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[RNS 510] Händler will nicht haften trotz Garantie
Hallo Motor Talk Gemeinde
Ích habe mir im Mai 08 ein RNS 510 von dem Wuppertaler Händler gps-shop24 zugelegt. Ich hab bewusst mehr bezahlt wegen den geboteten 2 Jahren Garantie. Nun habe ich mehrere Probleme mit dem Gerät und der Händler antwortete mir das er Insolvenz angemeldet hat und sich in keinster Weise verpflichtet fühlt mir das Gerät instandzusetzen. Darf der Händler sich aufgrund der Insolvenz sich seiner Haftung entziehen? Für mich klingt das so als würde er mich abspeisen wollen.
Was meint ihr?
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25 Antworten
ruf doch mal die "partner", die auf seiner startseite verlinkt sind an, und frage die nach einzelheiten...
http://gps-shop24.eu/
entweder ist er wirklich pleite, oder er lenkt sehr schnell ein...
ich habe gerade angerufen und der händler war nur am stottern bzw verblüft und er ruft mich zurück. er hat mir erklärt das er das geschäft übernommen hat und der vorbesitzer ist pleite gegangen. jedoch ist die adresse und der name des Ladens gleich.mal gucken
Kannst ja mal in Wuppertal vorbeischauen-seine Anschrift steht im Impressum
Garantie gibt doch der Hersteller und nicht der Shop. Der Shop wendet sich auch nur an den jeweiligen Hersteller des Produktes, was ich an Deiner Stelle auch tun würde...
ich würde nicht nur bei einem anrufen, sondern bei allen dreien - erhöht den druck...
Zitat:
Original geschrieben von Wackelsteife
Kannst ja mal in Wuppertal vorbeischauen-seine Anschrift steht im Impressum
Garantie gibt doch der Hersteller und nicht der Shop. Der Shop wendet sich auch nur an den jeweiligen Hersteller des Produktes, was ich an Deiner Stelle auch tun würde...
es handelt sich ja teilweise um gebrauchte geräte - die verbraucherschutzgesetze sehen den händler/verkäufer in der pflicht
im impressum steht ein polnischer (weiblicher) name als verantwortlich... hmm
glaubst du wenn ich zu VW gehe und denen die Rechnung zeige werden die dafür haften? Das glaube ich eher nicht.
das ist eine gesetzliche festgelegt garantiezeit! gesetzlich! wenn du das ding nicht zerlegt hattest muss er dir den garantie anspruch gewären!!! nur so nebenbei, kannst du nicht auch bei VW das gerät einsehn lassen? ist doch OEM, wenn du noch garantie aufs auto hast einfach zum freundlichen hast es ja bei nen anderen im urlaub für nen 10ner einbaun lassen oder so
einfach trixen. evtl. klappts ja und versuch macht klug!
na ja - ich habe mein posting oben editiert - es geht ja auch um gebrauchte geräte...
Zitat:
Original geschrieben von makaveli18
glaubst du wenn ich zu VW gehe und denen die Rechnung zeige werden die dafür haften? Das glaube ich eher nicht.
Wenn der Shop kein Rechtsnachfolger des Vorgängers ist, kannst Du den Garantieanspruch über Deinen damaligen Vertragspartner ohnehin knicken.
Garantieansprüche gehen immer über den Hersteller; ein Händler fungiert da nur als "Mittelsmann". Was meinst Du denn, was der Händler mit dem kaputten Ding macht, außer einsenden...
also meinst du ich bin bei VW an der richtigen Adresse???
Einfach dahingehen mit der Rechnung und die kümmern sich drum?
Zitat:
Original geschrieben von makaveli18
Ich habe keine Garantie mehr auf das Auto.
Ich hab keine Garantie mehr auf meinen PC, aber auf die neue Grafikkarte, die drin steckt
ÄDIT:
Versuch macht klug
so ist es wackelsteife
der händler kam mir sowieso nicht ganz seriös vor doch letztes jahr hatte er sehr gute bewertungen und auch hier im forum hab ich nur positives gehört. nun steh ich da.
nur mal so:
gesetzliche garantiezeit gibt es nicht, nennt sich gewährleistung - danach wäre vw, sofern sie radios und navis bauen würden und das gerät neu gewesen wäre, seit 11.2008 raus aus der haftung.
aber da vw weder radios, noch navis baut (ich denke eher an eine etwas dubiose herkunft der geräte), sind die nicht der ansprechpartner, sondern der händler, der eine 2 jährige garantie eingeräumt hatte - so weit klar???
Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Ansprüchen aus der Garantie, die der Händler gegeben hat, Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (Mängelgewährleistung) sowie der Produkthaftung des Herstellers.
In jedem Fall würde ich wegen der späteren Nach- und Beweisbarkeit alles schriftlich machen und von Telefonaten absehen.
also liegt es wie so oft an mir dem Käufer wie diese Geschichte ausgeht.