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(Günstige) Versicherung mit GAP Deckung
Hallo Forum!
Kann mir jemand eine (günstige) Versicherung mit GAP Deckung empfehlen?
Die üblichen Direktversicher habe ich erfolglos abgeklappert; gegen den Vertreter vor Ort habe ich auch nichts einzuwenden.... ;-)
Danke!
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8 Antworten
Itzehoer.
Kommt aber wie immer auf die individuellen Merkmale an.
Autohaus?
Bei bestimmten Marken (aber keinesfalls allen) gibt es Vorzugskonditionen vom Hausversicherer.
Bei der Versicherung, bei der ich mal gelernt habe, war GAP immer automatisch mit drin...
Ist das nicht bei allen Versicherungen so?
PS: War der größte Gegner der Itzehoer hier in S-H. Mehr verrate ich nicht
Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Versicherer bedingungsgemäß einen Vollamortisationsausgleich für seinen VN, der auch Leasingnehmer ist, ohne besondere Vereinbarung anbietet.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Versicherer bedingungsgemäß einen Vollamortisationsausgleich für seinen VN, der auch Leasingnehmer ist, ohne besondere Vereinbarung anbietet.
...ich auch nicht.
Gibts bei uns auch nur nach Absprache
Wußte nicht, dass die Concordia der größte mitbewerber der Itzehoer in SH ist.
Anbei eine Tabelle zum Thema GAP
Viel Spass beim Lesen.
Ohne Kreuze keine GAP-Deckung, wenn GAP, dann Kommentierung lesen.
Zitat:
Gesellschaft KH VK TK Beschreibung Quelle
AACHENMÜNCHENER
AACHENMÜNCHENER FAHRERPLUS
ADLER x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04, Bes.Bed.
ALLIANZ (OPTIMUM-TARIF) Email 17.06.04, Bes.Bed.
ALTE LEIPZIGER x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 15.01.06
ALTE LEIPZIGER - FUHRPARKTARIF x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 15.01.06
AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 1 - ONLINE)
AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 1 - PAPIER)
AMEX - (KARLSRUHER, TARIF 2 - ONLINE)
AMEX - (ZÜRICH, TARIF 1)
AMEX - (ZÜRICH, TARIF 2)
AMV-GewerbeKOMPAKT mobil
ARAG
AXA Kraftfahrt x x g. Zuschlag; VK,TK 10% WKZ 112;202 AKB 5/05, §13, 3 f
AXA Kraftfahrt alternativ x x g. Zuschlag; VK,TK 10% WKZ 112;202 AKB 5/05, §13, 3 e
AXA Kraftfahrt STANDARD/MAKLER
BADISCHE ALLGEMEINE
BASLER SECURITAS
BASLER SECURITAS ASP x SoBed 10/05,10
BBV BAYERISCHE BEAMTEN VERSICHERUNG
BGV
BRUDERHILFE (BASIS)
BRUDERHILFE (CLASSIC)
CONCORDIA x enthalten; obligatorisch, ohne Mehrbeitrag für Leasing-PKW (für Neu-/Ersatzgeschäft) AKB 7/05, 13a
CONDOR x g. Zuschlag; VK 10% Email 28.11.03
CONTINENTALE
CONTINENTALE - Clever
COSMOS
D.A.S.
