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!legale! unterbodenbeleuchtung - wie machen?

Themenstarteram 9. Juni 2003 um 12:04

servus!

ich würde mir gerne einigen beleuchtungselemente einbauen, allerdings sollte dies auf legalem wege passieren.

sprich: z.b. unterbodenbeleuchtung am türkontakt.

da stellt sich mir die frage - wenn ich den kontakt so an der innenleuchte anschliesse, das die beleuchtung auch angeht, wenn ich das (standartmäßig bei offener tür angehende) innenlicht angeschaltet wird (was ja auch per schalter und geschlossener tür geht), ist das dann ok?

hätte den vorteil das ich es auch auf treffen etc bei geschlossener tür laufen lassen könnte.

was meint die stvzo bzw die grünen dazu? und der tüv?

ps: ja, suchfunktion genutzt, aber nix passendes gefunden :D

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39 Antworten
am 9. Juni 2003 um 13:16

Wie stellst du denn sicher, dass du auf der Autobahn keine Scherben verteilst oder die ganze Röhre fliegen geht wenn ein Steinchen eine Neonröhre trifft?

Auch wenn du es nicht mal verkabelst, darfst du trotzdem nicht alles unter's Auto schrauben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Osram neuerdings Gutachten mit den Neonröhren ausliefert, die besagen, dass sie für sowas sicherheitstechnisch unbedenklich sind :D

Zitat:

Original geschrieben von baloo

Wie stellst du denn sicher, dass du auf der Autobahn keine Scherben verteilst oder die ganze Röhre fliegen geht wenn ein Steinchen eine Neonröhre trifft?

Auch wenn du es nicht mal verkabelst, darfst du trotzdem nicht alles unter's Auto schrauben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Osram neuerdings Gutachten mit den Neonröhren ausliefert, die besagen, dass sie für sowas sicherheitstechnisch unbedenklich sind :D

Sag mal wo kommst du denn her? :D:D

Doch nicht diese Röhren die man in Kellern oder sonst wo montiert, sondern richtige in Plexiglas eingebaute Neonröhren, die schlag- und zum Teil auch spritzwasserfest und einige sogar wasserdicht sind.

Aber das ganze Thema interessiert mich auch.

Immer her mit den Infos !! *herwink*

am 9. Juni 2003 um 13:45

hm... ic hhatte wegen an den Türkontakt koppeln beim Tüv nachgefragt, die meinten: Absolut unzulässig...

am 9. Juni 2003 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Golf 3 GTI-VR6

 

Sag mal wo kommst du denn her? :D:D

Doch nicht diese Röhren die man in Kellern oder sonst wo montiert, sondern richtige in Plexiglas eingebaute Neonröhren, die schlag- und zum Teil auch spritzwasserfest und einige sogar wasserdicht sind.

Aber das ganze Thema interessiert mich auch.

Immer her mit den Infos !! *herwink*

Das "Osram" war ein Scherz, man bemerke den Smiley. :P

Dass normale Röhren dafür nicht in Frage kommen ist klar, nur kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Plexiglas einen Stein aufhält, der es mit 200km/h trifft.

Mein Punkt war, dass es nicht nur verboten ist, die Dinger im Strassenverkehr zu betreiben, sondern du sie ohne Freigabe nicht einmal unter das Auto schrauben darfst.

Themenstarteram 9. Juni 2003 um 14:14

doch die dinger halten tierisch was aus, die brechen net. die ham nen schutzmantel.

@ dfp: sicher? ich hab schon n paarmal gehört s wär ok, aber naja..hörensagen :D

is ja ne ein- & ausstiegsbeleuchtung, wie das innenlicht oder die einstiegsleisten. un da isses ja auch erlaubt...

was meint ihr? oder besser...was WISST ihr :D

am 9. Juni 2003 um 15:05

unterbodenbeleuchtung is erlaubt wennsie angeht wenn man die tür aufmacht, nennt sich dann ausstiegsbeleuchtung, ABER die teile die man da verbaut brauchen eine Bauartgenehmigung.

und ich glaub nicht das es neonröhren mit bauartgenehmigung gibt

mfg

joker

Themenstarteram 9. Juni 2003 um 15:07

mh schaun mer mal ob ich sowas finde.

wenn ja - darf ich die dann an die (mit türkontakt angeschlossenen) innenraumleuchte klemmen?

