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"Lebenslange" Garantie

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 15:30

Hallo,

ich bin neu hier im Forum, und möchte mich deshalb kurz vorstellen.

Mein Name ist Willi, und ich bin seit Oktober 2011 Besitzer eines neuen

Insignia 2.0, Sports Tourer, Automatik.

Das Auto ist bis jetzt knapp 3.000km gelaufen.

Nach Beseitigung der Abtrifft nach rechts durch andere Bereifung, bin ich nach so kurzer Laufzeit mit dem Auto eigentlich zufrieden, wenn nicht die „Nebengeräusche“ wären („klagendes Heulen“, das aufhört wenn ich den Klimakompressor ausschalte(!) oder die Klimaanlage nicht arbeitet(?) und „dumpfes Klappern“ aus dem Bereich unter dem rechten Außenspiegel(?).

Das Problem ist der Vorführeffekt: Die Geräusche sind nicht konstant hörbar.

Aber das ist nicht der Grund warum ich mich im Forum mit einer Bitte an Euch wende, sondern:

Wer von Euch hat einen INSIGNIA gekauft und noch die ursprüngliche(!) „Lebenslange Garantie“ von OPEL erhalten??

Damit meine ich die „Lebenslange Garantie für den Erstkäufer des INSIGNIA,

beschränkt auf eine max. Fahrleistung des Autos von 160.000 Km“.

Nach meinem Kenntnisstand wurde diese Garantie von OPEL für die ersten INSIGNIAS,

bis zum 31. Oktober 2011, kostenlos gegeben.

Ab 01. November 2011 wurde diese Garantie abgeschafft und durch eine

jährlich zu erneuernde, kostenpflichtige Anschluss-Garantie ersetzt.

Als ich meinen Insignia im August 11 bestellt habe, sollte diese Lebenslange Garantie dabei sein! Bei Auslieferung im Oktober 11 habe ich nur noch die kostenpflichtige Anschlussgarantie erhalten.

Aus diesem Grund habe ich mit dem Händler Streit und spiele mit dem Gedanken diese Lebenslange Garantie auf dem Rechtswege einzuklagen.

Darum meine Bitte an Euch:

Könnte jemand, der diese erste(!) Lebenslange Garantie erhielt, mir Auskunft darüber geben, ob man bzw., ob er für diese Garantie einen speziellen Vertrag erhielt, und wenn ja wäre es sehr nett, wenn er diesen Vertrag vielleicht einscannen und mir so mitteilen würde.

Im voraus besten Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Willi

 

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2011 um 15:44

Hallo Willi,

haben meinen am 28.07.2011 bestellt und

am 10.11.2011 zugelassen.

Die "lebenslange Garantie" war Bestandteil

des Vertrages.

Soviel ich weiss bekommt jeder Neuwagenkäufer,

der vor dem 01.11.2011 den Kaufvertrag abgeschlossen hat

diese lebenslange Garantie.

Gruß Axel

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hab meinen noch nicht erhalten. sobald ich se habe scann ich es ein

am 30. Dezember 2011 um 15:44

Hallo Willi,

haben meinen am 28.07.2011 bestellt und

am 10.11.2011 zugelassen.

Die "lebenslange Garantie" war Bestandteil

des Vertrages.

Soviel ich weiss bekommt jeder Neuwagenkäufer,

der vor dem 01.11.2011 den Kaufvertrag abgeschlossen hat

diese lebenslange Garantie.

Gruß Axel

Aber diese Lebenslange Garantie beinhaltet auch einen Eigenanteil von 150Euro der dann mit auf der Fahrzeugrechnung steht... Jedenfalls war das bei mir so... Und dann kommt noch eine Gebühr dazu um sie jedes Jahr nach der Werksgarantie neu zu verlängern...

