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[Elektro] Änderung Herstelleranteil bei Auslieferung ab 01.01.2023

Themenstarteram 10. Mai 2022 um 13:37

In Folge der Überlegungen zur Reform der staatlichen Kaufprämie konnte man häufiger die Einschätzung lesen: "Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und dort ist der Herstelleranteil festgeschrieben".

Nach meinem Verständnis der Förderung gelten die Bedingungen am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Ich habe am 26.04.2022 mal eine handvoll Hersteller, die BAFA und das Wirtschaftsministerium mit dieser Frage angeschrieben:

Zitat:

Hallo,

ich habe eine etwas allgemeinere Frage zum Herstelleranteil der staatlichen Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge.

Es gibt Pläne der Regierung, dass sich die Förderung ab 2023 ändern soll. Aufgrund der aktuell langen Lieferzeiten kann es also vorkommen, dass ein Elektrofahrzeug zu den alten Konditionen bestellt wurde, aber nach den neuen Konditionen (also ab 2023) ausgeliefert wird.

Man ließt im Netz nun unterschiedliche Auffassungen dazu.

Manche Leute sagen, dass sie einen Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen haben, indem der Herstelleranteil ausgewiesen ist und dieser Vertrag behält seine Gültigkeit.

Andere sagen, dass die staatliche Förderung erst am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs bestimmt wird und sich damit die Förderung (inkl. des Herstelleranteils) vom Zeitpunkt der Bestellung ändern kann.

Ich möchte Sie bitten diesen Aspekt kurz etwas zu beleuchten.

Nach genau 14 Tagen hier eine kurze Übersicht der Antworten (gekürzte Antwort).

BAFA

Zitat:

Das BMWK hat einen Vorschlag zur Anpassung des Umweltbonus in die Ressortabstimmung gegeben, dieser Vorschlag wird derzeit diskutiert und entsprechend ausgearbeitet.

Leider ist gegenwärtig nicht absehbar, wann eine Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen veröffentlicht und in Kraft treten wird.

Bis zur Veröffentlichung der Richtlinie bitte ich um Verständnis, dass ich keine verbindlichen Aussagen über mögliche Änderungen der Fördervoraussetzungen treffen kann.

BMW

Zitat:

Ihr BMW Partner oder Ihre BMW Niederlassung beantwortet gern alle Detailfragen rund um die Förderung und findet gemeinsam mit Ihnen Ihren passenden BMW.

(...)

Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch Förderrichtlinien geregelt. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/umweltbonus einsehen.

Peugeot

Zitat:

Wenn ein Fahrzeug erst 2023 geliefert wird, gelten die Bestimmungen für das Jahr 2023.

VW

Zitat:

2023 könnten unter Umständen bereits andere Förderungsrichtlinien des Bundes gelten. Sowohl die Höhe der Förderbestandteile also auch der Bemessungszeitpunkt werden für 2023 allerdings erst noch durch den Bund festgelegt.

(...)

Wir garantieren Ihnen hiermit, dass Volkswagen den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro (netto für Fahrzeuge bis 40.000 Euro, bei Fahrzeugen über 40.000 Euro BAFA-Nettolistpreis entsprechend 2.500 Euro netto) trägt, auch wenn die seitens Bundesregierung vorgesehene Neuregelung des Umweltbonus noch nicht erfolgt ist und ab dem 1. Januar 2023 unter Umständen nur noch ein Umweltbonus in gegbenenfalls reduzierter Form gewährt wird.

Mercedes

Zitat:

Sie interessieren sich für die staatliche Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge und haben Fragen zum Herstelleranteil ab 2023.

Da wir Verkaufsangelegenheiten ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich unserer Außenorganisationen gelegt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen unserer autorisierten Vertriebspartner in Ihrer Nähe zu wenden.

Fiat

Zitat:

Für weitere Informationen und Details zu Förderung möchten wir Sie bitten, sich direkt an einen Vertragspartner zu wenden, der ihnen gerne weiterhilft.

Opel

Zitat:

Diese langen Lieferzeiten können dazu führen, dass die Voraussetzungen in Bezug auf das Zulassungsdatum bzw. die Förderkriterien zur Gewährung des erhöhten Umweltbonus (Innovationsprämie) bzw. der Förderung im Allgemeinen nicht erfüllt werden können.

Dies hat keinen Einfluss auf den nach derzeitigem Stand zu gewährenden Herstelleranteil am Umweltbonus, der weiterhin automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen wird.

Renault

Zitat:

Gern haben wir intern nachgefragt, welche Informationen uns dazu vorliegen. Aktuell gibt es keine Aktion, bei der die Prämie für Elektroautos garantiert wird, wenn die Fahrzeugauslieferung 2023 erfolgt.