am 9. Juni 2003 um 15:13

die muss so geklemmt sein das bei offener tür die lichter an sind d.h. an türkontakt, mit der lampe innen hat das nix zu tun

>schau mer mal ob ich sowas finde

jo schau mal ich glaubs aber nicht das es neonröhren mit abe gibt

Themenstarteram 9. Juni 2003 um 15:33

is bauartgenehmigung un abe das gleiche? nö oder irre ich mich?

was heisst hat nix mit m türkontakt zu tun, die innenraumleuchte hängt ja auch da dran. und wenn ich die röhren und wasweissichnochalles da dran hänge geht der stuff halt auch an wenn ich die innenraumleuchte per schalter anmachen, net nur bei geöffneter tür.

am 9. Juni 2003 um 19:53

Es ist absolut nicht zulässig.

Im inneren von deinem Auto kannst soweit fast alles verbauen was du willst, darf nur keine anderen blenden.

Aber AUßEN am Auto darfst du rein gar nichts extra montieren, also weder Unterbodenbeleuchtung, noch LED Waschdüsen oder sonst was.

Kannst knicken, wird dir kein normaler TÜV abnehmen, hab selbst n par mal nachgefragt.

Kannst die aber auch anders "richtige" Ausstiegsleuchten bauen, indem du die ne Neon unter dein Doorboard haust, die darfst auch da haben.

Hier hast mal ein Bild, wie ichs bei mir hab:

[URL=http://www.meneck.de/Bilder/Auto/Beleuchtung3.jpg ]Ausstiegsleuchte[/URL]

Also wie gesagt, unterbodenbeleuchtung kannst knicken ....

mfg

MeNeCK

am 9. Juni 2003 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von MeNeCK

Im inneren von deinem Auto kannst soweit fast alles verbauen was du willst, darf nur keine anderen blenden.

mfg

MeNeCK

Naja das ist so auch nicht richtig , wenn du in die großen Kataloge schaust gibts genug innenraumbeleuchtung die auch verboten ist oder wo steht "Im rahmen der StvO nicht zugelassen" Und Neonröhren sind doch sowiso verboten sondern nur Kaltlichtkathoden

am 9. Juni 2003 um 21:32

Also mein TÜV Prüfer meinte ich darfs, und damit ist die Sache für mich eigentlich soweit erledigt ;)

Jo, ich kenn die Kataloge auch, und di eZusätze "Im Bereich der STVO nicht zugelassen" auch, aber naja, was soll ich sagen ..... ich wurde mit der Beleuchtung noch nie angehalten, und der TÜV Prüfer meinte das geht schon so klar.

Ich hab6 CCs (Kaltkathodenleuchten) im Auto ...... und noch 2 Runde Neons auf der Ablage (Die sind aber nicht während der fahrt an).

mfg

MeNeCK

am 9. Juni 2003 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Joker-TDI

unterbodenbeleuchtung is erlaubt wennsie angeht wenn man die tür aufmacht, nennt sich dann ausstiegsbeleuchtung, ABER die teile die man da verbaut brauchen eine Bauartgenehmigung.

und ich glaub nicht das es neonröhren mit bauartgenehmigung gibt

mfg

joker

Ist so nicht ganz richtig.

AUSSEN am Auto darf NICHTS ohne E-Kennzeichen angebaut sein was leuchtet. Die Ausstietgsbeleuchtung (von BMW) ist in der Tür von unten eingebaut. Die Gesetzgebung ist da seit dem 1.4. deutlich schärfer geworden. Innen ist allerdings so einiges erlaubt.

am 9. Juni 2003 um 21:56

Zitat:

AUSSEN am Auto darf NICHTS ohne E-Kennzeichen angebaut sein was leuchtet. Die Ausstietgsbeleuchtung (von BMW) ist in der Tür von unten eingebaut.

Jepp, wie ich gesagt, hab, qußen am wagen kannst vergessen. Und die Ausstiegsleuchten bei mir sind auch innen unter den Doorboards verbaut .....

Mit dem Argument, dat BMW und Daimler ja auch ausstiegsleuchten haben wollte ich beim TÜV auch schon ankommen, aber der hat direkt gegengehalten, dat die ja auch innen verbaut sind ..... schade drum ;)

Also ne legale Unterbodenbeleuchtung kannst vergessen .....

mfg

MeNeCK

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