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*flash* geblitzt mit Fragen... StVO?

Themenstarteram 18. April 2005 um 19:56

SoSo. mal wieder.

Nun aber zu folgender Situation:

Ich fuhr ganz brav innerorts 50. anschliessend folgte ein 'normales' (kein Zone) 30 schild. ich also den fuß vom gas und mit 30 da durchgezuckelt.

dann kam ne Kreuzung, ich tret wieder aufs gas und ein kleiner gemeiner Busch schoss ein Foto von mir :).

Und ich dachte noch bei mir 'mit dem 316er biste doch net so schnell über die 50 raus' (öfter Super tanken?!).

Nein, der bescheid kam, und die Sa*h*nde hatten den Blitzer auf 30 eingestellt. obwohl ich über die kreuzung schon drüber war!

Auf der Polizei erklärte man mir, das ein einfachen 30-Schild für immer gilt und nicht an einer Kreuzung aufgehoben ist!

Und der Nette Polizist gab ehrlich zu, dass man auf ein- und der selben Strasse verschiedene Geschwindigkeiten fahren darf. Und das in Deutschland!!!

Ich hätte nur 30 dahren dürfen, da das 30er-Schild auch über die Kreuzung hinweg seine gültigkeit behält. Und ein Autofahrer, der an dieser Kreuzung auf meine Strasse einbiegt 50, da er das 30er-schild ja nicht hat.

Ist das denn möglich?!?! Oder nur dummes Gerede, um den Staatssäckel zu füllen?

Also ich finds echt pure Abzocke, nach ner Kreuzung auf die 'alten' 30 zu blitzen...

PS war ganze 45km/h schnell... Ist also auch net soo wild. ich fieser unwissender gemeiner Raser...

Aber das ist doch keine Eindeutige Rechtssprechung!

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23 Antworten

na dann sag doch einfach dass du an der kreuzung erst in die straße eingebogen bist... ;)

dann warst du sogar noch zu langsam! :D

am 18. April 2005 um 20:06

Japp, du bist richtig aufgeklärt. Dieser Staat ist halt so bescheuert. Ich würde versuchen, das ganze nicht zu bezahlen. Behaupte einfach, du seist an der Kreuzung erst auf die Straße eingebogen und dort steht ja eben kein Geschwindigkeitsschild.

Hört sich allerdings irgendwie schon so an, dass du den Polizisten schon die Wahrheit erzählt hast - dann bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen.

Themenstarteram 18. April 2005 um 20:13

*tilt*

und das in dem Land mit den meisten Gesetzen.. Komischerweise hat mir das in der Fahrschule damals keiner so erzählt.

Aber das kann doch nicht sein!! Wo führt das hin? wenn keiner mehr weiss wer wie schnell fahren darf und die munter drauflosblitzen, weil keiner mehr Peil von den Gesetzen hat?!

Das ist doch ein Freibrief für diese *pieeep*!

Ich hab aber auf ner andern Polizei gefragt ;) gaaaanz blöd bin ich auch nicht..

Also ich werd mirs überlegen. Allerdings wissen die genau, das keiner wegen den paar Euronen mit nem Anwalt auf die losgeht. Und lieber zahlt. das nutzen die schamlos aus...

am 18. April 2005 um 20:28

Hallo,

also bitte sei mir nicht bös,

aber wie zum henker kommst du denn auf den trichter dass 'ne kreuzung eine geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt??

solange du nicht an einem schild vorbei eierst an dem die 30 aufgehoben, oder eben 'ne andere geschwindigkeit ausgewiesen wird gelten eben diese 30, selbst wenn da achtundsiebzig kreuzungen dazwischen liegen...

versteh deinen denkansatz nicht so ganz...

Gruss

Steff

Themenstarteram 18. April 2005 um 20:39

Also ich find den Denkansatz recht einfach:

Ich biege auf eine Strasse innerorts ein. Wie schnell fahre ich da? Richtig: 50. War ja kein Schild.

Wenn ich aber auf ebendieser Strasse schon länger fahre und davor irgendwann ein 30er Schild steht, darf ich nur 30 fahren.

