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  7. -OT- Schöne Bescherung =(

-OT- Schöne Bescherung =(

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 9:15

Morgen Leute...

Ich weiss,es ist OT und es ist auch kein Versicherungsforum,aber drückt doch kurz beide Augen zu...

Heute morgen lieg ich im Bett. Plötzlich ruft es vom Stock tiefer hoch. "Dominik, hast du dein Auto heute Nacht vor der Garage geparkt?" - "Ja"... - "Schau es dir mal an :eek:"

Mich traf der Schlag als ich meinen Bollerwagen sah :(

 

Wir hatten heute nacht Sturm,so dass es das Garagentor mehrmals gegen die Seite des Autos "geschlagen" hat... Die komplette rechte Seite ist verkratzt,von oben bis unten mit Kratzern übersäht :( Stoßstange hinten,Türe hinten, Türe vorne, Stoßstange vorne...

 

Zu meiner Frage:

Was kann man da machen, versicherungstechnisch?

 

- Oma´s Gebäudehaftpflichtversicherung ( ihr Haus )

- meine Teilkasko (wäre mit Schmerzen zu verkraften) 150€ SB

- meine Vollkasko (bitte nicht)... 500€ SB + Hochstufung

 

Ich bitte um ein paar Posts,dann kann ja wieder geclosed werden.

 

Viele Dank

Grüße

Domi:(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 14:22

So und ich will es euch auch nicht vorenthalten mit

 was ich den ganzen Tag schon AUFGEZOGEN WERDE :( !!!

 

 

 

Grüße

Domi

 

 

Ps: Wehe es kommt was :D

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Scheiße,

boahhh ist das ärgerlich !

Na dann hoffe ich, das niemand den "Blockwart-Button" drückt und Du Hilfe erfahren wirst !

Ich drück nicht und viele Grüße + gute Besserung ans Blech

g-j:)

Ach her je, Beileid !

Oma's Versicherung fällt flach, regelt die Fahrzeugversicherung.

Bin mir nicht ganz sicher, war bei uns glaube ich die Teilkasko (halbe Holzwand bei Sturm auf den Golf gesegelt)

am 26. Dezember 2008 um 9:28

Sturmschaden, das aber erst ab Windstärke 8. Wars so? Dann Teilkasko.

Weniger als Windstärke 8 : Vollkasko.

Um die Gebäudehaftpflicht in Anspruch zu nehmen, muss deiner Omma bzw. dem Hausbesitzer/Garagenbesitzer eine Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden. Mangelnde Instandsetzung des Tores etc.

Warum geht das Tor denn bei Wind überhaupt auf?

 

Grüße und viel Erfolg bei der Regulierung!

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 9:28

danke ihr beiden schonmal. Hab ich fast gedacht,dass Omas Versicherung flach fällt.

 

Meine Teilkasko wäre grade noch zu verkraften. Aber geht die Teilkasko nicht nur bis zu ner bestimmten Schadenshöhe (€) ? Ich schätze,dass da weitaus mehr wie 1000€ zusammen kommen....

 

Grüße

Domi

am 26. Dezember 2008 um 9:30

TK hat mit Schadenshöhe nix zu tun.

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Sturmschaden, das aber erst ab Windstärke 8. Wars so? Dann Teilkasko.

Weniger als Windstärke 8 : Vollkasko.

Um die Gebäudehaftpflicht in Anspruch zu nehmen, muss deiner Omma bzw. dem Hausbesitzer/Garagenbesitzer eine Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden. Mangelnde Instandsetzung des Tores etc.

Warum geht das Tor denn bei Wind überhaupt auf?

 

Grüße und viel Erfolg bei der Regulierung!

Wer weiss welche Windstärke gestern war? War aber schon als "Sturm" anzusehen.

Das ist das Problem: Der Schließmechanismuss funktioniert nicht richtig, bzw rastet niht ganz ein. Könnte man das meiner Oma unterschieben..? Klingt makaber,ich weiss..

 

Grüße

Domi

böser Junge, erst Weihnachten absahnen und dann solche Gedanken :-) in die Ecke mit dir , schäm dich !

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Sturmschaden, das aber erst ab Windstärke 8. Wars so? Dann Teilkasko.

 

Weniger als Windstärke 8 : Vollkasko.