Im Endeffekt war es nichts anderes als eine Zusatzgarantie... Halt im schönen Namen "Lebenslang" getarnt...

zu diesem thema wurden schonmal alle spezialisten aktiv, einfach mal die suchfunktion benutzen.... :)

 

da kommt dann z.b. das

 

www.motor-talk.de/.../...pricht-lebenslange-garantie-t2835161.html?...

Zulassung Astra in der 50 KW 2011. Lebenslange Garantie wurde als Urkunde vom FOH übergeben.

Zitat:

Original geschrieben von Willi 2.0T

Hallo,

Als ich meinen Insignia im August 11 bestellt habe, sollte diese Lebenslange Garantie dabei sein! Bei Auslieferung im Oktober 11 habe ich nur noch die kostenpflichtige Anschlussgarantie erhalten.

Aus diesem Grund habe ich mit dem Händler Streit und spiele mit dem Gedanken diese Lebenslange Garantie auf dem Rechtswege einzuklagen.

Darum meine Bitte an Euch:

Könnte jemand, der diese erste(!) Lebenslange Garantie erhielt, mir Auskunft darüber geben, ob man bzw., ob er für diese Garantie einen speziellen Vertrag erhielt, und wenn ja wäre es sehr nett, wenn er diesen Vertrag vielleicht einscannen und mir so mitteilen würde.

Im voraus besten Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Willi

Also bei mir wurde die lebenslange Garantie OL50 im Kaufvertrag notiert und nicht kostenpflichtig berechnet.

Bei Auslieferung erhielt ich das Bestätigungsformular und nach ca 4 Monaten die Stempelseiten und Beschriebe von CarGarantie.

Für die lebenslange Garantie sollte das Bestelldatum maßgeblich sein!

Mfg

Warum hat Opel dies überhaupt eingestellt?

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch

Warum hat Opel dies überhaupt eingestellt?

weil andere Fahrzughersteller und die EU rumgeheult haben, von wegen Wettbewerb usw.

am 30. Dezember 2011 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Willi 2.0T

Hallo,

ich bin neu hier im Forum, und möchte mich deshalb kurz vorstellen.

Mein Name ist Willi, und ich bin seit Oktober 2011 Besitzer eines neuen

Insignia 2.0, Sports Tourer, Automatik.

Das Auto ist bis jetzt knapp 3.000km gelaufen.

Nach Beseitigung der Abtrifft nach rechts durch andere Bereifung, bin ich nach so kurzer Laufzeit mit dem Auto eigentlich zufrieden, wenn nicht die „Nebengeräusche“ wären („klagendes Heulen“, das aufhört wenn ich den Klimakompressor ausschalte(!) oder die Klimaanlage nicht arbeitet(?) und „dumpfes Klappern“ aus dem Bereich unter dem rechten Außenspiegel(?).

Das Problem ist der Vorführeffekt: Die Geräusche sind nicht konstant hörbar.

Aber das ist nicht der Grund warum ich mich im Forum mit einer Bitte an Euch wende, sondern:

Wer von Euch hat einen INSIGNIA gekauft und noch die ursprüngliche(!) „Lebenslange Garantie“ von OPEL erhalten??

Damit meine ich die „Lebenslange Garantie für den Erstkäufer des INSIGNIA,

beschränkt auf eine max. Fahrleistung des Autos von 160.000 Km“.

Nach meinem Kenntnisstand wurde diese Garantie von OPEL für die ersten INSIGNIAS,

bis zum 31. Oktober 2011, kostenlos gegeben.

Ab 01. November 2011 wurde diese Garantie abgeschafft und durch eine

jährlich zu erneuernde, kostenpflichtige Anschluss-Garantie ersetzt.

Als ich meinen Insignia im August 11 bestellt habe, sollte diese Lebenslange Garantie dabei sein! Bei Auslieferung im Oktober 11 habe ich nur noch die kostenpflichtige Anschlussgarantie erhalten.

Aus diesem Grund habe ich mit dem Händler Streit und spiele mit dem Gedanken diese Lebenslange Garantie auf dem Rechtswege einzuklagen.

Darum meine Bitte an Euch:

Könnte jemand, der diese erste(!) Lebenslange Garantie erhielt, mir Auskunft darüber geben, ob man bzw., ob er für diese Garantie einen speziellen Vertrag erhielt, und wenn ja wäre es sehr nett, wenn er diesen Vertrag vielleicht einscannen und mir so mitteilen würde.

Im voraus besten Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Willi

Hallo Willi,

Mein Kaufvertrag war vom 24.10.2011, Erstzulassung 19.12.2011, "Lebenslange Garantie" incl..

Alle Käufer, die bis zum 30.10.2011 einen Kaufvertrag abgeschlossen hatten, bekommen diese Garantie noch!!!

Mache folgendes: Kurze Email an Opel mit Daten Kaufvertrag und Erstzulassung, Händlerdaten mit Hinweis auf dessen Verhalten (Weigerung oder was auch immer).

Dem Händler schon mal die Antwort von Opel unter die Nase halten.

Fünf Minuten Arbeit für dich und funzt immer!

Gruß

Günni

Kurze Frage zu dieser Sache. Hoff das ist jetzt nic off topic.

Ich spiele mit dem Gedanken einen gebrauchten Insignia ST wg. Familienzuwachs zu kaufen. Das Fahrzeug hat EZ 12/09.

Übernehme ich in diesem Fall die Lebenslange Garantie vom Erstbesitzer?

Danke

am 30. Dezember 2011 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Nepukadnezar

Kurze Frage zu dieser Sache. Hoff das ist jetzt nic off topic.

Ich spiele mit dem Gedanken einen gebrauchten Insignia ST wg. Familienzuwachs zu kaufen. Das Fahrzeug hat EZ 12/09.

Übernehme ich in diesem Fall die Lebenslange Garantie vom Erstbesitzer?

Danke

Kurze Antwort: nein

§ 5 Abs. 2 Garantiebedingungen OL50:

"Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Fahrzeugs enden die Garantieansprüche aus dieser Garantie mit dem Übergang des Eigentums am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter".

Gruß

Günni

Zitat:

Kurze Antwort: nein

§ 5 Abs. 2 Garantiebedingungen OL50:

"Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Fahrzeugs enden die Garantieansprüche aus dieser Garantie mit dem Übergang des Eigentums am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter".

Gruß

Günni

...es sei den, der Erstbesitzer ist Opel oder das Autohaus, dann geht es auch an den 2. Besitzer über...war zumindest bei meinem so...;)

am 31. Dezember 2011 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von snub2000

Zitat:

Kurze Antwort: nein

§ 5 Abs. 2 Garantiebedingungen OL50:

"Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Fahrzeugs enden die Garantieansprüche aus dieser Garantie mit dem Übergang des Eigentums am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter".

Gruß

Günni

...es sei den, der Erstbesitzer ist Opel oder das Autohaus, dann geht es auch an den 2. Besitzer über...war zumindest bei meinem so...;)

Scheint jetzt aber nicht mehr so zu sein, jedenfalls bei meinem Vertrag (der Text zu § 5 ist wörtlich aus meinem Vertrag zitiert).

Ausserdem weiss ich jetzt nicht, ob das Fahrzeug mit EZ 12/09 überhaupt eine lebenslange Garantie hat, da die wohl erst ca. 08.2010 von Opel eingeführt wurde und vorher die Garantieregeln von 2001 galten.

Gruß

Günni

Zitat:

Original geschrieben von BWGuenni

Scheint jetzt aber nicht mehr so zu sein, jedenfalls bei meinem Vertrag (der Text zu § 5 ist wörtlich aus meinem Vertrag zitiert).

Ausserdem weiss ich jetzt nicht, ob das Fahrzeug mit EZ 12/09 überhaupt eine lebenslange Garantie hat, da die wohl erst ca. 08.2010 von Opel eingeführt wurde und vorher die Garantieregeln von 2001 galten.

Gruß

Günni

...meiner ist ein 02/2010...

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