1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. *Hilfe erster Unfall*

*Hilfe erster Unfall*

BMW
Themenstarteram 18. November 2014 um 22:17

Hallo liebe Bmw Fahrer ??,

Und zwar hatte ich Mitte September einen Unfall gehabt wodurch mein Pkw beschädigt wurde, der Schaden beläuft sich auf ca. 1800€. Die Versicherung verweigert die Zahlung da sie noch auf die polizeiliche Ermittlungsakte warten müssten , um eine Entscheidung treffen zu können. Laut dem Sachbearbeiter würde die Frau ihre Schuld nicht zugeben , weshalb man auf die Ermittlungsakte warte. Da es mir zu lange mit der Schadensregulierung gedauert hat , habe ich vor kurzem einen Rechtsanwalt zur Hilfe genommen der sich darum kümmern soll. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze habe ich total Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben und aus meiner eigenen Tasche die Anwaltskosten und Gutachterkosten zu bezahlen. Zwar sagte mir mein Anwalt das die Sachlage seines Erachtens klar wäre , aber ich trotzdem noch die Furcht habe da die Versicherung trotz der so "klaren" Sachlage nicht bezahlt hat.

Die Busgeldstelle hat letzte Woche gegen die Frau ein Bußgeldbescheid losgeschickt.

Ich war natürlich froh das die Busgeldstelle und auch die Polizei den Fehler der Frau eingesehen haben, jedoch hat mir die Behörde auch mitgeteilt,, das im Endeffekt die Versicherung entscheiden wird und sie nichts zu entscheiden

Zitat

hätten.

Ich muss in Erwägung ziehen das die Frau 2 Zeugen hatte , die meinten das man an der Kreuzung Wenden dürfe und alles rechtens sei.

Ich würde gerne von euch mal hören was ihr von dem Unfall hält und ob ich meinen Schaden erstattet bekomme und ob die restlichen Kosten bezahlt werden. Oder ob eine Teilschuld vorliegt. Oder ob ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Hier noch mal der Unfallhergang:

Ich befuhr mit meinem Pkw die Emserstraße Richtung Coulinstraße. Als plötzlich aus dem Gegenverkehr das andere Auto , auf der Vorfahrtsstraße auf der ich mich befand wendete. Um diese Kollision zu verhindern musste ich stark abbremsen und mit meinem Fahrzeug nach rechts ausweichen. Durch dieses Ausweischsmannöver rammte die rechte Seite meines Fahrzeugs den hohen Bordstein , wodurch meine Stoßstange mein Reifen und meine Felge beschädigt wurde.

 

LG

Image
Image
Ähnliche Themen
11 Antworten

Und jetzt...?:confused:

Themenstarteram 18. November 2014 um 23:11

Ich wollte wissen ob die Versicherung den Schaden regulieren wird oder ob es zur keiner Regulierung kommen wird.

Lg

Irgendeine Versicherung muss den Schaden regulieren. Da wird aber desöfterenl ange gewartet, weil jede Seite Geld sparen will.

Zum Unfall

Selbst wenn Wenden erlaubt ist MUSS die gute Frau den entgegenkommenden Verkehr vorbeilassen.

Themenstarteram 19. November 2014 um 0:14

Das heißt das ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe für Anwalt Gutachten ect.

mfg

am 19. November 2014 um 1:12

wärst in den benz gefahren anstatt an den bordstein, klare sachlage.

auch wenn die benzfahrerin nur nen spurwechsel gemacht hätte, dir somit die vorfahrt auf deiner spur genommen hätte, wäre sie zu 100% schuld.

wenn jemand einen spurwechsel machen möchte, hat er gegebenenfalls anzuhalten.

das gilt natürlich nicht bei einem ausgeschilderten reißverschluss.

habe ich hier als urteil vom olg hamm.

du hast auf deiner spur also vorfahrt, musst du bremsen und es kommt zum unfall aufgrund eines spurwechsel,

hat der andere deine vorfahrt verletzt und hat zu 100% schuld.

Themenstarteram 19. November 2014 um 1:17

Danke erstmal für die hilfreiche Antwort .

In dem Moment will man halt nur ausweichen.

So wie du geschrieben hast heist es das ich den kompletten Schaden erstattet bekomme auch wenn ich nicht die Fahrerin berührt habe.

Die Fahrerin hat dir die Vorfahrt auf deiner Spur genommen. Folgeschäden dieses Eingriffs in den Straßenverkehr muss ihre Versicherung übernehmen, auch wenn du sie nicht berührt hast. Du bist ausgewichen um einen vermeintlich viel höheren Sachschaden abzuwenden.

Aber recht haben und recht bekommen ist leider zweierlei. Richtig war den Anwalt hinzuzuziehen, den du bei vollschuld des unfallgegners natürlich nicht bezahlen musst. Hauptsache ist immernoch dass keiner zu Schaden gekommen ist trotz dem ganzen ärger.

am 19. November 2014 um 9:34

Erwarte hier bitte keine Unfallanalyse mit Deckungszusage.

Im ungünstigsten Fall weist man die eine zu hohe Geschwindigkeit nach oder es wird behauptet, du seiest von der Straße abgekommen und das andere Fahrzeug habe erst danach gewendet um dir zu helfen. Die Stoßstange (nicht im Anstoßbereiches des Bordsteines) sei bei dem Unfall nicht in Mitleidenschaft gezogen worden... Es gibt zu viele Einflussfaktoren auf deine Fragestellung. Ich nehme an, Alkohol oder Drogen wurden bei dir nicht fest gestellt !?

Lass deinen Anwalt die Angelegenheit regeln und warte ab.

Vor allem jedoch gilt: Halte die Kosten bis zur Auszahlung der Regulierungssumme so gering wie möglich, da immer das Risiko besteht darauf sitzen zu bleiben. Ein Indianisches Sprichwort lautet "Teile das Fell des Bären erst wenn du ihn erlegt hast"

Themenstarteram 19. November 2014 um 11:38

Also Alkohol und Drogen hatte ich natürlich nicht zu mir genommen :D

Das ich auf die vollen Kosten sitzen bleibe ist aber eher unwahrscheinlich oder ?

Bei mir war auch mal ein Fall als ich noch einen Audi A4 hatte.

Ich bin mit meinem Auto Links abgebogen und musste warten bis eine Frau über die Ampel geht weil für die Grün war,das Auto hinter mir hat es nicht gesehen das ich gebremst habe und ist mir hinten reingefahren.Die Polizei kam auch dann und hat alles aufgenommen,habe dann mein Wagen zur Audi Werkstatt gefahren und der Schaden war irgendwas mit 8 oder 9000 Euro,habe den Wagen dort gelassen zur Reperatur und Audi hat sich um alles gekümmert mit der Versicherung.Die Versicherung von dem jenigen hat sich auch erst geweigert für den Schaden zu bezahlen,danach hat Audi ihren Anwalt eingeschaltet und das Geld für den Schaden wurde dann Ruck Zuck bezahlt

Letztlich ist aus meiner Sicht eine Aussage zur Kostenübernahme von wem auch immer an dieser Stelle kaum verbindlich möglich. Du hast uns Deine Schilderung des Unfallhergangs mitgeteilt, im besten Fall wird diese vom Unfallgegner bestätigt, was hier wohl nicht so ist. Mit dem Einschalten eines Anwalts hast Du als Konsequenz den richtigen Weg für das weitere Verfahren eingeschlagen. Nun heißt es abwarten, ob eine Einigung erreicht werden kann oder aber der Weg vor's Gericht notwendig wird. In jedem Fall alles Gute für das weitere Geschehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen