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(Mein) Führerschein im Ausland

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 7:26

Guten Morgen zusammen,

in der Vorbereitung auf meinen Urlaub, welcher mich zum ersten Mal mit dem Motorrad in die Schweiz und nach Österreich führen wird, bin ich über einen Sachverhalt gestolpert, der mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet.

Und zwar habe ich damals 2012 meinen Führerschein A2 beschränkt absolviert. Zu der Zeit war es bekanntermaßen noch so dass ich zwei Jahre gedrosselt fahren musste und dann im Anschluss ohne Prüfung automatisch "aufgestiegen" bin. Zur Abwechslung mal eine sehr unbürokratische Lösung, mit der ich bisher auch keine Probleme hatte.

Nun habe ich jedoch an anderer Stelle gelesen, dass mein Führerschein so wie er sich präsentiert, zu Problemen im Ausland (speziell der Schweiz) führen kann - denn das Feld, welches sich neben dem "großen" Motorrad der A-Zeile befindet, ist leer (siehe angehangenes Bild).

In deutschen Polizeikontrollen hat das noch nie zu Problemen geführt (vermutlich weil's so gang und gäbe ist?), und auch die Nachfrage bei der Führerscheinstelle hat nur ein ratloses Schulterzucken ausgelöst - gefolgt von dem Angebot, mir einen neuen Führerschein mit ausgefülltem Feld auszustellen, was natürlich wieder kostet (ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

Aber wie das mit ausländischen Beamten und deren Reaktion auf das leere Feld aussieht, da bin ich unsicher.

Mach ich mir da zuviel Gedanken drum?

Ich hoffe einer der anwesenden Schweizer oder Österreichen kann mich erleuchten. Deutsche dürfen natürlich auch sehr gern antworten wenn sie's wissen :D

Img-20180716-090640
Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2018 um 12:06

Zur Info:

So sieht in der Schweiz der Führerschein aus. Es sind keine Kästchen vermerkt, sondern es steht klar drin was gültig ist. Dir fehlt das grosse Mopped, da würde ich hier in der Schweiz keine Diskussionen anfangen. Besonders weil Du die dann auf italienisch oder französisch führen darfst, je nachdem wo Du hier herfährst. Es spricht nicht jeder schweizer Polizist deutsch.

Investiere die 25€, das kann Dir hier viel Stress und Geld sparen. Schweizer Geldbussen sind ziemlich happig.

Und wenn ein schweizer Polizist etwas nicht hören will, dann ist das der Spruch "Aber in Deutschland darf ich das." Vermeintliche Besserwisserei aus dem grossen Kanton ist hier in etwa so beliebt wie Fusspilz. Zu 100% weckt das eine Trotzreaktion und es kommt der Spruch "Wir sind hier aber in der Schweiz!"

Es klingt im ersten Moment vielleicht lustig, wenn die schweizer Polizisten versuchen Hochdeutsch zu sprechen und ein höfliches "Grüezi" zur Begrüssung wünschen, aber das täuscht. Diskussionen sind fast immer aussichtslos und verschlimmern die Situation häufig nur. Ebenso kippt die anfängliche Höflichkeit sehr schnell bei Widerworten.

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Hast Du den Schein denn bei der Führerscheinstelle nicht aktualisieren lassen? Das Datum der Umschreibung müsste doch dann dort per Aufkleber drauf stehen...?

Auch die Schweiz kennt die 2-Jahres-Regel beim Aufstieg von A2 auf A.

Ich würde keine Probleme erwarten.

Aber wenn es der lokale Polizist (könnte auch ein Deutscher sein!) halt nicht weiß, ist es Dein Problem und nicht das des Polizisten.

Hier mal der Lappen meiner Frau mit dem von mir angesprochenem Aufkleber...

 

Wenn Du ganz sicher gehen willst und noch Zeit hast, fahr zur Führerscheinstelle und lass das nachtragen..

 

Denn rein theoretisch sehe ich auf Deinem Schein keinen Vermerk, dass Du ungedrosselt fahren darfst...

IMG_20180716_104248.jpg
Themenstarteram 16. Juli 2018 um 8:53

Deine Frau hat aber ganz offensichtlich den großen A-Schein gleich direkt gemacht - wäre das bei mir der Fall gewesen dann würde ich jetzt nicht fragen, weil das Datum dann in der unteren Zeile stehen würde.

Das A-Feld hat meiner Meinung nach nicht umsonst 2 Bereiche.

Ich hab nach den zwei Jahren die Führerscheinstelle nicht aufgesucht, denn mir wurde mitgeteilt, dass das Datum der Ersterteilung ausreicht - aus dem Jahr 2012 ergibt sich schließlich, dass ich ohne zusätzliche Prüfung automatisch aufgestiegen bin und auch die großen Maschinen fahren darf.

Auf Bussgeldkatalog hat jemand ne ähnliche Frage gestellt (allerdings nur auf Deutschland bezogen), das hier war die Antwort:

Zitat:

Sie müssen den Führerschein nicht noch einmal umschreiben lassen. Es reicht das Datum der Ersterteilung der Klasse (was gleichzeitig das Datum der absolvierten praktischen Prüfung ist). Sie können sich den Gang zur Behörde also sparen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog,org

Allerdings stellt sich mir die Frage ob die Auslandspolizei da genauso sattelfest ist wie die Beamten, denen ich bisher in Deutschland begegnet bin.

