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"Lt. Vorbesitzer Unfallfrei"

BMW 3er F31
Themenstarteram 6. Juni 2018 um 13:07

Hallo,

ich habe mit meinem F31 einen Unfall gebaut. Ein Vollkasko-Fall, den ich bei meiner Versicherung eingereicht habe.

Heute habe ich von meiner Versicherung mitgeteilt bekommen, dass mein Auto im Jahr 2015, bevor ich es erworben habe, einen nicht unerheblichen Unfallschaden hatte, was sich mindernd auf die Entschädigungssumme auswirken würde.

Ich habe das Auto im Oktober 2015 bei einer BMW-Niederlassung als einen unfallfreien Jahreswagen gekauft. Im Kaufvertrag steht wortwörtlich "lt. Vorbesitzer Unfallfrei: Ja". Wenn ich mich richtig entsinne, sagte der Verkäufer im Verkaufsgespräch damals, das Auto wäre ein Leasing-Rückläufer gewesen, wäre in der Niederlassung gut bekannt - weil dort gewartet und ihm wären keine größeren Reparaturen bekannt.

Mit der neuen Information sieht es für mich wie ein Fall von arglistiger Täuschung. Hat jemand etwas ähnliches erlebt? Ich stehe ziemlich dumm da und kann es eigentlich nicht glauben.

Beste Antwort im Thema

Am besten Mal lesen:

Steht im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug sei „laut Vorbesitzer“ unfallfrei, dann ist das keine Beschaffenheitsvereinbarung. Mit anderen Worten: Die Vertragsparteien haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Voreigentümer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat („Wissensmitteilung“; s. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05).

 

Und den Rest auch: https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei-laut-vorbesitzer/

 

Zusätzlich noch das BGH Urteil beachten: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

 

Der Vorbesitzer haftet also ggü. der BMW NL.

 

Du kannst jetzt bei BMW auf Rückgabe wegen Sachmangel pochen. Hast du einen Rechtsschutz? Der wäre sehr hilfreich in der Sache.

 

BMW muss dann den Rest mit dem Vorbesitzer austragen. Aber aufgrund der Zeitspanne und dem zu erwartenden Stress solltest du dir Gedanken machen.

 

Einen wichtigen Punkt gibt es noch:

Finde heraus, wo repariert wurde. Wenn es tatsächlich bei der selbigen oder einer anderen BMW NL war, könnte deine NL schlecht dastehen. Denn sowas hätte sie dann eigentlich leichter nachvollziehen können müssen.

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wo ist denn der Schaden repariert wurden? Meistens weiß das die Versicherung, Ist es die BMW NL, dann ist es arglistige Täuschung vielleicht, sonst eher nicht.

Es hilft auch, den Vorbesitzer anzurufen und zu fragen wo er repariert hat, und ob er irgendwelche Rechnungen noch da hat.

Am besten Mal lesen:

Steht im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug sei „laut Vorbesitzer“ unfallfrei, dann ist das keine Beschaffenheitsvereinbarung. Mit anderen Worten: Die Vertragsparteien haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Voreigentümer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat („Wissensmitteilung“; s. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05).

 

Und den Rest auch: https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei-laut-vorbesitzer/

 

Zusätzlich noch das BGH Urteil beachten: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

 

Der Vorbesitzer haftet also ggü. der BMW NL.

 

Du kannst jetzt bei BMW auf Rückgabe wegen Sachmangel pochen. Hast du einen Rechtsschutz? Der wäre sehr hilfreich in der Sache.

 

BMW muss dann den Rest mit dem Vorbesitzer austragen. Aber aufgrund der Zeitspanne und dem zu erwartenden Stress solltest du dir Gedanken machen.

 

Einen wichtigen Punkt gibt es noch:

Finde heraus, wo repariert wurde. Wenn es tatsächlich bei der selbigen oder einer anderen BMW NL war, könnte deine NL schlecht dastehen. Denn sowas hätte sie dann eigentlich leichter nachvollziehen können müssen.

Höchstwahrscheinlich wollte der Erstbesitzer (Leasing) nicht bei der "teuren" BMW Niederlassung reparieren lassen. Da das aber damals gar nicht sein Auto war, wird er nun Schadenersatzpflichtig. Die Wahrheit holt einen immer irgendwann ein.

Zitat:

@DrivePolo schrieb am 6. Juni 2018 um 17:34:52 Uhr:

Am besten Mal lesen:

Steht im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug sei „laut Vorbesitzer“ unfallfrei, dann ist das keine Beschaffenheitsvereinbarung. Mit anderen Worten: Die Vertragsparteien haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Voreigentümer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat („Wissensmitteilung“; s. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05).

Und den Rest auch: https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei-laut-vorbesitzer/

Zusätzlich noch das BGH Urteil beachten: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Der Vorbesitzer haftet also ggü. der BMW NL.

Du kannst jetzt bei BMW auf Rückgabe wegen Sachmangel pochen. Hast du einen Rechtsschutz? Der wäre sehr hilfreich in der Sache.

BMW muss dann den Rest mit dem Vorbesitzer austragen. Aber aufgrund der Zeitspanne und dem zu erwartenden Stress solltest du dir Gedanken machen.

Einen wichtigen Punkt gibt es noch:

Finde heraus, wo repariert wurde. Wenn es tatsächlich bei der selbigen oder einer anderen BMW NL war, könnte deine NL schlecht dastehen. Denn sowas hätte sie dann eigentlich leichter nachvollziehen können müssen.

Sehr interessant. Wieder der übliche Paragraphendschungel. Bei mir steht auch unfallfrei laut Vorbesitzer drin, ich habe den Wagen auch von einer Niederlassung gekauft, Vorbesitzer war aber definitiv auch die BMW AG. Wäre mal interessant wie sich das dann hier verhalten würde im Falle eines Falles. Wieder einmal sieht man, alles nichts wert was da geschrieben steht.

Zitat:

@F30328i schrieb am 6. Juni 2018 um 21:30:24 Uhr:

Höchstwahrscheinlich wollte der Erstbesitzer (Leasing) nicht bei der "teuren" BMW Niederlassung reparieren lassen. Da das aber damals gar nicht sein Auto war, wird er nun Schadenersatzpflichtig. Die Wahrheit holt einen immer irgendwann ein.

Der Besitzer war der Leasingnehmer, der Eigentümer der Leasinggeber, nur zur Klarstellung. Als Leasingnehmer ist man verpflichtet, den Unfall dem Leasinggeber zu melden.

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 4:30

Zitat:

@dieselweasel2 schrieb am 06. Juni 2018 um 21:48:45 Uhr:

Die Vertragsparteien haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Voreigentümer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat

Das ist eine Sichtweise, die m. E. nicht mehr haltbar ist. Die Unfallfreiheit ist eine wesentliche Eigenschaft des Wagens, die über seinen Wert entscheidet. Nicht ohne Grund steht dieser Punkt in jedem Kaufvertrag. Das Autohaus ist sowohl fachlich, als auch technisch in der Lage diesen Sachbestand zu ermitteln, sei es durch eine technische Untersuchung (womit auch ausdrücklich geworben wird) oder eine Nachfrage bei entsprechenden Datenbanken und kann sich nicht verstecken hinter "lt. Vorbesitzer"-Formulierung. Das Autohandel ist schließlich sein "tägliches Brot" und für ihn gelten andere Maßstäbe, als für einen Leien. Ich als Käufer muss ich mich darauf verlassen können, wenn ich bei einer offiziellen Niederlassung einen Gebrauchtwagen erwerbe. Ansonsten kann ich gleich bei einem Fähnchenhandler um die Ecke kaufen, entsprechend günstiger.

 

Es kann doch nicht sein, dass ich zu einem seriösen Autohändler mit einem Lackschichtmesser kommen muss.

am 7. Juni 2018 um 5:01

Also ich würde auch sagen die Rechtslage ist klar. Beim Privatkauf ist es schwierig, doch ein Händler kann richtig Probleme bekommen, wenn solche Angaben falsch gemacht wurden oder sich als unwahr herrausstellen. Wie schon gesagt wurde hat ein Händler natürlich Möglichkeiten festzustellen ob ein Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht. Also ab zum Anwalt und dagegen vorgehen.

m. E. ist ein Verkäufer dafür verantwortlich was er verkauft, zumindest wenn er die Mittel hat festzustellen, ob z. B. ein Unfall vorlag oder nicht. Eine Niederlassung kann das sicher. Aber das "Recht" zeigt wieder mal wie sich mittels geschickter Formulierungen am Ende alles abwenden lässt. DE die Bananenrep.

Oha, da scheint aber einiges schief gegangen zu sein. Meine Leasingrückläufer wurden bisher immer peinlichst von der Dekra untersucht und man erhält als Leasingnehmer auch ein Protokoll darüber, welches den Zustand ziemlich gut beschreibt. Dieses wird auch dem Gebrauchtwagenverkäufer vorliegen und wenn da nix drin steht, geht der natürlich erstmal von unfallfrei aus.

Bei meinem letzten F31 wurde bei Rückgabe festgestellt, dass eine Tür "zu dick" lackiert ist. Konnte dann aber nachvollzogen werden, dass dies bereits im Werk passiert ist bzw. vor Auslieferung nachlackiert werden musste. Wenn die Versicherung nur die Lackdicke gemessen hat, könnte es auch sowas sein.

Zitat:

@F30328i schrieb am 6. Juni 2018 um 21:30:24 Uhr:

Höchstwahrscheinlich wollte der Erstbesitzer (Leasing) nicht bei der "teuren" BMW Niederlassung reparieren lassen. Da das aber damals gar nicht sein Auto war, wird er nun Schadenersatzpflichtig. Die Wahrheit holt einen immer irgendwann ein.

Wenn das so war hast du recht, wobei mich die Formulierung im Kaufvertrag stutzig macht.... und nebenbei ein Vertragshändler der nicht erkennt ob ein Auto repariert wurde ? Die erkennen am Innenraum noch welche Haarfarben deine letzten drei Dates gehabt haben...

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 6:40

Ob dies tatsächlich ein Leasingrückläufer war, weiß ich natürlich nicht sicher. Das ist das, was mir der Verkäufer erzählt hatte. Das muss auch nicht unbedingt stimmen. Wie ich mittlerweile weiß.

Kann/sollte man sich in so einem Fall das Abnahmeprotokoll/Übergabeprotokoll anschauen/aushändigen lassen, oder rücken die das eh nicht raus?

Zitat:

@mbanck schrieb am 7. Juni 2018 um 08:44:56 Uhr:

Kann/sollte man sich in so einem Fall das Abnahmeprotokoll/Übergabeprotokoll anschauen/aushändigen lassen, oder rücken die das eh nicht raus?

Der Vorbesitzer sollte das ja haben, aber als Käufer hat man ja heutzutage nicht mal mehr den Namen des Vorbesitzers, oder ? Das Protokoll ist jedoch ein normaler Dekra oder TÜV Zustandsbericht. Den sollten sie einen schon zeigen können.

Wäre aber mal interessant zu erfahren worauf die Aussage der Versicherung zum angeblichen Vorschaden beruht. Da müsste es ja auch ein Gutachten geben, welches ich dann erstmal dem Verkäufer vorlegen würde.

Wenn bei einem BMW - Vertragshändler oder einer Niederlassung repariert wurde, sind der Schaden und die Reparaturmaßnahmen en détail im Reparaturprotokoll (Werkstatthistorie) dokumentiert.

Diese solltest du dir geben lassen. Habe gerade letzte Woche so den verschwiegenen Vorschaden eines gebrauchten Audi A3, den ich erwerben wollte, aufgedeckt. Der Verkäufer stellte sich natürlich saudumm :eek:

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