D.A.S. (IDEAL)
DA DIREKT ONLINE
DA DIREKT VERSICHERUNG
DBV - WINTERTHUR (AUTO KOMFORT) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a
DBV-WIN SELECT (AUTO-TREND) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a
DBVS ÖFFENTLICHER DIENST (AUTO-KOMFORT) x g. Zuschlag; 112, bes. Vereinbarung Preis nach Neuwert: bis 15TEUR - 22,98EUR, bis 30TEUR- 34,65 EUR, bis 50TEUR- 46,06 EUR, bis 70TEUR - 57,46EUR, bis 90TEUR - 67,74EUR, über90TEUR - 80,50EUR. Leistungen: Sofern diese Deckung abgeschlossen wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: Versichert ist der Differenzbetrag, der sich zwischen dem vom Kasko- bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls an dem versicherten Fahrzeug ergibt. Eine im Rahmen der Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Versicherung. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer vom Leasinggeber einen Nachweis über den Ablösewert zu erbringen. Wird der Schaden durch einen Haftpflichtversicherer reguliert, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung die Entschädigungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversicherers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen AKB 10/05, §12a
DEBEKA
deutsche internet
deutsche internet clever
DEUTSCHER HEROLD x LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b
DEVK ALLGEMEINE
DEVK ALLGEMEINE - premium
DEVK EISENBAHN
DEVK K-AKTIV
EUROPA
EUROPA - Clever
FEUERSOZIETÄT BERLIN x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 5/05, §13 a
GENERALI VERSICHERUNG AG
GENERALI VERSICHERUNG-FAHRER PLUS
GERLING
GERLING.DE
GHV DARMSTADT
GOTHAER
GOTHAER - AUTOMOBIL SPARTARIF
HAMBURG-MANNHEIMER-BASISSCHUTZ
HAMBURG-MANNHEIMER-KRAFT-PAKET x g. Zuschlag; VK 11% T-Buch 8/04, S.1, S. 62
HDI
HDI GEWERBE (Tarif I3) x x g. Zuschlag; in der TGR FF kann bei Pkw, Lieferwagen durch bes. Vereinbarung, die Leistungsgrenze für eigenfinanzierte FZ auf den Neuwert oder für geleaste FZ auf die Restschuld aud dem Leasingvertrag erhöht werden. AKB 9/05, §13, 1b
HDI-INDUSTRIE (Tarif I2) x x g. Zuschlag; in der TGR FF kann bei Pkw, Lieferwagen durch bes. Vereinbarung, die Leistungsgrenze für eigenfinanzierte FZ auf den Neuwert oder für geleaste FZ auf die Restschuld aud dem Leasingvertrag erhöht werden. AKB 9/05, §13, 1b
HELVETIA BASIS
HELVETIA KOMFORT x g. Zuschlag; VK 10% AKB 1/06, §13a
HUK (BASIS)
HUK 24 (CLASSIC)
HUK-COBURG-ALLGEMEINE (CLASSIC)
HUK-COBURG-ÖFFENTLICHER DIENST (CLASSIC)
HUK24 (BASIS)
INEAS
ITZEHOER - TOP DRIVE x g. Zuschlag; VK 15%, (besondere Vereinbarung) Bes.Bed. 9/05
ITZEHOER VERSICHERUNG x g. Zuschlag; VK 15%, (besondere Vereinbarung) auch bei KFZ-Spezial AKB 9/05, Info 9/05
JANITOS
KARLSRUHER x Falls besonders vereinbart, ersetzt d. Versicherer bei vorzeitiger Aufhebung d. Leasingvertr. auf Grund eines Totalschadens o. Totalverlustes abweichend von § 13 Abs. 1 neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich aus dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ohne Zinsen (= abgezinst) ergibt (Gap-Deckung). Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis d. FZs (§13 Abs. 2 Satz 2). Bei der Berechnung ist auf den Monat abzustellen, in dem das Schadenereignis eingetreten ist. Für die Abzinsung wird d. Zinssatz zugrunde gelegt, mit dem der Leasingeber bei d. Berechnung d. Leasingrate kalkuliert hat. AKB 10/05, §13a
KARLSRUHER BEAMTEN x Falls besonders vereinbart, ersetzt d. Versicherer bei vorzeitiger Aufhebung d. Leasingvertr. auf Grund eines Totalschadens o. Totalverlustes abweichend von § 13 Abs. 1 neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich aus dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ohne Zinsen (= abgezinst) ergibt (Gap-Deckung). Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis d. FZs (§13 Abs. 2 Satz 2). Bei der Berechnung ist auf den Monat abzustellen, in dem das Schadenereignis eingetreten ist. Für die Abzinsung wird d. Zinssatz zugrunde gelegt, mit dem der Leasingeber bei d. Berechnung d. Leasingrate kalkuliert hat. AKB 10/05, §13a
