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(Günstige) Versicherung mit GAP Deckung

Themenstarteram 20. März 2006 um 19:38

Hallo Forum!

Kann mir jemand eine (günstige) Versicherung mit GAP Deckung empfehlen?

Die üblichen Direktversicher habe ich erfolglos abgeklappert; gegen den Vertreter vor Ort habe ich auch nichts einzuwenden.... ;-)

Danke!

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8 Antworten

Itzehoer.

Kommt aber wie immer auf die individuellen Merkmale an.

Autohaus?

Bei bestimmten Marken (aber keinesfalls allen) gibt es Vorzugskonditionen vom Hausversicherer.

Bei der Versicherung, bei der ich mal gelernt habe, war GAP immer automatisch mit drin...

Ist das nicht bei allen Versicherungen so?

PS: War der größte Gegner der Itzehoer hier in S-H. Mehr verrate ich nicht ;)

Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Versicherer bedingungsgemäß einen Vollamortisationsausgleich für seinen VN, der auch Leasingnehmer ist, ohne besondere Vereinbarung anbietet.

am 23. März 2006 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Versicherer bedingungsgemäß einen Vollamortisationsausgleich für seinen VN, der auch Leasingnehmer ist, ohne besondere Vereinbarung anbietet.

...ich auch nicht.

Gibts bei uns auch nur nach Absprache ;)

Wußte nicht, dass die Concordia der größte mitbewerber der Itzehoer in SH ist. ;)

Anbei eine Tabelle zum Thema GAP

Viel Spass beim Lesen.

Ohne Kreuze keine GAP-Deckung, wenn GAP, dann Kommentierung lesen.

Zitat:

Gesellschaft KH VK TK Beschreibung Quelle

AACHENMÜNCHENER

AACHENMÜNCHENER FAHRERPLUS

ADLER x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04, Bes.Bed.

ALLIANZ (OPTIMUM-TARIF) Email 17.06.04, Bes.Bed.

ALTE LEIPZIGER x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 15.01.06

ALTE LEIPZIGER - FUHRPARKTARIF x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 15.01.06

AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 1 - ONLINE)

AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 1 - PAPIER)

AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 2 - ONLINE)

AMEX - (ZÜRICH, TARIF 1)

AMEX - (ZÜRICH, TARIF 2)

AMV-GewerbeKOMPAKT mobil

ARAG

AXA Kraftfahrt x x g. Zuschlag; VK,TK 10% WKZ 112;202 AKB 5/05, §13, 3 f

AXA Kraftfahrt alternativ x x g. Zuschlag; VK,TK 10% WKZ 112;202 AKB 5/05, §13, 3 e

AXA Kraftfahrt STANDARD/MAKLER

BADISCHE ALLGEMEINE

BASLER SECURITAS

BASLER SECURITAS ASP x SoBed 10/05,10

BBV BAYERISCHE BEAMTEN VERSICHERUNG

BGV

BRUDERHILFE (BASIS)

BRUDERHILFE (CLASSIC)

CONCORDIA x enthalten; obligatorisch, ohne Mehrbeitrag für Leasing-PKW (für Neu-/Ersatzgeschäft) AKB 7/05, 13a

CONDOR x g. Zuschlag; VK 10% Email 28.11.03

CONTINENTALE

CONTINENTALE - Clever

COSMOS

D.A.S.

D.A.S. (IDEAL)

DA DIREKT ONLINE

DA DIREKT VERSICHERUNG

DBV - WINTERTHUR (AUTO KOMFORT) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a

DBV-WIN SELECT (AUTO-TREND) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a

DBVS ÖFFENTLICHER DIENST (AUTO-KOMFORT) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a

DEBEKA

deutsche internet

deutsche internet clever

DEUTSCHER HEROLD x LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b

DEVK ALLGEMEINE

DEVK ALLGEMEINE - premium

DEVK EISENBAHN

DEVK K-AKTIV

EUROPA

EUROPA - Clever

FEUERSOZIETÄT BERLIN x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 5/05, §13 a

GENERALI VERSICHERUNG AG

GENERALI VERSICHERUNG-FAHRER PLUS

GERLING

GERLING.DE

GHV DARMSTADT

GOTHAER

GOTHAER - AUTOMOBIL SPARTARIF

HAMBURG-MANNHEIMER-BASISSCHUTZ

HAMBURG-MANNHEIMER-KRAFT-PAKET x g. Zuschlag; VK 11% T-Buch 8/04, S.1, S. 62

HDI

HDI GEWERBE (Tarif I3) x x g. Zuschlag; in der TGR FF kann bei Pkw, Lieferwagen durch bes. Vereinbarung, die Leistungsgrenze für eigenfinanzierte FZ auf den Neuwert oder für geleaste FZ auf die Restschuld aud dem Leasingvertrag erhöht werden. AKB 9/05, §13, 1b

HDI-INDUSTRIE (Tarif I2) x x g. Zuschlag; in der TGR FF kann bei Pkw, Lieferwagen durch bes. Vereinbarung, die Leistungsgrenze für eigenfinanzierte FZ auf den Neuwert oder für geleaste FZ auf die Restschuld aud dem Leasingvertrag erhöht werden. AKB 9/05, §13, 1b

HELVETIA BASIS

HELVETIA KOMFORT x g. Zuschlag; VK 10% AKB 1/06, §13a

HUK (BASIS)

HUK 24 (CLASSIC)

HUK-COBURG-ALLGEMEINE (CLASSIC)

