffer 141.2 im Bußgeldkatalog
moin,
sage einfach Du suchst einen Kiosk oder so....hast Dich halt in der Straße geirrt. Sage bloß nicht Du möchtest jemanden besuchen, Adressen lassen sich schnell prüfen. Dachte früher auch immer nur welche die dort wohnen dürfen die Straße nutzen, ist aber nicht so.
mfg
chaosprod
Zitat:
Original geschrieben von chaosprod
moin,
sage einfach Du suchst einen Kiosk oder so....hast Dich halt in der Straße geirrt. Sage bloß nicht Du möchtest jemanden besuchen, Adressen lassen sich schnell prüfen. Dachte früher auch immer nur welche die dort wohnen dürfen die Straße nutzen, ist aber nicht so.
mfg
chaosprod
das kenn ich doch irgendwo her...
tja das ist garnicht so unwahrscheinlich das die Polizei lauert.
Ich kenn einige Strassen da tun sie es wirklich.
und noch schlimmer manche gehässigen Passanten die nix besseres zu tun haben als einen anzuzeigen.
(Ging mir mal so.... kannst nichtmal was dagegen tun)
du sagst einfach du hast Anliegen die Strasse zudurchqueren
Bei dieser Begründung wird dir aber der Kollege in Grün nur milde lächelnd nen Knöllchen über 15 Euros ausstellen
wenn ich ein Anliegen habe, dann bin ich doch automatisch Anlieger?
Richtig, es ist einerlei ob man zu dem Ziggiautomaten, dem Kiosk oder einem Anwohner will. Nur wenn man einfach durchfährt...15 Euro Maut.
Das Wort lautet richtig Anlieger und nicht Anlüger!!!
Richtig problematisch wird es eigentlich nur bei Straßen, die geschickt als Abkürzung dienen aber nicht befahren werden dürfen. Da findet sich nur schwer eine Ausrede.
Und es sind die Anwohner, denen der Durchfahrtsverkehr stinkt und die sich an die Verwaltung oder die Polizei wenden.
pfisti
Aber ist die Aussage "irgendeines" Passanten, bzw. Anwohners denn Ausreichend für eine Klage wegen so einer allgemeinen Sache ?
Ich meine, wenn ich jemanden das Fahrrad klaue und der das sieht...eine Seite.
Aber wenn einer zur Polizei geht, denen mein Kennzeichen nennt und behauptet ich wäre falschrum durch seine Einbahnstraße gefahren...reicht das aus ?
Da kann ich doch sagen das stimmt nicht und er hätte damit doch Nachweispflicht (was ja schwer werden dürfte), oder ?
Zitat:
Original geschrieben von Gobah
Aber wenn einer zur Polizei geht, denen mein Kennzeichen nennt und behauptet ich wäre falschrum durch seine Einbahnstraße gefahren...reicht das aus ?
Da kann ich doch sagen das stimmt nicht und er hätte damit doch Nachweispflicht (was ja schwer werden dürfte), oder ?
Die Verbreitung von Foto-Handys steigt ...
Und gleich weiter im Text
Ist sowas denn zulässig ?
Ein Foto von einem baugleichen Auto/Motorrad machen und anschließend per Photoshop das Nummernschild editieren ist, wenn man besagtes Foto und ein bisschen Ahnung von Photoshop hat, eine Sache von nicht einmal 10 min...
Sicher ist das albern...
Aber nach Rechtsstaatprinzip lässt sich durch so ein Bild die "Schuld" nicht eindeutig nachweisen.
Zitat:
Original geschrieben von chaosprod
...sage einfach Du suchst einen Kiosk oder so....
Es reicht, wenn du in der Straße einen Parkplatz suchst (z.B. um von dort aus einen Spaziergang zu starten).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es reicht, wenn du in der Straße einen Parkplatz suchst (z.B. um von dort aus einen Spaziergang zu starten).
nur blöd wenn man nicht drauf achtet und in dieser straße einen Parkausweis bzw anwohner-ausweis braucht...