Audi

Zitat:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Fahrzeughersteller keine Stellung zu künftigen Fördermaßnahmen oder möglichen Anpassungen bestehender Maßnahmen des Gesetzgebers nehmen können.

Gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass Ihr rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Audi Partner Ihr Ansprechpartner zu allen vertraglichen Fragen ist.

Innerhalb von 14 Tagen nicht geantwortet haben:

Wirtschaftsministerium, Citroën und Hyundai.

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21 Antworten
am 10. Mai 2022 um 14:06

Hyundai hat bis Ende April eine Liefergarantie und bei Nichteinhaltung der Lieferung bzw. Zulassung in diesem Jahr eine Kostenübernahme für die Differenz abgegeben.

Allerdings herrscht gerade politisches Chaos. Der VM möchte die Förderungzur Erreichung der Klimaziele erhöhen.

Habeck möchte die Kürzen und von der Verschrottung eines Verbrenners abhängig machen . Das wäre dann das Ende des Elektroaufschwungs.

Denn wer noch alte und co2 starkeVerbrenner fährt, wird gefördert. Der Rest, z.B. die jetzt schon BEV fahren, gehen leer aus.

Ich wollte gerade einen neuen BEV kaufen, ca. 66 k. Jetzt warte ich lieber mal ab, wie sich Lieferzeiten und Förderung entwickeln.

Und verkaufe meinen e up evtl.. Meine C Klasye Diesel ist längst abgeschrieben und das wirtschaftlichste, was ich fahren kann. Bis alle mal wirklich wissen, ob sie Gerechtigkeit oder Klimaschutz haben wollen.

Themenstarteram 10. Mai 2022 um 16:58

Zitat:

@klaus16 schrieb am 10. Mai 2022 um 16:06:20 Uhr:

Hyundai hat bis Ende April eine Liefergarantie und bei Nichteinhaltung der Lieferung bzw. Zulassung in diesem Jahr eine Kostenübernahme für die Differenz abgegeben.

Ganz so einfach ist es wohl nicht.

Hyundai selbst schreibt dazu:

Zitat:

Für viele ist Elektromobilität die Zukunft – wir liefern sie. Bestellen Sie jetzt Ihr Hyundai Modell mit alternativem Antrieb und Hyundai garantiert Ihnen die Umweltpämie.1

(1) Beim Kauf eines Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid bis spätestens zum 31.05.2022 oder eines Hyundai KONA Elektro oder SANTA FE Plug-in-Hybrid bis spätestens zum 30.06.2022 durch einen Privatkunden bei einem teilnehmenden autorisierten Vertragshändler, garantiert Hyundai Motor Deutschland bei einer Auslieferung des Fahrzeugs auch nach dem 31.12.2022 die Innovationsprämie, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus im Übrigen gegeben sind. Nur solange der Vorrat reicht.

Es gilt also lediglich für drei Fahrzeugmodelle und bezieht sich auf die Innovationsprämie. Von "Kostenübernahme der Differenz" kann also keine Rede sein.

Und bitte keine politische Diskussionen. Ich habe daher einen Absatz aus deinem Beitrag entfernt.

@206driver

 

Von BMW hast du ja quasi eine "Nicht-Antwort" erhalten. Der Hinweis auf die Förderrichtlinien auf der BAFA-Website ist allenfalls für den Bundesanteil relevant und hat nichts mit der Vertragsgestaltung beim Neuwagenkauf zu tun.

 

Bei BMW wird üblicherweise einfach nur ein Gesamtnachlass am Ende des Vertrags ausgewiesen und das war es.

 

Das wird dann unterschrieben und fertig. Allenfalls gibt es noch eine Klausel für eine Preisanpassung von bis zu 5% zu Gunsten von BMW bei längerer Lieferzeit.

 

Ein Anpassungsrecht des gewährten Preisnachlasses oder ein expliziter Hinweis auf die Möglichkeit der Anpassung von Zahlen bei Änderungen der Förderkulisse ist mir nicht bekannt.

@206driver: Hab das OP 3x lesen müssen bevor ich überhaupt kapiert habe um was es geht. Denn ich habe das bei Nextmove immer so gehört, dass es nicht förderungsschädigend ist, wenn der Hersteller/Händler mehr Rabatt gibt als er für die Förderung müsste. Die Politik strebt aktuell eine geringere Förderung an. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass damit auch der nötige Herstelleranteil sinkt. Wie gesagt, wenn im Kaufvertrag ein größerer Herstellerrabatt drinsteht als nötig, ist das kein Problem.

