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"Kaufe alle Autos, auch Unfallwagen, ohne TÜV, ASU, ohne Abmelldung etc..."

Themenstarteram 1. Juli 2005 um 7:27

Hi, von diesen Anzeigen, die an meinem Auto steckten habe ich derer 5. Da ich ihn jetzt verkaufen muß wollte ich fragen:

1. wie sicher sind diese Angebote von Export-Händlern? habt ihr damit Erfahrung? ich habe einen alten Citroen AX, der bis Sept. noch TÜV hat und zuverlässig anspringt. Da ich mir jetzt einen neuen gebrauchten zugelegt habe muß der aber weg.

2. Ich habe schon einige Verkaufsverträge im Internet gefunden, aber noch keinen, der auf diese Angebote "maßgeschneidert" ist. Habt ihr eine empfehlenswerte Quelle für solch einen Vertrag?

Was kann mir passieren, wenn ich meinen Wagen unabgemeldet verkaufe?

Vielen Dank, Chris

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12 Antworten
am 1. Juli 2005 um 10:41

Habe selbst auch schon zwei meiner damaligen Autos an solche Export-Händler verkauft.

Bisher mit guten Erfahrungen.

Solltest nur bei solchen Geschäften unbedingt das Fahrzeug vorher abmelden und der Versicherung melden.

Desweiteren solltest du beim Verkauf eine Kopie des Personalausweises oder Passes des Käufers zusammen mit dem Ankauf/Kaufvertrag geben lassen um die Identität des Käufers bei evtl. Problemen nachweisen zu können.

z.B. falls die dein Auto kaufen, dann ausschlachten und die Überreste auf irgeneinem Acker etc, stehenlassen. Ohne einen solchen Nachweis, kann dir der Käufer ja viel erzählen, wer er ist, richtig?

Ausserdem sind diese Leute auch nicht alle gewerbliche Händler, wie man es sich vieleicht vorstellt.

Desweiteren nur Barzahlung akzeptieren. Keine Überweisung.

Kaufverträgegibts z.B. bei Autoscout etc. Darin soltest du auch nochmal ausdrücklich jede Art von Gewährleistung etc. ausschliessen. Doppelt ist halt besser.

Also ich bin immer wie o.g. vorgegeangen und habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, da diese doch recht gut zahlen. Lohnt sich in der Regel aber nur bei älteren Modellen, die kein Händler mehr in Zahlung nehmen will.

MfG

Motoele

am 1. Juli 2005 um 10:43

Ach und noch eins:

Nach dem Verkauf habe ich auch immer der Zulassungsstelle den Käufer genannt.

Diese sog. Verkaufsanzeige gibt es bei fast jeder Zulassungstelle auf der Homepage zum runterladen und ausdrucken.

MfG

Motoele

Themenstarteram 1. Juli 2005 um 11:18

Hi, danke für die Tips. Ich möchte mein Auto ohne vorherige Abmeldung verkaufen, da der Käufer ja sonst nicht mit fahren kann (ausgenommen mit rotem Schild).

Allerdings kommen mit der Abmeldung wiederum Zeit und Kosten auf mich zu- das lasse ich lieber den Händler erledigen- deshalb möchte ich in den Vertrag hinzufügen, dass der Käufer das Auto innerhalb 3 Tagen abzumelden hat.

am 1. Juli 2005 um 11:51

WEnn es aber eine richtiger Export-Händler ist, dann kannst du dein Auto bedenkenlos abmelden, denn dann hat dieser roter Nummernschilder und kann das Fahrzeug bewegen.

Solltest du es trotzdem nicht abmelden wollen, dann denk bitte an die Verkaufsanzeige gegenüber der Versicherung sowie der Zulassungsstelle.

MfG

Motoele

Hallo!

Hab schon schlechte Erfahrungen mit solchen Hädlern gemacht. Hatte damals einen Kadet ECC, den ich unbedingt loswerden , aber möglichst noch ein paar Mark für haben wollte.

Naja, angebote gabs viele, einen hab ich dann genommen, der wollte mir 500Dm geben. War soweit auch OK, das Auto war dieses Geld keinesfalls wert, also hab ich schnell zugeschlagen. Am nächsten Tag das angemeldete Auto den Verkäufer übergeben, Kaufvertrag gemacht mit der Klausel, dass er das Auto innerhalb von 7 Tagen abzumelden habe und habe meine Geld bekommen. EIne Kopie hab ich an meine Versicherung, eine an die KFZ-Zulassungstelle gefaxt.

Ca. 4 Wochen wurde von meinem Konto die Versicherungsprämie für mein Auto abgezogen. Lt. Meiner Versicheurng wurde das Auto noch nicht abgemeldet worauf ich bei der KFZ-Zulassungsstelle anrief die mir dies auch bestäigten. Naja, ich zum Käufer hingefahren und wollte Ihn zur Rede stellen. Dieser wohnte dort nicht mehr, konnte aber durch den Nachbarn seine neue Adresse rausfinden und bin da hingefahren. Er erzählte mir, das Auto wäre nicht gut genug gewesen und er habe es wieder verkauft. Angeblich zu einem rusischen Exporteur. Er zeigt mir auch seinen Kaufvertag - komischer weise hat er noch alle Durchschläge...