-> gleiche Strasse, andere Geschwindigkeit :eek:

Das regt mich zum Grübeln an und daher konnte ich in meiner Fahrerkarriere nur zu einem Schluss kommen: Das nach einer Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung mehrdeutig sein kann konnte ich mir weissgott nicht vorstellen, dass es das in D gibt (und mir mein Fahrlehrer auch net gesagt hat, das das immer gilt) ging ich von der sinnvolsten Lösung aus: Nach der Kreuzung darf man 50 fahren, wie alle, die aus der Seitenstrasse kommen. Alles andere wäre ja auch völliger Quatsch und würde zu einem Verkehrschaos führen, da die 30-Fahrer die 50-Fahrer behindern würden.

Und mir begeneten immer öfter Passagen, wo ein 30er Schild nach jeder kreuzung wiederholt wurde. Und warum sollte man das machen, wenn ohnehin durchgängig 30 sind?!

am 18. April 2005 um 20:56

Hm.

ich kenn zwar die örtlichkeiten bei dir nicht, aber so wie du das schilderst KANN es eigentl. nicht sein;

d.h. in einen tempo-begrenzten abschnitt einzufahren ohne hinweis auf selbigen.

aber selbst wenn, du bist ja geradeaus gefahren, und net auf die 30er eingebogen; somit hast du ja wissen müssen dass da 30 gelten.

Gruss

Steff

am 18. April 2005 um 21:27

Doch, sowas kann sein. Hier in Flensburg gibt es auch eine solche Strasse. Und über diese Straße wurde ich sogar damals in der Fahrschule aufgeklärt ;)

am 18. April 2005 um 21:33

Hi!

Also meines Wissens hebt eine Kreuzung Haupt-Nebenstrasse ein Tempolimit auf ausser nach der Kreuzung steht wieder ein 30iger Schild. Aber in einer 30iger Zone ist das etwas anders, denn da müssen alle Strassen Nebenstrassen sein Rechts vor Links, sonst ist es laut Gesetz keine 30iger Zone. Würd mir die Örtlichkeit nochmal genau ansehen und einen (bei Bedenken) Rechtsanwalt hin zu ziehen.

Auf der Bahn an einer "fliegenden" Baustelle steht vorne 100km/h und dann 80km/h und wenn die Leute von der Baustelle nicht mehr zu sehen sind wo ist das Schild "ich darf wieder"-es gibt keins---an der Baustelle vorbei und dann Gas geben!!!???

Mich habe die Leute in Grün letztes Jahr an einer Baustellenampel gefilmt (Provita Meßsystem)-also auf Video aufgenommen wie ich eine Baustellenampel in einem Dorf mit 20 Häuser bei Gelb überfahre-es waren 0.4sek. Rot! Kein Fussgänger in Sicht (rechts und links Feld) und niemand der mir entgegen gekommen ist---wäre ich voll in die Eisen gestiegen---der Honda hinter mir wäre jetzt etwas kleiner (war mit MB Sprinter unterwegs)! Mich haben die auch schon mit 55km/h abzüglich "Dummheit beim einstellen" also 53km/h geblitz(bei erlaubten 50km/h) -15€ Urlaubspaß! Die brauchen GELD!!! Ist so!!!

MfG Frank

am 18. April 2005 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von timex318i

Hi!

Also meines Wissens hebt eine Kreuzung Haupt-Nebenstrasse ein Tempolimit auf ausser nach der Kreuzung steht wieder ein 30iger Schild. Aber in einer 30iger Zone ist das etwas anders, denn da müssen alle Strassen Nebenstrassen sein Rechts vor Links, sonst ist es laut Gesetz keine 30iger Zone.

also meines wissens hebt eine kreuzung gar nichts auf, ob so oder so.

und meines wissens nach gibt es in 30er-zonen lediglich keine vorfahrtsstrassen, sondern an jeder kreuzung einzelvorfahrt.

ohne beschilderung nat. rechts vor links;)

Gruss

Steff

Moin,

Die derzeitige Rechtsauffassung sieht eine solche Behandlung leider vor. Denn bei Tempolimitbeschilderung wird, im Gegensatz zu Parkverbotsschildern im Verordungs/Gesetzestext nicht erwähnt das das Schild durch eine Kreuzung aufgehoben wird.

Allerdings ist es so, das die Rechtsprechung im Moment davon ausgeht, das dies "lediglich" so ist, wenn ein Schild vergessen wurde (was selbstredend für eine Gemeinde einfach zu sagen/belegen ist ;)).

Ich sehe persönlich hier jedoch den Gleichstellungsgrundsatz aller Fahrzeugführer missachtet und diese Rechtsauffassung halte Ich auch für sehr zweifelhaft. Im Moment jedenfalls wird man vor einem deutschen Gericht hier nicht erfolgversprechend gegen Klagen können (Musterurteil : OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01)) und muss, sofern möglich offenbar lügen, um gerecht behandelt zu werden.

Ich würde wohl auch niemandem dazu raten die Sache gerichtlich auszufechten, da es kaum Möglichkeiten gibt, hier sinnvoll in noch höheren Instanzen zu klagen. Allerhöchstens kann man darauf hoffen, das der Richter in diesem "verwirrenden" Fall milde walten läßt, und sich beim "Strafmaß" eher am unteren Level orientiert.

MFG Kester

am 19. April 2005 um 9:03

hi leute !!!

ich kann dem steff nur zustimmen ! ich kenn das auch nicht das eine kreuzung eine geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt ! wäre mir neu, aber ich hab auch schon etwas länger den führerschein :D

ciu

Ich dachte auch immer, dass eine Kreuzung ein Tempolimit aufhebt. Habe ich glaube ich sogar in der Fahrschule gelernt damals!

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das stimmt, was Rotherbach geschrieben hat, und dann wäre ein Tempolimit ja nicht aufgehoben.

An deiner Stelle würde ich einfach behaupten du bist von der Seitenstraße eingebogen und da was kein Schild! Das Gegenteil können sie dir wohl schlecht beweisen!

also heutzutage lernt man in der fahrschule, dass eine einmuendende strasse die vorherige geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, bzw wenn nicht anders erwaehnt die vorgeschriebene standardgeschwindigkeit gilt (d.h. in der stadt 50, auf der autobahn unbegrenzt).

wie gesagt: mit 30er ZONEN ist das was anderes...

deshalb steht auch auf der autobahn hinter JEDER auffahrt ein rundes schild. steht mal keins da, darf man davon ausgehen, dass keine geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

koennt das ja mal gern beobachten, wenn ihr auf ner autobahn fahrt wo irgendwo die begrenzung aufgehoben wird. davor: an jeder auffahrt ein schild, danach einfach kein schild mehr. da steht dann auch nicht nach jeder ausfahrt so ein graues, durchgestrichenes.

ich finde also auch, dass dem gesunden menschenverstand (und zumindest dem gewohnheitsrecht nach) in dem hier beschriebenen fall nicht mit 30 geblitzt werden sollte. wie gesagt, sonst muesste ja jeder nen strafzettel bekommen, der gerade erst eingebogen ist (ausser die hoffen darauf, dass man dann noch nicht so schnell war. allerdings gibts durchaus autos, die auch gleich nachm abbiegen wieder auf 50 oben sind (naemlich so ziemlich jedes, wenn man fest genug drauftritt) :D ).

ich weiss ja nicht genau wie die rechtliche lage hier aussieht (anwalt bin ich schliesslich auch keiner), aber an deiner stelle wuerde ich zur zustaendigen polizeistelle gehen und denen erklaeren, dass du abgebogen bist und da ja nirgendens ein schild stand, weswegen du davon ausgehen darfst, dass man auf einer ortststrasse 50 fahren darf.

vielleicht lassen die ja mit sich reden (sowas solls auch geben :D) und lassen das ganze fallen. wenn's nur die oertliche polizei war, wird das denen ja nicht allzu schwer fallen.

mir wurde auch schonmal ein strafzettel wegen falschparkens erlassen, weil ich den gruenen erklaert habe, WARUM ich keinen parkschein hatte...

Zitat:

Original geschrieben von WolfManE30

deshalb steht auch auf der autobahn hinter JEDER auffahrt ein rundes schild. steht mal keins da, darf man davon ausgehen, dass keine geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

koennt das ja mal gern beobachten, wenn ihr auf ner autobahn fahrt wo irgendwo die begrenzung aufgehoben wird. davor: an jeder auffahrt ein schild, danach einfach kein schild mehr. da steht dann auch nicht nach jeder ausfahrt so ein graues, durchgestrichenes.

Hi!

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Sind über 'nem Autobahnabschnitt nämlich hintereinander mehrere Brücken und auf einer war die Geschwindigkeit begrenzt, gilt diese Begrenzung solange, bis sie explizit aufgehoben wurde. Da können noch so viele ausgeschaltete Schilder-Brücken und/oder Ausfahrten dazwischenliegen...

Klingt komisch, is aber so ;)

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