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[Frage] Zu schnell fahren: Auch ohne Kamera belastbar?

Themenstarteram 9. Mai 2007 um 15:24

Servus,

hab mich gestern gefragt, ob ich auch bestraft werden kann, wenn ein Polizeiauto meine Raserei beobachtet hat, ohne eine entsprechende Ausrüstung zum Feststellen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu besitzen. Reicht dann die Aussage zweier (oder gar eines) Polizisten, ich wäre ungefähr soundsoviel zu schnell gefahren?

Beste Antwort im Thema

Keine Leichen ausgraben ist ein super Anfang. Ansonsten die gleiche Frage nicht in verschiedenen freds stellen kommt auch gut an.

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Jup, das geht sogar wenn die Polizei in einem Privat PKW unterwegs ist. Dann wird nur mit einer größeren Toleranz gerechnet.

Stand mal irgentwo, frag mich aber nicht wo.

am 9. Mai 2007 um 16:22

Theoretisch kann man die Geschwindigkeit durch nachfahren ermitteln.

Es wird ein großer Prozentsatz vom abgelesenen Tachowert abgezogen. Bei einem nichtgeeichten sogar noch mehr.

Eine solche Messung wird aber jeder zweitklassige Rechtsanwalt vor Gericht "kaputt" machen können.

Servus,

meine Mutter haben se letzten Samstag früh morgens um 4 Uhr auch "erwischt". Kamen gerade aus ner Seitenstraße und haben meine Mutter nur vorbeirauschen sehen (:D). Die sind ihr dann hinterhergefahren und haben sie rausgezogen. Aber mehr als ein "nächstes Mal aber langsamer" war da nicht ;)

Aber nicht dass ihr jetzt denkt meine Mutter rast gerne :p ;)

Gruß

am 9. Mai 2007 um 18:26

Re: [Frage] Zu schnell fahren: Auch ohne Kamera belastbar?

 

Zitat:

Original geschrieben von Sunwalker

Servus,

hab mich gestern gefragt, ob ich auch bestraft werden kann, wenn ein Polizeiauto meine Raserei beobachtet hat, ohne eine entsprechende Ausrüstung zum Feststellen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu besitzen. Reicht dann die Aussage zweier (oder gar eines) Polizisten, ich wäre ungefähr soundsoviel zu schnell gefahren?

Theoretisch ja, praktisch interessiert das kaum einen, wenn dann werden die eher hinterherfahren, dir 'nen Einlauf verpassen und dein Auto kontrollieren.

Die Toleranzen sind einfach zu groß und vor Gericht ist das ganze auch u.U. nicht ganz haltbar...

Also bei uns in der Nähe war mal ein BMW-Fahrer der (teilweise immer auf derselben Strecke zu regelmäßigen Zeiten) schon so saumäßig gefahren ist, das es Hinweise von anderen Verkehrsteilnehmern an die Polizei gab. Daraufhin hat die Polizei sich dann auf die Lauer gelegt und wollte messen, wie schnell er fuhr...doch irgendwie müssen die Aufnahmegeräte versagt haben...die Polizei hat die Geschwindigkeit auf 240km/h geschätzt.

Letztendlich hat der BMW Fahrer nur ein paar Punkte wegen einigen Überholmanövern bekommen. Der Führerschein wurde ihm nicht weggenommen bzw. wurde auch kein Fahrverbot ausgesprochen...aber wer weiß, vllt war die Polizei bloß zu "faul", das durchzusetzen...eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 140% ist schon heftig...

Selbst, wenn man von den geschätzten 240km/h als Toleranz 40% plus die üblichen 3km/h abziehen würde, würde der Fahrer wenigstens ein Fahrverbot über einen Monat bekommen...

Gruß

Karl

War aber nicht innerorts oder? :D

am 9. Mai 2007 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Theoretisch kann man die Geschwindigkeit durch nachfahren ermitteln.

geht auch praktisch

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Es wird ein großer Prozentsatz vom abgelesenen Tachowert abgezogen.

geeicht: 10%

ungeeicht: 20%

(so hab ich das zumindest noch im hinterkopf)

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Eine solche Messung wird aber jeder zweitklassige Rechtsanwalt vor Gericht "kaputt" machen können.

jein....

bei nem geeichten tacho, und 2 polizisten sowie einer ausreichenden messstrecke sieht die sache ganz anders aus.....

