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"Sicherheitserklärung" bei Wechsel auf Non-RFT

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 20:56

Hi,

schaut mal, was ich heute unterschreiben musste, als ich mir "Kompletträder-Alu" bestellt habe.

War bein einer sehr bekannten Auto-Teile-Kette....

Was haltet Ihr davon?

Das beste dabei ist, dass mir Winterreifen "Goodyear Ultra Grip 7+" verkauft wurden, bei denen es sich lt. Aussage des Verkäufers ausdrücklich um die allerneusten Winterreifen von Goodyear handeln sollte.

Nachdem ich vorhin mal im Netz geschaut habe, wurden diese bereits 10/2005 vom ADAC getetstet.

Auch wenn sie damals Testsieger waren, finde ich das sch fast (oder ganz) Betrug... :mad:

 

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von A6er

schaut mal, was ich heute unterschreiben musste, als ich mir "Kompletträder-Alu" bestellt habe.

Den Hinweis, dass Du auf RFT verzichtet hast, find ich i.O. Die Umrüstung erfolgt sicher auf Dein "Risiko".

Die zwingende Notwendigkeit, eine Pannenhilfeausrüstung mitzuführen, ist vielleicht etwas übertrieben, weil es eine gesetzliche Verpflichtung dazu wohl nicht gibt. Besser wäre vielleicht die Formulierung: "... wird dringend empfohlen."

Das Luftdruck-Kontrollsystem arbeitet natürlich auch mit Non-RFT; vielleicht sogar noch besser, da die Auswirkungen des Druckverlustes (Verringerung des Durchmessers) noch schneller meßbar sind. Den Hinweis, dass das Luftdruck-Kontrollsystem bei Umrüstung auf andere Räder nicht bestimmungsgemäß arbeiten kann, halte ich für übertrieben, ja vielleicht sogar für Panikmache.

Über die Aktualität Deines Reifens weiß ich leider nichts. Wichtig wäre für mich DOT xx07, und zwar für alle 4 Reifen gleich.

Bei welcher Auto Teile Kette warst du denn? ATU?

Was wäre gewesen wenn du den Wisch nicht unterschrieben hättest? Hätten die dir die Reifen nicht verkauft?

Ich hätte es nicht unterschrieben.

LG

Radair

am 23. Oktober 2007 um 6:18

Die Unwissenheit bem Thema RFT ist allenorts ziemlich hoch.

Ich hatte auch schon einige Diskussionen mit Reifenhändlern.

Waren sich unsicher ob Sie haftbar gemacht werden können wenn mir etwas passiert mit den non-RFT...

Bei so kleinen Familienbetrieben lass ich mir es eingehen, dass Sie da etwas zurückhaltend sind, aber wenn Du bei einer großen Kette warst...

Die sollten die Rechtslage kennen und Dir nicht irgendwelchen Schmarrn erzählen von wegen, dass das Reifendruckkontrollsystem nicht mehr funktioniert.

 

Wahrscheinlich verdienen Die an den sauteuren RFT Reifen paar Euro mehr!

 

Haben wahrscheinlich schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Vielleicht ein Unfall passiert bei einem umgerüsteten Reifen, für den der Halter dann den Reifenhändler haftbar machen wollte nach dem Motto: Hätte ich davon gewußt,...

So ist der Händler auf der sicheren Seite.

Sich den Wisch unterschreiben zu lassen halte ich für durchaus legitim. War ja schließlich die Entscheidung des Kunden, die weniger sicheren Reifen zu kaufen.

Hi,

 

Also ich finde es gut, das dadurch explizit aufmerksam gemacht wird, dass man sich auch pannenhilfen zulegen muss. Es steht ja nix negatives für den Kunden drinn außer das er nacher nicht zum Händler rennen kann und ihn vollmeckern kann *gg.

 

Thema Reifenkontrollsystem. Da steht es könnte... heist ja nicht es muss.... Außerdem gehte ich davon aus, dass aufgrund von Reklamationen dieser Passus eingefügt worden ist. Damit wollen sie sicherlich nicht die Kunden verunsichern sondern wenn ständig Fehlermelungen im Kundenfahrzeug auftauchen eine Reinfenrückgabe ausschließen. Von Händlerseite gut verständlich.

 

Grüße

 

 

... habe selbst auch non-rft reifen (dunlop sp 3d) aufgezogen (auf 320dA) im letzten winter. das fahrverhalten ist etwas anderen wegen der anderen seitenfestigkeit der reifen. das fahrverhalten ist völlig ok, eher etwas komfortabler. habe das conti-pannenset für notfälle im kofferaum. das reifenkontrollsystem spricht definitiv auch ohne rft reifen an, hatte im letzten winter eine glasscherbe in der lauffläche, das system hat einwandfrei reagiert. das kontrollsystem reagiert ja auch auf die unterschiede der achsweisen radumdrehungen, nicht auf den druck im reifen selbst.

