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"Junge Fahrer" Rabatt
Hi,
beim Junge Fahrer Programm erhält man den Rabatt von 1000 Euro ja, wenn man seinen Führerschein seit maximal 15 Monaten hat. Gilt hierbei für die Bestimmung des Zeitraums seit Führerscheinerwerb der Tag der Bestellung vom Auto oder der Tag der Auslieferung?
Vielen Dank im Voraus!
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28 Antworten
Ich glaube die Bestellung bzw. der Kaufvertrag ist das entscheidende Datum
auf jeden fall der tag des kaufvertrags. die übergabe ist nur für mängelrechte wichtig.
weiß jemand, ob es für den käufer möglich ist, den wagen sofort wieder zu verkaufen? bei mir stellt sich nämlich das problem, dass ich meinen führerschein länger als 15 monate habe, ein freund von mir aber nicht. könnte der den wagen nicht kaufen, 1000€ einstreichen (immerhin 4% bei 25'€ Kaufpreis) und mir den wagen sofort weiterverkaufen? oder gibts es da beschränkungen seitens VW?
bye,
chrischti
Zitat:
Original geschrieben von chrischti
auf jeden fall der tag des kaufvertrags. die übergabe ist nur für mängelrechte wichtig.
weiß jemand, ob es für den käufer möglich ist, den wagen sofort wieder zu verkaufen? bei mir stellt sich nämlich das problem, dass ich meinen führerschein länger als 15 monate habe, ein freund von mir aber nicht. könnte der den wagen nicht kaufen, 1000€ einstreichen (immerhin 4% bei 25'€ Kaufpreis) und mir den wagen sofort weiterverkaufen? oder gibts es da beschränkungen seitens VW?
bye,
chrischti
Also was ich im Internet gelesen habe, muss das Auto 1 Tag auf deinen Freund zugelassen sein. VW will eine Kopie vom Fahrzeugschein, Führerschein und Perso haben.
weißte noch, wo du das gelesen hast? ich hab nur dürftige infos auf der vw seite gefunden.
Also mir hat man nichts dergleichen gesagt beim Kauf von meinem. Ich war damals noch knapp unter der Grenze, hab ihn also selbst gekauft.
Allerdings hättest du in dem Fall den Wagen als Gebrauchten aus 2. Hand, falls du ihn wiederverkaufst ist er schon 3. Hand...
ja, das ist schon ungünstig. aber, man sieht ja, dass der wagen nur sehr kurze zeit zugelassen war. ist ja bei tageszulassungen genauso. danke nochmal.
doch noch etwas:
zahlt man erst den vollen kp und kriegt dann nachdem ausweis, fahrzeugschein und führerschein in kopie zu vw geschickt wurden das geld von vw wieder oder wird das gleich von der rechnung abgezogen?
Zitat:
Original geschrieben von chrischti
weißte noch, wo du das gelesen hast? ich hab nur dürftige infos auf der vw seite gefunden.
Das stand auf der Seite von der Preisagentur über der ich das Auto bestellt habe
Zitat:
Können wir für Sie die VW-Prämie in Höhe von € 1.000 einrechnen? (Bestellung bis 30.06.2006 über einen Führerscheineuling, der maximal 15 Monate im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, und Zulassung auf diesen für mindestens einen Tag?)
Habe jetzt eben beim Händler angerufen. Der meinte es gilt das Datum der Zulassung. Will jetzt aber nochmal sich genau erkundigen. Wäre bei mir ziemlich ärgerlich, wegen 5 oder 6 Wochen den Rabatt zu verlieren.
Zitat:
Original geschrieben von chrischti
doch noch etwas:
zahlt man erst den vollen kp und kriegt dann nachdem ausweis, fahrzeugschein und führerschein in kopie zu vw geschickt wurden das geld von vw wieder oder wird das gleich von der rechnung abgezogen?
Wurde bei mir direkt vom KP abgezogen!
Zitat:
Original geschrieben von timito
Habe jetzt eben beim Händler angerufen. Der meinte es gilt das Datum der Zulassung. Will jetzt aber nochmal sich genau erkundigen. Wäre bei mir ziemlich ärgerlich, wegen 5 oder 6 Wochen den Rabatt zu verlieren.
Also es ist doch so, dass das Kaufdatum entscheident ist. Habe direkt bei VW angerufen und dort diese Info bekommen
Die 1000 Euro werden direkt vom Kaufpreis abgezogen, jedoch steht im Vertrag eine Klausel über die Haltedauer vom 6 Monaten, die VW nachprüfen könnte. Allerdings habe ich das so noch nicht mitbekommen.
Sollte das Auto jedoch Finanziert werden geht das ganze auf keinen Fall.
Zitat:
Original geschrieben von timito
Also es ist doch so, dass das Kaufdatum entscheident ist. Habe direkt bei VW angerufen und dort diese Info bekommen
Alles andere wäre auch totaler unsinn!
Wobei man sich bei VW nicht immer so sicher sein kann...
Ich habs selbst erst gemacht, daher Infos aus 1. Hand:
-Der Tag des Kaufvertrages ist entscheidend!
-Du musst mindestens 6 Monate Halter des Fahrzeugs bleiben
-Deine Fahrschule muss ein Schulfahrzeug von VW haben (darauf wurde bei mir aus welchen Gründen auch immer allerdings nicht geachtet)
Zitat:
Original geschrieben von maddin86
Deine Fahrschule muss ein Schulfahrzeug von VW haben (darauf wurde bei mir aus welchen Gründen auch immer allerdings nicht geachtet)
Hab kürzlich auch mit jemandem gesprochen, der da teilgenommen hat, und der auf nem BMW geschult hat. Ich glaube dass denen das eigentlich wurscht ist, solange du denen nen Neuwagen abkaufst
Zitat:
Original geschrieben von maddin86
Ich habs selbst erst gemacht, daher Infos aus 1. Hand:
-Der Tag des Kaufvertrages ist entscheidend!
-Du musst mindestens 6 Monate Halter des Fahrzeugs bleiben
-Deine Fahrschule muss ein Schulfahrzeug von VW haben (darauf wurde bei mir aus welchen Gründen auch immer allerdings nicht geachtet)
Wie überprüft VW das mit den 6 Monaten? Wollen die dann nochmal den Schein im Original sehen?
Und in den Teilnahmebedingungen steht ja "Der Führerschein-Neuling sollte in einer Fahrschule den Führerschein gemacht haben, die über min. ein VW Schulungsfahrzeug verfügt".
Also das "sollte" klingt für mich so, als ist es am Ende egal.