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"Ich saufe für drei" bald auch in "D"
Hallo
Bei uns in der Schweiz haben die "jungen Grünen" seit längerem eine Aktion laufen.
An Offroader werden Aufkleber mit der Schrift " Ich saufe für drei" montiert. Natürlich ohne den Fahrzeughalter zu fragen.
Ein Gerichtsentscheid hat nun ergeben das dies KEINE Straftat ist. Die Kleber müssen sich nur ohne Beschädigung des lackes entfernen lassen..... eine Frechheit.
http://www.readers-edition.de/.../...eber-in-der-schweiz-nicht-illegal
Nun stand in der Zeitung dass die "Grünen" in Deutschland Ihre Schweizer-Grünen angefragt haben ob Sie diese Strategie auch in Deutschland übernehmen dürfen.
Die Grünen in der Schweiz sind davon natürlich hell begeistert.
So wie es aussieht müsst Ihr wohl in absehbarer Zeit damit rechnen einen mit Sticker bepflasterten Wagen anzutreffen wenn Ihr zu eurem Auto kommt.
Ob bei euch die Rechtslage anders sein wird als bei uns weis ich nicht.
Falls ich mal wieder so nen Aufkleber am Auto habe und den Verursacher nicht antreffe werd ich den wohl demontieren und an ne auffällige Stelle kleben- Hinter dem Schriftzug " Ich saufe für drei" "......und das ist auch gut so" anfügen und meinen Spass dran haben wenn sich die grünen aufregen.
Fakt ist, wenn ich erfahre das die Grünen mal wieder irgendwo eine Kundgebung gegen Offroader lancieren werd ich wohl dort den ganzen tag gemütlich rumgurken
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236 Antworten
Ich glaube, dass die in D mächtig eins auf die Hucke bekommen werden.
Es gab da doch mal was, wo z.B. Besuchern von Freizeitparks während ihres Besuchs die Fahrzeuge mit Freizeitpark-Aufkleber verziert wurden auf dem Parkplatz - das mussten sie auch unterlassen .. Sachbeschädigung, Belästigung ..
Ich kann über die Vorgänge in der Schweiz nur den Kopf schütteln.
Selbst Werbezettel ungefragt unter den Scheibenwischer geklemmt, kann für den Zettelaustragenden unangenehme Folgen haben, denn am fremden Scheibenwischer hat er ungefragt nichts zu suchen.
Ich hab mal Folgendes dazu gefunden:

QuelleZitat:
Die Scheibenwischer-Werbung stellt eine unzulässige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient. (IHK-Frankfurt am Main: "Werbezettel hinter Scheibenwischer von Autos zu befestigen, ist ebenfalls unzulässig, da der Scheibenwischer nicht zu diesem Zwecke dient und insofern quasi missbraucht wird."
![]()
Zudem wird dem Besitzer eines Kfz das Entsorgungsproblem auferlegt und mutet ihm zu, daß die Wischerblätter seines Kfz gewissermaßen als Briefkasten zweckentfremdet werden, was ihn in der Nutzung seines Fahrzeuges beeinträchtigt. (Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 7 Rdnr. 31).
Anders als bei der Briefkastenwerbung muß der Halter eines Kfz auch nicht durch einen Aufkleber "Keine Werbung" o.ä. darauf aufmerksam machen, daß er solche Werbung nicht wünscht, denn anders als der Briefkasten dient das Kfz nicht dem Erhalt von Post. Zudem würde ein solcher Aufkleber die Ästhetik eines Kfz sehr stören.
Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Angebot der Werbung und den Privatbereich des Adressaten besteht. Dies ist der Fall, da das Werbeschreiben ohne vorherige Interessenbekundung übermittelt wurde.
Die Form der Scheibenwischer-Werbung birgt die Gefahr der Ausuferung in sich, da diejenigen, die bislang auf diese Werbeart verzichtet haben, gezwungen wer-den, ebenfalls sich dieser Mittel zu bedienen. Eine Werbeart ist schon dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung führt. (vgl. BGH GRUR 1988, 614 zur BTX-Werbung)Das Landgericht Berlin hat es - wie schon erwähnt - so gedeckelt.
Da braucht man gar nicht darüber nachzudenken, was so ein Aufkleber am Offroader in D wäre ..
He - He - He .. >Hände reibt< die sollen mal ruhig kommen
nebst der sachbeschädigung, weil meiner ist eh immer dreckig, da bleibt ein kratzer! ich würde mich psychisch belastet fühlen und sofort zum arzt gehen, schlaflose nächte würden mich in den wahnsinn treiben und das hätten die aufkleber menschen alles zu verantworten -> sind die dann schadensersatzpflichtig?
die bezeichnung "ich saufe" bezieht sich in meinem augen ja auch auf den halter/fahrer des fahrzeugs....da fühle ich mich auch noch in meinen grundrechten verletzt, mir steht das grundsätzlich zu, soviel wasser zu trinken, wie ICH will.
"ich wähle grün", oder war da auch mein auto gemeint??
cu
xen
Hallo Gasjeeper, ich bin´s mal wieder.
Stimme Deinem Beitrag voll und ganz zu.
Darf ich dann die Knöllchen der Politesse auch als "Sachbeschädigung mit Missbrauch des Scheibenwischers" betrachten? Ist ja im weitesten Sinne auch ein Werbezettel, nämlich Werbung für die Stadtkasse.
Ansonsten sollen die Grünen mal kommen...
VG,
Rolf
Oh ja, lasst die Grünen mal kommen...Ich sehe schon die Wirrköpfe durch Hamburgs Innenstadt rennen, auf der Flucht vor Autofahrern...
"Ich saufe für drei" würde ich glatt als Beleidigung gegen mich zur Anzeige bringen. So schlecht dürften die Chancen doch gar nicht stehen...
Vielleicht sollte ich mir tatsächlich noch einen Aufkleber ans Heck pappen:
Zitat:
Original geschrieben von Biggerisbetter
Das wär auch ne Idee: Einen riesigen Sticker: Mietglied der Grünen Partei" aufs Heck pflastern.![]()
Das würde ich auf keinem Fall machen - für die auch noch Werbung fahren.
Setzt doch etwas Gras auf dem Unterfahrschutz an und macht einen Aufkleber hinten dran:
"Fahrendes Biotop - bitte nicht unnötig belästigen."