Und schon längst wird kommuniziert "Wenn das Auto 2022 nicht mehr kommt, gibt's wenn die Politik das so umsetzt wie momentan diskutiert wird (von Ausreißern im Verkehrsministerium abgesehen ;-)) weniger staatl. Prämie".

Wahrscheinlich kommt es im Endeffekt auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an. Schätze "xEUR Rabatt" bleiben xEUR Rabatt und "Gerade soviel Rabatt wie für die staatl. Förderung nötig" ist eben exakt soviel wie es die Gesetzeslage es (bei der Bezahlung oder Erstzulassung?) sagt. Macht evtl. auch jedes Autohaus wieder anders.

Ein Glück tut mein altes Auto noch, da kann ich noch abwarten bis sich das alles geklärt hat.

notting

am 10. Mai 2022 um 22:24

Zitat:

@206driver schrieb am 10. Mai 2022 um 18:58:17 Uhr:

Zitat:

@klaus16 schrieb am 10. Mai 2022 um 16:06:20 Uhr:

Hyundai hat bis Ende April eine Liefergarantie und bei Nichteinhaltung der Lieferung bzw. Zulassung in diesem Jahr eine Kostenübernahme für die Differenz abgegeben.

Ganz so einfach ist es wohl nicht.

Hyundai selbst schreibt dazu:

Zitat:

@206driver schrieb am 10. Mai 2022 um 18:58:17 Uhr:

Zitat:

Für viele ist Elektromobilität die Zukunft – wir liefern sie. Bestellen Sie jetzt Ihr Hyundai Modell mit alternativem Antrieb und Hyundai garantiert Ihnen die Umweltpämie.1

(1) Beim Kauf eines Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid bis spätestens zum 31.05.2022 oder eines Hyundai KONA Elektro oder SANTA FE Plug-in-Hybrid bis spätestens zum 30.06.2022 durch einen Privatkunden bei einem teilnehmenden autorisierten Vertragshändler, garantiert Hyundai Motor Deutschland bei einer Auslieferung des Fahrzeugs auch nach dem 31.12.2022 die Innovationsprämie, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus im Übrigen gegeben sind. Nur solange der Vorrat reicht.

Es gilt also lediglich für drei Fahrzeugmodelle und bezieht sich auf die Innovationsprämie. Von "Kostenübernahme der Differenz" kann also keine Rede sein.

Und bitte keine politische Diskussionen. Ich habe daher einen Absatz aus deinem Beitrag entfernt.

Leider ist deine Antwort daneben.

Ich wünsche mir von dir etwas mehr Präzision.

Für den Ioniq 5 gab es bis zum 30.04. die Garantie, das Fahrzeug bis zum 31.12. zuzulassen und wenn nicht möglich, Verluste aus der staatlichen Förderkulisse auszugleichen.

Du schreibst hier über plugin und spätere Garantien, die ich nicht erwähnt habe.

Und witzig, dass du politische Subventionen zwar behandelst, die aber nicht diskutieren willst.

Subventionen sind aber kein Naturgesetz, sondern in einer Marktwirtschaft ein Steuerungsinstrument zur Erreichung politischer Ziele. Daraus erklärt sich auch, dass die drei Regierungsparteien unterschiedliche Vorstellungen haben. Die Entsprechen tendenziell auch den Kernanliegen der Parteien.

Den Rest kann man in dem jeweiligen Konfigurator des Herstellers in den Fussnoten lesen.

Und da steht sinngemäß: wenn es die Politik für dich teurer macht, ist das allein dein Problem.

am 10. Mai 2022 um 22:34

Ich habe mir von 10 Markenhändlern Angebote über BEV machen lassen.

Keine Liefergarantie, keine Preisgarantie.

Von A wie Audi über Genesis und Tesla bis VW.

Themenstarteram 11. Mai 2022 um 5:37

Zitat:

@klaus16 schrieb am 11. Mai 2022 um 00:24:56 Uhr:

Leider ist deine Antwort daneben.

Ich wünsche mir von dir etwas mehr Präzision.

Dann solltest du deine Kritik vielleicht eher an Hyundai richten. Ich habe lediglich die Informationen auf hyundai.de zitiert.

Zitat:

@klaus16 schrieb am 11. Mai 2022 um 00:24:56 Uhr:

Für den Ioniq 5 gab es bis zum 30.04. die Garantie, das Fahrzeug bis zum 31.12. zuzulassen und wenn nicht möglich, Verluste aus der staatlichen Förderkulisse auszugleichen.

Das mag sein. Zu dieser Aktion gibt es jedoch auf hyundai.de aktuell keine Informationen

Zitat:

@klaus16 schrieb am 11. Mai 2022 um 00:24:56 Uhr:

Du schreibst hier über plugin und spätere Garantien, die ich nicht erwähnt habe.