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

...Also ich finde es gut, das dadurch explizit aufmerksam gemacht wird, dass man sich auch pannenhilfen zulegen muss...

Du musst bei Non-RFT kein Pannenset mitführen. Warum? Du musst bei überhaupt keiner Bereifung ein Pannenset mitführen :D

Die Bestätigung ist sowohl für Händler wie auch Kunden so hilfreich wie benutztes Toilettenpapier. Da hätte auch genauso gut drinstehen können, dass es während der Umrüstung geregnet hat :) Ich hät's schon aus Prinzip nicht unterschrieben.

MfG

roughneck

am 23. Oktober 2007 um 18:49

Ich denke auch, dass einige Betriebe sich gegen zivilrechtliche Ansprüche "ich habs ja nicht gewusst, ich hab dem Händler explizit gesagt er soll RFT drauf ziehen" schützen wollen.

ATU lässt sich sowieso prinzipiell alles unterschreiben. In einem kürzlich gesendeten Werkstatttest (Inspektion) ließen sie sich vom Testkunden unterschreiben das er defekte Bremsen (vorne und hinten) hätte und es ein enormes Risiko darstellt, wenn er ohne die Reparatur auf eigene Verantwortung weiterhin mit dem Fahrzeug fährt ... blablabla.

Nur, es waren keine Bremsen kaputt. Nicht mal annähernd wie ja vorher ein Gutachter bestätigt/getestet hatte.

Alleine der Satz: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Pannenkontrollsystem nicht bestimmungsgemäß arbeiten kann" (so in der Art) lässt darauf schließen, dass sie RFTs verkaufen wollen. Wenn das eine Warnung wäre würde jeder von uns schreiben "...unter Umständen oder möglicherweise nicht bestimmungsgemäß arbeiten kann". Das möglicherweise fehlt mir hier. Auch dass man das Pannenset oder ein Ersatzrad soll meiner Meinung nach den Kunden verdeutlichen, dass ein Ersatzrad oder ein Pannenset womöglich umständlicher wäre (wegen dem Platz) als die paar Euro mehr für die RFTs.

Alles in allem sehr misteriös geschrieben. Irgendwie nur ne lapidare Warnung und Absicherung (wie es manche Hänlder machen - haben glaub alle Angst vor BMW) aber auch ne Psychologische Masche um den armen unwissenden Bürger im Unterbewussten zum Kauf der RFTs zu bewegen.

Wie bei der oben genannten Unterschrift wegen der Bremsen. Sagt das der Mechaniker nur, denke ich ok, ich muss wohl die Bremsen demnächst machen. Hält er mir so ein Wisch vor die Augen denke ich, OK ich lass das Auto doch lieber stehen und gleich reparieren.

Moin,

ja so ein wisch hat man mir auch angedroht und dazu noch gesagt, dass die ABE und somit der Versicherungsschutz flöten geht...

Hab da nur unglaubwürdig drein geschaut und bin ohne Reifen abgezogen.

Hab heute dann mal mit dem Tüv geredet ... Also diese Schriftstücke sind für die Katz ... und solange die Felge ne ABE hat, da verliert das Fzg auch nicht den Versicherungsschutz und so.

Also es ist dem Tüv egal, ob RFT oder non-RFT drauf sind.

am 23. Oktober 2007 um 21:10

Wie ich in unzähligen anderen Foren bereits erklärt habe ist das Einzigste was BMW oder ATU oder der Reifenhändler in der Hand hat zum androhen, abklären oder absichern die zivilrechtliche Ansprüche.

Es gibt weder in der StVO, StVZO noch sonst wo die Pflicht RFT aufzuziehen, noch ein Pannenset oder sonstweder Ersatz wie Ersatzrad mitzuführen/aufzuziehen oder sonst was. UND DAS IST DEFINITIF SO!!!!! Egal was irgendwer zu euch sagt.

Bei den RFTs ist vielmehr so, dass sie auch erlaubt sind anstatt "Normale". Wenn in den dementsprechenden Verordnungen der EU (ECE und ETRTO usw.) und USA (DOT) nicht stehen würde, dass diese Reifen vereinfacht gesagt "ganz normale Reifen" sind (selbe Eigenschaften, bloß mit der Notlaufeigenschaft), wären sie eigentlich sogar verboten!

Das Problem sind hier zum Einen die zivilrechtlichen Ansprüche (AGBS bei BMW bei Leasing) oder wenn überhaupt irgendwelche Spezialfälle. In Deutschland gibt es ja nichts, was nicht irgendwie per Gesetz geregtelt oder per Gerichtsurteile nicht irgendwie festgelegt oder je nach dem auch einkklagbar ist.