Zitat:

Original geschrieben von Sp!derm@n

War aber nicht innerorts oder? :D

Das war auf der B106 zwischen Schwerin und Ludwigslust. Dort geht es kilometerlang schnurgeradeaus. Tempolimit halt normal 100 - 100+140% von 100=240

Da lässt sich schon gut rasen auf der Strecke, aber 240 sind dann vllt doch ein bisschen zuviel des Guten denke ich...wenn z. Bsp. jemand überholt und auf den auf der rechten Fahrbahnseite fahrenden BMW frontal zufährt wird er denke ich kaum damit rechnen, dass dieser 240 fährt...

...oder es braucht ja bloß mal irgendein Tier aus dem direkt angrenzenden Wald auf die Straße laufen (zumindest ein Teil der Strecke ist links und rechts bewaldet)...

...oder oder oder...

Gruß

Karl

am 9. Mai 2007 um 20:03

frage, sind die tachos der polizeiwagen geeicht???

ich habe mal gehört, das sie min. 400meter hinter jemanden fahren müssen, und dann noch die toleranzen abziehen.

bisher hat mich die polizei nur angehalten, und mündlich verwarnt, bei ca. 60-70km/h innerorts.

OT:

was ich immer lustig finde, ist, wenn auf der autobahn tempo 100 ist, und rechts die polizei fährt, kaum einer will da vorbeifahren, alle ordnen sich schön dahinter ein, das geht kilometer weit so, bis die polizei eine ausfahrt nimmt, und schwupps werden alle schneller.

tja so kann man auch staus provozieren :D :D :D

am 9. Mai 2007 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

frage, sind die tachos der polizeiwagen geeicht???

...

OT:

...

tja so kann man auch staus provozieren :D :D :D

Nein, die Tachos in Streifenwägen sind nicht geeicht. Nichtmal die in Zivilfahrzeugen, bzw. nur bei Provida und den Führerscheinvernichtungsmaschinen (so hat sie mal ein Autobahnpolizist genannt) sind geeicht. Die Messstrecke beträgt 800m wenn mir des selbiger Polizist richtig gesagt hat. Man kann übrigens auch mit Stoppuhr und den Wegstreckenmakierungen auf der BAB die Geschwindigkeit ermitteln...

Und nen Stau provozieren die wirklich nicht, ich fahr da auch mit 115km/h vorbei und hatte noch nie Probleme damit!

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

frage, sind die tachos der polizeiwagen geeicht???

ich habe mal gehört, das sie min. 400meter hinter jemanden fahren müssen, und dann noch die toleranzen abziehen.

bisher hat mich die polizei nur angehalten, und mündlich verwarnt, bei ca. 60-70km/h innerorts.

OT:

was ich immer lustig finde, ist, wenn auf der autobahn tempo 100 ist, und rechts die polizei fährt, kaum einer will da vorbeifahren, alle ordnen sich schön dahinter ein, das geht kilometer weit so, bis die polizei eine ausfahrt nimmt, und schwupps werden alle schneller.

tja so kann man auch staus provozieren :D :D :D

ja, also ich hab auch mal was von 400m gehört...ein Kumpel ist mal mit 70 durch ne 30er zone (mit 2 Spuren pro Richtung) gefahren und rausgezogen worden...die sind dem wohl auch keine 400m hinterher...er musste nur blechen, weil er net angeschnallt war...

Gruß

Karl

Themenstarteram 9. Mai 2007 um 21:34

Zitat:

3 Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren 3.1 Für Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren kommen grundsätzlich nur Polizeifahrzeuge mit geeichtem Fahrtschreiber oder justiertem Tachometer in Betracht. (...) 3.2 Beim Nachfahren ist wie folgt zu verfahren: Die Vergleichsstrecke muss bei abgelsenen Geschwindigkeiten bis 90 km/h mindestens 400 m, bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h mindestens 500 m betragen. Beträgt die Meßstrecke bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h ausnahmsweise weniger als 500 m, aber mehr als 400 m, so kann dem Betroffenen nur eine Geschwindigkeit von höchstens 90 km/h vorgehalten werden. Die Straßen- und Sichtverhältnisse sowie die Verkehrslage müssen eine ständige Beobachtung des zu überprüfenden Fahrzeugs auf der Vergleichsstrecke gewährleisten. Während der Vergleichsfahrt ist ein annähernd gleicher Abstand zu dem überprüfenten Fahrzeug einzuhalten. Dieser Abstand darf sich vergrößern, aber nicht verringern. Der Abstand zwischen dem überprüften Fahrzeug und dem nachfolgenden Polizeifahrzeug soll bei Beginn des Geschwindigkeitsvergleichs höchstens betragen: - etwa 50 m bei Geschwindigkeiten von 60 bis 90 km/h, - etwa 100 m bei Geschwindigkeiten von 90 bis 120 km/h. Bei anderen Geschwindigkeiten gelten entsprechend abgestufte Abstände. Müssen - etwa wegen der Beschaffenheit der Straße oder schlechter Witterungsverhältnisse- größere Sicherheitsabstände eingehalten werden, ist von Geschwindigkeitsmessungen abzusehen. 3.3 Unabhängig davon, ob während des Nachfahrens der Abstand zwischen dem zu überprüfenden Fahrzeug und dem Polizeifahrzeug annähernd gleichgeblieben ist oder sich vergrößert hat, ist der/ dem Betroffenen lediglich eine Mindestgeschwindigkeit vorzuhalten, die 15% unter der abgelsenen Geschindigkeit liegt. Dezimale sind dabei auf volle Werte abzurunden. Der Verstoß darf nur verfolgt werden, wenn die abgelsene Geschwindigkeit mindestens 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. 3.4 Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug durchgeführt dessen Tachowert nicht justiert ist, sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 20% als Sicherheitsabschlag abzuzuziehen.3 Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren 3.1 Für Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren kommen grundsätzlich nur Polizeifahrzeuge mit geeichtem Fahrtschreiber oder justiertem Tachometer in Betracht. (...) 3.2 Beim Nachfahren ist wie folgt zu verfahren: Die Vergleichsstrecke muss bei abgelsenen Geschwindigkeiten bis 90 km/h mindestens 400 m, bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h mindestens 500 m betragen. Beträgt die Meßstrecke bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h ausnahmsweise weniger als 500 m, aber mehr als 400 m, so kann dem Betroffenen nur eine Geschwindigkeit von höchstens 90 km/h vorgehalten werden. Die Straßen- und Sichtverhältnisse sowie die Verkehrslage müssen eine ständige Beobachtung des zu überprüfenden Fahrzeugs auf der Vergleichsstrecke gewährleisten. Während der Vergleichsfahrt ist ein annähernd gleicher Abstand zu dem überprüfenten Fahrzeug einzuhalten. Dieser Abstand darf sich vergrößern, aber nicht verringern. Der Abstand zwischen dem überprüften Fahrzeug und dem nachfolgenden Polizeifahrzeug soll bei Beginn des Geschwindigkeitsvergleichs höchstens betragen: - etwa 50 m bei Geschwindigkeiten von 60 bis 90 km/h, - etwa 100 m bei Geschwindigkeiten von 90 bis 120 km/h. Bei anderen Geschwindigkeiten gelten entsprechend abgestufte Abstände. Müssen - etwa wegen der Beschaffenheit der Straße oder schlechter Witterungsverhältnisse- größere Sicherheitsabstände eingehalten werden, ist von Geschwindigkeitsmessungen abzusehen. 3.3 Unabhängig davon, ob während des Nachfahrens der Abstand zwischen dem zu überprüfenden Fahrzeug und dem Polizeifahrzeug annähernd gleichgeblieben ist oder sich vergrößert hat, ist der/ dem Betroffenen lediglich eine Mindestgeschwindigkeit vorzuhalten, die 15% unter der abgelsenen Geschindigkeit liegt. Dezimale sind dabei auf volle Werte abzurunden. Der Verstoß darf nur verfolgt werden, wenn die abgelsene Geschwindigkeit mindestens 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. 3.4 Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug durchgeführt dessen Tachowert nicht justiert ist, sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 20% als Sicherheitsabschlag abzuzuziehen.

Das hab ich gefunden. Und noch das:

Zitat:

Die Geschwindigkeitsmessung darf von der Polizei durch manuelles Messen per Stoppuhr durchgeführt werden. Hierbei misst die Polizei per Stoppuhr die Zeit, die ein Kfz für eine zuvor abgesteckte Strecke benötigt. Ebenfalls möglich ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Dabei misst die Polizei bei möglichst gleich bleibendem Abstand zu einem Kfz über eine längere Strecke dessen Geschwindigkeit. Beide Meßmethoden beinhalten eine großen Fehlerquote. Heutzutage erfolgt eine Geschwindigkeitskontrolle deshalb überwiegend durch geeichte Radar- oder Lasermessgeräte, in Verbindung mit Video- oder Fotodokumentation. ... Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorausfahren mit einem Fahrzeug ohne Videogerät oder ohne geeichtem Tachometer (Schätzverfahren) sind besondere Bedingungen einzuhalten. Bei dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04).

am 9. Mai 2007 um 22:14

also praktisch freie fahrt für freie bürger :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

also praktisch freie fahrt für freie bürger :D :D :D

...bis irgendwo ein Blitzer steht...

Gruß

Karl

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