Wie gesagt: Es ist ein Zitat von hyundai.de.

In diesem Thread geht es nur um Elektro - so wie schon im Titel genannt. Ich orientiere mich dabei am Änderungsvorschlag aus dem Wirtschaftsministerium, der ab 2023 keine Förderung mehr für Plug-In Hybride vorsieht.

am 11. Mai 2022 um 7:28

Dann sollte man in der Lage sein, das auch im Titel zu erwähnen. Da steht nichts von plug in, sondern Elektro. Nach meiner Einschätzung gehören BEV auch dazu.

Darum nochmals die Bitte, etwas sorgfältiger zu arbeiten. Das erhöht den Informationsgehalt und reduziert den Frust.

Aber wie auch immer, wir sind alle Lernende.

Themenstarteram 11. Mai 2022 um 8:14

Ich habe sehr sorgfältig gearbeitet / recherchiert.

Das Thema Plug-In Hybrid kam lediglich auf, weil du bei Hyundai von "Kostenübernahme der Differenz" gesprochen hast und das so in der Form aktuell nicht auf hyundai.de zu finden ist.

Damit sollte dieser Sachverhalt nun abschließend geklärt sein.

Ich bleibe bei der Auffassung, dass mein Kaufvertrag einen verbindlichen Endpreis beinhaltet.

Wieso sollte dieser einseitig anpassbar sein?

In dem Fall würde ich das Fahrzeug ggf. nicht abnehmen und mir Gedanken über eine Entschädigung machen.

Weiterhin bin ich aber der Meinung, dass kein Händler oder Hersteller bei bereits bestellten Fahrzeuge ein Fass deswegen aufmachen wird. Die 3000€ sind eingepreist und abgeschrieben...

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 13:27

Gerade hat auch das Wirtschaftsministerium eine längere Antwort geschickt. Zentrale Antwort ist:

Zitat:

Zu Ihrer Fragen dürfen wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:

In der Entwurfsfassung der Richtlinie (s.o.) ist der Preis bei der Zulassung maßgeblich.

Der Bruttogesamtfahrzeugpreis entspricht dem Endpreis aus dem Kaufvertrag und berücksichtigt damit Händlerrabatte aber bspw. auch eine zusätzliche Sonderausstattung eines Fahrzeuges.

Puh, jetzt wird es langsam Bananenrepublik-Style...

 

Es entscheidet also der Hersteller mit seiner Rabattfreudigkeit, ob man sich für eine Förderung qualifiziert oder ob nicht.

 

Wie kommt man auf so Ideen.

Zumindest noch ein Lichtblick...

am 16. Mai 2022 um 17:25

Zitat:

@206driver schrieb am 16. Mai 2022 um 15:27:20 Uhr:

Gerade hat auch das Wirtschaftsministerium eine längere Antwort geschickt. Zentrale Antwort ist:

Zitat:

@206driver schrieb am 16. Mai 2022 um 15:27:20 Uhr:

Zitat:

Zu Ihrer Fragen dürfen wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:

In der Entwurfsfassung der Richtlinie (s.o.) ist der Preis bei der Zulassung maßgeblich.

Der Bruttogesamtfahrzeugpreis entspricht dem Endpreis aus dem Kaufvertrag und berücksichtigt damit Händlerrabatte aber bspw. auch eine zusätzliche Sonderausstattung eines Fahrzeuges.

Verstehe ich das richtig? Wenn ich sinnvolle Sicherheitstechnologie bestelle, entfällt evtl. die staatl. Förderung?

So wird das nichts mit der Elektrifizierung. Es geht nicht nur um Autos, sondern auch um den sozialen Frieden.

Ich hatte versucht, einen Hyundai Ioniq 5 zu bestellen. Die Aussagen zur Vorgehensweise gingen von sofort bestellen bis warten. Feste Preise wollte niemand nennen, Liefertermine auch nicht. Das war bei allen Händlern so, die ich bundesweit kontaktiert hatte. Grundpreis incl. USt 41900, also voll förderfähig. Bestellpreis wäre 66 000,- gewesen, trotzdem voll förderfähig.

Mein Vorschlag, einen Vertrag auf Augenhöhe zu machen, also ich kann nicht sagen, ob ich das Auto abnehme und ich weiß auch nicht, wieviel ich dafür bezahle, war natürlich nicht ganz Ernst gemeint.

Jetzt fahr ich den e up im lokalen Bereich und long range meinen Diesel weiter. Bis unsere Supermanager, zumindest vom Gehalt her Supermanager, das 1x1 der Produktion gelernt haben und wieder Autos produziert werden.

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