 

Um die Gebäudehaftpflicht in Anspruch zu nehmen, muss deiner Omma bzw. dem Hausbesitzer/Garagenbesitzer eine Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden. Mangelnde Instandsetzung des Tores etc.

Warum geht das Tor denn bei Wind überhaupt auf?

 

 

Grüße und viel Erfolg bei der Regulierung!

Wer weiss welche Windstärke gestern war? War aber schon als "Sturm" anzusehen.

Die Versicherer wissen das auf jeden Fall. Der Deutsche Wetterdienst (evtl. auch andere Wtterdienste) führt darüber Aufzeichnungen, die abgefragt werden können.

 

Drücke Dir die Daumen und Grüße

 

Markus

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von lynx37

böser Junge, erst Weihnachten absahnen und dann solche Gedanken :-) in die Ecke mit dir , schäm dich !

Naja nun erstmal Brunchen gehn bzw Essen - Oma Zahlt :D

 

Also Zipfelklatscher. Wie würderst du da vorgehen? Muss ich das nun meiner Versicherung melden,dass Oma das Garagen Tor nicht instant gesetzt hat oder muss ich zu Oma´s Versicherung gehen (eher nicht,oder?) Oder wie würdet ihr nun generell vorgehen. Würde mich über Feedback freuen...:)

Ps: Könnte ja bitte offen bleiben bis alles geklärt ist? :)

 

Grüße

Domi

Du wohnst in einem Haus mit der Oma ?

Viele Grüße

g-j:)

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Du wohnst in einem Haus mit der Oma ?

Viele Grüße

g-j:)

Oma 1. Stock

Mutter 2. Stock

Domi 3. Stock bzw Dachgeschoss

Jetzt muss ich aber los.. Bis später;)

 

Grüße

erstmal mein beileid ;-)

 

es würde mich stark wundern, wenn deine oma eine gebäudehaftpflicht hat. diese versicherungen haben große firmen usw. bei privatleuten ist die fast nicht bekannt, da sie extrem teuer und im normalfall überflüssig ist.

 

bei selbst bewohnten immobilien ist sie überflüssig, denn dann greift die private haftpflicht, die eh jeder haben sollte.

eine gebäudehaftpflicht benötigt man erst, wenn man mehr als 3 immobilien hat und diese nicht selbst bewohnt.

 

diese versicherung(en) würde(n) greifen. dazu im fazit unten mehr...

 

--------------------------------------------------

privatleute haben normalerweise eine wohngebäudeversicherung und eine hausrat.

diese versicherungen würden dir aber nix bringen.

die wohngebäudeversicherung (auch feuerversicherung genannt) zahlt schäden am haus. also z.b. sturm, ziegel fällt runter.

versicherung bezahlt dachreparatur.

hausrat ist alles was aus dem haus rausfällt, wenn man das haus "auskippen" würde. also alles das, was nicht fest mit dem haus verbunden ist. also möbel usw. beispielschaden. rohrbruch einer frischwasserleitung, schrank aufgequollen...regulierung neuer schrank.

----------------------------------------------------

 

deine teilkasko:

auch diese zahlt sturmschäden (wiederum lt. versicherungsbedingungen ab windstärke xy)

du hättest die selbstbeteiligung zu zahlen. keine höherstufung.

-----------------------------------------------------

 

handelt es sich nicht um sturm (lt. versicherungsbedingen), sondern nur um ein wenig wind

greift deine vollkasko.

würde also bedeuten selbstbeteiligung plus höherstufung

 

bei deinen versicherungen (teilkasko/vollkasko) hättest du keinen anspruch auf einen mietwagen und wertverlust.

bei der gebäudehaftpflicht (sofern deine oma die denn hat) könntest du dieses mit ansetzen.

(wenn kein mietwagen dann nutzungsausfall)

------------------------------------------------------

fazit:

deine oma hat eine private haftpflicht oder sogar eine gebäudehaftpflicht (die sollte sie kündigen, sofern sie selbst im haus wohnt da überflüssig, siehe oben)

diese übernehmen den schaden an deinem auto. du kannst nutzungsausfall bzw. einen mietwagen und ev. wertminderung geltend machen.

also alles net so schlimm und wohl keine belastung deiner versicherungen mit selbstbeteiligung

 

frohes fest ;-)

Ah ja,

also kann man von einer familiären Gemeinschaft sprechen.

Viele Grüße

g-j:)

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