Baut jetzt jemand nen Unfall aufgrund Panne des Reifens könnte er ja auf die Idee kommen den Händler zu verklagen (zivilrechtlich). Dieser steht mit seinem Anwalt natürlich schon beim ersten Briefverkehr gegenüber dem Anwalt des Klägers oder dem Gericht besser da, wenn er ne Unterschrift des kunden hat, dass dieser ausdrücklich die nonRFTs wollt obwohl das ja soooo gefährlich ist (was haben wir nur die letzten Jahre ohne diese RFTs gemacht). Sagt der Händler nur, dass der Kunde die RFTs mündlich bestellt hat, braucht es schon wieder zwei teure Briefe des eigenen überbezahlten Anwaltes mehr, bis der Kläger es vielleicht einsieht und seine Ansprüche fallen lässt.

Aber auch strafrechtlich hat der Monteur die Angst, dass er belangt wird. Das wäre dann einer dieser oben erwähnten Spezialfälle in Deutschland. Man denke an einen Unfall mit Toten wo die Angehörigen behaupten, dass der Monteur die nonRFTs anstatt die RFTs aufgezogen hat, obwohl er der ausdrückliche Wunsch war die RFTs aufzuziehen. Dies wäre nicht das problem wenn in diesem einen speziellen Fall (in dem einen von 100000) ein Gutachter vielleicht nachweisen will/kann, dass ein RFT Reifen nicht zum Tot geführt hätte. Mal abgesehen dass meiner Meinung nach der Montuer dann nicht wegen fahrlässiger Tötung belangt werden würde wäre er zumindest mal kurz Verdächtiger einer fahrlässigen Tötung für die Polizei. Auch wenn die StA oder der Richter dies schnell wieder einstellen würde. Zeigt er hingegen gleich bei Anfang die Unterschrift kann vielleicht einiges auch ohne langes hin und her der Aussagen (wie im Zivilfall oben geschildert) abgewendet werden

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 21:26

Hi,

ja, es war bei ATU!

Habe den Wisch halt unterschrieben und mir nur einen dabei gegrinst :)

Völliger Blödsinn, so auch meine Meinung.

Im Umkehrschluss müssten sie den Wisch ja von jedem (nicht BMW) Kunden unterschreiben lassen, nach dem Motto:

"Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es mittlerweile Reifen gibt (RFT), welche nicht platzen können und somit einen enormen, ggf. lebensrettenden Vorteil gegenüber "normalen" Reifen bieten.

Durch Ihre Unterschrift bestätigten Sie, dass sie dieses Risiko bewusst in Kauf nehmen und sich auf eigene Gefahr gegen diese neuerlichen "Wunderreifen" entschieden haben" ;)

BTW:

Mein letzter Reifenschaden liegt ca. 420000 km zurück (vor 7 Jahren).

Geplatzt ist mir noch nie einer....

Wie vorhin schon geschrieben:

Was haben wir nur die ganze Zeit ohne RFT gemacht... ;)

Hallo,

 

... ist also ungefähr so : 

Was haben wir nur die ganze Zeit vorher ohne Handy gemacht ??? :D

 

Regards Micha

am 23. Oktober 2007 um 21:46

Hallo

betreffend der Reifen im ADAC Test 2005: dabei hat es sich doch um "Goodyear Ultra Grip 7" gehandelt und nicht um "Goodyear Ultra Grip 7+". Kleiner Unterschied. Oder irre ich mich da?

 

Gute Fahrt allerseits.

Edmond

am 23. Oktober 2007 um 22:45

Wollt ich auch noch anmerken. Der Ultra Grip 7+ ist schon der neuste so viel ich grade rausgefunden hab. Es gibt wie bereits erwähnt den Ultra Grip 7 der auch schon sehr gut war meines wissens.

Wie erwähnt wurde hier eine zivilrechtliche Absicherung getroffen, was im Prinzip Ok ist bei den Reifenhändlern. ATU hat halt bestätigt durch Tests und durch die Erfahrungrn meines Nachbarn (VW Meister) "seltsame Methoden" in ihrer Firmenpolitik um das mal nobel auszudrücken. Es gibt auch posities bei ATU.

Was man noch anmerken muss:

Reifenhändler oder Monteur ist kein Lehrbberuf wie Kfz-Mechaniker. Es handelt sich um einen freien Beruf. Jeder "Depp" kann einen Reifenhandel eröffnen und sich Montiermaschienen kaufen. Er muss sich nur an die Regeln der Berufgenossenschaft, der ECE, ETRTO, StVZO usw. halten, welche aber der Monteur sicher noch nie durchgelesen hat. Er übt ein bis zwei mal und leehrt sich selber ein bisschen Fachwissen an um nicht als Depp da zu stehen vor der Kundschaft. OK, oftmals handelt es sich um erfhrende Kfz.-Mechniker die Ahnung von der Matherie haben aufgrund ihres Berufes, aber es kann jeder machen wieso nicht jeder Reifenhändler der Reifenprofi schlechthin ist. Man denke auch mal an dieses Aspekt.

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