Daraufhin habe ich die Polizei angerufen und eine Zwangsabmeldung beantragt und meine Kennzeichen als gestohlen gemeldet.

Die Zulassungsstelle meinte, dass ich meine KFZ-Steuer noch solange zu bezahlen habe, bis das Auto nachweislich abgemeldet sei. Mir blieb also nichts weiter übrig als abzuwarten.

Wieder 12 Wochen später meldete sich die Polizei bei mir. Mein Auto sei an der Nordseeküste gefunden worden - ein Abschiebekandidat sei damit geflohen. SIe konnten die Schlüssel und Papiere sicherstellen und fragten, ob ich das Auto wiederhaben wollte. Andernfalls geht es in Besitz der Gemeinde und würde versteigert.

Auf alle Fälle war die ganze Geschicht ziemlich teuer und zeitraubend.

MFg Chris

am 14. Juli 2005 um 12:11

Fazit:

Also unbedingt vorher abmelden und sicherstellen, dass man den Verbleib des Fahrzeuges unbedingt nachweisen kann.

MfG

Motoele

am 20. Juli 2005 um 9:46

Habe auch das Problem Wagen verkauft, neuer Besitzer nicht mehr auffindbar.

Wagen sollte ins aussland.

Keine Abmeldung und bis die Fahndungsfrist ausgelaufen ist werden ca. 2 Jahre vergehen also 2 Jahre Steuern zahlen für nix.

Es sei denn er wird gefunden, aber wer sucht bei den Kasachen?

Habe noch eine Handy nummer wo vom ersten Tag keiner ran ging. ich dussel habe nähmlich mein Handy im auto gelassen.

nun werde ich versuchen über die Handy Nr. den Besitzer zu finden.

also, zur Sicherheit und zur Vemeidung unnötger Kosten:

mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und dort das Auto abmelden

Punkt

der Käufer kann dann ja noch am Tag der Abmeldung mit "seinem" "neuen" Auto nach Hause fahren

stimmt das so ?

Schreddi ?

wenn der Käufer vertrauenserweckend ist, kann man ihm die Kennzeichen ja auch gegen Pfand überlassen; das Pfand (100 Euro) bekommt er dann zurück, wenn er die Ab- oder Ummeldebestätigung vorlegt ...

am 21. Juli 2005 um 9:54

garnicht lange überlegen.

Wie ich bereits oben schon irgendwann erwähnt habe am besten vorher abmelden, denn jeder Händler hat rote Nummern und kann das Fahrzeug somit bewegen.

Dann KAufvertrag machen und die Personalien feststellen.

Dann Verkausanzeige an:

- Straßenverkehrsamt

- Versicherung

Dann sollte eigentlich nix schief gehen. Wie gesagt habe es immer so gemacht und hatte bisher keine Probleme.

MfG

Motoele

Für den Fall, dass man mit dem Käufer zum SVA fährt, kann man dort das Fahrzeug abmelden und dem Käufer übergeben. Der Wagen bleibt bis zum Ablauf des Tages (23:59) versichert. Aber...

sollte es sich beim Käufer um ein schwarzes Schaaf handeln, fährt er um die Ecke, hämmert in einen teuren Pkw und deine Versicherung muss blechen, der schöne Schadensfreiheitsrabatt wird hochgestuft, denn plötzlich ist der Fahrer nicht mehr zu erreichen. Könnte auch bei der Probefahrt passieren.

Ich denke die Versicherung von deiner Unschuld zu überzeugen wird schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von omi-cop

sollte es sich beim Käufer um ein schwarzes Schaaf handeln, fährt er um die Ecke, hämmert in einen teuren Pkw und deine Versicherung muss blechen, der schöne Schadensfreiheitsrabatt wird hochgestuft, denn plötzlich ist der Fahrer nicht mehr zu erreichen. Könnte auch bei der Probefahrt passieren.

Ich denke die Versicherung von deiner Unschuld zu überzeugen wird schwierig.

Während der Probefahrt müsste eigentlich der Probefahrer die Hochstufung bezahlen. Wenn er weg ist, ja, dann allerdings viel Spaß.

Nach der Übergabe ist aber der Käufer haftpflichtig, auch gegenüber der Versicherung. Der Verkäufer-Schadensfreiheitsrabatt wird also nicht mehr belastet. Nachweis ist theoretisch ganz einfach: Unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit an die Versicherung schicken.

MfG, HeRo

Naja zum Teil ist da eine Probefahrt gar nicht mehr nötig. Hautsache das Auto springt an und fährt ein paar Meter im Hof.

Würde sowieso nie ein Fahrzeug übergeben das noch immer auf mich angemeldet ist. Abmelden und der Rest ist den Käufer sein Problem.

Zu den Verträgen bekommst im Schreibewarenhandeln und zum Teil auch bei div Versicherungen.

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