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"Lasierte" Rückleuchten eintragen?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 3. September 2005 um 21:44

hi

,eint ihr man würde solche lasierten rückleucten eingetragen bekommen?

die sehen ja so sexy aus !

 

Artikelnummer: 7996460505

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24 Antworten

Du weißt doch gegen abgabe von unmegen Euros ist alles in den Brief zu bekommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von 16V Fräse

Du weißt doch gegen abgabe von unmegen Euros ist alles in den Brief zu bekommen ;)

nur ob man lange damit glücklich ist sei aber fraglich :D

Themenstarteram 4. September 2005 um 6:56

naja ich meinte eigentlich keine vitamin b eintragung sondern eine völlig normale §21 oder so .

wo man dann auch mit ruhigem gewissen fahren kann

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

naja ich meinte eigentlich keine vitamin b eintragung sondern eine völlig normale §21 oder so .

wo man dann auch mit ruhigem gewissen fahren kann

Nein.

am 4. September 2005 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

naja ich meinte eigentlich keine vitamin b eintragung sondern eine völlig normale §21 oder so .

wo man dann auch mit ruhigem gewissen fahren kann

Ist das dein Ernst oder war das jetzt nen Witz ?

Unter normalen Umständen wirst du die Garantiert nicht eingetragen bekommen ...

Themenstarteram 4. September 2005 um 7:20

warum? wegen der lichtdurchlässigkeit oder wegen des evtl spiegelverhaltens?

ein bekannter von mir hat sie auf einem lupo drauf und hat sie beim tüv eingetragen obwohl sie so dunkel sind das man das bremslich fast nicht sieht

kann man so nie sagen kommt doch immer auf den Prüfer drauf an das ist bei allen sachen so!! Da kann man sich nie Festlegen obs eingetragen bekommst oder nie!

Ich dachte die Eintragung von modifizierten Scheinwerfern und Leuchten ist nur dann offiziell gültig, wenn es für das Gerät ein lichttechnisches Gutachten gibt, oder lieg ich da falsch???

Und das wird es wohl auch für "fachmännisch schwarz lasierte" Rückleuchten eher nicht geben...

Ist auch nicht möglich. Jede anderweitige Eintragung ob mit Vitamin B oder ganz normal ist auch nicht gültig.

Und wer Rückleuchten drauf hat deren Bremslicht nicht einmal erkennbar ist fährt mehr als verantwortungslos durch die Gegend, egal ob im Schein was steht oder nicht...

das eintragen ist unter keinen umständen legal möglich. selbst bei vorlage eines gültigen und neu dafür erstellten gutachtens nicht. der grund ist relativ simpel, die rückleuchten wurden von einem hersteller XY ohne diese lasur produziert und sind auch nur so im produktionszustand überhaupt auf der straße zugelassen. jede änderung des ausgangszustandes läßt die allgemeine erlaubnisse für DIESE rückleuchte ansich erlöschen.

Also ich kenn jemanden der hat welche dran die hat der auch nie eingetragen....mich würde ma intresieren was dem pasiert wenn die den anhalten damit??? Also die sind richtig dunkel schwarz....

mängelkarte und evtl punkte wegen verkehrsgefährdung. im falle eines unfalles (passiert leicht wenn man nicht merkt das der vordermann bremst) dann wirds richtig teuer

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

warum? wegen der lichtdurchlässigkeit oder wegen des evtl spiegelverhaltens?

Wegen der fehlenden Bauartzulassung bzw. der Tatsache, daß die Bauartzulassung, welche ursprünglich für die Leuchte erteilt wurde, durch die Manipulation ihre Gültigkeit verloren hat.

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