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[Bike] Beim "Stauschlängeln" erwischt...3 Punkte ?
Nabend,
Ich habe ziemliches Pech gehabt, als ich vor knapp 3 Monaten auf der A3 Richtung Arnheim/Essen von der Polizei rausgewunken wurde. Ich war eines Montags auf der Strecke von Leverkusen nach Essen (72km) in einen Stau gekommen. Leider hatte ich nicht mit dem in genau diesem Moment eintretenden Regenguss gerechnet (Jeanshose und Motorradjacke) und war aufgrund des Staus auch schon ordentlich in Zeitdruck. Als Motorradfahrer bleibt da wohl nur noch die Möglichkeit, in sehr gemässigtem Tempo, bis 10km/h etwa, zwischen der linken und mittleren Spur entlang zu fahren. Dies hat auch reibungslos geklappt, leider kam ich nur knapp 5km voran im Stau, da von rechts auf dem Standstreifen auch schon die Rennleitung mit mahnenden Blicken an mir vorbeifuhr und mich direkt mit Blaulicht von der Fahrbahn holte. Die beiden Beamten waren noch sehr jung, zwischen 25-28 höchstens.
Ich habe Ihnen meine Papiere gegeben und in sehr höflichem und freundlichen Ton erklärt, dass dies mit Sicherheit kein böswilliger Überholvorgang war, sondern ich (inzwischen komplett durchnässt und triefend) mir in meiner Probezeit nicht erlauben durfte zu spät zu kommen. Sie sagten, sie hätten bei meinem Anblick natürlich Verständnis dafür und wirkten auch von sich aus, als hätten sie Einsicht. Habe mich höflich entschuldigt und ihnen gesagt, ich würde mich nun nicht mehr aus der Schlange bewegen. In meinem Kopf dachte ich schon "jetzt haste nochmal Glück gehabt!" und zzzZACK kam auch schon der mich beängstigende Spruch im Vorübergehen: "Sie bekommen dann Post in der nächsten Zeit". Damit war meine Hoffnung auf Straferlass vom starken Regen weggeschwemmt
3 geschlagene Monate später liegt ein Bußgeldbescheid in meinem Briefkasten mit folgender Aussage:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am So.und.so auf der Strecke So.und.so vorschriftswidrig rechts überholt zu haben."
Es steht dort nichts von einem Stau, von Schlangenbildung, nichts ausser diesem Satz?! Nun frage ich mich, wenn dies also exakt der Grund für meine 3 Punkte + 75€ in Flensburg sein soll, müsste ich doch das Recht haben, Einwand einzulegen, was ich auch gemacht habe. Meines Wissens nach ist es nämlich sehr wohl vorschriftsgemäß, rechts zu überholen, WENN ein Stau bzw. eine Schlangenbildung herrscht. In diesem Fall ließe sich auch der Stau zurückverfolgen, da zu diesem Zeitpunkt Reparaturmaßnahmen auf einem grossen Stück der A3 vorgenommen worden waren. Kann mir da jemand vielleicht mal vorn Kopp hauen ?
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11 Antworten
Richtig, im Stau bzw. bei stockendem Verkehr, ist rechtsüberholen erlaubt (wenn es durch einfaches "mittschwimmen" im Verkehr so zustanden kommt). Aber du schreibst ja selbst, dass du dich durchgeschlängelt hast (also vermutlich zwischen den Kolonnnen durch) - und das ist nunmal nicht erlaubt (ob das in deinem Fall nun rechtlich als rechtsüberholen angesehen wird, oder sich die Pozilisten nicht sicher waren, und einfach das angegeben haben, weiß ich leider nicht).
Wenn der Verkehr komplett steht, und der Moppedfahrer die Rettungsspur (also die Spur zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem daneben, der für Einsatzfahrzeuge freigehalten wird) langsam befährt (im Klartext - Schrittgeschwindigkeit; aber das tut eh keiner), wird es i.d.R. geduldet - erlaubt ist es aber nicht.
(nicht ganz ernst gemeinter) Tip - benutz das Nächste mal den Standstreifen. Unbefugtes Benutzen des Standstreifens ist billiger als rechtsüberholen
LG
Ja, das bringt nur 2 Punkte.
Wie siehts mit "Überholen bei unklarer Verkehrslage" aus? Gibt aber auch 3 Punkte.
Edit:
Ha, ich habs:
Das kann man auch als Straftat sehen.
StGB § 315c
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__315c.html
ich würde da keinen Widerspruch einlegen sondern schön zahlen. Wenn du über 5 Kilometer so gefahren bist könnte das vor nem Richter seeeeehr ins Auge gehen.
Wenn Motorradfahrer sich langsam durchschlängeln stört mich das nicht.
Aber wenn manche Idioten über die Raststätten 300m gutmachen wollen kotzt mich das extrem an.
Hallo G.MaKackn,
warum hier im Forum? Fragst Du jetzt ob man sich gegen dieses Risiko versichern kann?
Pech gehabt - und welcher Biker hat das noch nicht gemacht.
Mit verständlichem Bikergruß
Beukeod
Zahlen und freundlich sein.
P.S.:
Vorsatztaten können nicht versichert werden.
@ G.MaKackn,
sei froh, das du Biker bist. Als Autofahrer hättest du dir hier schon manch moralisches Geplänkel anlesen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
@ G.MaKackn,
sei froh, das du Biker bist. Als Autofahrer hättest du dir hier schon manch moralisches Geplänkel anlesen müssen.
Und wenn man als unbescholtener Autofahrer einen kleinen Biker runter fährt, weil er sich vorbei mogeln muß ist man auch noch mit Schuld.
Manchmal sind die Strafen einfach nicht hart genug...
Allzeit gute Fahrt auf vier Rädern
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
@ G.MaKackn,
sei froh, das du Biker bist. Als Autofahrer hättest du dir hier schon manch moralisches Geplänkel anlesen müssen.
Als Autofahrer wäre er wohl gar nicht erst auf den Gedanken gekommen sich zwischen den Reihen durchzuschlängeln.
Mal jenseits von Recht und Unrecht.
Der Autofahrer sitzt im Trockenen und schaltet im Stau die Belüftung seines Autos auf Umluft.
Der Motorradfahrer muß so tun als wäre er so breit wie ein Pkw.
Der Motorradfahrer darf und soll vor allem kräftig "die frische Landluft" einatmen.
Noch was "Sinnvolles"
Im Überholverbot darf ein Pkw ein Motorrad überholen - aber nicht umgekehrt!
Wetter hat immer was mit Bekleidung zu tun. Und Zeit etwas mit Einteilung.
Davon können wir Biker schon mal ausnehmen. Sonderrechte und Vertändniss der bikenden Moralisten.
Das Durchschlängeln von Motorradfahrern wie auch immer zu entschuldigen wollen geht weit über mein Verständniss hinaus.
Servus.
Da ging nun ein Alarm ein . Von wegen verschieben in das Sicherheitsforum.
Einmal ist aber das Anliegen des Threaderstellers eigentlich geklärt.....
zum Anderen wurde bereits hier klargestellt daß Kolonnenschlängeln nicht nur verboten sondern auch und gerade für Biker sehr gefährlich ist.
Den Gesetzgeber interessiert es dabei eben nicht, in wie weit, man in Zeitnot war oder was es noch für vermeintlich "rechtfertigende" Umstände gab.
Das ist zwar für den Fragesteller unerfreulich aber nicht zu ändern.
Ich schliesse deshalb hier.
Gruß und closed...
Schraubär 42