KARSTADT QUELLE VERSICHERUNGEN
KBV
KRAVAG ALLGEMEINE
KRAVAG-LOGISTIC
LadyCarOnline
LIPPISCHE LANDES-BRANDVERSICHERUNGSANSTALLT x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 9/05, 13a
LSH VERSICHERUNGEN
LVM
MANNHEIMER x g. Zuschlag; VK 8% (Pkw-Systemschutz Privat- oder Firmenkunden) AKB 7/03, §13, a
MECKLENBURGISCHE SORGLOS/Komfort
MECKLENBURGISCHE SORGLOS/Tarif
MÜNCHENER VEREIN x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) (alle WKZ außer 005,006,720) AKB 7/05, 13, 10
NÜRNBERGER BASIS-SCHUTZ
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (Garanta)
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (N. Beamten)
OEFFENTLICHE BRAUNSCHWEIG x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13 a
OEFFENTLICHE OLDENBURG x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13
OEFFENTLICHE SACHSEN - ANHALT x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13a
ONTOS
OPTIMA
OVAG - OSTDEUTSCHE VERSICHERUNG
PATRIA x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b
PATRIA BERUFSTARIF x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b
PROVINZIAL DÜSSELDORF
PROVINZIAL KIEL x g. Zuschlag; Pkw, Lieferwag., bes. Vereinbarung AKB 10/05, §13 1b
R+V
RHEINLAND
SAARLAND
SCHWEIZER NATIONAL
SIGNAL IDUNA x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04
SV SPARKASSEN VERSICHERUNG STUTTGART x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung Tarif 7/05
SV WIESBADEN x x g. Zuschlag; besondere Vereinbarung AKB 7/05, §13a
SV-SACHSEN (Kundentarif) x g. Zuschlag; 112, im Komfort Deckung (Mehrkosten VK 15%, TK 10%): Der Versicherer ersetzt bei Zerstörung oder Verlust eines Leasing-Pkw - mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen - während der Laufzeit des Leasing-Vertrages die Differenz aus dem offen stehenden Leasing-Restbetrag abzüglich Entschädigungsleistung, Veräußerungswert der Rest- und Altteile (siehe AKB § 13 I Abs. 5) und SB. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, einschließlich anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung AKB 10/05, §13a + Info
VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN
VGH x g. Zuschlag; alternativ z. Neuwertentschädigung. Bes. Vereinbarung AKB 5/05, §13a
VHV-Basis-Tarif
VHV-Exklusiv-Tarif
VHV-Klassik-Tarif
VICTORIA
VICTORIA-IDEAL
VÖDAG x x g. Zuschlag; (50% in TK, 10% in VK) Email 17.06.04
VOLKSFÜRSORGE
VOLKSFÜRSORGE-FAHRER PLUS
VOLKSWOHL-BUND (PRIVAT-TARIF)
VOLKSWOHL-BUND PARTNERTARIF
WESTFÄLISCHE PROVINZIAL x x g. Zuschlag; bes.Vereinbarung AKB 9/05, §13a
WGV-SCHWÄBISCHE ALLGEMEINE
WÜBA
WÜRTTEMBERGISCHE
WÜRTTEMBERGISCHE GEMEINDEVERSICHERUNG
WÜRTTEMBERGISCHE GEWERBETARIF
WWK
ZÜRICH x g. Zuschlag; LDD-Deckung: Sofern diese Deckungserweiterung vereinbart ist, umfasst der Vers.Schutz in der VK für geleaste PKW 112 auch die im folgenden Satz beschriebenen Leistungen. (2) Bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines unter § 12 angefallenen Totalschadens oder Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Differenzbetrag zwischen der gemäß § 13 zu erstattendem Höchstentschädigung und einem höheren Restbuchwert des Leasinggebers. (3) Im Fall einer sonstigen Aufhebung des Leasingvertrages ist die Beendigung der Deckungserweiterung zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese ist dem Versicherer durch eine Bestätigung des Leasinggebers nachzuweisen AKB 10/05, 13 b
Ich sollte mehr lesen.
Gut, Leasing und die Fragen dazu ...ist kein Thema für mich.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wußte nicht, dass die Concordia der größte mitbewerber der Itzehoer in SH ist.
Da war ich auch nicht... Ich war bei der Provinzial Nord (Kiel).
Bin mir aber zu 99% sicher, dass das keinen Zuschlag gekostet hat.
Heute zählt alleine die aktuelle Tarifgeneration 10/2005.
Und da ist es offensichtlich nicht der Fall.
Früher war ohnehin alles besser.