HUK-COBURG-ÖFFENTLICHER DIENST (CLASSIC)

HUK24 (BASIS)

INEAS

ITZEHOER - TOP DRIVE x g. Zuschlag; VK 15%, (besondere Vereinbarung) Bes.Bed. 9/05

ITZEHOER VERSICHERUNG x g. Zuschlag; VK 15%, (besondere Vereinbarung) auch bei KFZ-Spezial AKB 9/05, Info 9/05

JANITOS

KARLSRUHER x Falls besonders vereinbart, ersetzt d. Versicherer bei vorzeitiger Aufhebung d. Leasingvertr. auf Grund eines Totalschadens o. Totalverlustes abweichend von § 13 Abs. 1 neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich aus dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ohne Zinsen (= abgezinst) ergibt (Gap-Deckung). Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis d. FZs (§13 Abs. 2 Satz 2). Bei der Berechnung ist auf den Monat abzustellen, in dem das Schadenereignis eingetreten ist. Für die Abzinsung wird d. Zinssatz zugrunde gelegt, mit dem der Leasingeber bei d. Berechnung d. Leasingrate kalkuliert hat. AKB 10/05, §13a

KARLSRUHER BEAMTEN x Falls besonders vereinbart, ersetzt d. Versicherer bei vorzeitiger Aufhebung d. Leasingvertr. auf Grund eines Totalschadens o. Totalverlustes abweichend von § 13 Abs. 1 neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich aus dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ohne Zinsen (= abgezinst) ergibt (Gap-Deckung). Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis d. FZs (§13 Abs. 2 Satz 2). Bei der Berechnung ist auf den Monat abzustellen, in dem das Schadenereignis eingetreten ist. Für die Abzinsung wird d. Zinssatz zugrunde gelegt, mit dem der Leasingeber bei d. Berechnung d. Leasingrate kalkuliert hat. AKB 10/05, §13a

KARSTADT QUELLE VERSICHERUNGEN

KBV

KRAVAG ALLGEMEINE

KRAVAG-LOGISTIC

LadyCarOnline

LIPPISCHE LANDES-BRANDVERSICHERUNGSANSTALLT x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 9/05, 13a

LSH VERSICHERUNGEN

LVM

MANNHEIMER x g. Zuschlag; VK 8% (Pkw-Systemschutz Privat- oder Firmenkunden) AKB 7/03, §13, a

MECKLENBURGISCHE SORGLOS/Komfort

MECKLENBURGISCHE SORGLOS/Tarif

MÜNCHENER VEREIN x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) (alle WKZ außer 005,006,720) AKB 7/05, 13, 10

NÜRNBERGER BASIS-SCHUTZ

NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (Garanta)

NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (N. Beamten)

OEFFENTLICHE BRAUNSCHWEIG x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13 a

OEFFENTLICHE OLDENBURG x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13

OEFFENTLICHE SACHSEN - ANHALT x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13a

ONTOS

OPTIMA

OVAG - OSTDEUTSCHE VERSICHERUNG

PATRIA x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b

PATRIA BERUFSTARIF x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b

PROVINZIAL DÜSSELDORF

PROVINZIAL KIEL x g. Zuschlag; Pkw, Lieferwag., bes. Vereinbarung AKB 10/05, §13 1b

R+V

RHEINLAND

SAARLAND

SCHWEIZER NATIONAL

SIGNAL IDUNA x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04

SV SPARKASSEN VERSICHERUNG STUTTGART x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung Tarif 7/05

SV WIESBADEN x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 7/05, §13a

SV-SACHSEN (Kundentarif) x g. Zuschlag; 112, im Komfort Deckung (Mehrkosten VK 15%, TK 10%): Der Versicherer ersetzt bei Zerstörung oder Verlust eines Leasing-Pkw - mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen - während der Laufzeit des Leasing-Vertrages die Differenz aus dem offen stehenden Leasing-Restbetrag abzüglich Entschädigungsleistung, Veräußerungswert der Rest- und Altteile (siehe AKB § 13 I Abs. 5) und SB. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, einschließlich anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung AKB 10/05, §13a + Info

VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN

VGH x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13a

VHV-Basis-Tarif

VHV-Exklusiv-Tarif

VHV-Klassik-Tarif

VICTORIA

VICTORIA-IDEAL

VÖDAG x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04

VOLKSFÜRSORGE

VOLKSFÜRSORGE-FAHRER PLUS

VOLKSWOHL-BUND (PRIVAT-TARIF)

VOLKSWOHL-BUND PARTNERTARIF

WESTFÄLISCHE PROVINZIAL x x g. Zuschlag; bes.Vereinbarung AKB 9/05, §13a

WGV-SCHWÄBISCHE ALLGEMEINE

WÜBA

WÜRTTEMBERGISCHE

WÜRTTEMBERGISCHE GEMEINDEVERSICHERUNG

WÜRTTEMBERGISCHE GEWERBETARIF

WWK

ZÜRICH x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b

Ich sollte mehr lesen.

Gut, Leasing und die Fragen dazu ...ist kein Thema für mich.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wußte nicht, dass die Concordia der größte mitbewerber der Itzehoer in SH ist. ;)

Da war ich auch nicht... Ich war bei der Provinzial Nord (Kiel).

Bin mir aber zu 99% sicher, dass das keinen Zuschlag gekostet hat.

Heute zählt alleine die aktuelle Tarifgeneration 10/2005.

Und da ist es offensichtlich nicht der Fall. ;)

Früher war ohnehin alles besser. :D

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