Wenn sowas an meinem Blazer hängt, kommt nur Folgendes dazu...
... dafür halte ich auch 3 Autoleben länger.
wat... ???
schöne Hatzkampange .... das trägt nicht zu Friedlichen Zusammenleben bei....
waren die Grünen nicht auch die, die für Frieden und individualismus standen ???
Ich betone das ich auch für Umweltschutz bin... aber es soll sinnig sein !!!
Deshalb fahre ich ein Auto was ganz gut ohne Strassen auskommt
und wenn ich so'n A... an meinem Zook erwische, dann...... grrrrrrrrrrrrrr ;(
Also ich fahr doch ein 4 Liter Auto
Zitat:
Original geschrieben von Biggerisbetter
Das wär auch ne Idee: Einen riesigen Sticker: Mietglied der Grünen Partei" aufs Heck pflastern.![]()
Oder: "Greenpeace Staff Car - official use only!"

Oder: "Greenpeace Staff Car - official use only!"
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Jo, der wäre auch nicht schlecht...
zu den aufklebern
Hi, bin nur Hobby Geländewagen-Fahrer
im richtigen leben fahre ich einen alten daimler w124...
und wenn wir aus dem Supermarkt kommen habe ich auch min. drei Kärtchen an der Karre hängen
" wölle deine Auto klaufen"
wie steht es denn mit den Kärtchen? Die darf man an die Scheibendichtung stecken?
Nerven tun die auch!
Ach um die "grünen" zu schocken, macht sich auch neben dem 4x4 Schriftzug ein Sticker mit den Worten:
"zurück zur Natur...aber nicht zu Fuß!!!!"
sehr gut!
gruß waylon
Re: zu den aufklebern
Zitat:
Original geschrieben von Wayli
Hi, bin nur Hobby Geländewagen-Fahrer
im richtigen leben fahre ich einen alten daimler w124...
und wenn wir aus dem Supermarkt kommen habe ich auch min. drei Kärtchen an der Karre hängen
" wölle deine Auto klaufen"
wie steht es denn mit den Kärtchen? Die darf man an die Scheibendichtung stecken?
Nerven tun die auch!
Lies dazu bitte das mal komplett durch:
Werbung am Auto
Da dürfte Deine Visitenkartenfrage auch ausgiebig erklärt werden. Im Prinzip analog zur Scheibenwischerwerbung.
NERVIGE WERBUNG AM AUTO
... aber Vorsicht!
Wenn man dann die Kärtchen / Kleber / Flugblätter wutentbrannt zusammenknüllt und auf den Boden feuert, ist man schnell selbst ein "Bußgeldopfer", wenn die aufmerksame Ordnungsmacht zugegen ist!
Uniformierte "Umweltschützer" ahnden dann schnell mal die unerlaubte Abfallentsorgung auf dem Parkplatz.