Ich geb in dem Moment auch zu, ich frage lediglich weil ich der Behörde nicht unnötig Geld in den Rachen werfen möchte...

Du hast recht, habe mir die Mühe gemacht mal etwas zu googeln...

 

Theoretisch braucht in Deinem Führerschein bei A nix stehen, da in DE einfach die zwei Jahre auf den beschränkten aufgerechnet werden.

 

Im Ausland kann das aber schon mal zu Problemen führen, wenn der Freundliche, der Dich anhält das nicht kennt.

 

Also sind wir jetzt genau so schlau wie vorher.

 

Wenn noch Zeit ist bis zu Deiner Tour, würde ich sicherheitshalber die Führerscheinstelle aufsuchen.

am 16. Juli 2018 um 9:18

Nach deutschem Recht muss man tatsächlich nicht umschreiben, aber man " kann ". Unter Umständen kümmert den schweizer Polizisten deutsches Recht nicht.

Nach deutschem Recht z.B. ist die graue Pappe noch gültig, ich musste sie allerdings umtauschen wegen Problemen in der Schweiz.....tatsächlich hatte ich ja nun gar nichts mehr gemeinsam mit diesem Teenie der da abgebildet war.

am 16. Juli 2018 um 9:18

12+2=14 Das ist international so.

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 9:25

Rein theoretisch hab ich noch Zeit, würde erst Mitte August losgehen (muss bis dahin noch ne AHK an meinem Wagen nachrüsten lassen, nicht so einfach zu bekommen).

Eigentlich wollt ich's ja einfach drauf ankommen lassen, ich bin mir auch ziemlich sicher dass ich damit im Ausland durchkomme selbst wenn ich an einen "unwissenden" Gesetzeshüter gerate - die womöglich stundenlange Diskussion und Recherche bis zu dem Ergebnis ist das, was mich hier im Vorfeld Rat suchen lässt.

Wenn man mir jetzt sagt dass die Schweizer und Österreicher sich da genauso gut auskennen und dementsprechend Bescheid wissen (müssten), dann spar ich mir den Gang. An einen Unwissenden könnt ich hier genauso geraten.

Ich könnt allerdings vielleicht nochmal recherchieren, was eine "Aktualisierung" genau kostet. Wenn wir hier von nem 10er reden, dann kann der Thread zu....

Von Rosa auf Plastik kostet umme 25€...dann kann das Nachtragen nicht teurer sein.

am 16. Juli 2018 um 11:23

Also der Polizist nahe der Grenze wird vielleicht diese deutsche Regelung kennen, aber weiss es die Rennleitung in Obergoms auch? Fakt ist, wer in der Schweiz offen fahren möchte - nach zwei Jahren beschränkt- der muss anschliessend die pappe dafür beantragen und erst wenn er die hat darf er offen fahren.

am 16. Juli 2018 um 12:06

Zur Info:

So sieht in der Schweiz der Führerschein aus. Es sind keine Kästchen vermerkt, sondern es steht klar drin was gültig ist. Dir fehlt das grosse Mopped, da würde ich hier in der Schweiz keine Diskussionen anfangen. Besonders weil Du die dann auf italienisch oder französisch führen darfst, je nachdem wo Du hier herfährst. Es spricht nicht jeder schweizer Polizist deutsch.

Investiere die 25€, das kann Dir hier viel Stress und Geld sparen. Schweizer Geldbussen sind ziemlich happig.

Und wenn ein schweizer Polizist etwas nicht hören will, dann ist das der Spruch "Aber in Deutschland darf ich das." Vermeintliche Besserwisserei aus dem grossen Kanton ist hier in etwa so beliebt wie Fusspilz. Zu 100% weckt das eine Trotzreaktion und es kommt der Spruch "Wir sind hier aber in der Schweiz!"

Es klingt im ersten Moment vielleicht lustig, wenn die schweizer Polizisten versuchen Hochdeutsch zu sprechen und ein höfliches "Grüezi" zur Begrüssung wünschen, aber das täuscht. Diskussionen sind fast immer aussichtslos und verschlimmern die Situation häufig nur. Ebenso kippt die anfängliche Höflichkeit sehr schnell bei Widerworten.

am 16. Juli 2018 um 13:01

Schweiz ist ja auch nicht EU.

Dies habe ich gefunden:

 

https://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/kategorie-a/#kat-a

 

Demnach dürfte er auch in der Schweiz fahren....

 

Aber will man das Risiko wirklich eingehen?

Mit dem Führerschein darf man in verschiedenen Ländern nur bis 35 kW fahren und seid diesem Jahr gilt auch das mit dem drosseln wie in der gesamten Europäischen Union, das wurde mir gesagt. Ich hatte 2013 den A2 gemacht und musste! 2 Jahre später eine praktische Prüfung für den offenen A machen.

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